Wann führen Pflegezeiten zu Rentenansprüchen?

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Was pflegende Angehörige unbedingt wissen sollten

Pflegen ist mehr als ein Vollzeitjob – es ist Herzenssache, Verantwortung und oft ein ganz stiller Akt der Nächstenliebe. Doch was viele nicht wissen: Wer regelmäßig einen Angehörigen pflegt, kann dafür auch Rentenansprüche erwerben. Ja, du hast richtig gelesen. Dein Engagement wird im deutschen Rentensystem anerkannt – und das kann sich im Ruhestand ordentlich auszahlen.
In diesem Blogbeitrag erfährst du alles, was du wissen musst:
  • Welche Voraussetzungen du erfüllen musst,
  • wie die Anrechnung genau funktioniert,
  • was das in Zahlen bedeutet,
  • und worauf du achten solltest, um keinen Cent zu verschenken.
Pflegezeiten
Pflegezeiten bringen Rentenpunkte: ein stiller Beitrag mit großer Wirkung.

Warum Pflegezeiten überhaupt rentenrelevant sind

Pflege ist Arbeit – nur oft unbezahlt. Um die Menschen, die pflegen, besser sozial abzusichern, hat der Gesetzgeber Pflegezeiten als rentenrechtlich relevante Zeiten anerkannt (§ 3 SGB VI). Die Pflegekasse zahlt während der Pflege Beiträge zur Rentenversicherung für die pflegende Person. Dadurch steigen die eigenen Rentenansprüche – ohne dass man selbst einen Euro einzahlt. Das gilt nicht nur für professionelle Pflegekräfte, sondern vor allem für Angehörige oder Freunde, die jemanden im häuslichen Umfeld pflegen.

Wer bekommt eigentlich Rentenpunkte, wenn er jemanden pflegt?

Pflege bedeutet viel Verantwortung – aber sie lohnt sich auch fürs Rentenkonto. Allerdings nicht automatisch. Damit dir Pflegezeiten bei der Rente angerechnet werden, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein:
  • Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2: Pflegegrad 1 reicht leider nicht. Es müssen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 offiziell anerkannt sein.
  • Du bist mindestens 10 Stunden pro Woche im Einsatz: Und zwar an mindestens zwei Tagen pro Woche. Es geht dabei nicht nur ums Waschen oder Anziehen – auch Arztfahrten, Medikamentenpläne oder Papierkram zählen mit.
  • Du pflegst unbezahlt – also nicht beruflich: Wenn du dafür Geld bekommst, z. B. als Pflegekraft, zählt es nicht. Aber: Wenn du das Pflegegeld der Pflegekasse erhältst (also die Angehörigenleistung), ist das kein Problem.
  • Du arbeitest nebenbei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche: Teilzeit ist okay – aber wenn du in Vollzeit arbeitest, zählt die Pflegezeit nicht als rentenrelevant. Das ist gesetzlich so geregelt.

Wer zahlt die Beiträge – und wie viel?

Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlt die Pflegekasse der gepflegten Person. Diese richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflege. Die Pflegekasse stuft die Pflegesituation in Pflegezeiten ein und meldet diese an die Deutsche Rentenversicherung.
💡 Die Pflegeperson wird dadurch quasi „versichert“ – obwohl sie keine eigenen Beiträge einzahlt.
Ein Beispiel:
  • Du pflegst deine Mutter mit Pflegegrad 3
  • Du leistest wöchentlich rund 35 Stunden Hilfe
Die Pflegekasse zahlt daraufhin Rentenbeiträge, als würdest du monatlich etwa 1.000 € verdienen. Das ergibt ca. 0,3 bis 0,6 Rentenpunkte pro Jahr – und diese summieren sich.

Was bringt das in Euro auf dem Rentenkonto?

Im Jahr 2025 liegt der aktuelle Rentenwert bei etwa 39,32 € pro Rentenpunkt (West). Das heißt:
  • 0,5 Rentenpunkte pro Jahr = rund 19,66 € mehr monatliche Rente
  • Pflegst du fünf Jahre lang, hast du dadurch rund 98 € mehr Rente pro Monat
Das klingt vielleicht auf den ersten Blick nicht nach Reichtum, aber über die Jahre kann das eine Vervielfachung deiner Rentenansprüche bedeuten – gerade für Menschen, die sonst keine oder nur geringe Einzahlungen leisten (z. B. Hausfrauen oder Rentner*innen in spe).

Wie wird die Pflegezeit offiziell anerkannt?

Dafür musst du aktiv werden! So geht’s:
  1. Pflegekasse kontaktieren: Die Pflegekasse (der Pflegebedürftigen) ist dein erster Ansprechpartner. Dort wird festgestellt, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
  2. Pflegeperson melden: Du musst dich als Pflegeperson offiziell bei der Pflegekasse melden. In der Regel läuft das über ein Formular, das zusammen mit dem Pflegebedürftigen ausgefüllt wird.
  3. Pflegezeiten erfassen lassen: Die Pflegekasse meldet deine Pflegezeiten an die Deutsche Rentenversicherung. Erst dann wirst du „versichert“.
Tipp: Lass dir jährlich eine Renteninformation schicken, um zu sehen, ob deine Pflegezeiten korrekt eingetragen sind.

Was passiert bei mehreren Pflegepersonen?

Pflegt nicht nur du allein, sondern z. B. auch ein Geschwisterteil oder ein ambulanter Pflegedienst? Dann wird der Pflegeaufwand prozentual aufgeteilt.
Beispiel:
  • Deine Mutter hat Pflegegrad 4
  • Du pflegst 20 Stunden pro Woche
  • Dein Bruder pflegt 10 Stunden
  • Zusätzlich kommt ein Pflegedienst 3x pro Woche
Die Pflegekasse verteilt dann die Rentenansprüche entsprechend dem tatsächlichen Pflegeanteil. Wichtig ist: Je mehr du pflegst, desto mehr Rentenpunkte bekommst du.
Rentner pflege Angehörige
Auch wer selbst Rente bezieht, kann durch Pflege noch etwas fürs eigene Konto tun.

Was ist mit pflegenden Rentnerinnen und Rentnern?

Auch wer bereits Rente bezieht, kann durch Pflege weiterhin Rentenansprüche erwerben – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
  • Vorzeitige Altersrente: Pflegezeiten bringen keine zusätzlichen Rentenpunkte mehr.
  • Regelaltersrente noch nicht erreicht + Teilrente: Rentenpunkte können noch gesammelt werden.
  • Erwerbsminderungsrente: Auch hier kann Pflege unter Umständen angerechnet werden, je nach Status.
Tipp: Lass dich direkt von der Deutschen Rentenversicherung beraten, wenn du im Ruhestand pflegst.

Wie lange kann man Pflegezeiten angerechnet bekommen?

Solange du die Pflegevoraussetzungen erfüllst – auch über Jahre hinweg. Es gibt keine Obergrenze an Jahren. Die Pflegezeiten gelten rückwirkend nur für die letzten 4 Jahre – also besser sofort aktiv werden!
Und wenn die Pflege endet?
Sobald du die Pflege einstellst (z. B. durch Pflegeheim, Tod oder eigene Erkrankung), endet auch die Versicherungspflicht – und damit die Rentenzahlung durch die Pflegekasse. Wichtig ist, dass du der Pflegekasse die Änderung sofort mitteilst.

Fazit

Pflegende Angehörige leisten Unglaubliches – oft im Stillen. Dass dieses Engagement nicht nur moralisch, sondern auch finanziell anerkannt wird, ist richtig und wichtig. Rentenansprüche aus Pflegezeiten sind ein kleiner, aber wirkungsvoller Ausgleich für all die Stunden, Wochen und Jahre der Fürsorge. Wenn du selbst pflegst oder jemanden kennst, der pflegt, dann teile diesen Beitrag – oft ist die Unwissenheit der Grund, warum Rentenansprüche nicht geltend gemacht werden.

Pflege von Angehörige & Rentenpunkte: die meistgestellten Fragen

Muss ich mich selbst bei der Rentenversicherung melden?
Nein, das übernimmt die Pflegekasse – aber du solltest kontrollieren, ob alles korrekt läuft.
Ja, solange du insgesamt unter 30 Stunden pro Woche arbeitest.
Ja! Es muss nicht unbedingt Familie sein. Auch nicht-verwandte Personen können pflegen und Ansprüche erwerben.
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Hallo, ich bin Franz Paufler

(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)

Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.

Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.

Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“

Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.

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