Teilfreistellung einfach & verständlich erklärt: Wie du mit einer Fondspolice legal Steuern sparen kannst

Teilfreistellung
Viele Menschen wollen endlich ihre Altersvorsorge in die Hand nehmen. Doch wenn es konkret wird, tauchen plötzlich unzählige Fragen auf: Ist eine ETF-Anlage wirklich steuerlich besser? Lohnt sich eine fondsgebundene Rentenversicherung trotz der oft kritisierten Kosten? Und wie funktioniert das mit der Teilfreistellung? Die Wahrheit ist: Wer hier nur oberflächlich vergleicht, lässt schnell tausende Euro auf der Strecke.

Nachfolgend zeige ich dir, warum die Fondspolice steuerlich unterschätzt wird, wie du die 15 % Teilfreistellung und die Steuerstundung für dich arbeiten lässt – und wann sich das Modell für dich wirklich lohnt.
Wann Teilfreistellung

Wann bekommst du die 15 %-Teilfreistellung – und wann nicht?

Anders als beim ETF-Depot, wo laufend auf Erträge Steuern gezahlt werden, greift die Teilfreistellung bei der Fondspolice erst am Ende der Laufzeit oder bei einer Auszahlung. Entscheidend ist also: Du bekommst die 15 % Teilfreistellung auf den Gewinn, sobald du dir Kapital auszahlen lässt. Das kann in mehreren Fällen passieren:
  • bei Ablauf der Laufzeit, egal ob du eine Einmalauszahlung oder einen Auszahlplan wählst,
  • bei einer vorzeitigen Kündigung,
  • oder bei Teilauszahlungen, wenn diese vertraglich vorgesehen sind.
Wichtig: Die Teilfreistellung betrifft nicht jede einzelne Fonds-Ausschüttung während der Laufzeit, sondern den gesamten Unterschiedsbetrag bei Auszahlung – also:

Endwert minus eingezahlte Beiträge = steuerpflichtiger Gewinn → 15 % davon sind automatisch steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG)

Wenn du dich dagegen für eine lebenslange Rentenzahlung entscheidest, gilt nicht die Teilfreistellung, sondern das Prinzip der Ertragsanteilsbesteuerung. Dabei ist ein fester Anteil der Rente steuerpflichtig – z. B. 17 % bei Rentenbeginn mit 67 Jahren. Je später du in Rente gehst, desto niedriger ist dieser steuerpflichtige Anteil.
Gut zu wissen: Wenn du deine ETF-Police mindestens 12 Jahre lang hältst und dir das Kapital frühestens mit 62 Jahren auszahlen lässt, kommt ein zusätzlicher Vorteil ins Spiel: das sogenannte Halbeinkünfteverfahren.

Konkret bedeutet das: Von dem steuerpflichtigen Teil des Gewinns wird nur die Hälfte tatsächlich versteuert – mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Wer beispielsweise 35 % Spitzensteuersatz hat, zahlt dann effektiv nur rund 17,5 % auf den Gewinn. In Kombination mit der 15 %-Teilfreistellung wird der steuerpflichtige Teil also noch einmal drastisch reduziert.

Das ist ein enormer Vorteil gegenüber einem ETF-Depot, bei dem jährlich Abgeltungsteuer auf Erträge abgeführt wird – ohne Aussicht auf spätere Halbierung.

Wie schneidet die Fondspolice im Vergleich zum ETF-Depot ab?

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Du investierst 200 € monatlich über 30 Jahre – also insgesamt 72 000 €. Du erzielst durchschnittlich 5 % Rendite pro Jahr.
  • Brutto-Endwert: ca. 166.452 €
  • Gewinn: 94.452 €
  • Teilfreistellung (15 %): 14.168 € steuerfrei
  • Verbleibender Gewinn: 80.284 €
  • Davon 50 % steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren): 40.142 €
  • Steuer bei 35 %: 14.049 €
  • Netto-Auszahlung: ca. 152.402 €

ETF-Depot (mit laufender Abgeltungsteuer, 30 % Teilfreistellung berücksichtigt):

  • Brutto-Endwert: ca. 166.000 €
  • Gesamtabzug durch laufende Besteuerung (geschätzt): ca. 14.500 €
  • Netto-Auszahlung: ca. 151.471 €
Ergebnis: In dieser Beispielrechnung liegt die Fondspolice leicht vorn – mit rund 930 € mehr Nettoauszahlung im Vergleich zum ETF-Depot. Das liegt vor allem an der Kombination aus Steuerstundung, 15 %-Teilfreistellung und Halbeinkünfteverfahren. Je höher dein persönlicher Steuersatz, desto stärker wirkt dieser Vorteil.

Welche weiteren Vorteile bietet dir eine Fondspolice neben den Steuervorteilen?

  • Steuerstundung während der gesamten Laufzeit: Kein Abzug bei Dividenden oder Kursgewinnen – dein Kapital arbeitet ungebremst.
  • 15 %-Teilfreistellung unabhängig von der Fondsart: Auch Renten- oder Geldmarktfonds profitieren.
  • Halbeinkünfteverfahren bei 12/62-Regel: Steuerlast wird faktisch halbiert.
  • Langlebigkeits­schutz: Du kannst dein Kapital in eine lebenslange Rente umwandeln.
  • Pfändungsschutz: Zumindest, wenn du eine Rürup-Rente abschließt.

Gibt es auch Nachteile, auf die du achten solltest?

Ja – denn wie bei jedem Produkt gilt: Was steuerlich glänzt, kann durch hohe Kosten schnell an Attraktivität verlieren.
  • Kosten: Achte besonders auf Abschlusskosten, Verwaltungskosten und mögliche Garantiekosten. Eine Effektivkostenquote über 1 % p. a. kann den steuerlichen Vorteil auffressen.
  • Weniger Flexibilität: Teilkündigungen oder Fondswechsel sind oft mit Einschränkungen oder Zusatzkosten verbunden.
  • Keine Garantie für Steuervorteil: Wer den Vertrag vorzeitig kündigt, verliert u. U. das Halbeinkünfteverfahren – und zahlt voll.

Du hast bereits eine fondsgebundene Rentenversicherung?

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Fazit

Eine Fondspolice ist kein Wundermittel – aber sie kann steuerlich echt was reißen. Wenn du langfristig planst, einen verlässlichen Rahmen suchst und bereit bist, genau hinzuschauen, lohnt sich der Blick auf dieses Modell. Wichtig ist, dass es zu deinem Leben passt – nicht nur steuerlich, sondern auch von den Kosten und der Flexibilität her.

Wenn du herausfinden willst, ob sich eine Fondspolice für dich lohnt oder welche Anbieter zu deinem Profil passen, lass uns einfach reden.  Vereinbare jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – und wir schauen gemeinsam, was für dich Sinn ergibt.

Häufige Fragen zur Teilfreistellung bei Fondspolicen (FAQ)

Nein, der Versicherer meldet die relevanten Beträge ans Finanzamt. Die 15 %-Teilfreistellung wird automatisch berücksichtigt, du musst nichts extra eintragen.
Ja, grundsätzlich kannst du mehrere Verträge parallel führen. Die Teilfreistellung gilt pro Vertrag, nicht pro Person – vorausgesetzt, es handelt sich jeweils um eigenständige Versicherungen mit separater Auszahlung.
Nein. Wenn der Rückkaufswert unter den eingezahlten Beiträgen liegt, gibt es keinen steuerpflichtigen Gewinn – und damit auch keine Teilfreistellung. Dann ist der Verlust ggf. mit anderen Kapitaleinkünften verrechenbar.
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Hallo, ich bin Florian Echegoyen

(Gründer und Inhaber von Level V.)
Experte für betriebliche Altersvorsorge & Geschäftsführerberatung

Finanzielle Sicherheit ist für mich weit mehr als Zahlen auf dem Papier. Sie bedeutet echte Freiheit, Handlungsfähigkeit und ein gutes Gefühl im Alltag – für dich persönlich und für dein Unternehmen.

Als Experte für betriebliche Altersvorsorge und strategische Geschäftsführerberatung weiß ich, wie wichtig maßgeschneiderte Lösungen sind. Ich unterstütze dich dabei, deine Altersvorsorge gezielt zu gestalten und strategisch kluge Entscheidungen für dein Unternehmen und deine Position als Geschäftsführer zu treffen.

Mein Motto: „Nachhaltige Lösungen für nachhaltigen Erfolg.“

Gemeinsam mit meinem Team biete ich dir klare, verständliche Konzepte – ohne Fachchinesisch, aber mit echter Substanz. Bei Level V geht es nicht um Standardlösungen, sondern um deinen Weg. Persönlich, individuell und mit dem Fokus auf langfristige Sicherheit.

Vertrau auf meine Erfahrung – und lass uns gemeinsam das Beste aus deinen Möglichkeiten machen.

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