Der erste Tag beim Bund – alles ist neu. Die Kaserne, die Uniform, die Abläufe. Du lernst deine Kameraden kennen, wächst in eine Gemeinschaft hinein, auf die man sich verlassen kann. Plötzlich zählst du zu einer Truppe, die zusammenhält – egal ob beim Frühsport, beim Wachdienst oder einfach in der Stube.
Mit dem freiwilligen Wehrdienst übernimmst du Verantwortung. Für dich. Für andere. Für das, was du tust. Du gehst neue Wege – manchmal auch an deine Grenzen. Genau deshalb ist es wichtig, dass du dich auch außerhalb des Dienstes auf etwas verlassen kannst: deine persönliche Absicherung.
Denn was viele nicht wissen: Nicht alles ist automatisch geregelt. Versicherungen, die früher selbstverständlich waren, ändern sich mit dem Diensteintritt – oder ruhen still. Und wenn im Ernstfall etwas passiert, ist es gut, vorbereitet zu sein. Nachfolgend zeigen wir dir, wie du als FWDLer versichert bist – und was du tun kannst, um wirklich auf der sicheren Seite zu stehen.
Mit dem freiwilligen Wehrdienst übernimmst du Verantwortung. Für dich. Für andere. Für das, was du tust. Du gehst neue Wege – manchmal auch an deine Grenzen. Genau deshalb ist es wichtig, dass du dich auch außerhalb des Dienstes auf etwas verlassen kannst: deine persönliche Absicherung.
Denn was viele nicht wissen: Nicht alles ist automatisch geregelt. Versicherungen, die früher selbstverständlich waren, ändern sich mit dem Diensteintritt – oder ruhen still. Und wenn im Ernstfall etwas passiert, ist es gut, vorbereitet zu sein. Nachfolgend zeigen wir dir, wie du als FWDLer versichert bist – und was du tun kannst, um wirklich auf der sicheren Seite zu stehen.
Wie bin ich als FWDLer krankenversichert?
Während deiner Dienstzeit bist du in der Regel ganz normal gesetzlich krankenversichert. Das heißt: Du bekommst den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse – ohne zusätzliche Kosten für dich. Die Beiträge übernimmt der Bund.
Falls du vor deinem Dienstbeginn privat krankenversichert warst, kannst du deine private Krankenversicherung für diese Zeit ruhen lassen oder eine sogenannte Anwartschaft abschließen. Damit sicherst du dir das Recht, nach dem Dienst wieder problemlos in deinen alten Tarif zurückzukehren – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Falls du vor deinem Dienstbeginn privat krankenversichert warst, kannst du deine private Krankenversicherung für diese Zeit ruhen lassen oder eine sogenannte Anwartschaft abschließen. Damit sicherst du dir das Recht, nach dem Dienst wieder problemlos in deinen alten Tarif zurückzukehren – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Und was ist mit der Pflegeversicherung?
Auch darum musst du dir keine Sorgen machen. Als FWDLer bleibst du weiterhin in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert – ganz automatisch. Während deiner Dienstzeit wird diese Versicherung ruhend gestellt, und die Beiträge übernimmt der Dienstherr. Du musst nichts separat beantragen oder bezahlen.

Benötige ich als FWDL eine Unfallversicherung?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unfallversicherung. Als freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) bist du während deiner Dienstzeit über die gesetzliche Unfallversicherung der Bundeswehr abgesichert. Diese Versicherung greift bei Dienstunfällen und deckt sowohl Heilbehandlungen als auch eventuelle Folgekosten ab. Wir empfehlen jedoch, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen. Denn die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung der Bundeswehr abgedeckt. Eine private Unfallversicherung kostet je nach Ausrichtung 15-30€ mtl.
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Jetzt Kontakt aufnehmenIst für mich als freiwillig Wehrdienstleistender eine private Haftpflichtversicherung unbedingt notwendig?
Die Haftpflichtversicherung schützt freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) vor den finanziellen Folgen, wenn sie im Dienst Dritten einen Schaden zufügen. Während der Dienstzeit greift in der Regel die Haftpflichtversicherung der Bundeswehr. Dennoch ist es sinnvoll, zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung zu haben, um auch außerhalb des Dienstes abgesichert zu sein. Diese private Versicherung deckt Schäden ab, die im privaten Umfeld verursacht werden.
Mein Tipp: Als FWDLer bist du in der Regel noch jung. Informiere dich bei deinen Eltern, inwieweit du noch über die Familienhaftpflichtversicherung abgesichert bist.
Brauche ich als FWDLer zusätzlich eine private Rentenversicherung?
Auch während der Dienstzeit zahlen FWDLer in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese Beiträge werden vom Bund übernommen und fließen in die spätere Rentenberechnung ein. Somit wird die Dienstzeit bei der Ermittlung der Rentenansprüche berücksichtigt. Wie du sicher weißt, wird die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Es empfiehlt sich bereits frühzeitig Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge zu treffen. Welche Möglichkeiten du hast, kannst du hier nachlesen!
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Jetzt Kontakt aufnehmenZahlt der Bund für FWDLer in die Arbeitslosenversicherung ein?
Ja, auch das ist für dich geregelt: Während deiner Zeit beim Bund zahlt der Staat die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für dich ein. Heißt für dich ganz konkret: Wenn du nach dem Dienst nicht sofort etwas Neues findest, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Gerade in der Übergangsphase – zwischen Kaserne und Zivilleben – gibt dir das ein Stück Sicherheit. Und: Es gibt zusätzlich noch spezielle Hilfen und Angebote, die dir den Neustart erleichtern.
Brauch ich als FWDLer eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist essenziell für die Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft. Falls deine Eltern noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für dich abgeschlossen haben, solltest du dies selbst in Angriff nehmen. Den je früher du eine BU abschließt, desto geringer sind die Kosten. Wähle einen Versicherer, der die BU mit einer Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) zukünftig bei Bedarf erweitern kann. Diese Klausel ist besonders wichtig, wenn du planst, dich zukünftig als Soldat auf Zeit (SaZ) zu verpflichten oder eine Ausbildung zum Polizisten anzustreben.
Ohne Berufsausbildung gilt für dich als freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) Wartezeit von 24 Monaten, während der eine Dienstunfähigkeit nicht anerkannt wird. Das heißt, wenn du innerhalb der ersten 24 Monate nach Vertragsabschluss dienstunfähig wirst, hast du keinen Anspruch auf Leistungen, es sei denn, es liegt eine Berufsunfähigkeit vor.
Berufsunfähigkeit bei einem FWDL ohne abgeschlossene Ausbildung liegt vor, wenn du infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande bist, deine bisherige Tätigkeit auszuüben. Warst du bisher nicht erwerbstätig, musst du außerstande sein, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Hast du bereits einen Status als SaZ, greift die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit sofort.
Berufsunfähigkeit bei einem FWDL ohne abgeschlossene Ausbildung liegt vor, wenn du infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande bist, deine bisherige Tätigkeit auszuüben. Warst du bisher nicht erwerbstätig, musst du außerstande sein, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Hast du bereits einen Status als SaZ, greift die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit sofort.
Ist es für mich als freiwillig Wehrdienstleistender sinnvoll, eine Hausratversicherung abzuschließen?
Neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Sie schützt dein persönliches Hab und Gut zu Hause gegen Gefahren wie Einbruch, Feuer, Leitungswasser und Naturkatastrophen. Auch hier gilt: Wenn deine Eltern noch eine Hausratversicherung haben, bist du eventuell dort mitversichert. Ansonsten solltest du eine eigene Hausratversicherung abschließen, um dein Eigentum in der Wohnung abzusichern.
Fazit
Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Versicherungsoptionen zu informieren und gegebenenfalls zusätzliche private Versicherungen abzuschließen. Nur so kannst du als FWDLer sicherstellen, dass du sowohl während als auch nach deiner Dienstzeit optimal geschützt bist. Gerne unterstützen wir dich dabei. Jetzt Beratungstermin buchen!
Wie ist ein FWDLer versichert? – FAQ
Welche steuerlichen Vorteile habe ich als FWDLer?
Als freiwillig Wehrdienstleistender kannst du von bestimmten steuerlichen Vorteilen profitieren. Zum Beispiel sind die meisten Zulagen, die du während deiner Dienstzeit erhältst, steuerfrei. Zudem kannst du bestimmte Ausgaben, wie Fahrtkosten, als Werbungskosten absetzen.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten habe ich während des Wehrdienstes?
Während des Wehrdienstes hast du die Möglichkeit, an verschiedenen Weiterbildungsprogrammen teilzunehmen. Die Bundeswehr bietet zahlreiche Kurse und Schulungen an, die deine beruflichen Fähigkeiten erweitern und dir auch im zivilen Berufsleben nützlich sein können.
Habe ich als FWDLer Anspruch auf Wohngeld oder andere staatliche Unterstützungen?
Ja, in bestimmten Fällen kannst du als freiwillig Wehrdienstleistender Anspruch auf Wohngeld oder andere staatliche Unterstützungen haben. Dies hängt von deinem Einkommen und deinen persönlichen Lebensumständen ab. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden zu informieren.
Welche Unterstützung bekomme ich nach Beendigung des Wehrdienstes?
Nach Beendigung des Wehrdienstes bietet die Bundeswehr Unterstützung beim Übergang ins zivile Berufsleben. Dazu gehören Beratungsangebote, Hilfe bei der Jobsuche und manchmal auch finanzielle Unterstützung für Weiterbildung oder Umschulungen.