Halbeinkünfteverfahren – einfach erklärt

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Halbeinkuenfteverfahren-1

Henry Ford hat einmal gesagt: „Reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.“ In diesem Sinne bietet das Halbeinkünfteverfahren eine strategische Möglichkeit, um die Steuerbelastung während der Auszahlungsphase der Rentenversicherung deutlich zu reduzieren.

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Halbeinkünfteverfahren (12-62-Regel) – einfach erklärt

Stell dir vor, du hast über 35 Jahre lang monatlich 150 € in eine private Rentenversicherung eingezahlt, um für dein Alter vorzusorgen. Nehmen wir an, dass deine Rentenversicherung während der Ansparphase eine durchschnittliche jährliche Rendite von 6 % erwirtschaftet hat. Unter diesen Umständen würde sich dein angespartes Kapital (63.000, – €) inklusive der erwirtschafteten Renditen am Ende der Laufzeit auf eine Auszahlungssumme von 207.101,54 € belaufen.

JahrGuthaben zu
Jahresbeginn
EinzahlungenZins-
gutschriften
neues Guthaben
am Jahresende
10,001.800,0058,501.858,50
21.858,501.800,00170,013.828,51
33.828,511.800,00288,215.916,72
45.916,721.800,00413,508.130,22
58.130,221.800,00546,3110.476,54
610.476,541.800,00687,0912.963,63
712.963,631.800,00836,3215.599,95
815.599,951.800,00994,5018.394,44
918.394,441.800,001.162,1721.356,61
1021.356,611.800,001.339,9024.496,51
1124.496,511.800,001.528,2927.824,80
1227.824,801.800,001.727,9931.352,79
1331.352,791.800,001.939,6735.092,45
1435.092,451.800,002.164,0539.056,50
1539.056,501.800,002.401,8943.258,39
1643.258,391.800,002.654,0047.712,39
1747.712,391.800,002.921,2452.433,64
1852.433,641.800,003.204,5257.438,16
1957.438,161.800,003.504,7962.742,94
2062.742,941.800,003.823,0868.366,02
2168.366,021.800,004.160,4674.326,48
2274.326,481.800,004.518,0980.644,57
2380.644,571.800,004.897,1787.341,75
2487.341,751.800,005.299,0094.440,75
2594.440,751.800,005.724,95101.965,70
26101.965,701.800,006.176,44109.942,14
27109.942,141.800,006.655,03118.397,17
28118.397,171.800,007.162,33127.359,50
29127.359,501.800,007.700,07136.859,57
30136.859,571.800,008.270,07146.929,64
31146.929,641.800,008.874,28157.603,92
32157.603,921.800,009.514,74168.918,65
33168.918,651.800,0010.193,62180.912,27
34180.912,271.800,0010.913,24193.625,51
35193.625,511.800,0011.676,03207.101,54
Gesamt-
summen
0,0063.000,00144.101,54207.101,54

Sobald du das Rentenalter erreicht hast, stellt sich die Frage, ob du eine lebenslange Rente oder das Kapital in einer oder mehreren Einmalzahlungen ausbezahlt bekommen willst. Wir empfehlen unseren Mandanten immer, sich diese Entscheidung (Stichwort: Kapitalwahlrecht) gut zu überlegen und strategisch zu planen, da sie steuerliche Auswirkungen hat. Denn seit 2005 müssen die Erträge (=Ablaufleistung 207.101,54 Euro – eingezahlte Beträge 63.000 Euro) aus privaten Rentenversicherungen versteuert werden.

Wie hoch der zu „versteuernde“ Anteil ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie Vertragsbeginn, Alter bei Auszahlung und Vertragslaufzeit ab. Wurde der Vertrag nach 2005 abgeschlossen und ist die 12-62-Regelung erfüllt, d.h. die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und der Versicherungsnehmer ist mindestens 62 Jahre alt, kann das sogenannte Halbeinkünfteverfahren (HEV) angewendet werden. Das bedeutet, dass nur die Hälfte der Erträge versteuert werden muss.

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Optimiere deine Rentenauszahlung: Nutze das Halbeinkünfteverfahren für minimale Steuerlast

Das zu versteuernde Einkommen von 144.101,54 € aus unserem fiktiven Beispiel kann durch das Halbeinkünfteverfahren in Verbindung mit der Teilfreistellung von 15 % auf 42,5 % reduziert werden. Dies entspricht aber immer noch einem Betrag von 61.243,15 €. Dieser Betrag ist aber immer noch viel zu hoch, da er auf Grund seiner Höhe Auslöser für eine Erhöhung deines persönlichen Steuersatzes sein kann. Aus diesem Grund raten wir unseren Mandanten ab dem 62. Lebensjahr, die Auszahlung der Erträge aus ihrer Rentenversicherung auf mehrere Jahre zu verteilen, um so eine zu hohe Steuerbelastung zu vermeiden. Zudem sollte die Möglichkeit genutzt werden, das verbleibende Kapital innerhalb der Police oder extern in andere Fonds mit geringerem Risiko umzuschichten (Stichwort: Ablaufmanagement). Das Ablaufmanagement ist ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeplanung, denn es trägt dazu bei, dass die erwirtschaftete Rendite der Rentenversicherung nicht durch eine unnötige Steuerbelastung geschmälert wird.

Tipp: Da die Steuerbelastung sehr individuell ist, empfehlen wir dir, dich von unseren Experten beraten zu lassen, um eine auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Auszahlungsstrategie zu entwickeln. Unser Ziel ist es dabei, deine Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten und sicherzustellen, dass du das Maximum aus deiner Vorsorge herausholst.

FAQ: Häufige Fragen rund um das Halbeinkünfteverfahren

Kann auch bei einer monatlichen Auszahlung das Halbeinkünfteverfahren angewendet werden?

Bei lebenslangen Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung erfolgt die Besteuerung nicht nach dem Halbeinkünfteverfahren, sondern nach dem Ertragsanteil. Der zu versteuernde Ertragsanteil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Mit zunehmendem Alter sinkt der zu versteuernde Ertragsanteil – er beträgt beispielsweise 22 Prozent bei Rentenbeginn mit 60 Jahren und sinkt auf 15 Prozent bei Rentenbeginn mit 70 Jahren.

Können sich die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren ändern?

Die Frage nach der Beständigkeit der Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Steuergesetzgebung dynamisch ist und sich theoretisch jederzeit ändern kann. Aus diesem Grund raten wir unseren Mandanten zu einer flexiblen Finanzplanung und unterstützen sie bei der regelmäßigen Überprüfung ihrer Vorsorgestrategien. Bei Gesetzesänderungen sind wir gerne bereit, Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass unsere Mandanten stets von den optimalen steuerlichen Rahmenbedingungen profitieren. Unser Ziel ist es, sie proaktiv durch das sich verändernde Steuerumfeld zu navigieren, damit sie ihre finanziellen Ziele weiterhin effizient verfolgen können.

Wie wirkt sich das Halbeinkünfteverfahren auf Personen mit unterschiedlichen Einkommensniveaus aus?

Grundsätzlich ist das Halbeinkünfteverfahren für alle Steuerpflichtigen vorteilhaft, da es die Steuerlast reduziert. Allerdings profitieren Personen in höheren Steuerklassen häufig stärker, da die relative Ersparnis durch die geringere Besteuerung der Renteneinkünfte größer ist. Für Personen mit niedrigerem Einkommen kann die Ersparnis geringer ausfallen, dennoch verbessert die Regelung die Nettorendite ihrer Altersvorsorge.

Was sollte man tun, wenn man kurz vor dem Rentenalter steht und bisher keine Anpassungen vorgenommen hat?

Es ist nie zu spät, seine Vorsorgestrategie zu überprüfen und anzupassen. Auch kurz vor der Pensionierung gibt es noch Möglichkeiten, die steuerliche Situation zu optimieren, zum Beispiel durch die Nutzung des Halbeinkünfteverfahrens und/oder durch eine strategische Planung der Auszahlungsphasen. Gerne helfen wir dir in einem persönlichen Beratungsgespräch, die Möglichkeiten abzuwägen und die für deine individuelle Situation besten Schritte zu planen.

Kann ich das Halbeinkünfteverfahren auch nutzen, wenn ich bereits in Rente bin?

Ja, das Halbeinkünfteverfahren kann auch nach Eintritt in das Rentenalter genutzt werden, vorausgesetzt, die Bedingungen (Mindestlaufzeit des Vertrags und Mindestalter) werden erfüllt.

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