Private Rentenversicherung und Steuern – Was bleibt unterm Strich übrig?

Besteuerung private Rentenversicherung
Wenn du privat fürs Alter vorsorgst, möchtest du natürlich, dass am Ende möglichst viel von deinem angesparten Geld bei dir landet. Deshalb ist es wichtig, auch das Thema Steuern auf dem Schirm zu haben. Hier erfährst du, wie private Rentenversicherungen besteuert werden und was das für dein Geld bedeutet. So weißt du genau, womit du später rechnen kannst.

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Die Besteuerung der fondsgebundenen Rentenversicherung

Private Altersvorsorge wird immer wichtiger, um im Alter nicht von Armut betroffen zu sein. In diesem Kontext solltest du dich aber nicht nur mit der Frage beschäftigen, welches Vorsorgeprodukt für dich das Beste ist und die meisten Erträge abwirft, sondern auch, wie deine privaten Rentenversicherungen während der Auszahlungs- und Ansparphase besteuert werden.

Wie hoch ist die Steuer der privaten bzw. fondsgebundenen Rentenversicherung während der Leistungsphase?

Bei den monatlichen Zahlungen deiner privaten Rentenversicherung (Stichwort: Leibrente) wird nicht die gesamte Rente besteuert, sondern nur der Ertragsanteil. Dieser steuerpflichtige Ertragsanteil richtet sich nach deinem Alter bei Rentenbeginn und ist gesetzlich festgelegt. Der steuerpflichtige Teil der Rente wird zu deinen übrigen Einkünften dazugezählt. Auf der Grundlage dieser Summe, die das zu versteuernde Einkommen darstellt, wird dann abzüglich deiner Freibeträge die Steuerlast mit deinem individuellen Steuersatz ermittelt.

Steuerbelastung bei monatlicher Rentenzahlung berechnen – Rechenbeispiel

Um die steuerliche Belastung einer monatlichen Rentenzahlung zu verstehen, betrachten wir ein Rechenbeispiel: Angenommen, du bist 62 Jahre alt und erhältst eine monatliche Rente von 350 Euro aus deiner privaten Rentenversicherung. Der Ertragsanteil beträgt in diesem Alter laut aktueller Tabelle 21 Prozent.
LebensalterErtragsanteil (%)
5725
5824
5923
60-6122
6221
6320
6419
65-6618
6717
6816
69-7015
Besteuerung-Rentenversicherung-4-Besteuerung-monatliche-Zahlung-PV

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Gut zu wissen: Die Zahlungen, die du monatlich von deiner privaten Rentenversicherung erhältst, werden automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Du bist also nicht verpflichtet, diese Beträge in deiner Steuererklärung anzugeben. Wenn du dies dennoch tun möchtest, benötigst du die Anlage R. Trage dort die Beträge in den Zeilen 13 und 14 in den Feldern 131 und 132 ein.

So wird eine Einmalauszahlung (Kapitalauszahlung) aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung versteuert

Sofern deine Rentenversicherung vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde und die Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren erfüllt ist, ist eine Einmalzahlung steuerfrei. Für Verträge, die nach diesem Zeitraum abgeschlossen wurden, kann das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung kommen.  (Nähere Infos findest du hier).
Gut zu wissen: Das Halbeinkünfteverfahren kommt nicht automatisch zur Anwendung. Bei der Auszahlung behält der Rentenversicherer nämlich erst einmal 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Sobald du die Auszahlung deiner Rentenversicherung in der Steuererklärung angibst, kannst du dir die zu viel gezahlten Steuern wiederholen.
Mein Tipp:Lass dich auf jeden Fall von einem Steuerberater beraten. Er kann dir alle möglichen Steuervorteile wie den Altersentlastungsbetrag aufzeigen, um die Steuerbelastung deiner Altersvorsorge in der Auszahlungsphase so gering wie möglich zu halten.

Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Der Altersentlastungsbetrag ist eine steuerliche Vergünstigung in Deutschland, die älteren Steuerpflichtigen gewährt wird. Er wird angewendet, um das steuerpflichtige Einkommen von Personen zu mindern, die das 64. Lebensjahr bereits vollendet haben. Der Altersentlastungsbetrag soll einen Ausgleich für die im Alter möglicherweise steigenden Ausgaben schaffen und wird auf bestimmte Einkunftsarten angewandt, die nicht aus nichtselbständiger Arbeit stammen, wie beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder auch gewerbliche Einkünfte.
Halbeinkuenfteverfahren-1

Halbeinkünfteverfahren – vereinfachtes Rechenbeispiel

Stell dir vor, du erhältst mit 65 Jahren eine Einmalzahlung (Kapitalauszahlung) aus deiner privaten Rentenversicherung in Höhe von 207.101,54 Euro. Nach Abzug deiner eingezahlten Beiträge in Höhe von 63.000 Euro verbleibt ein steuerpflichtiger Betrag von 144.101,54 Euro.

Durch die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und die Berücksichtigung einer Teilfreistellung kann die Summe auf 42,5 Prozent, also auf 61.243,15 Euro reduziert werden. Dies ist zwar eine deutliche Reduzierung, es verbleibt aber immer noch ein erheblicher Restbetrag übrig, der versteuert werden muss. Dieser bewegt sich immer noch in einer Höhe, die zu einer Erhöhung deines persönlichen Steuersatzes führen kann. Um das zu verhindern, ist ein gutes Ablaufmanagement unverzichtbar. Dabei können wir dir helfen!
Tipp: Um das angesparte Kapital deiner Rentenversicherung in der Auszahlungsphase optimal zu nutzen und länger zu erhalten, empfehlen wir, die Erträge ab dem 62. Lebensjahr nicht auf einmal auszuzahlen, sondern jährlich nur einen bestimmten Betrag zu entnehmen, um die Steuerprogression zu vermeiden (Stichwort: Ablaufmanagement). Der im Vertrag verbleibende Kapitalanteil sollte in risikoärmere Fonds umgeschichtet werden, um das Kapital mit geringem Verlustrisiko weiter arbeiten zu lassen.

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Steuern und Altersvorsorge: die Besteuerung einer Riester- oder Rürup-bzw. Basis-Rente

Eine Riester- und Rürup-Rente folgt einem anderen Besteuerungsprinzip als eine fondsgebundene Rentenversicherung. Während bei der fondsgebundenen Rentenversicherung nur der Ertragsanteil der Rente besteuert wird, gilt für Riester- und Rürup-Renten die nachgelagerte Besteuerung.
Die Idee der nachgelagerten Besteuerung ist es, während der Ansparphase während des aktiven Berufslebens Steuervorteile zu nutzen, um eine private Altersvorsorge aufzubauen. In der Auszahlungsphase musst du zwar Steuern zahlen. In der Regel erfolgt die Besteuerung jedoch zu einem niedrigeren Steuersatz als während deiner aktiven Zeit.
Achtung: Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, müssen auf neben die Leistung aus ihrer Rürup-Rente nicht nur versteuern, sondern auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Die Beiträge bemessen sich an der Höhe der Rürup-Rente.

Die Besteuerung der Betriebsrente während der Auszahlungsphase

Grundsätzlich unterliegen Renten aus der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Rentenzahlungen im Alter als Einkommen betrachtet werden und einkommenssteuerpflichtig sind. Die Höhe der Steuerbelastung hängt dabei vom individuellen Einkommensteuersatz des Rentners ab, der wiederum von der Höhe des Gesamteinkommens im Alter bestimmt wird.
Zu diesem Gesamteinkommen zählen neben der Betriebsrente auch andere Einkunftsarten wie die gesetzliche Rente, private Rentenversicherungen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Neben der Einkommensteuer können auch Sozialversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente anfallen. Ob und in welcher Höhe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, hängt von der Art der betrieblichen Altersversorgung und dem Status des Rentners in der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Gut zu wissen:
  • Bei der Besteuerung der Betriebsrente ist der so genannte Versorgungsfreibetrag zu beachten. Dieser Freibetrag soll sicherstellen, dass ein Teil der Rente steuerfrei bleibt und somit die Steuerlast im Alter reduziert wird. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und wird einmalig festgelegt. Der steuerfreie Teil der Rente bleibt während des gesamten Rentenbezugs gleich, während der steuerpflichtige Teil von Jahr zu Jahr steigt, da der Freibetrag nicht an die Rentenerhöhung angepasst wird.
  • Auch bei der betrieblichen Rentenversicherung besteht ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Ob und in welchem Rahmen es beansprucht werden sollte, solltest du dir gut überlegen, da das Risiko besteht, dass du dadurch in eine höhere Besteuerung rutschst.

Private Rentenversicherung vorzeitig kündigen: Welche steuerlichen Folgen drohen?

Eine private Rentenversicherung lohnt sich in den meisten Fällen dann am meisten, wenn sie bis zum regulären Rentenbeginn durchgehalten wird. Denn erst dann entfalten die Verträge ihre vollen finanziellen und steuerlichen Vorteile. Entscheidest du dich jedoch für eine vorzeitige Kündigung, solltest du folgende Nachteile genau im Blick haben:
  • Verlust staatlicher Förderungen: Wenn du staatlich geförderte Verträge wie eine Riester-Rente vorzeitig kündigst, musst du bereits erhaltene staatliche Zulagen sowie eventuelle Steuerersparnisse zurückzahlen. Bei ungeförderten privaten Rentenversicherungen, beispielsweise fondsgebundenen Verträgen, fällt dieser Punkt weg.
  • Kosten und Gebühren: Private Rentenversicherungen haben zu Beginn oft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese Kosten amortisieren sich normalerweise erst über die gesamte Laufzeit des Vertrags. Kündigst du frühzeitig, wurden diese Kosten nicht durch genügend Erträge ausgeglichen – du machst also oft einen finanziellen Verlust.
  • Steuerliche Nachteile: Bei vorzeitiger Kündigung gehen häufig die Steuervergünstigungen verloren, die du bei einer planmäßigen Auszahlung im Rentenalter erhalten würdest. Dadurch können Erträge aus deinem Vertrag plötzlich steuerpflichtig werden. Wie genau deine Auszahlung versteuert wird, hängt stark vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und anderen Faktoren ab.
Daher gilt grundsätzlich: Bevor du deinen Vertrag kündigst, solltest du dich fachkundig beraten lassen. So vermeidest du unerwartete finanzielle und steuerliche Konsequenzen.
Gut zu wissen: Wenn dein Vertrag die sogenannte „12/62-Regel“ erfüllt (mindestens 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung frühestens ab 62 Jahren), kannst du selbst bei vorzeitiger Kündigung vom Halbeinkünfteverfahren profitieren – das heißt, nur die Hälfte der erwirtschafteten Erträge muss versteuert werden.

Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung: die meistgestellten Fragen

Können Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Ob und welche Beiträge jährlich steuerlich geltend gemacht werden können, hängt vom gewählten Vorsorgeprodukt ab.

Müssen bei Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?

Nein, bei Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden. Denn private Rentenversicherungen werden aus bereits versteuertem Einkommen finanziert und unterliegen daher im Alter nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.

Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn die private Rentenversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurde. In diesen Fällen können auf die Rentenzahlungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Welcher Anteil der Rente muss versteuert werden?

Inwieweit Rentenzahlungen versteuert werden müssen, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab.

 

Mit welchem Steuersatz wird meine Rente versteuert?

Mit welchem Steuersatz deine Rente besteuert wird, hängt von deinem Einkommen ab. Denn in Deutschland wird die Rente nach dem gleichen progressiven Steuersatz besteuert wie dein früheres Arbeitseinkommen. Das heißt, je höher deine Rente ist, desto höher ist auch der Steuersatz, den du zahlen musst.

Gut zu wissen: Ab 2021 müssen Rentnerinnen und Rentner keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Die Kirchensteuer bleibt aber bestehen.

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