Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Beitragsbild Zahnzusatzversicherung
Die Wichtigkeit einer gesunden Zahnpflege für das allgemeine Wohlbefinden steht außer Frage, doch ihre Aufrechterhaltung stellt oftmals eine Herausforderung dar. Die gesetzlichen Krankenkassen decken lediglich einen Grundbetrag der Behandlungskosten ab, eine Summe, die zudem tendenziell abnimmt. In jungen Jahren mögen die anfallenden Kosten, die oft nur einige hundert Euro betragen, noch überschaubar sein.

Doch mit abnehmender Zahngesundheit im Alter, insbesondere wenn kostspielige Maßnahmen wie Zahnersatz nötig werden, können die Ausgaben erheblich steigen. Hochwertiger Zahnersatz kann dabei so teuer sein, dass die Kosten mit dem Preis eines Kleinwagens vergleichbar sind. In diesem Zusammenhang bietet eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Investition, um sich vor den potenziell hohen Kosten zukünftiger Zahnbehandlungen zu schützen.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, die die Kosten für Zahnbehandlungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Diese Versicherung kann eine Vielzahl von zahnärztlichen Leistungen abdecken, wie zum Beispiel hochwertigen Zahnersatz, Inlays, Implantate, professionelle Zahnreinigung oder kieferorthopädische Maßnahmen. In der Regel übernehmen die Versicherer je nach gewähltem Tarif bzw. Versicherungsvertrag zwischen 60 und 90 Prozent der anfallenden Kosten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Was viele bei der ersten größeren Zahnarztrechnung überrascht, ist der Fakt, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der Zahnarztkosten übernimmt (Tendenz sinkend).
Art des Zahnersatzes Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Bonusheft Mit Bonusheft (5 Jahre) Mit Bonusheft (10 Jahre)
Kronen 60% der Kosten 70% der Kosten 75% der Kosten
Brücken 60% der Kosten 70% der Kosten 75% der Kosten
Prothesen 60% der Kosten 70% der Kosten 75% der Kosten
Implantate Keine Erstattung, außer in Ausnahmefällen

Wichtig! Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet grundsätzlich nur Kosten für eine Regelversorgung. Solltest du eine Behandlung über diesem Standard wählen, gibt es keinen Zuschuss aus der gesetzlichen Krankenversicherung (beispielsweise bei Implantaten).

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Erstattungsbeispiele Zahnzusatzversicherung-1
(Bei einer Leistung der Zahnzusatzversicherung in Höhe von 90% und einem Krankenkassenzuschuss ohne Bonusheft)

Leistungen einer Zahnzusatzversicherung

Grundsätzlich gibt es vier größere Leistungsbereiche in der Zahnzusatzversicherung.

Zahnersatz

Zahnersatz ist ein Oberbegriff für verschiedene Arten von künstlichen Zähnen oder Strukturen, die dazu dienen, fehlende oder beschädigte Zähne zu ersetzen. Dies kann notwendig sein, um die Funktion des Gebisses zu erhalten oder zu verbessern, Schmerzen zu lindern oder einfach das Lächeln zu verschönern. Es gibt verschiedene Arten von Zahnersatz: Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate.

Zahnbehandlung

Zahnbehandlung umfasst eine Vielzahl von Verfahren zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit von Zähnen und Zahnfleisch. Sie reichen von einfachen Routineuntersuchungen und professionellen Zahnreinigungen bis hin zu aufwendigeren Verfahren wie Wurzelkanalbehandlungen oder Zahnextraktionen.

Eine Wurzelkanalbehandlung beispielsweise zahlt die GKV nur für einen erhaltungswürdigen Zahn. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen gesetzlich Versicherte die gesamte Behandlung selbst bezahlen. Einschränkungen bezüglich der Kostenübernahme gibt es auch bei Kunststofffüllungen (nur im Frontzahnbereich) oder Fissurenversiegelungen (Backenzähne bei Kindern).

Zahnreinigung

Eine Zahnreinigung sollte idealerweise ein- bis zweimal jährlich durchgeführt werden, um Zahnbehandlungen vorzubeugen. Dabei entfernt der Zahnarzt Zahnstein und andere Beläge von den Zähnen. Eine solche Behandlung kostet in der Regel etwa 100 Euro. Während die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nur eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr übernehmen, müssen die Kosten für weitere Behandlungen vom Patienten selbst getragen werden, es sei denn, er hat eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Einige Versicherungsangebote decken sogar die Kosten für beide jährlichen Reinigungen vollständig ab.

Kieferorthopädie

Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist häufig eine Korrektur der Zähne notwendig. Dieses Verfahren ist meist kostspielig. Hier wird zwischen unterschiedlichen Stufen (kieferorthopädische Indikationsgruppe, kurz KIG) unterschieden. Bei leichteren Fehlstellungen KIG 1–2 übernimmt die Krankenkasse keine Kosten. Bei ausgeprägten Fehlstellungen (KIG 3–5) übernimmt die Krankenkasse eine Grundversorgung. Die Differenz kann durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung finanziert werden.

Zahnzusatzversicherungen mit oder ohne Altersrückstellungen?

Grundsätzlich wird bei Zahnzusatzversicherungen zwischen Arten der Kalkulation unterschieden.

Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung

Bei diesen Tarifen werden sogenannte Alterungsrückstellungen angespart. Das bedeutet, dass du in jungen Jahren mehr einzahlst, der Beitrag später dafür möglichst konstant bleibt. Der Mehrbeitrag, den du bezahlst, wird von der Gesellschaft festverzinslich angelegt.
Kostenbeispiel:
  • Beitrag mit 30 Jahren: 35 € (davon 25 € Risikobeitrag und 10 € Alterungsrückstellungen)
  • Beitrag mit 60 Jahren. 45 € (davon 40 € Risikobeitrag und 5 € Alterungsrückstellungen)
Diese Variante ist interessant für dich, wenn du Wert auf konstante Beiträge und eine einfache Lösung legst.

Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadensversicherung

Bei diesen Tarifen werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Du zahlst lediglich den reinen Risikobeitrag.
Kostenbeispiel:
  • Beitrag mit 30 Jahren: 25 € (reiner Risikobeitrag)
  • Beitrag mit 60 Jahren: 55 € (reiner Risikobeitrag)
Vorteil bei dieser Variante ist, dass du deutlich weniger in jungen Jahren bezahlst, dafür steigt der Beitrag hinten raus stärker an. Dies lohnt sich gerade für Investment affine Mandanten, da die Ersparnis genutzt werden kann, um selbst Rückstellungen zu bilden. Hierdurch wirst du im Schnitt wahrscheinlich weniger Beiträge aufwenden müssen, da du die Anlage frei wählen kannst.

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung ist dein finanzieller Schutzschild gegen hohe Zahnarztrechnungen. Während die gesetzliche Krankenversicherung oft nur einen kleinen Teil der Kosten übernimmt, kann die richtige Zahnzusatzversicherung eine große Erleichterung sein. Da die Angebote vielfältig sind, ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Option für dich am besten geeignet ist. Wir stehen dir zur Seite, um gemeinsam die ideale Versicherungslösung zu finden. Kontaktiere uns – wir beraten dich gerne!

Zahnzusatzversicherung sinnvoll oder nicht FAQ – die meistgestellten Fragen

Eine Zahnzusatzversicherung ist für alle Menschen sinnvoll, die sich vor hohen Zahnarztrechnungen schützen wollen. Die Krankenkassen zahlen im Regelfall nur 60 % der zahnärztlichen Behandlungen. Für Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und regelmäßige Behandlungen beim Zahnarzt haben (oder befürchten) ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Allerdings erst, nachdem die existenziellen Risiken abgesichert sind, wie Berufsunfähigkeit oder Haftpflichtversicherung.
Die Regelversorgung beschreibt die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese ist fest definiert und leistet nur bei „medizinisch notwendigen“ Behandlungen. Hier wird im Regelfall nur die kostengünstigste Variante (Behandlungsmethode, Material) mit 60 – 75 % erstattet.
Ein Bonusheft zu führen, kann sich auszahlen. Du erhältst nach 5 Jahren einen Zuschuss von 70 %. Nach 10 Jahren sogar 75 %, aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig ist, dass dieses Bonusheft lückenlos geführt wird.
In der Theorie ja, in der Praxis nein. Du kannst pro Jahr bis 1.800 € für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen (Selbständige und Freiberufler 2.800 €). Diese Höchstbeträge sind im Regelfall bereits durch die Krankenversicherung ausgeschöpft.
Du kannst deine Zahnzusatzversicherung grundsätzlich wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt im Regelfall 3 Monate. Allerdings solltest du prüfen, ob sich dies lohnt, da du evtl. gebildete Altersrückstellungen verlierst und eine erneute Gesundheitsprüfung machen musst.
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet in der Regel nur die Kosten für Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich, welche als Regelversorgung gelten. Bei hochwertigeren Füllungen, wie z.B. Keramik- oder Kunststofffüllungen, übernimmt die Kasse nur den Betrag, der einer Amalgamfüllung entspricht. Die Differenz muss der Versicherte selbst tragen. Eine Zahnzusatzversicherung kann in diesem Fall die zusätzlichen Kosten abdecken, je nach gewähltem Tarif.
Ja, Personen ohne bestehende Zahnprobleme können langfristig Geld sparen, wenn sie frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Die Beiträge sind in jungen Jahren oft niedriger und durch den frühzeitigen Abschluss wird das Risiko einer späteren Ablehnung aufgrund bestehender Zahnprobleme vermieden. Außerdem können durch prophylaktische Maßnahmen, die in einigen Tarifen enthalten sind, größere Zahnprobleme und die damit verbundenen hohen Kosten vermieden werden.

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