Willkommen im deutschen Steuerrecht. Aber keine Sorge: So kompliziert, wie es auf den ersten Blick wirkt, ist es nicht. Wer ein paar grundlegende Begriffe kennt – Abgeltungssteuer, Freistellungsauftrag, Sparerpauschbetrag – kann böse Überraschungen vermeiden und sein Depot steuereffizient führen.
Was ist die Abgeltungssteuer – und wann greift sie?
- 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer → also 26,375 % insgesamt
- ggf. Kirchensteuer, je nach Bundesland und Konfession → Gesamtbelastung bis zu 27,82 %
Was alles unter die Abgeltungssteuer fällt:
- Zinsen auf Tages- oder Festgeld, Anleihen oder Anleihefonds
- Dividenden aus Aktien, ETFs oder Fonds
- Veräußerungsgewinne, wenn du Wertpapiere mit Gewinn verkaufst
Der Sparerpauschbetrag – dein Steuerfreibetrag fürs Depot
- 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen
- 2.000 € pro Jahr für Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften
Freistellungsauftrag – wie du ihn richtig nutzt
Wichtige Punkte:
- Du kannst deinen Freistellungsbetrag aufteilen – z. B. 500 € bei Bank A, 300 € bei Broker B, 200 € bei Tagesgeldkonto C
- Du kannst ihn jederzeit ändern oder widerrufen
- Ohne Freistellungsauftrag wird der Ertrag voll versteuert – du kannst dir die Steuer nur mühsam über die Einkommensteuererklärung zurückholen
Wie ETFs besteuert werden – Ausschüttung vs. Thesaurierung
a) Ausschüttende ETFs
b) Thesaurierende ETFs
- Die Vorabpauschale wird nur fällig, wenn dein ETF im Vorjahr im Plus war und du keinen Freistellungsauftrag mehr frei hast
- Auch thesaurierende ETFs werden beim Verkauf ganz normal auf den Kursgewinn versteuert
Steuern beim Verkauf – Kursgewinne nicht vergessen
Beispiel:
- Kaufpreis: 5.000 €
- Verkaufspreis: 6.500 €
- Gewinn: 1.500 €
- Sparerpauschbetrag noch verfügbar: 1.000 €
- Versteuerung auf: 500 € → ca. 132 € Abgeltungssteuer
Depot im Minus? So nutzt du Verluste sinnvoll
- Verluste aus Einzelaktien dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen gegengerechnet werden.
- Minusgeschäfte mit ETFs, Fonds oder Anleihen sind flexibler: Sie können mit fast allen Arten von Kapitalerträgen – etwa Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen – verrechnet werden.
Wichtig wird das vor allem, wenn du dein Depot zu einem anderen Anbieter überträgst. Denn: Die Verlusttöpfe wandern nicht automatisch mit. Du musst eine explizite Übertragung beantragen – sonst bleiben die steuerlich nutzbaren Verluste beim alten Broker zurück.
Kurz gesagt: Verluste sind kein Totalausfall – sondern eine stille Reserve, die du später steuerlich geltend machen kannst. Aber nur, wenn du sie im Blick behältst.
Fazit
Mit dem richtigen Freistellungsauftrag, dem Wissen über Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne – und einem Blick auf mögliche Verlustverrechnungen – kannst du jedes Jahr mehr Netto aus deinem Depot herausholen, ohne Steuergesetze zu verbiegen.
Die häufigsten Fragen zur Abgeltungssteuer im Depot
Muss ich meine ETF-Gewinne in der Steuererklärung angeben?
Wie funktioniert das mit der Kirchensteuer?
Was passiert, wenn ich gar keinen Freistellungsauftrag habe?
Wie wirkt sich die Vorabpauschale auf mein thesaurierendes ETF-Depot aus?
- dein ETF im Vorjahr im Plus war
- du keinen Freistellungsauftrag mehr offen hast
Du merkst die Belastung durch eine automatische Abbuchung vom Verrechnungskonto – meist im Februar.
Wie kann ich Verluste sinnvoll steuerlich nutzen?
- Lass dir Verlusttöpfe anzeigen
- Übertrage sie bei Depotwechsel
- Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen gegengerechnet werden – ein Sonderfall!
Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.


