- Möglichkeit die Berufsunfähigkeitsrente nach Abschluss zu erhöhen
- In der Regel ist die Erhöhung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich
- Wichtig, wenn sich Lebensumstände durch zB Geburt, Immobilie oder anderes verändern und eine höhere Absicherung notwendig ist.
Was ist die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es, die vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Ereignissen oder vertragsgemäß ohne Ereignis um einen Schlag zu erhöhen. Diese Erhöhung ist auch mit einem höheren Beitrag verbunden, man muss in der Regel aber keine erneute Gesundheitsprüfung durchführen.
Wer also 5 Jahre nach Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Gehaltserhöhung bekommen hat und eine Immobilie erworben hat, der kann und sollte die vereinbarte Rente anpassen.
Zu folgenden Anlässen ist bei fast jeder Gesellschaft eine Erhöhung möglich:
- Kauf einer Immobilie
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Scheidung
- Existenzgründung
- Bau/Umbau einer Immobilie
- Bestimmte Gehaltssprünge
Wichtigkeit von Nachversicherungsgarantien
Ist in der Zwischenzeit beispielsweise ein risikoreiches Hobby hinzugekommen oder sogar eine Erkrankung oder Verletzung, so führt dies nicht zur Ablehnung der Erhöhung, denn es wird keine erneute Prüfung durchgeführt.
Wie setze ich die Nachversicherungsgarantie um - wie erhöhe ich die Rente?
Ein formloses Schreiben mit dem Erhöhungswunsch und der Begründung genügt, um den Prozess anzustoßen, meistens will der Versicherer noch einen Nachweis für das Ereignis sehen, also beispielsweise die Hochzeitsurkunde oder den neuen Gehaltszettel oder eben den Kaufvertrag/Grundbucheintrag.
Wir regeln für unsere Mandanten selbstverständlich auch im Nachgang diese Angelegenheiten und führen die Korrespondenz mit den Versicherungsgesellschaften.
Auf was gilt es bei Nachversicherungsgarantien zu achten?
Die Beantragung der Nachversicherung muss meistens spätestens 3 Monate nach dem Ereignis stattfinden. Die Versicherungsgesellschaften bieten die Nachversicherung auch nur bis zu einem bestimmten Alter an. Je nach Gesellschaft ist hier zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr Schluss. Die Rente wird dann nicht wieder herabgesetzt, diese bleibt dauerhaft erhöht, aber eine Heirat mit 60Jahren kann dann nicht mehr für eine Erhöhung sorgen.
Eine anlassunabhängige Erhöhung haben auch die allermeisten Anbieter innerhalb der ersten 5 Jahre im Bedingungswerk.