- Was versteht man unter einem Versorgungsausgleich?
- Welche Versicherungen fallen in den Versorgungsausgleich?
- Wie sieht der Versorgungsausgleich in der Praxis aus?
Was versteht man unter einem Versorgungsausgleich?
Während einer Ehe sammeln beide Ehepartner Rentenanwartschaften für ihre spätere Altersversorgung an. Oft hat derjenige Partner, der aus Gründen der Kindererziehung eine bestimmte Zeit nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet hat, weniger in die Rentenkasse eingezahlt. Auch kann es zu unterschiedlich hohen Rentenanwartschaften kommen, wenn einer der Partner eine längere Zeit arbeitslos war.
Der Versorgungsausgleich dient dazu, die Unterschiede in den Rentenanwartschaften der Ehepartner auszugleichen. Das Grundprinzip des Versorgungsausgleichsgesetzes ist simpel: Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe erworben wurde, wird halbiert und beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen von jeweils 50 Prozent zugerechnet.
Der Versorgungsausgleich dient dazu, die Unterschiede in den Rentenanwartschaften der Ehepartner auszugleichen. Das Grundprinzip des Versorgungsausgleichsgesetzes ist simpel: Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe erworben wurde, wird halbiert und beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen von jeweils 50 Prozent zugerechnet.
Beispiele:
- Ein Ehepartner hat sich 300€ garantierte Rente aus einem Riestervertrag angespart
- In der betrieblichen Altersvorsorge hat ein Ehepartner 500€ Rentenansprüche pro Monat
- Eine private Rentenversicherung zahlt einem Ehepartner 400€ im Monat aus.
Dabei gilt:
Die Ansprüche müssen in Form einer Verrentung ausgezahlt werden. Bei Einmalzahlungen fällt der Vertrag in den Zugewinnausgleich.
Eine Ausnahme bildet die gesetzliche Rentenversicherung. Hier wird kein Geld aufgeteilt, sondern die sogenannten Entgeltpunkte/ Rentenanwartschaftszeiten. Anwartschaftszeiten sind vor allem relevant, um einen Anspruch aus der gesetzlichen Rente zu erhalten (du musst mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben). Es dürfen die erworbenen Beitragsjahre addiert, mit den vorhanden die Dauer der Ehe nicht überschreiten.
Versicherungen, die in den Versorgungsausgleich fallen | Versicherungen, die nicht in den Versorgungsausgleich fallen |
---|---|
gesetzliche Rentenversicherung (Entgeltpunkte & Beitragszeiten) | Kapitallebensversicherungen |
Pensionskassen | Risikolebensversicherungen |
Betriebliche Altersvorsorge | Renten aus Berufsunfähigkeitsversicherungen |
Private Altersvorsorge (nur bei Verrentung) | Renten aus Unfallversicherungen |
Private Krankenversicherungen (nur der Anspruch auf Altersentlastungstarif) | |
Riester- und Rürup-Rentenversicherungen | |
Direktversicherungen | |
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes VBL (Versorgungspunkte) |
Grundsätzlich wird eine sogenannte interne Teilung durchgeführt. Hier wird beim gleichen Versicherer ein weiterer Vertrag erstellt. Auf diesem Vertrag wird der Anspruch des Ehepartners gutgeschrieben. Hierfür nimmt der Versicherer eine Gebühr. Diese Gebühr wird auf beide Ehepartner gleich aufgeteilt.
In Ausnahmefällen können die Ansprüche auch auf einen anderen Anbieter übertragen werden (sogenannte externe Teilung). Hiervon ist in den meisten Fällen abzuraten, da im Regelfall erneute Abschlusskosten entstehen. In seltenen Fällen kann dies sinnvoll sein, wenn der ursprüngliche Vertrag nicht ertragreich ist. Dies muss individuell ausgewertet werden.
Wie sieht der Versorgungsausgleich in der Praxis aus?
Grundsätzlich wird bei jeder Scheidung der Versorgungsausgleich mit geregelt. Ausnahmen kann es natürlich geben, sollte beispielsweise ein Ehevertrag geschlossen sein, der dies ausschließt. Ansonsten ist der Ablauf folgender:
- Ehepartner erhalten vom Gericht Fragebögen zum Versorgungsausgleich.
- In den Fragebögen müssen die Ehepartner angeben, welche Versicherungen und Anwartschaften bestehen, die Versicherungsnummern und ob eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich besteht.
- Die ausgefüllten Fragebögen müssen zurück an das Gericht geschickt werden (Falls ein Ehepartner die Formulare nicht einreicht und dadurch den Scheidungsprozess verzögert, kann das Gericht ein Zwangsgeld verhängen).
- Das Familiengericht bittet bei den Versorgungsträgern um Auskunft über die Höhe der Rentenanwartschaften (Es kann eine Weile dauern, bis die Informationen der Versorgungsträger beim Gericht eingehen).
- Das Gericht leitet die Auskünfte der Versorgungsträger an die Eheleute weiter, damit diese sie prüfen und gegebenenfalls Stellung nehmen können.
- Es ist wichtig, die Angaben auf Fehler zu überprüfen, da Fehler bei den Versorgungsträgern zu finanziellen Einbußen führen können.
- Es empfiehlt sich, die Angaben von einem Rentenberater oder einem Versicherungsmathematiker überprüfen zu lassen (Wir können hier bei der Abwicklung helfen, auch wenn wir nicht hierzu beraten dürfen).
- Wenn Auskünfte fehlen und das Verfahren bereits seit drei Monaten läuft, kann das Gericht den Versorgungsausgleich abtrennen (§ 140 FamFG). In diesem Fall wird der Versorgungsausgleich nach der Scheidung nachgeholt, sobald alle Berechnungen vorliegen.
- Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungstermin oder zu einem späteren Zeitpunkt zugeteilt.
Versorgungsausgleich FAQ - die meistgestellten Fragen
Nein. Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, den Ausgleich mit deinem Ex-Partner einvernehmlich zu regeln. Ihr könnt euch beispielsweise auf einen Ausgleichsbeitrag einigen (vor allem sinnvoll, wenn die entstehenden Kosten durch einen Versorgungsausgleich hoch sind).
Du kannst die Hälfte deiner Ansprüche, durch einen sogenannten Rückausgleich, zurückholen. Dies können wir für dich beantragen. Dies lohnt sich vor allem, wenn du mehr in den Ausgleich eingebracht hast.
Hierzu zählen alle erworbenen Anwartschaften, die während der Ehe aufgebaut wurden. Die Laufzeit der Ehe ist das Datum der Eheschließung (auf den Monatsanfang abgerundet), bis zum Datum der Scheidung (auf das Monatsende aufgerundet).
Der häufigste Grund hierfür ist die Schließung eines Ehevertrages. Hier kann man die Versorgung entsprechend vor Schließung der Ehe individuell bestimmen.
Sollte die Dauer der Ehe unter drei Jahre betragen, wird im Regelfall auf einen Ausgleich verzichtet.
Bei Gewalt in der Ehe oder anderen Tatsachen, die das Familiengericht so einstuft, dass ein Ausgleich ungerechtfertigt ist.
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