In meiner täglichen Beratung merke ich: Viele ETF-Anleger verstehen zwar, was ein Sparplan ist – aber nicht, warum sie für thesaurierende ETFs jedes Jahr eine Steuer zahlen sollen. Genau das klären wir hier – ausführlich, verständlich und mit einem Rechenbeispiel. Am Ende weißt du, was auf dich zukommt, wie du deine Steuerlast optimieren kannst und warum du trotzdem ruhig schlafen kannst.
Was genau ist die Vorabpauschale?
Der Hintergrund: Früher konntest du bei thesaurierenden Fonds viele Jahre steuerfrei ansammeln – erst beim Verkauf wurde versteuert. Um das auszugleichen, wurde 2018 die Vorabpauschale eingeführt. Sie ist ein fiktiver Gewinn, den das Finanzamt dir unterstellt, und auf den du Kapitalertragsteuer zahlst – auch wenn du kein Geld erhalten hast.

Wann fällt die Vorabpauschale an – und wann nicht?
Zusatzinfo: Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs deines ETFs begrenzt. Liegt dein ETF zum Jahresende unter dem Anfangswert oder stagniert er, fällt keine Vorabpauschale an. Und selbst wenn die rechnerische Pauschale höher ist als dein echter Gewinn, wird immer nur der niedrigere Betrag versteuert.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet? (ausführliches Rechenbeispiel)
- ETF-Wert zu Jahresbeginn: Du hältst ETF-Anteile im Wert von 10.000 €.
- Basiszins ermitteln: Das Bundesfinanzministerium legt jedes Jahr einen Basiszins fest. Für dieses Beispiel nehmen wir 2 %.
- Zins reduzieren: Der Gesetzgeber erlaubt einen pauschalen Abschlag von 30 %. Also: 2 % × (1 – 0,30) = 1,4 % effektiver Satz
- Vorabpauschale berechnen: 10.000 € × 1,4 % = 140 € (fiktiver Gewinn)
- Steuerlast berechnen (für Singles ohne Kirchensteuer):
- Kapitalertragsteuer: 25 % von 100 € = 25,00 €
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 25 € = 1,38 €
- Gesamte Steuer: ca. 26,38 €
Vorabpauschale vs. Kapitalertragsteuer – Wo liegt der Unterschied?
- Die Kapitalertragsteuer fällt bei realen Erträgen an – z. B. bei Verkäufen oder Ausschüttungen.
- Die Vorabpauschale ist eine Art vorgeschobene Besteuerung – du zahlst auf angenommene Erträge, um das Steuersystem fair zu halten.

Wie kannst du die Steuerlast reduzieren? (Praxistipps)
- Freistellungsauftrag aktivieren: Stell sicher, dass dein Broker deinen Sparerpauschbetrag nutzt – sonst zahlst du unnötig.
- Ausschüttende ETFs wählen: Möchtest du die Vorabpauschale vermeiden, können solche Produkte besser zu dir passen.
- Langfristig thesaurierend kombinieren: Manche Anleger kombinieren Ausschütter und Thesaurierer – z. B. thesaurierend im Depot für den Vermögensaufbau, ausschüttend im Kinderdepot für Steuerfreibeträge.
- Beratung nutzen: Gerade bei hohen Summen oder mehreren Depots kann es sich lohnen, eine individuelle Steuerstrategie zu entwickeln – inkl. Verlustverrechnung, Freibeträgen und langfristiger Planung.
Fazit
Wenn du wissen willst, wie du deine ETF-Investments clever strukturierst, damit dir die Vorabpauschale nicht unnötig Geld kostet, dann melde dich gerne. Ich zeige dir, wie du legal Steuern sparen kannst – und zwar so, dass es zu deinem Leben passt. Lass uns sprechen – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren!

Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.
Was viele nicht wissen: Fragen aus der Praxis
Muss ich die Vorabpauschale zahlen, wenn ich ETFs über eine Rürup-Rente bespare?
Gilt die Vorabpauschale auch für ETFs, die im Ausland aufgelegt sind?
Kann ich die gezahlte Vorabpauschale von der Steuer absetzen?
Ich habe zu viel Vorabpauschale gezahlt – wie bekomme ich das Geld zurück?
Wichtig: Bewahre die Steuerbescheinigungen deiner Bank sorgfältig auf – du brauchst sie als Nachweis.
Ich habe zu viel Vorabpauschale gezahlt – wie bekomme ich das Geld zurück?
Ist die Vorabpauschale dasselbe wie die Kapitalertragsteuer?
- Vorabpauschale = ein fiktiver Ertrag, den das Finanzamt unterstellt
- Kapitalertragsteuer = die Steuer, die auf diesen fiktiven Ertrag tatsächlich erhoben wird (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer)