Die Rente allein wird für viele nicht reichen – das ist längst kein Geheimnis mehr. Genau deshalb gibt es die Entgeltumwandlung: Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in ihre Altersvorsorge stecken, und du als Arbeitgeber bist gesetzlich verpflichtet, das zu unterstützen. Klingt erstmal nach mehr Papierkram? Klar. Aber wer nur die Bürokratie sieht, verpasst die eigentliche Chance.
Eine gut umgesetzte betriebliche Altersvorsorge (bAV) macht dein Unternehmen attraktiver – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel. Denn Gehalt ist längst nicht alles: Wer zusätzliche Leistungen bietet, punktet als moderner Arbeitgeber und bindet Mitarbeiter langfristig. Warum also nicht aus einer Pflicht einen echten Vorteil machen?
Entgeltumwandlung – einfach erklärt
Bei der Entgeltumwandlung investiert dein Mitarbeiter einen Teil seines Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge – und das hat gleich mehrere Vorteile. Da das Geld vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben umgewandelt wird, spart nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch du als Arbeitgeber. Weniger Lohnnebenkosten für dich, mehr Netto-Vorsorge für dein Team – eine klassische Win-Win-Situation.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick:
- Bis zu 3.624 Euro pro Jahr können steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden.
- Einzahlungen bis 7.248 Euro bleiben steuerfrei, ab 3.624 Euro fallen Sozialabgaben an.
- So sorgt die Entgeltumwandlung für mehr Rente – ohne große Mehrbelastung für beide Seiten.

Vorteile der Entgeltumwandlung (Arbeitgeber)
Eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung ist nicht nur ein Vorteil für deine Mitarbeiter – auch du kannst davon profitieren. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum sich das Modell für dein Unternehmen lohnt:
- Geringere Lohnnebenkosten: Da ein Teil des Gehalts in die Altersvorsorge fließt, sparst du als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge – und das senkt deine Personalkosten.
- Steuerliche Vorteile: Deine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge kannst du als Betriebsausgaben absetzen und so deine Steuerlast reduzieren.
- Mitarbeiterbindung und Motivation: Wer seinen Mitarbeitern eine attraktive Altersvorsorge bietet, gewinnt nicht nur Pluspunkte, sondern stärkt auch die langfristige Bindung ans Unternehmen.
Mach mehr aus der Entgeltumwandlung: Spare Kosten, biete deinen Mitarbeitern eine wertvolle Zusatzleistung und mache dein Unternehmen noch attraktiver für Fachkräfte. Wir zeigen dir, wie es am besten funktioniert – lass uns darüber sprechen!
Entgeltumwandlung: Was du als Arbeitgeber wissen musst
Als Arbeitgeber trägst du eine Menge Verantwortung auf deinen Schultern, besonders wenn es um die betriebliche Altersvorsorge deiner Mitarbeiter geht. Die Einführung der Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentengesetz (§ 1a BetrAVG) verlangt nicht nur, dass du deinen Mitarbeitern diese Option anbietest, sondern auch, dass du sie angemessen darüber informierst und die Pläne sorgfältig verwaltest. Hier ein tieferer Einblick, was das konkret für dich bedeutet:
Was bedeutet das für dich konkret? Du musst die Entgeltumwandlung ermöglichen: Laut § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) haben Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln. Das bedeutet: Du kannst es nicht verweigern.
- Du musst deine Mitarbeiter informieren: Deine Angestellten sollten genau wissen, wie die Entgeltumwandlung funktioniert und welche Vorteile sie bringt. Eine klare Kommunikation hilft dir, Rückfragen und Unsicherheiten zu vermeiden.
- Du musst die Verwaltung organisieren: Es reicht nicht, die bAV einfach anzubieten – du musst auch sicherstellen, dass sie professionell umgesetzt wird. Dazu gehört, einen passenden Anbieter zu finden, Konditionen auszuhandeln und regelmäßig zu prüfen, ob alles läuft.
Klingt erstmal nach Aufwand, aber richtig umgesetzt kann die betriebliche Altersvorsorge dein Unternehmen attraktiver machen und langfristig sogar Kosten sparen.

Aufklärungs- und Informationspflichten: Was du als Arbeitgeber beachten musst
Wenn du die Entgeltumwandlung in deinem Unternehmen anbietest, reicht es nicht, sie einfach nur zur Verfügung zu stellen – du musst deine Mitarbeiter auch umfassend darüber informieren.
Was heißt das für dich konkret? Laut § 4a BetrAVG bist du verpflichtet, deine Mitarbeiter über ihre Rechte, Pflichten und alle wichtigen Details der betrieblichen Altersvorsorge aufzuklären.
Was du sicherstellen musst: Deine Mitarbeiter müssen genau wissen, wie die Entgeltumwandlung funktioniert, welche Optionen sie haben und worauf sie achten sollten. Dazu gehören Infos zu:
- Höhe und Flexibilität der Beiträge
- Steuerliche Vorteile und Sozialabgaben
- Auszahlungsbedingungen und mögliche Risiken
Warum das wichtig ist: Je besser deine Mitarbeiter informiert sind, desto zufriedener sind sie mit ihrer Wahl – und desto weniger Missverständnisse oder spätere Beschwerden gibt es. Eine klare, verständliche Kommunikation spart dir also langfristig Zeit und Nerven.

Gleichbehandlung: Keine Unterschiede zwischen den Mitarbeitern
Jeder deiner Mitarbeiter hat das gleiche Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge – unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen Merkmalen.
Was das für dich bedeutet:
- Alle Mitarbeiter müssen die gleichen Chancen haben. Niemand darf bei der Entgeltumwandlung bevorzugt oder benachteiligt werden – egal ob Azubi, Teilzeitkraft oder Führungskraft.
- Gleiche Informationen für alle. Stelle sicher, dass wirklich jeder im Unternehmen versteht, wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt.
- Sensible und klare Kommunikation. Manche Mitarbeiter beschäftigen sich vielleicht zum ersten Mal mit dem Thema Altersvorsorge. Achte darauf, dass die Infos verständlich sind und sich niemand ausgeschlossen fühlt.
Kurz gesagt: Jeder im Unternehmen soll die Möglichkeit haben, von der Entgeltumwandlung zu profitieren – ohne unnötige Hürden oder komplizierte Bedingungen.
Gut wissen:
- Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, die durch Entgeltumwandlung eingesparten Sozialabgaben als Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter weiterzugeben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Dies gilt für alle neuen und bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Der Mindestzuschuss beträgt 15% des umgewandelten Entgelts, sofern dadurch Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einsparen (Stichwort: Betriebsrentenstärkungsgesetz)
- Als Arbeitgeber hast du das Recht, eigenständig einen der versicherungsförmigen Durchführungswege zu wählen. Du kannst zwischen einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds wählen und den jeweiligen Versorgungsträger sowie den Tarif selbst bestimmen. Kommt es zu keiner Einigung über den Durchführungsweg, kann der Arbeitnehmer von dir den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
Entgeltumwandlung in der Praxis – ein Rechenbeispiel
Bruttogehalt des Mitarbeiters pro Jahr: 3.400 Euro × 12 Monate = 40.800 Euro
Jährlicher Beitrag zur bAV durch den Mitarbeiter: 3.624 Euro
Jährlicher Arbeitgeberzuschuss zur bAV: 15% von 3.624 Euro = 543,60 Euro
Gesamter Beitrag zur bAV pro Jahr: 3.624 Euro + 543,60 Euro = 4.167,60 Euro
Krankenversicherung: 7,3%
Pflegeversicherung: 1,525%
Rentenversicherung: 9,3%
Arbeitslosenversicherung: 1,2%
Jährlicher Beitrag zur bAV durch den Mitarbeiter: 3.624 Euro
Jährlicher Arbeitgeberzuschuss zur bAV: 15% von 3.624 Euro = 543,60 Euro
Gesamter Beitrag zur bAV pro Jahr: 3.624 Euro + 543,60 Euro = 4.167,60 Euro
Krankenversicherung: 7,3%
Pflegeversicherung: 1,525%
Rentenversicherung: 9,3%
Arbeitslosenversicherung: 1,2%
Kategorie | Vor bAV | Nach bAV (mit bAV-Beitrag) | Einsparung AG |
Bruttogehalt jährlich | 40.800,00 € | 36.632,40 € (40.800 – 4.167,60) | – |
Krankenversicherung (7,3%) | 2.978,40 € | 2.674,17 € | 304,23 € |
Pflegeversicherung (1,525%) | 622,20 € | 559,15 € | 63,05 € |
Rentenversicherung (9,3%) | 3.794,40 € | 3.406,21 € | 388,19 € |
Arbeitslosenversicherung (1,2%) | 489,60 € | 439,59 € | 50,01 € |
Gesamteinsparung AG jährlich | – | – | 805,48 € |
Zusammenfassung:
- Gesamteinsparung für den Arbeitgeber jährlich: 805,48 Euro aufgrund der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge.
- Jährlicher Zuschuss des Arbeitgebers: 543,60 Euro
- Nettoeinsparung für den Arbeitgeber pro Jahr: 261,88 Euro (805,48 Euro – 543,60 Euro)
Die obige Berechnung zeigt, dass trotz des Zuschusses von 15%, der Arbeitgeber jährlich eine Nettoeinsparung von 261,88 Euro durch die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge realisiert, was die Implementierung einer bAV durchaus attraktiv macht.
Fazit
Die Entgeltumwandlung ist mehr als nur eine Pflicht – sie kann sich auch für dich lohnen. Deine Mitarbeiter sparen Steuern und Sozialabgaben, du senkst deine Lohnnebenkosten und kannst die Beiträge steuerlich absetzen. Eine einfache Lösung, die beiden Seiten Vorteile bringt.
Richtig umgesetzt, sorgt die betriebliche Altersvorsorge für eine stärkere Mitarbeiterbindung, weniger Fluktuation und eine bessere Positionierung als attraktiver Arbeitgeber. Der Verwaltungsaufwand hält sich mit der richtigen Planung in Grenzen – die Vorteile überwiegen. Kurz gesagt: Wer die Entgeltumwandlung clever nutzt, gewinnt auf beiden Seiten.
Richtig umgesetzt, sorgt die betriebliche Altersvorsorge für eine stärkere Mitarbeiterbindung, weniger Fluktuation und eine bessere Positionierung als attraktiver Arbeitgeber. Der Verwaltungsaufwand hält sich mit der richtigen Planung in Grenzen – die Vorteile überwiegen. Kurz gesagt: Wer die Entgeltumwandlung clever nutzt, gewinnt auf beiden Seiten.
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Altersvorsorge (bAV) für dein Unternehmen
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Jetzt Kontakt aufnehmenWarum Du deinen Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung anbieten musst FAQ – die meistgestellten Fragen
Als Arbeitgeber bist du nicht verpflichtet, deinen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage anzubieten. Es ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben, dass du deinen Arbeitnehmern die Möglichkeit geben musst, durch Entgeltumwandlung selbst in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu investieren. Entscheiden sich deine Mitarbeiter für diese Möglichkeit und zahlen Beiträge ein, bist du verpflichtet, diese Beiträge um 15 Prozent aufzustocken.
Als Arbeitgeber profitierst du ebenfalls, wenn sich deine Mitarbeiter dafür entscheiden, einen Teil ihres Einkommens durch Entgeltumwandlung in ihre Altersvorsorge zu investieren, da sich dadurch die Lohnnebenkosten deutlich reduzieren. Du bist zwar verpflichtet, 15 Prozent auf den eingezahlten Betrag draufzulegen, kannst dieses Geld aber als Betriebsausgabe geltend machen. Zusätzlich zu diesen finanziellen Anreizen kann die bAV auch zur Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit beitragen, da sie als zusätzliche Leistung wahrgenommen wird, die das Unternehmen seinen Mitarbeitern bietet.
Wenn du als Arbeitgeber keinen spezifischen Durchführungsweg wie eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds festlegst, hat der Arbeitnehmer das Recht, von dir den Abschluss einer Direktversicherung zu fordern.