Heilfürsorge für Polizei

Heilfürsorge-für-Bundespolizei-und-Polizei
Wenn du im aktiven Polizeidienst bist – ob bei der Bundespolizei oder in einem Landesdienst – hast du einen echten Vorteil: Du musst keine Beiträge für deine Krankenversicherung zahlen. Stattdessen übernimmt der Staat über die sogenannte Heilfürsorge deine medizinische Versorgung. Klingt erstmal super – und ist es in vielen Punkten auch.

Aber: Viele Kolleginnen und Kollegen wissen nicht, dass dieser Schutz nicht für immer gilt. Spätestens wenn du in den Ruhestand gehst, stehst du plötzlich vor ganz neuen Fragen – und auch vor neuen Kosten. Genau deshalb ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig informierst und dir über mögliche Lücken im System klar wirst.

Nachfolgend zeige ich dir, was die Heilfürsorge wirklich abdeckt, für wen sie gilt – und wie du dich und deine Familie zusätzlich absichern kannst. Verständlich, ohne Fachchinesisch – und mit Tipps, die wirklich weiterhelfen.

Heilfürsorge – einfach & verständlich erklärt

Die freie Heilfürsorge ist eine speziell für Risikoberufe wie Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten konzipierte Sonderform der Gesundheitsfürsorge. Im Gegensatz zu den meisten Arbeitnehmern, die entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sind, müssen Beamte in diesen Berufen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, keine Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen. Stattdessen übernimmt der Dienstherr direkt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen, sodass man als Polizist, Feuerwehrmann oder Soldat umfassend und ohne finanzielle Belastung abgesichert ist.
Beihilfe-Polizist

Heilfürsorge vs. Beihilfe plus PKV im Vergleich: Alle Infos auf einem Blick

 

Heilfürsorge

Beihilfe + PKV

Vorteile

  • Keine Beiträge: Du zahlst keinen Beitrag zur Heilfürsorge, da dein Dienstherr alle Kosten übernimmt.

 

  • Umfangreiche Versorgung: Du profitierst von einer umfassenden Gesundheitsversorgung. Bestimmte Zusatzleistungen, wie Chefarztbehandlungen oder Einzelzimmer im Krankenhaus, sind jedoch nicht automatisch enthalten und erfordern eine private Zusatzversicherung.

 

  • Volle Absicherung im Dienst: Während deiner aktiven Dienstzeit schützt dich die Heilfürsorge umfassend – egal ob bei Arztbesuchen, im Krankenhaus oder bei Medikamenten.
  • Freie Arztwahl: Du wählst deinen Arzt und das Krankenhaus selbst und hast direkten Zugang zu Spezialisten.

 

  • Individuelle Tarife: Passe deinen Versicherungsschutz flexibel an deine Bedürfnisse an. Ob Zahnersatz, alternative Heilmethoden oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus – du entscheidest, was dir wichtig ist.

 

  • Absicherung im Ruhestand: Auch nach deiner Dienstzeit schützt dich die PKV. Dein Versicherungsschutz bleibt im Ruhestand bestehen, ohne dass du das System wechseln musst.

 

  • Beitragsvorteile durch Beihilfe: Dank der Beihilfe deines Dienstherrn zahlst du nur den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt. So profitierst du von niedrigen monatlichen Beiträgen.

Nachteile

  • Ende der Heilfürsorge nach der Dienstzeit: Die Heilfürsorge ist eine super Sache – solange du im aktiven Dienst bist. Aber sobald du in Pension gehst, ist Schluss damit. Dann heißt es: Du musst dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. In der Regel entscheidest du dich dann für die Private Krankenversicherung (PKV) – die GKV ist nur in Ausnahmefällen eine Option.

    Wichtig ist: Kümmer dich rechtzeitig! Je früher du dich mit dem Thema beschäftigst, desto besser kannst du vorsorgen – zum Beispiel mit einer Anwartschaftsversicherung. Die sichert dir günstige Beiträge und schützt dich vor Problemen bei der Gesundheitsprüfung. Denn nichts ist ärgerlicher, als im Ruhestand plötzlich draufzahlen zu müssen, weil man sich vorher nicht gekümmert hat.

 

  • Eingeschränkte Wahlfreiheit bei Ärzten und Kliniken: Mit der Heilfürsorge hast du oft weniger Freiheit bei der Auswahl deiner Ärzte oder Kliniken. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder alternative Heilmethoden sind nicht automatisch enthalten – es sei denn, du entscheidest dich für eine zusätzliche Krankenzusatzversicherung.

 

  • Keine individuelle Anpassung: Im Gegensatz zur Kombination aus Beihilfe und PKV kannst du deine Heilfürsorge nicht flexibel an deine persönlichen Bedürfnisse anpassen. Es gibt keine Möglichkeit, zusätzliche Leistungen hinzuzufügen, wenn du mehr Absicherung wünschst.
  • Eigenanteil für Familienangehörige: Wenn du Familienmitglieder mitversichern möchtest, fallen dafür zusätzliche Kosten an, da es in der Privaten Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt.

 

  • Gesundheitsprüfung bei Eintritt: Beim Eintritt in die PKV erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder dem Ausschluss bestimmter Leistungen führen.
Gut zu wissen: Die Leistungen der Heilfürsorge sind weitgehend mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Das bedeutet für dich, dass bestimmte Kosten, wie zum Beispiel für Brillen, Zahnersatz und Ähnliches auch bei der Heilfürsorge nur teilweise oder gar nicht übernommen werden. Diese Versorgungslücken kannst du jedoch durch den Abschluss einer Unfallversicherung und einer Krankenzusatzversicherung, wie etwa einer Zahnzusatzversicherung, schließen.

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Von der Krankenzusatzversicherung über die Unfallversicherung bis hin zur Dienstunfähigkeitsversicherung – wir entwickeln für dich als Polizist einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

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Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?

Anspruch auf Heilfürsorge haben in erster Linie Beamte im aktiven Polizeidienst, sowohl bei der Bundespolizei als auch bei der Landespolizei. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. In einigen Bundesländern erhalten alle Polizeibeamten Heilfürsorge, während in anderen nur bestimmten Gruppen, wie Anwärter oder Beamte auf Probe, davon profitieren.
Bundesland Polizeianwärter Polizeivollzugsbeamte
Baden-Württemberg Heilfürsorge Heilfürsorge
Bayern Heilfürsorge Beihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei
Brandenburg Heilfürsorge Beihilfe (ab 1996)
Bremen Heilfürsorge Heilfürsorge
Hamburg Heilfürsorge Beihilfe (ab 2004)
Hessen Beihilfe Beihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei
Mecklenburg-Vorpommern Heilfürsorge Heilfürsorge
Niedersachsen Beihilfe Beihilfe (ab 1999)
Nordrhein-Westfalen Heilfürsorge Heilfürsorge
Rheinland-Pfalz Beihilfe Beihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei
Saarland Beihilfe Beihilfe
Sachsen Beihilfe Heilfürsorge
Sachsen-Anhalt Heilfürsorge Heilfürsorge
Schleswig-Holstein Heilfürsorge Heilfürsorge
Thüringen Heilfürsorge Beihilfe Ausnahmen gelten für besondere Einsätze
Berlin Anwärter des einfachen und mittleren Dienstes Beihilfe
Gut zu wissen: Wenn du als Polizist in einem Bundesland tätig bist, das seinen Polizeibeamten freie Heilfürsorge gewährt, solltest du wissen, dass dieser Anspruch nur so lange besteht, wie du im aktiven Dienst bist. Mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Stattdessen greift die Beihilfe, bei der der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Die verbleibenden Kosten musst du dann durch eine private Restkostenversicherung (PKV) abdecken.

Heilfürsorge und der Übergang in den Ruhestand

Wenn du in Pension gehst, endet deine Heilfürsorge – das ist vielen gar nicht richtig bewusst. Ab dann gilt für dich das Beihilfeprinzip: Der Staat übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten (meist 50–70 Prozent), den Rest musst du selbst absichern – in der Regel mit einer privaten Restkostenversicherung (PKV).

Und hier wird’s wichtig: Je später du in die PKV einsteigst, desto teurer kann’s werden. Warum? Weil der Beitrag vom Eintrittsalter und deinem Gesundheitszustand abhängt. Wenn du bis zur Pension wartest und vielleicht schon die eine oder andere Vorerkrankung hast, kann das richtig teuer werden – oder bestimmte Leistungen werden gar nicht mehr übernommen.

Was du tun kannst? Ganz einfach: früh vorsorgen!

Mit einer Anwartschaftsversicherung sicherst du dir schon heute den späteren Zugang zur PKV – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Du „frierst“ sozusagen deinen aktuellen Gesundheitszustand ein. Und das Beste: Eine kleine Anwartschaft kostet oft nur wenige Euro im Monat. Das lohnt sich also in jedem Fall – selbst wenn du sie nur als Backup siehst.

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Fazit

Die Heilfürsorge ist eine starke Grundlage für deine Gesundheitsversorgung während deiner aktiven Dienstzeit – keine Frage. Aber sie deckt eben nur dich ab – und auch nur solange du im Dienst bist. Was ist danach? Und was ist mit deiner Familie?

Wenn du nichts dem Zufall überlassen willst, solltest du rechtzeitig auch an die Absicherung deiner Angehörigen denken – und an die Zeit nach dem aktiven Dienst. Denn spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge, und dann musst du selbst für den zusätzlichen Schutz sorgen.

Das Gute ist: Es gibt clevere Lösungen, mit denen du mögliche Versorgungslücken rechtzeitig schließen kannst – und das ohne großen Aufwand. Wir zeigen dir, worauf es ankommt und wie du dich und deine Familie rundum absicherst – jetzt und in Zukunft.  Lass uns einfach mal sprechen. In einem unverbindlichen Gespräch schauen wir uns deine Situation an und entwickeln gemeinsam den passenden Plan für dich. Jetzt Termin vereinbaren!

Heilfürsorge für Bundespolizei und Polizei FAQ – die meistgestellten Fragen

Um herauszufinden, welche Leistungen die Heilfürsorge in deinem Bundesland bietet, hast du verschiedene Möglichkeiten, die dir wertvolle Informationen liefern können. Deine erste Anlaufstelle sollte die Personalabteilung oder der zuständige Ansprechpartner in deiner Dienststelle sein. Dort erhältst du oft detaillierte und aktuelle Auskünfte darüber, welche Leistungen die Heilfürsorge in deinem Bundesland abdeckt und welche speziellen Regelungen für dich gelten.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Webseite deines Dienstherrn oder der zuständigen Behörde. Viele Bundesländer stellen auf den Seiten ihrer Ministerien oder Polizeibehörden spezifische Informationen zur Heilfürsorge bereit. Hier kannst du häufig Broschüren, Richtlinien oder Merkblätter herunterladen, die alle relevanten Leistungen und Regelungen übersichtlich zusammenfassen.

Auch Beamtenvertretungen und Gewerkschaften sind wertvolle Ansprechpartner. Organisationen wie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) oder die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bieten nicht nur zusätzliche Informationen, sondern auch Beratung zu den Leistungen der Heilfürsorge an. Sie unterstützen dich dabei, deine Rechte und Ansprüche besser zu verstehen und optimal zu nutzen.
Ein wichtiger Punkt, den du als Polizist beachten solltest, ist, dass die freie Heilfürsorge ausschließlich für dich selbst gilt. Deine Ehepartner und Kinder sind darüber nicht mitversichert.
Die Möglichkeiten zur Absicherung deiner Familienangehörigen hängen von deiner persönlichen Situation ab. Wenn deine Frau berufstätig ist und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, können eure Kinder in der Regel über die Familienversicherung mitversichert werden. Sollten dennoch Versorgungslücken bestehen, lassen sich diese durch eine Krankenzusatzversicherung schließen.

Ist deine Frau nicht berufstätig, kann sie sich freiwillig in der GKV versichern und damit auch die Kinder mitversichern, oder sie entscheidet sich für eine private Krankenversicherung (PKV). Sollte deine Frau bereits in der PKV versichert sein, müssen auch die Kinder individuell privat versichert werden.

Bei der Wahl der besten Absicherung für deine Familie solltest du nicht nur die Kosten, sondern auch die angebotenen Leistungen der jeweiligen Versicherung genau vergleichen. Die GKV bietet den Vorteil der Familienmitversicherung, während die PKV oft umfangreichere Leistungen bereitstellt. Wir stehen dir gerne zur Seite, um die optimale Entscheidung für dich und deine Familie zu finden.
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