Eigenes BU-Risiko ausrechnen

Krank, arbeitsunfähig, berufsunfähig – und jetzt?
Dieses ist auf 70 Prozent deines Bruttogehalts oder 90 Prozent deines Nettogehalts begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Außerdem darf die Höhe des Krankengeldes 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.
- ✔ Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung musst du mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
- ✔ Es muss eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, die deine Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit erheblich einschränkt.
- ✔ Insgesamt musst du mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
- ✔ Teilweise Erwerbsminderung: Wenn du aufgrund deiner Gesundheit noch in der Lage bist, täglich zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, besteht Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente (kurz: BU-Rente). Diese fällt jedoch gering aus und beträgt etwa 18% deiner bisherigen Rentenansprüche.
- ✔ Volle Erwerbsminderung: Die volle Erwerbsminderungs- bzw. BU-Rente erhältst du nur, wenn du weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. Interessant dabei ist, dass die Art der Tätigkeit, die du noch ausüben kannst, eine untergeordnete Rolle spielt. Selbst einfache Tätigkeiten, wie die Bedienung einer Schranke als Pförtner, gelten in diesem Zusammenhang als mögliche Beschäftigung.
Daher ist es empfehlenswert, sich proaktiv um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Sie bietet umfassenden Schutz und Sicherheit, falls du aufgrund von Krankheit oder Unfall deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst – und das unabhängig von den strengen Kriterien der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ich brauche eine Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung - Was kostet eine Beratung bei euch?
Was beinhaltet die Arbeitskraftabsicherung noch?
Die Arbeitskraftabsicherung umfasst ein breites Spektrum an Versicherungsprodukten, die darauf abzielen, dein Einkommen und deine finanzielle Stabilität im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu schützen. Neben der oft diskutierten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beinhaltet die Arbeitskraftabsicherung auch:
Krankentagegeldversicherung: Diese Versicherung springt ein, wenn du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kannst. Sie zahlt ein tägliches Krankentagegeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Das sichert deinen Lebensunterhalt, insbesondere nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Dienstunfähigkeitsversicherung: Speziell für Beamte und/oder Soldaten konzipiert, bietet diese Versicherung Schutz, falls du aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung dienstunfähig wirst. Sie ähnelt der Berufsunfähigkeitsversicherung, ist jedoch auf die besonderen Bedingungen im Beamtenverhältnis zugeschnitten.
Grundfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung leistet, wenn du grundlegende körperliche Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen verlierst. Im Gegensatz zur BU-Versicherung, die auf die Unfähigkeit zur Ausübung deines Berufs abstellt, konzentriert sich die Grundfähigkeitsversicherung auf den Verlust elementarer Fähigkeiten.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sie bietet Schutz, wenn du generell nicht mehr in der Lage bist, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen – unabhängig von deinem bisherigen Beruf. Die Leistungen sind oft geringer als bei einer BU-Versicherung und setzen eine vollständige Erwerbsunfähigkeit voraus.
In bestimmten Fällen kann es sein, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung allein nicht möglich oder nicht die beste Option ist, etwa aufgrund von Vorerkrankungen, hohen Risiken im Beruf oder anderen individuellen Faktoren. Hier kann die Kombination verschiedener Bausteine der Arbeitskraftabsicherung sinnvoll sein, um ein umfassendes Schutznetz zu gewährleisten. Gerne beraten wir dich in einem persönlichen Gespräch, welche Möglichkeiten du hast.
Wie hoch ist die staatliche Erwerbsminderungsrente?
Ich bin nicht berufsunfähig geworden, kriege ich am Ende Geld wieder?
Wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt und am Ende nicht berufsunfähig wird, kann es sein, dass man am Ende der Vertragslaufzeit Geld zurückbekommt. Das liegt daran, dass die Versicherer die eingezahlten Beiträge anlegen und damit Gewinne erwirtschaften. Ein Teil dieser Gewinne wird den Versicherungsnehmern in Form von Überschüssen gutgeschrieben, die auf verschiedene Weise verwendet werden können. Für die Verwendung der Überschüsse gibt es zwei gängige Möglichkeiten:
Beitragssenkung: Eine gängige Praxis ist es, die Überschüsse zur Senkung der laufenden Beiträge zu verwenden. Dies hat zur Folge, dass die regelmäßigen Zahlungen an die Versicherung um die gutgeschriebenen Überschüsse reduziert werden, was die finanzielle Belastung während der Vertragslaufzeit verringert.
Auszahlung bei Vertragsende: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Überschüsse bis zum Ende der Vertragslaufzeit anzusammeln und dann auszuzahlen. Auch wenn dies verlockend klingen mag, sollte nicht vergessen werden, dass der Hauptzweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ist und nicht in erster Linie die Kapitalanlage.
Die Möglichkeit, sich die Überschüsse am Ende der Laufzeit auszahlen zu lassen, kann vom eigentlichen Versicherungsschutz ablenken. Zudem sind die auf diese Weise angesammelten Beträge oft geringer als das, was mit einer alternativen Kapitalanlage erreicht werden könnte. Es ist daher wichtig, die Verwendung der Überschüsse sorgfältig zu überlegen und dabei sowohl die eigenen finanziellen Ziele als auch den Hauptzweck der Berufsunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen.