Vermögenswirksame Leistungen für Soldaten

Vermögenswirksame Leistungen Bundeswehr

Das erwartet dich hier

Was sind vermögenswirksame Leistungen für Soldaten?


Was macht man mit den VWL?


Kleiner Betrag – Große Wirkung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Antrag für die ganze Dienstzeit
  • Attraktive Anlage in ETF möglich
  • 6,65€ von der Bundeswehr für deinen Vermögensaufbau

Was sind vermögenswirksame Leistungen (für Soldaten)?

Die vermögenswirksamen Leistungen, auch „VL“ oder „VWL“ genannt, sind ein Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Im Falle des Soldaten also die Bundeswehr bzw. der Bund an den einzelnen Soldaten. Dabei ist der Dienstgrad oder die Dienstzeit irrelevant, jeder Soldat und jede Soldatin erhält denselben Satz von 6,65€ im Monat.

Egal ob BS oder SaZ

BS und SaZ erhalten denselben im ÖD üblichen Satz von 6,65€ im Monat. Nur FWDLer haben keine Möglichkeit VWL zu beziehen.

Wie vermögenswirksame Leistungen als Soldat anlegen?

Die VWL kriegst du nicht bar ausgezahlt, oder auf dein Konto überwiesen. Sie sind für deinen Vermögensaufbau gedacht. Die Bundeswehr zahlt dir die VL also in eine Anlage deiner Wahl. Bei den meisten Anlagen musst du selber auch noch etwas dazulegen, du wirst also zum Sparen angehalten.

Gab es nicht auch noch diese „Arbeitnehmersparzulage“?

Ja, die gibt es. Dies ist eine extra Förderung auf die Anlage deiner VWL, außerhalb von den 6,65€ – 40€ deines Arbeitgebers(max. 80€ p.a. auf den Sparplan obendrauf). ABER um diese zu erhalten, muss man als Antragsteller unter 17.900€ (Bausparförderung) oder 20.000€ (Aktienfondsförderung) im Jahr verdienen. Da Soldaten leider oder eher glücklicherweise mehr verdienen, fällt diese Förderung für dich als Soldat aus.

In was können Soldaten die Vermögenswirksamen Leistungen anlegen?

    • Fondsparpläne (Auch ETF)
    • Banksparpläne
    • Bausparverträge
    • Altersvorsorge
    • Immobilienfinanzierung

Bei den meisten der oben genannten Möglichkeiten muss in der Regel auf 40€ aufgestockt werden. Das Geld geht direkt von der Bundeswehr in deine gewünschte Geldanlage, du musst also keine IBAN rausrücken. Sehen kannst du es dann jeden Monat auf deiner Abrechnung.

Was passiert bei DZE oder Arbeitgeberwechsel?

Hier hast du verschiedene Möglichkeiten. Was für dich am sinnvollsten ist, muss in der Situation entschieden werden.

    1. Den Vertrag beitragsfrei stellen und weiter verzinsen lassen.
    2. Die Beiträge selber weiterzahlen. Zum Beispiel wenn du selbstständig bist.
    3. Deinen neuen Arbeitgeber die VWL fortführen lassen. Die Chancen stehen auch sehr gut, dass du mehr bekommst als die 6,65€
    4. Die VWL auszahlen lassen.

Kleiner Betrag mit großer Wirkung

Wer jetzt vielleicht denkt, dass er für die 6,65€ sicher nicht den Finger krumm macht, der sollte sich das noch einmal überlegen. Für einen Antrag, der in der Regel nicht einmal eine halbe Stunde Zeit beansprucht, erhalte ich hier für die gesamte Dauer meiner Dienstzeit 6,65€ auf eine Anlage meiner Wahl. Bei einer Standard Dienstzeit von 12 Jahren wären das immerhin 957,6€! Und da sind ja nichteinmal die Zinsen draufgerechnet, dann wird das Ganze nämlich noch schöner. Dein „ZukunftsIch“ wird es dir also danken.

Anlagevergleich Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen angelegt (für Soldaten)

Noch mehr Rendite mit der richtigen Anlage

Viel spannender wird es dann, wenn man nicht nur die kumulierten 6,65€ zählt, sondern die angenommene Rendite bei 6% im Jahr zurechnet. 

Wie beantrage ich die VWL als Soldat?

Am Anfang steht die Auswahl der Anlage. Hier helfen wir dir gerne den Markt zu vergleichen und alle deine Fragen zu klären. Mit Auswahl der Anlage schließt du einen Sparplan ab, druckst einen Antrag für deinen Arbeitgeber aus. Diesen reichst du dann ausgefüllt ein, in deinem Falle beim Rechnungsführer. Von da aus geht es dann zur BVA und die sollten dann nach ein paar Wochen die VWL pünktlich überweisen.

Oder du stellst mit uns ganz einfach digital den Antrag direkt bei der BVA und musst dich nicht mehr darum kümmern. Geld ist dasselbe.

Wann kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen auszahlen?

Das kommt ein wenig auf den Sparplan an, den du gewählt hast. Fonds und Altersvorsorge lassen sich in der Regel sofort auszahlen. Bei einem Bausparvertrag kann es sein, dass es eine Stornogebühr gibt, wenn man vor Ablauf an das Geld möchte, ansonsten muss man die vereinbarte Dauer abwarten.

Vielleicht hast du schon einmal etwas von den 7 Jahren gehört. 6 Jahre zahlt der Arbeitgeber ein und 1 Jahr muss der Vertrag ruhen, danach steht das Geld zur Verfügung. Das ist grundsätzlich richtig, aber dadurch, dass du als Soldat nur die Zahlungen der Bundeswehr und nicht die oben angesprochene Arbeitnehmersparzulage erhalten hast, musst du auch nichts zurückzahlen. 

Q&A

Die Bundeswehr zahlt den Mindestsatz von 6,65€ im Monat.

Nein, die VWL sind eine Förderung um deinen Vermögensaufbau zu unterstützen und der Altersarmut vorzubeugen. Du bekommst sie auf eine Anlage deiner Wahl bezahlt direkt von der BVA.

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten erhalten die VWL auf Antrag. FWDLer nicht.

Aber auch zivile Angestellte der Bundeswehr haben Anspruch auf VWL.

Du hast 3 Möglichkeiten:

  1. Der neue AG zahlt die VWL weiter. Hier kann es auch nur mehr werden, da zivile Unternehmen meistens mehr als den Mindestsatz bezahlen.
  2. Du zahlst selber weiter ein. Ob das für dich sinnvoll ist muss man im Einzelfall entscheiden
  3. Du lässt den Vertrag ruhen und sich weiter verzinsen oder eben auszahlen.

Du kannst dich gerne bei uns melden, wir beantragen mit dir kurzfristig und papierlos die Vermögenswirksamen Leistungen.

Nach Auswahl deiner Anlage kannst du mit einem Antrag zum ReFü gehen und über diesen deinen Antrag weiter bearbeiten lassen.

Unsere Erstberatung ist immer kostenlos. Danach kannst du entscheiden, ob du provisionsbefreit oder auf Courtage weitermachen möchtest, wir bieten alles transparent an.

Q&A II

Ja, alle Soldaten auf Zeit und auch Berufssoldaten haben Anspruch auf die vermögenswirksamen Leistungen.

Nein, die VWL sind für FWDLer nicht erhältlich. Sobald du aber zum SaZ ernannt wurdest, kannst du diese sofort beantragen. 

Ja, als ziviler Angestellter der Bundeswehr hast du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Egal wo du tätig bist, wenn dein Arbeitgeber die Bundeswehr direkt ist oder du im öffentlichen Dienst tätig bist, hast du Anspruch auf 6,65€ VWL im Monat.

Die Arbeitnehmersparzulage hängt von deinem Einkommen ab. Um diese zu erhalten, muss man als Antragsteller unter 17.900€ (Bausparförderung) oder 20.000€ (Aktienfondsförderung) im Jahr verdienen. 

Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Sätze. Verdient ihr zusammen also weniger als 40.000€ bzw. 35.800€ im Jahr habt ihr Anspruch auf die Förderung.

Einem ledigen Soldaten ist es so also quasi unmöglich die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.

Dir stehen als Soldat die gleichen Möglichkeiten zu, wie allen anderen auch.

  • Fondsparpläne
  • Bausparverträge
  • Altersvorsorge
  • Immobiliendarlehen
  • Banksparplan

 

Welche Anlageform für dich am besten geeignet ist, können wir zusammen herausfinden. Wir spezialisieren uns auf die Erstellung von wirksamen Finanzkonzepten. So wie die einzelnen Truppengattungen im Verbund miteinander im Gefecht die volle Wirkung entfalten, so tut es das ein passgenaues Finanzkonzept ebenso.

Ich selber war 4 Jahre lang Teil der Streitkräfte (meiste Zeit Idar-Oberstein Artillerie), daher rührt die Erfahrung mit der Bundeswehr und dem Bürokratie- und Versicherungswissen, was zum Soldatensein zu wissen gibt.

Die Fachexpertise im Finanzbereich kann ich durch den Finanz- und Versicherungsfachmann nachweisen. Zudem sind wir sehr praxiserprobt und betreuen mit Level V derzeit knapp 500 Soldatinnen und Soldaten in ihren finanziellen Belangen.

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