Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)  – einfach erklärt

Beitragsbild BRSG
Altersarmut ist in Deutschland längst kein Randproblem mehr. Die gesetzliche Rente reicht für viele nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Um die betriebliche Altersvorsorge (bAV) attraktiver zu machen, hat der Gesetzgeber 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt. Was hat sich dadurch geändert? Kurz gesagt:

✅ Arbeitgeber müssen sich mit mindestens 15 % an neuen bAV-Verträgen beteiligen.
Steuerliche Vorteile wurden verbessert, sodass mehr Geld in die Altersvorsorge fließen kann.
Mehr Sicherheit für Arbeitgeber – sie haften nicht mehr für die Höhe der späteren Betriebsrente.
Geringverdiener erhalten zusätzliche staatliche Förderung.

Klingt gut? Dann schauen wir uns die Details an.
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Was hat sich durch das BRSG geändert?

Vor dem BRSG

Früher hatten Arbeitnehmer zwar das Recht, über Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren, doch die Arbeitgeber waren nicht verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zu leisten.
Das Problem:
  • Viele Arbeitnehmer verzichteten auf eine bAV, weil sie keinen Zuschuss erhielten.
  • Arbeitgeber sparten zwar Sozialabgaben, gaben diese Ersparnis aber nicht an ihre Mitarbeiter weiter.
  • Die betriebliche Altersvorsorge war wenig attraktiv und wurde kaum genutzt.

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Das hat sich geändert

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat signifikante Änderungen eingeführt, die die betriebliche Altersversorgung attraktiver für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestalten:

✔ Pflichtzuschuss für Arbeitgeber:

  • Arbeitgeber müssen jetzt mindestens 15 % der Beiträge ihrer Mitarbeiter zur bAV beisteuern.
  • Dies gilt für alle Neuverträge seit 2019 und seit 2022 auch für ältere Verträge.

✔ Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens:

Arbeitnehmer können jetzt bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in die bAV einzahlen (vorher nur 4 %).

✔ Mehr Möglichkeiten für Geringverdiener:

Wer weniger als 2.575 € brutto im Monat verdient, bekommt eine staatliche Förderung, wenn der Arbeitgeber zwischen 240 und 960 € jährlich in die bAV einzahlt.

✔ Opting-Out-Modell für mehr Beteiligung:

  • Arbeitnehmer werden automatisch in die bAV aufgenommen, es sei denn, sie widersprechen aktiv.
  • Das steigert die Teilnahmequote und sorgt dafür, dass mehr Menschen fürs Alter vorsorgen.

✔ Mehr Flexibilität bei Jobwechseln & Nachzahlungen:

  • Arbeitnehmer können Ausfallzeiten (z. B. Elternzeit) nachträglich mit höheren Einzahlungen ausgleichen.
  • Bei einer Abfindung kann der Arbeitnehmer bis zu zehn Jahre rückwirkend höhere Beiträge in die bAV einzahlen.
💡 Kurz gesagt: Das BRSG sorgt dafür, dass Arbeitnehmer mehr profitieren, während Arbeitgeber durch steuerliche Vorteile und Sozialabgabeneinsparungen entlastet werden.

Was bedeutet das konkret für dich?

✅ Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Mehr Geld vom Arbeitgeber: Mindestens 15 % Zuschuss zur bAV.
  • Steuervorteile: Beiträge sind bis zu 8 % der BBG steuerfrei.
  • Bessere Absicherung: Möglichkeit, auch bei Elternzeit oder Abfindungen nachzuzahlen.
  • Opting-Out: Automatische Teilnahme sorgt für höhere Beteiligung.

✅ Vorteile für Arbeitgeber:

  • Geringeres Haftungsrisiko: Unternehmen haften nur noch für die Beiträge, nicht mehr für die Rentenhöhe.
  • Sozialabgaben sparen: Arbeitgeber sparen für jeden Euro, den sie in die bAV investieren, bis zu 19 % Sozialabgaben.
  • Staatliche Förderung für Geringverdiener: Wer Zuschüsse für Geringverdiener zahlt, erhält 30 % davon zurück.
  • Einfache Verwaltung: Die Versicherungsträger übernehmen die Abwicklung.

💡 Eine bAV mit Arbeitgeberzuschuss ist heute attraktiver als je zuvor – für beide Seiten!

Fazit

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist ein echter Gamechanger für die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber müssen jetzt mehr in die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter investieren, während Arbeitnehmer von höheren Zuschüssen und besseren Steuervorteilen profitieren.
Unsere Empfehlung:
  • Wenn dein Arbeitgeber eine bAV anbietet, solltest du sie unbedingt prüfen – besonders mit Arbeitgeberzuschuss lohnt sie sich fast immer.
  • Wenn du selbst Arbeitgeber bist, kann eine bAV Steuern und Sozialabgaben sparen und dein Unternehmen für Fachkräfte attraktiver machen.

Noch Fragen?

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Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) FAQ – die meistgestellten Fragen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz zielt darauf ab, die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge zu steigern, besonders für Geringverdiener. Dies wird erreicht durch die Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens, die Einführung eines verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses und die Verbesserung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Mit dem BRSG sind neue Pflichten für Arbeitgeber verbunden. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Verpflichtung, einen Zuschuss zu den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu leisten. Dieser Zuschuss muss mindestens 15 % der für die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge betragen. Diese Regelung gilt für neue Verträge ab dem 1. Januar 2019 und für bestehende Verträge, die ab 2022 angepasst werden.
Das Sozialpartnermodell, auch bekannt als „Nahles-Rente“, ermöglicht es Tarifpartnern, eigene Modelle der betrieblichen Altersversorgung zu entwickeln. Dieses Modell zielt darauf ab, mehr Flexibilität in der Gestaltung von Altersvorsorgeplänen zu bieten und passt sich den spezifischen Bedürfnissen verschiedener Branchen und Unternehmen an. Durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen soll die Teilnahmebereitschaft von Arbeitgebern erhöht werden.
Arbeitnehmer profitieren von mehreren wichtigen Änderungen durch das BRSG. Erstens wurde der steuerfreie Förderrahmen für Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung erhöht. Zweitens gibt das Gesetz Arbeitnehmern, die beispielsweise wegen Elternzeit oder anderer Unterbrechungen kein Einkommen hatten, die Möglichkeit, rückwirkend für bis zu zehn Jahre Beiträge nachzuzahlen. Drittens stärkt das Gesetz die finanzielle Sicherheit im Alter durch die Vervielfältigungsregel, die es ausscheidenden Arbeitnehmern ermöglicht, einen höheren Betrag in ihre Altersvorsorge zu investieren. Diese und weitere Maßnahmen sollen insgesamt dazu beitragen, die Altersvorsorge für Arbeitnehmer attraktiver und zugänglicher zu machen.
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Hallo, ich bin Florian Echegoyen

(Gründer und Inhaber von Level V.)
Experte für betriebliche Altersvorsorge & Geschäftsführerberatung

Finanzielle Sicherheit ist für mich weit mehr als Zahlen auf dem Papier. Sie bedeutet echte Freiheit, Handlungsfähigkeit und ein gutes Gefühl im Alltag – für dich persönlich und für dein Unternehmen.

Als Experte für betriebliche Altersvorsorge und strategische Geschäftsführerberatung weiß ich, wie wichtig maßgeschneiderte Lösungen sind. Ich unterstütze dich dabei, deine Altersvorsorge gezielt zu gestalten und strategisch kluge Entscheidungen für dein Unternehmen und deine Position als Geschäftsführer zu treffen.

Mein Motto: „Nachhaltige Lösungen für nachhaltigen Erfolg.“

Gemeinsam mit meinem Team biete ich dir klare, verständliche Konzepte – ohne Fachchinesisch, aber mit echter Substanz. Bei Level V geht es nicht um Standardlösungen, sondern um deinen Weg. Persönlich, individuell und mit dem Fokus auf langfristige Sicherheit.

Vertrau auf meine Erfahrung – und lass uns gemeinsam das Beste aus deinen Möglichkeiten machen.

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