- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du deinen letzten Beruf zu mind. 50% nicht mehr ausüben kannst.
- Mit einer Verweisungsklausel kann der Versicherer die Leistung verweigern und dich auf einen anderen Beruf verweisen
- Eine BU sollte ausdrücklich auf die Verweisung verzichten
Was bedeutet abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit der abstrakten Verweisung ist es dem Versicherer möglich, die BU-Rente zu versagen, wenn die versicherte Person einen anderen Beruf ausüben könnte.
Jemand, der als Chirurg einen Tremor erleidet, beispielsweise durch eine Störung im Rückenmark aufgrund eines Unfalls, ist unumstritten berufsunfähig für seinen aktuellen Beruf Chirurg. Durch die abstrakte Verweisung könnte er aber auf eine Tätigkeit in der Krankenhausverwaltung verwiesen werden und würde so keine Rente erhalten.
Die verwiesene Tätigkeit wird auch nur in der Theorie herangezogen, ob es tatsächlich ein Jobangebot oder eine freie Stelle gibt, bleibt unberücksichtigt. Zwar muss die soziale Stellung und das Einkommen in etwa auf einem Level sein, doch ein tatsächliches Vorhandensein eines solchen Jobangebotes wird nicht berücksichtigt. Man hat also jedwede Berufe in derselben Einkommensklasse, auf die verwiesen werden könnte.
Aus diesen Gründen ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung besonders wichtig. Fairerweise muss man sagen, dass die allermeisten aktuellen Tarife auf die abstrakte Verweisung verzichten, aber der ein oder andere Versicherer schummelt sich manchmal trotzdem durch. Besonders auch ältere BU-Tarife haben häufig noch diese Klausel integriert bzw. verzichten nicht eindeutig.
Was bedeutet konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Durch die konkrete Verweisung kann der BU-Versicherer die Rentenzahlung verweigern oder beenden, wenn die versicherte Person freiwillig eine dauerhaft neue Tätigkeit aufgenommen hat. Diese Tätigkeit muss in etwa den Lebensumständen des alten Berufes entsprechen, in dem die versicherte Person unumstritten berufsunfähig war.
Der Versicherer kann an zwei Stellen konkret verweisen. Einmal bereits bei der Leistungsbeantragung, ein zweites mal bei einer Nachprüfung des BU-Statuses.
Nachprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei einer Nachprüfung verlangt die Versicherung einen Nachweis, dass der Zustand der Berufsunfähigkeit immer noch aktuell ist. Die meisten Versicherer prüfen 2-3 Jahre nach dem erstmaligen Auszahlen der Rente noch einmal nach.
Jeder Versicherer erlaubt bei einer Nachprüfung die konkrete Verweisung, ist ja auch logisch, wer freiwillig wieder arbeitet, der ist nicht mehr auf eine BU-Rente angewiesen.
Worauf musst du bei der konkreten Verweisung achten?
Einen vollständigen Verzicht auf konkrete Verweisung wird kein Versicherer anbieten, denn spätestens bei der Nachprüfung, darf konkret verwiesen werden. Wichtig ist allerdings die Definition der Lebensumstände vom Versicherer. Jemand, der als Architekt berufsunfähig ist, und jetzt in einem Kiosk arbeitet, wird wohl kaum denselben sozialen Status oder dasselbe Einkommen haben, wie vor der Berufsunfähigkeit.
Es ist also wichtig, das Bedingungswerk genau zu prüfen (bzw. durch uns prüfen zu lassen), wie diese Lebensumstände definiert sind.
Gängig ist, dass maximal 20% Einkommenseinbussen hinnehmbar sind, allerdings kann diese Regelung bei ohnehin schon kleinen Einkommen auch gekippt werden, wenn eine Einkommenseinbuße nicht verkraftbar wäre.
Die neue Tätigkeit muss auch mit der bisherigen Ausbildung und Erfahrung ausführbar sein. Es ist also nicht möglich, einen Arzt konkret auf einen Ingenieursberuf zu verweisen, da hier die Ausbildung fehlt.
Auf die abstrakte Verweisung sollte dein BU-Tarif in jedem Falle verzichten! Wir schlagen unseren Mandanten grundsätzlich nur solche vor, die einen Verzicht ausdrücklich erklären.
Auf die konkrete Verweisung verzichtet kein Versicherer, spätestens in der Nachprüfung verweisen alle Versicherer konkret, auch wenn es natürlich zum Vorteil der versicherten Person wäre, darauf zu verzichten.
Dadurch, dass die Lebensumstände und vor allem der Punkt soziale Anerkennung nicht eindeutig definiert sind bzw. eine konkrete Verweisung häufig auch eine Einzelfallentscheidung ist, verweisen wir hier auf die Einkommensgrenze von 80% des alten Berufes, dann gibt es nämlich gar keine Diskussionen.