Der Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Was versteht man unter einem Versorgungsausgleich?

Während einer Ehe sammeln beide Ehepartner Rentenanwartschaften für ihre spätere Altersversorgung an. Oft hat derjenige Partner, der aus Gründen der Kindererziehung eine bestimmte Zeit nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet hat, weniger in die Rentenkasse eingezahlt. Auch kann es zu unterschiedlich hohen Rentenanwartschaften kommen, wenn einer der Partner eine längere Zeit arbeitslos war.

Der Versorgungsausgleich dient dazu, die Unterschiede in den Rentenanwartschaften der Ehepartner auszugleichen. Das Grundprinzip des Versorgungsausgleichsgesetzes ist simpel: Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe erworben wurde, wird halbiert und beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen von jeweils 50 Prozent zugerechnet.

Beispiele:

Dabei gilt:

Die Ansprüche müssen in Form einer Verrentung ausgezahlt werden. Bei Einmalzahlungen fällt der Vertrag in den Zugewinnausgleich.

Eine Ausnahme bildet die gesetzliche Rentenversicherung. Hier wird kein Geld aufgeteilt, sondern die sogenannten Entgeltpunkte/ Rentenanwartschaftszeiten. Anwartschaftszeiten sind vor allem relevant, um einen Anspruch aus der gesetzlichen Rente zu erhalten (du musst mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben). Es dürfen die erworbenen Beitragsjahre addiert, mit den vorhanden die Dauer der Ehe nicht überschreiten.
Versicherungen, die in den Versorgungsausgleich fallen Versicherungen, die nicht in den Versorgungsausgleich fallen
gesetzliche Rentenversicherung (Entgeltpunkte & Beitragszeiten) Kapitallebensversicherungen
Pensionskassen Risikolebensversicherungen
Betriebliche Altersvorsorge Renten aus Berufsunfähigkeitsversicherungen
Private Altersvorsorge (nur bei Verrentung) Renten aus Unfallversicherungen
Private Krankenversicherungen (nur der Anspruch auf Altersentlastungstarif)
Riester- und Rürup-Rentenversicherungen
Direktversicherungen
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes VBL (Versorgungspunkte)

Grundsätzlich wird eine sogenannte interne Teilung durchgeführt. Hier wird beim gleichen Versicherer ein weiterer Vertrag erstellt. Auf diesem Vertrag wird der Anspruch des Ehepartners gutgeschrieben. Hierfür nimmt der Versicherer eine Gebühr. Diese Gebühr wird auf beide Ehepartner gleich aufgeteilt.

Versorgungsausgleich
Beispiel für die Kosten des Versorgungsausgleiches

In Ausnahmefällen können die Ansprüche auch auf einen anderen Anbieter übertragen werden (sogenannte externe Teilung). Hiervon ist in den meisten Fällen abzuraten, da im Regelfall erneute Abschlusskosten entstehen. In seltenen Fällen kann dies sinnvoll sein, wenn der ursprüngliche Vertrag nicht ertragreich ist. Dies muss individuell ausgewertet werden.

Wie sieht der Versorgungsausgleich in der Praxis aus?

Grundsätzlich wird bei jeder Scheidung der Versorgungsausgleich mit geregelt. Ausnahmen kann es natürlich geben, sollte beispielsweise ein Ehevertrag geschlossen sein, der dies ausschließt. 

Ansonsten ist der Ablauf folgender:

Nein. Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, den Ausgleich mit deinem Ex-Partner einvernehmlich zu regeln. Ihr könnt euch beispielsweise auf einen Ausgleichsbeitrag einigen (vor allem sinnvoll, wenn die entstehenden Kosten durch einen Versorgungsausgleich hoch sind).  

Du kannst die Hälfte deiner Ansprüche, durch einen sogenannten Rückausgleich, zurückholen. Dies können wir für dich beantragen. Dies lohnt sich vor allem, wenn du mehr in den Ausgleich eingebracht hast. 

Hierzu zählen alle erworbenen Anwartschaften, die während der Ehe aufgebaut wurden. Die Laufzeit der Ehe ist das Datum der Eheschließung (auf den Monatsanfang abgerundet), bis zum Datum der Scheidung (auf das Monatsende aufgerundet).

Der häufigste Grund hierfür ist die Schließung eines Ehevertrages. Hier kann man die Versorgung entsprechend vor Schließung der Ehe individuell bestimmen.

Sollte die Dauer der Ehe unter drei Jahre betragen, wird im Regelfall auf einen Ausgleich verzichtet. 

Bei Gewalt in der Ehe oder anderen Tatsachen, die das Familiengericht so einstuft, dass ein Ausgleich ungerechtfertigt ist.

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