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Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Das erwartet dich hier

Wie sieht der Koalitionsvertrag der Ampelregierung in Bezug auf Rentenversicherung für Selbstständige aus?

Wie sieht eine Pflicht zur Rentenversicherung konkret aus?

Auf wen trifft die Pflicht konkret zu?

Wie erfülle ich als Selbstständiger die Versicherungspflicht?

Das wichtigste in Kürze

  • Noch kein konkreter Entwurf
  • Rürup-Rente/Basisrente erfüllt als einziges Produkt alle Auflagen
  • Rentenversicherungspflicht hat zum Auftrag, die vielen drohende Altersarmut zu bekämpfen
  • Rentenversicherungspflicht wird wohl diese Legislaturperiode kommen (2021-2025)

Rentenversicherungspflicht laut dem Koalitionsvertrag

Werfen wir doch zunächst einmal einen Blick in den Koalitionsvertrag. Auf Seite 75 finden wir dann folgenden Auszug:

Den Koalitionsvertrag kann man sich hier noch einmal anschauen.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag. Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Auszug aus dem Koalitionsvertrag. Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Hier steht zunächst ersteinmal, dass alle neuen Selbstständigen einer Rentenversicherungspflicht unterliegen. Das würde bedeuten, dass ab einem noch nicht bekannten Datum spätestens 2 Jahre nach der Gründung/Beginn der Selbstständigkeit entweder 18,6% des Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss oder eine private Vorsorge vorgewiesen werden kann.

                   Die private Rentenversicherung muss für Selbstständige folgendes erfüllen:

      • Insolvenz- und pfändungssicher sein
      • Eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus liefern

 

Ein ETF-Sparplan wäre also keine Möglichkeit, da dieser nicht pfändungssicher ist. Eine Rürup-Rente mit 25€ Monatsbeitrag ist auch nicht möglich, da hier keine Absicherung über dem Grundsicherungsniveau gewährleistet ist. Ob die Politik hier noch ein neues Produkt fördert oder entwickelt ist derzeit nicht bekannt.

Ausführliches Review zur Basisrente

Lies dir hier unsere tiefergreifende Analyse zur Basisrente durch. Mit Kostenauswertung.

Wie sieht die Rentenversicherungspflicht konkret aus?

Stand Januar 2022 gibt es noch keinen konkreten Entwurf für die Rentenversicherungspflicht. Bekannt ist, dass die Selbstständigen entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen oder aber mit einem „unbürokratischen opt-out-Verfahren“ eine private Vorsorge nachweisen können.

Momentan wäre nur die sogenannte Rürup-Rente dafür geeignet.

Ein mögliches Vorgehen wäre, dass neben der Steuerzahlung dann eine Zahlung an die Rentenversicherung fällig wird, aufgrund der Einnahmen des vergangenen Jahres.

Auf wen trifft die Pflicht zur Rentenversicherung konkret zu?

Aktuell

Derzeit sind dies folgende Berufe:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende;
  • Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte;
  • Künstler und Publizisten;
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber;
  • Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer
  • bestimmte weitere Selbstständige.

 

Bei Einführung der Rentenversicherungspflicht

Jeder Selbstständige mit 2 Jahren Karenzzeit nach Gründung und unter 45 Jahre alt ist. Dabei sollte bei der eigenen Liquiditätsplanung zunächst davon ausgegangen werden, dass auch eine selbstständige Nebentätigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt. Genauer kann dies hier nachgelesen werden. Unter Umständen kann man sich im Nebengewerbe davon befreien lassen, hier hilft die Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung.

Am besten Nettopolicen!

Bei Nettopolicen vermeidet man Extrakosten bei den zusätzlichen Einzahlungen. Eine Basisrente ist dann optimal genutzt, wenn der Unternehmer am Ende des Jahres überschüssigen Gewinn in die Basisrente zahlt, um die Steuerlast zu senken.

Wie erfülle ich die Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger?

Wie wir oben schon behandelt haben, reicht ein ETF-Sparplan nicht aus. Aktien, wenn auf dem privaten Depot gelagert, sind nicht pfändungssicher. Diese Pfändungssicherheit ist aber eine Voraussetzung für die Vorsorge, die Selbstständige treffen müssen. So wird sichergestellt, dass trotz eventueller Insolvenz des Unternehmers die Grundsicherung im Alter vorhanden ist.

Pfändungssichere Produkte sind derzeit Riester- und Rürup-Rente. Die Riester-Rente kann man allerdings nur als Angestellter besparen, also bleibt dem Selbstständigen nur die Rürup-Rente.

So schlimm wie das vielleicht erstmal anhört, ist es letztendlich gar nicht. Mittlerweile gibt es starke Rürup-Renten. Zudem kann ich als Unternehmer die Beiträge in die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. Dann sorge ich damit doch lieber fürs Alter vor, anstatt mehr Steuern zu zahlen.

Wie viel Geld sollte ich als Selbständiger fürs Alter zurücklegen?

Als Selbstständiger solltest du genügend Geld für dein Alter zurücklegen, um auch dann noch deine laufenden Ausgaben decken zu können, wenn du keine oder nur geringe Einkünfte mehr hast. Die Höhe der benötigten Rücklagen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel deinem aktuellen Einkommen, deinen laufenden Ausgaben, deinem Alter, deinen voraussichtlichen Ausgaben im Ruhestand, deinem gewünschten Lebensstandard im Alter und möglichen zusätzlichen Einkommensquellen im Ruhestand.

Als grobe Richtlinie empfehlen viele Experten, dass Selbstständige zwischen 10 und 20 Prozent ihres Einkommens für das Alter zurücklegen sollten. Allerdings kann dieser Prozentsatz je nach individueller Situation höher oder niedriger ausfallen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, Geld für das Alter zu sparen, wie z.B. private Rentenversicherungen, Investmentfonds, Aktien, Immobilien oder andere Anlageformen.

Es kann hilfreich sein, sich von einem Finanzberater beraten zu lassen, um die für deine Situation geeignete Anlagestrategie zu finden.

FAQ

Stand 2023 sind nur wenige selbstständige Berufe rentenversicherungspflichtig. Andere Berufe sind von einer Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht betroffen.

Rentenversicherungspflichtige Berufe sind aktuell: 

  • Handwerker
  • Seelotsen
  • Hebammen
  • Fischer
  • Künstler 

Nur Wenigen ist bekannt, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige die Möglichkeit haben, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Während es für Arbeitnehmer eine Ergänzung zum obligatorischen Beitrag darstellt, können Selbstständige es bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Es gibt zwei Optionen:

  1. Freiwillige Versicherungspflicht auf Antrag: Innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit, unumkehrbare Entscheidung, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Zulagen.

  2. Freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige: Ab 16 Jahren für alle deutschen Staatsbürger (auch bei Wohnsitz im Ausland) oder in Deutschland lebenden Ausländer (unabhängig von der Staatsbürgerschaft), flexible Beitragszahlungen.

Nein, in 2023 besteht für Selbstständige keine Rentenversicherungspflicht, außer für einige wenige Berufe wie zB:

  • Handwerker
  • Seelotsen
  • Hebammen
  • Fischer
  • Künstler

 

Als Selbstständiger hast du aber keinerlei Altersvorsorge und solltest daher unbedingt rechtzeitig anfangen, privat vorzusorgen.

Wie auch beim Angestellten oder so gut wie jedem anderen Sparer ist es empfehlenswert die Altersvorsorge zu diversifizieren und sich nicht nur auf einen Weg zu verlassen. Der ETF-Sparplan ist vor allem aufgrund der Flexibilität und potenziellen Rendite interessant, bietet aber keine Möglichkeit auf eine lebenslange Rente oder ist bei Insolvenz in irgendeiner Art geschützt. Gehst du also Pleite, muss deine Altersvorsorge direkt mit dran glauben.

Wir empfehlen immer eine Mischung aus mehreren Anlagemöglichkeiten.

Für viele mag die erste Anlaufstelle in Sachen Finanzberatung die Bank sein. Doch die Bank kann dort nicht mit den besten im Markt mithalten.

Der Rechtsstatus. Die Bank tritt entweder als Mehrfachvertreter oder Ausschließlichkeitsvertreter auf. Bedeutet, die Bank hat nicht Zugriff auf den gesamten deutschen Markt der Finanzprodukte. Es werden also die hauseigenen Fonds oder die Partnerversicherung verkauft.

Produktvielfalt. Eine Bank arbeitet selten konzeptionell, da der Zugriff auf alle Sparten fehlt. Es steht hier also nicht selten einfach das Produkt im Mittelpunkt, anstelle des Kunden.

Es gibt verschiedene Herangehensweisen, die alle abhängig vom Einkommen, der Zeit bis zur Rente und der gewählten Anlageform sind.

Die erste Priorität sollte zunächst die funktionierende Selbstständigkeit sein, aber sobald diese läuft ist es essenziell sich, um die Altersvorsorge zu kümmern.

Ein unter 30-Jähriger kommt hier sicherlich noch mit ca. 10% seines Nettoeinkommens aus, während jemand um die 40 Jahre ohne bestehende Altersvorsorge bereits mehr als 20% sparen sollte.

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Till Freudenreich

Till Freudenreich

Unabhängiger Finanzberater und Experte für Altersvorsorge

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