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Besteuerung deiner gesetzlichen Rente – Das bleibt über

Mit welchem Steuersatz wird deine Rente besteuert?

Als Rentenbezieher bekommst du deine gesetzliche Rente als Bruttorente ausgezahlt. Ab dem Jahr 2040 muss diese Rente komplett versteuert werden (ab dem Grundfreibetrag). In 2023 wird die Bruttorente zu 83% versteuert, dieser Wert steigt bis 2040 jedes Jahr um 1% an. Deine gesetzliche Bruttorente wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Das ist also dein durchschnittlicher Steuersatz. Auch hier gilt die Progression der Einkommenssteuer. Wer mehr verdient, hat einen höheren Grenzsteuersatz und daraus abgeleitet auch einen höheren Durchschnittssteuersatz.

       
Einkommen (in €) Durchschnittsteuersatz (%)
26.000 13,1%
36.000 17,8%
46.000 21,2%
60.000 25,1%
   

Weitere Einkünfte können deinen Durchschnittssteuersatz natürlich erhöhen.

Nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente

Nachgelagerte Besteuerung, das bedeutet, dass deine Rente nicht bei der Einzahlung ins Rentensystem besteuert wird, sondern erst bei der Auszahlung. Die Steuerlast verschiebt sich also zeitlich nach hinten.

Das Ganze passiert aber schrittweise. Im Jahr 2005 war der zur versteuernde Anteil 50%, dieser wird jedes Jahr erhöht bis 2040 die gesamte Rente zu versteuern ist und gleichzeitig die Einzahlungen steuerfrei sind.

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Vorteil der nachgelagerten Besteuerung

Bei den allermeisten Rentenbeziehern wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung positiv auf die Nettorente aus. Der persönliche Steuersatz bemisst sich nämlich am Einkommen und in der Regel wirst du als Rentner ein geringeres Einkommen haben, weshalb deine Rente dann mit einem geringeren Steuersatz versteuert wird, als die Einzahlungen, die du während deines Erwerbslebens tätigen würdest, wäre die Rente vorgelagert besteuert.

Grundfreibetrag bei der Besteuerung deiner gesetzlichen Rente

Der Grundfreibetrag gibt an, welcher Grundbetrag steuerfrei bezogen werden darf. Im Jahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag 10.908€. 

Steuern fallen also erst ab dem 10.909. Euro an.

Der Grundfreibetrag wird aber idR jährlich angepasst und erhöht.

Solidaritätsbeitrag als Rentner

Rentner zahlen keinen Solidaritätsbeitrag.

Kirchensteuer als Rentner

Ja, auch Rentner zahlen je nach Bundesland 8 bzw. 9% Kirchensteuer, wenn sie Mitglied einer Kirche sind.

Diese Sozialabgaben müssen Rentner zahlen

Als Rentner musst du auch Sozialabgaben zahlen. Genauer gesagt Kranken- und Pflegeversicherung. Wie auch als Angestellter wird dies zur Hälfte vom Arbeitgeber, in diesem Falle von der Rentenversicherung, übernommen. Insgesamt zahlst du als Rentner 14,60% der Bruttorente als Krankenversicherungsbeitrag, die Hälfte wird, wie gesagt von der GRV übernommen – du zahlst also 7,3% selber.

Den Zusatzbeitrag, den deine Krankenkasse erhebt, teilst du dir ebenfalls mit der GRV, hier kommt also noch einmal die Hälfte des Zusatzbeitrages zu den 7,3% als Abgabe hinzu.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung musst du als Rentner selber tragen. Der Beitragssatz beträgt 3,05% + Kinderlosenzuschlag von 0,35% für alle kinderlosen Rentner. Das Alter der Kinder spielt keine Rolle, meistens sind die Kinder von Rentnern sowieso erwachsen.

10,35% Sozialabgaben auf die Bruttorente

Als Rentner (mit Kindern) musst du mit 10,35% Sozialabgaben auf deine Bruttorente rechnen. Die Krankenkasse darfst du dir aussuchen, einen eventuellen Zusatzbeitrag musst du zur Hälfte ebenfalls zahlen.

Krankenzusatzversicherungen als Rentner

Private Kranken- und Pflegeversicherungen zahlen Rentner selbst aus ihrer Nettorente. Die Beiträge hier können stark variieren, daher listen wir diese hier nicht auf.

Achtung vor Kaufkraftverlust

Wer schon einmal einen Rentenbescheid gesehen hat, der sollte wissen, dass die hochgerechnete Regelaltersrente, also die Rente, die du erhalten würdest, wenn du genauso wie bisher in die gesetzliche Rente einzahlst, als Bruttorente in heutiger Kaufkraft angegeben ist

Im Klartext bedeutet das, dass die hier besprochenen Steuern und Sozialabgaben fällig werden und der absolute Betrag dann zwar stimmen mag, man sich dafür in 20, 30 oder 40 Jahren aber wesentlich weniger kaufen kann.

JahreKaufkraft von 1000€
20610,27€
30476,74€
40372,43€

Kaufkraft nach X Jahren bei 2,5% Inflation.

Fazit

Von deiner Rente wird ganz schön was weggenommen. Zwar sieht es in Zukunft besser aus, wenn die Beiträge steuerfrei sind und die Rente hinten raus besteuert wird, denn dann hast du mehr Kapital um auch privat vorzusorgen, aber die Notwendigkeit zur privaten Vorsorge besteht immer noch. 

Solltest du noch keine Maßnahme zur Schließung deiner Rentenlücke ergriffen haben, so solltest du umgehend damit anfangen!

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Till Freudenreich

Till Freudenreich

Unabhängiger Finanzberater & Experte für Altersvorsorge

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