- AU-Klausel bei 85% aller Versicherer möglich
- Leistung bereits bei 6 Monatiger Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)
- Geringer Aufpreis (1-5€) - große Wirkung
- Anders als BU-Rente ist die Leistung hieraus zeitlich befristet
- Höhe der Leistung entspricht idR der BU-Rente
Was ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die sogenannte AU-Klausel ist ein vereinfachter Zugang zur Rentenleistung aus deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Es reicht hier nämlich bereits, wenn du 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig bist, also krankgeschrieben, um eine Zahlung zu erzielen.
Diese Leistung ist zeitlich befristet und unterschiedlich zu der wegen Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu 50% voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Man kann also arbeitsunfähig sein, ohne direkt berufsunfähig zu sein und umgekehrt.
Ein Beispiel
Ein Pianist erkrankt an Parkinson. Zu mind. 50% kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben, aber arbeitsunfähig ist er nicht zwangsläufig. Mit einem komplizierten Armbruch wäre er arbeitsunfähig, aber noch nicht berufsunfähig, da davon auszugehen ist, dass der Arm in absehbarer Zeit verheilt.
Wann ist eine AU-Klausel sinnvoll?
Die AU-Klausel ermöglicht es schneller und einfacher an Leistung zu kommen, wenn das komplette Ausmaß der Erkrankung noch nicht feststeht oder für die Versicherung nachweisbar ist.
Hier gilt es aber darauf zu achten, dass die gewählte Versicherung nicht gleichzeitig einen Antrag auf Berufsunfähigkeit voraussetzt, um die Arbeitsunfähigkeit geltend zu machen. Das würde den Vorteil der schnellen und vereinfachten Leistung wieder zunichtemachen.
Grundsätzlich ist die AU-Klausel also ein Extra, welches im Fall der Fälle einige Kopfschmerzen mindern kann, da hier unkomplizierter eine Rente ausgezahlt wird.
Worauf ist besonders zu achten?
Als Selbstständiger oder Freiberufler ist es häufig gar nicht so einfach, eine entsprechende Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen, wenn der Versicherer beispielsweise im Bedingungswerk fordert, den Nachweis im Sinne §5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes zu bringen. Das funktioniert als Selbstständiger nämlich nicht, weil dieses Gesetz auf diese Gruppe gar nicht zutrifft.
Die Klausel muss also zu meiner Tätigkeit passen und liberal formuliert sein.
Zudem kann es unter Umständen zu Konflikten mit einem Krankentagegeld kommen, denn die beiden Leistungen überschneiden sich teilweise und dann wäre unklar wer nun leistet.
Bei manchen Versicherern muss man auch nachmelden, dass man eine BU mit AU-Klausel abgeschlossen hat.
Was ist besser: Krankentagegeld oder AU-Klausel?
Das kommt darauf an. Liefert meine präferierte BU auch eine auf mich zugeschnittene AU-Klausel mit, oder ist grade diese Klausel nicht sauber ausformuliert?
Ist letzteres der Fall oder bin ich verpflichtet bei Arbeitsunfähigkeit auch direkt die BU zu beantragen, ist es häufig sinnvoller, die Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit mit einem Krankentagegeld zu schließen.
Eine pauschale Antwort lässt sich hier also nicht geben, sondern ist von Fall zu Fall unterschiedlich.