Vorabpauschale bei ETFs: So funktioniert die Steuer auf fiktive Gewinne

Vorabpauschale
Wenn du in ETFs investierst, möchtest du vermutlich langfristig Vermögen aufbauen – einfach, günstig und flexibel. Doch irgendwann stolperst du über den Begriff „Vorabpauschale“ – und plötzlich wird’s kompliziert: Eine Steuer auf Erträge, die du gar nicht bekommen hast? Klingt unfair – und ist vor allem erklärungsbedürftig.

In meiner täglichen Beratung merke ich: Viele ETF-Anleger verstehen zwar, was ein Sparplan ist – aber nicht, warum sie für thesaurierende ETFs jedes Jahr eine Steuer zahlen sollen. Genau das klären wir hier – ausführlich, verständlich und mit einem Rechenbeispiel. Am Ende weißt du, was auf dich zukommt, wie du deine Steuerlast optimieren kannst und warum du trotzdem ruhig schlafen kannst.

Was genau ist die Vorabpauschale?

Vielleicht hast du schon mal gehört, dass du bei ETFs Steuern zahlen musst – selbst wenn du gar nichts ausgezahlt bekommst. Genau hier kommt die Vorabpauschale ins Spiel. Sie ist eine Art „Steuervorschuss“ auf Gewinne, die du noch gar nicht realisiert hast – aber laut Finanzamt irgendwann wahrscheinlich bekommst. So sorgt der Staat dafür, dass thesaurierende ETFs steuerlich ähnlich behandelt werden wie ausschüttende Fonds.

Der Hintergrund: Früher konntest du bei thesaurierenden Fonds viele Jahre steuerfrei ansammeln – erst beim Verkauf wurde versteuert. Um das auszugleichen, wurde 2018 die Vorabpauschale eingeführt. Sie ist ein fiktiver Gewinn, den das Finanzamt dir unterstellt, und auf den du Kapitalertragsteuer zahlst – auch wenn du kein Geld erhalten hast.
Wann fällt vorabsteuer an

Wann fällt die Vorabpauschale an – und wann nicht?

Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn dein ETF thesaurierend ist und am Jahresanfang im Plus war. Liegt dein ETF am Ende des Jahres unter dem Anfangswert oder hat stark ausgeschüttet, fällt sie nicht an. Und keine Sorge: Die Bank prüft das automatisch für dich.

Zusatzinfo: Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs deines ETFs begrenzt. Liegt dein ETF zum Jahresende unter dem Anfangswert oder stagniert er, fällt keine Vorabpauschale an. Und selbst wenn die rechnerische Pauschale höher ist als dein echter Gewinn, wird immer nur der niedrigere Betrag versteuert.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet? (ausführliches Rechenbeispiel)

  • ETF-Wert zu Jahresbeginn: Du hältst ETF-Anteile im Wert von 10.000 €.
  • Basiszins ermitteln: Das Bundesfinanzministerium legt jedes Jahr einen Basiszins fest. Für dieses Beispiel nehmen wir 2 %.
  • Zins reduzieren: Der Gesetzgeber erlaubt einen pauschalen Abschlag von 30 %. Also: 2 % × (1 – 0,30) = 1,4 % effektiver Satz
  • Vorabpauschale berechnen: 10.000 € × 1,4 % = 140 € (fiktiver Gewinn) 
Aber Achtung: Wenn der tatsächliche Wertzuwachs des ETFs nur z. B. 100 € beträgt, wird nicht die Pauschale von 140 € angesetzt, sondern nur die realen 100 €. Das Finanzamt zieht also immer den kleineren der beiden Werte heran.
  • Steuerlast berechnen (für Singles ohne Kirchensteuer):
    • Kapitalertragsteuer: 25 % von 100 € = 25,00 €
    • Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 25 € = 1,38 €
    • Gesamte Steuer: ca. 26,38 €
Diese Steuer zieht deine Bank automatisch von deinem Verrechnungskonto ein – oft Anfang Februar.
Tipp: Wenn du unter dem Sparerpauschbetrag bleibst (1.000 € / 2.000 € bei Ehepaaren), zahlst du darauf keine Steuer – sofern du einen Freistellungsauftrag gestellt hast.

Vorabpauschale vs. Kapitalertragsteuer – Wo liegt der Unterschied?

  • Die Kapitalertragsteuer fällt bei realen Erträgen an – z. B. bei Verkäufen oder Ausschüttungen.
  • Die Vorabpauschale ist eine Art vorgeschobene Besteuerung – du zahlst auf angenommene Erträge, um das Steuersystem fair zu halten.
Beim späteren Verkauf deiner ETF-Anteile wird die bereits gezahlte Steuer berücksichtigt – du zahlst also nicht doppelt.
Wie kannst du Steuerlast reduzieren

Wie kannst du die Steuerlast reduzieren? (Praxistipps)

  • Freistellungsauftrag aktivieren: Stell sicher, dass dein Broker deinen Sparerpauschbetrag nutzt – sonst zahlst du unnötig.
  • Ausschüttende ETFs wählen: Möchtest du die Vorabpauschale vermeiden, können solche Produkte besser zu dir passen.
  • Langfristig thesaurierend kombinieren: Manche Anleger kombinieren Ausschütter und Thesaurierer – z. B. thesaurierend im Depot für den Vermögensaufbau, ausschüttend im Kinderdepot für Steuerfreibeträge.
  • Beratung nutzen: Gerade bei hohen Summen oder mehreren Depots kann es sich lohnen, eine individuelle Steuerstrategie zu entwickeln – inkl. Verlustverrechnung, Freibeträgen und langfristiger Planung.
Gut zu wissen: Wenn du ETFs im Rahmen einer Rürup-Rente oder fondsgebundenen Rentenversicherung besparst, musst du keine Vorabpauschale zahlen. Solche Altersvorsorgeprodukte gelten steuerlich als Sonderfall: Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung, nicht während der Ansparzeit – das macht sie besonders attraktiv für langfristige Anleger.

Fazit

Die Vorabpauschale ist kein Grund zur Panik – aber ein Grund, hinzuschauen. Sie betrifft viele ETF-Anleger und kommt oft überraschend. Doch mit der richtigen Strategie kannst du sie umgehen oder zumindest stark reduzieren: durch kluge ETF-Auswahl, sinnvollen Einsatz des Sparerpauschbetrags und gegebenenfalls den Umweg über steuerlich privilegierte Altersvorsorgeprodukte.

Wenn du wissen willst, wie du deine ETF-Investments clever strukturierst, damit dir die Vorabpauschale nicht unnötig Geld kostet, dann melde dich gerne. Ich zeige dir, wie du legal Steuern sparen kannst – und zwar so, dass es zu deinem Leben passt. Lass uns sprechen – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren!
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Hallo, ich bin Franz Paufler

(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)

Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.

Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.

Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“

Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.

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Was viele nicht wissen: Fragen aus der Praxis

Nein. Wenn du ETFs im Rahmen einer Rürup-Rente (Basisrente) besparst, fällt keine Vorabpauschale an. Warum? Rürup-Verträge sind staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. In der Ansparphase fallen dabei keine Kapitalertragsteuern an. Die Besteuerung erfolgt erst später – in der Rentenphase, und zwar mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Ja – die Herkunft des ETFs spielt keine Rolle, solange er in Deutschland zum Vertrieb zugelassen und steuerlich registriert ist. Das ist bei fast allen ETFs der Fall, die du über deutsche Broker kaufen kannst. Die Vorabpauschale greift also auch bei ausländischen Fonds – solange sie steuerlich als inländisch gelten.
Nicht direkt. Die Vorabpauschale selbst ist kein absetzbarer Posten – aber: Die darauf erhobene Kapitalertragsteuer kannst du in deiner Steuererklärung angeben. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, bekommst du unter Umständen eine Rückerstattung (Stichwort: Günstigerprüfung).
Über deine jährliche Steuererklärung (Anlage KAP). Das Finanzamt prüft dann automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob dein individueller Steuersatz unter 25 % liegt. Ist das der Fall, erhältst du eine Rückerstattung.

Wichtig: Bewahre die Steuerbescheinigungen deiner Bank sorgfältig auf – du brauchst sie als Nachweis.
Dann wird keine Vorabpauschale erhoben. Die Steuer wird nur fällig, wenn dein ETF im Vergleich zum Jahresanfang im Wert gestiegen ist.
Nein.
  • Vorabpauschale = ein fiktiver Ertrag, den das Finanzamt unterstellt
  • Kapitalertragsteuer = die Steuer, die auf diesen fiktiven Ertrag tatsächlich erhoben wird (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer)

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