Heilfürsorge für Polizei

Heilfürsorge-für-Bundespolizei-und-Polizei
Die Heilfürsorge ist ein spezielles Versorgungssystem, das speziell für Beamte der Bundespolizei und Landespolizei geschaffen wurde. Es bietet eine umfassende Absicherung für medizinische Behandlungen, ohne dass die Beamten hierfür Beiträge zahlen müssen. Doch was genau ist die Heilfürsorge? Wer hat Anspruch darauf, und wie unterscheidet sie sich von anderen Versicherungssystemen? In diesem Artikel möchten wir Licht ins Dunkel bringen und aufzeigen, welche Leistungen die Heilfürsorge bietet, welche Lücken es gibt und wie Beamte ihre Familien am besten absichern können.

Heilfürsorge – einfach & verständlich erklärt

Die freie Heilfürsorge ist eine speziell für Risikoberufe wie Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten konzipierte Sonderform der Gesundheitsfürsorge. Im Gegensatz zu den meisten Arbeitnehmern, die entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sind, müssen Beamte in diesen Berufen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, keine Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen. Stattdessen übernimmt der Dienstherr direkt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen, sodass man als Polizist, Feuerwehrmann oder Soldat umfassend und ohne finanzielle Belastung abgesichert ist.
Beihilfe-Polizist

Heilfürsorge vs. Beihilfe plus PKV im Vergleich: Alle Infos auf einem Blick

 

Heilfürsorge

Beihilfe + PKV

Vorteile

  • Keine Beiträge: Du zahlst keinen Beitrag zur Heilfürsorge, da dein Dienstherr alle Kosten übernimmt.
  • Umfangreiche Versorgung: Du profitierst von einer umfassenden Gesundheitsversorgung. Bestimmte Zusatzleistungen, wie Chefarztbehandlungen oder Einzelzimmer im Krankenhaus, sind jedoch nicht automatisch enthalten und erfordern eine private Zusatzversicherung.
  • Volle Absicherung im Dienst: Während deiner aktiven Dienstzeit schützt dich die Heilfürsorge umfassend – egal ob bei Arztbesuchen, im Krankenhaus oder bei Medikamenten.
  • Freie Arztwahl: Du wählst deinen Arzt und das Krankenhaus selbst und hast direkten Zugang zu Spezialisten.
  • Individuelle Tarife: Passe deinen Versicherungsschutz flexibel an deine Bedürfnisse an. Ob Zahnersatz, alternative Heilmethoden oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus – du entscheidest, was dir wichtig ist.
  • Absicherung im Ruhestand: Auch nach deiner Dienstzeit schützt dich die PKV. Dein Versicherungsschutz bleibt im Ruhestand bestehen, ohne dass du das System wechseln musst.
  • Beitragsvorteile durch Beihilfe: Dank der Beihilfe deines Dienstherrn zahlst du nur den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt. So profitierst du von niedrigen monatlichen Beiträgen.

Nachteile

  • Ende der Heilfürsorge nach der Dienstzeit: Sobald deine Dienstzeit endet oder du in den Ruhestand gehst, endet auch die Heilfürsorge. Dann hast du die Wahl, in die Private Krankenversicherung (PKV) oder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Hier ist es wichtig, frühzeitig die passende Lösung zu finden, um optimal abgesichert zu sein.
  • Eingeschränkte Wahlfreiheit bei Ärzten und Kliniken: Mit der Heilfürsorge hast du oft weniger Freiheit bei der Auswahl deiner Ärzte oder Kliniken. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder alternative Heilmethoden sind nicht automatisch enthalten – es sei denn, du entscheidest dich für eine zusätzliche Krankenzusatzversicherung.
  • Keine individuelle Anpassung: Im Gegensatz zur Kombination aus Beihilfe und PKV kannst du deine Heilfürsorge nicht flexibel an deine persönlichen Bedürfnisse anpassen. Es gibt keine Möglichkeit, zusätzliche Leistungen hinzuzufügen, wenn du mehr Absicherung wünschst.
  • Eigenanteil für Familienangehörige: Wenn du Familienmitglieder mitversichern möchtest, fallen dafür zusätzliche Kosten an, da es in der Privaten Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt.
  • Gesundheitsprüfung bei Eintritt: Beim Eintritt in die PKV erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder dem Ausschluss bestimmter Leistungen führen.

 

Gut zu wissen: Die Leistungen der Heilfürsorge sind weitgehend mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Das bedeutet für dich, dass bestimmte Kosten, wie zum Beispiel für Brillen, Zahnersatz und Ähnliches auch bei der Heilfürsorge nur teilweise oder gar nicht übernommen werden. Diese Versorgungslücken kannst du jedoch durch den Abschluss einer Unfallversicherung und einer Krankenzusatzversicherung, wie etwa einer Zahnzusatzversicherung, schließen.

Jetzt Versorgungslücke der Heilfürsorge schließen

Von der Krankenzusatzversicherung über die Unfallversicherung bis hin zur Dienstunfähigkeitsversicherung – wir entwickeln für dich als Polizist einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?

Anspruch auf Heilfürsorge haben in erster Linie Beamte im aktiven Polizeidienst, sowohl bei der Bundespolizei als auch bei der Landespolizei. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. In einigen Bundesländern erhalten alle Polizeibeamten Heilfürsorge, während in anderen nur bestimmten Gruppen, wie Anwärter oder Beamte auf Probe, davon profitieren.
Bundesland Polizeianwärter Polizeivollzugsbeamte
Baden-Württemberg Heilfürsorge Heilfürsorge
Bayern Heilfürsorge Beihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei
Brandenburg Heilfürsorge Beihilfe (ab 1996)
Bremen Heilfürsorge Heilfürsorge
Hamburg Heilfürsorge Beihilfe (ab 2004)
Hessen Beihilfe Beihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei
Mecklenburg-Vorpommern Heilfürsorge Heilfürsorge
Niedersachsen Beihilfe Beihilfe (ab 1999)
Nordrhein-Westfalen Heilfürsorge Heilfürsorge
Rheinland-Pfalz Beihilfe Beihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei
Saarland Beihilfe Beihilfe
Sachsen Beihilfe Heilfürsorge
Sachsen-Anhalt Heilfürsorge Heilfürsorge
Schleswig-Holstein Heilfürsorge Heilfürsorge
Thüringen Heilfürsorge Beihilfe Ausnahmen gelten für besondere Einsätze
Berlin Anwärter des einfachen und mittleren Dienstes Beihilfe
Gut zu wissen: Wenn du als Polizist in einem Bundesland tätig bist, das seinen Polizeibeamten freie Heilfürsorge gewährt, solltest du wissen, dass dieser Anspruch nur so lange besteht, wie du im aktiven Dienst bist. Mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Stattdessen greift die Beihilfe, bei der der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Die verbleibenden Kosten musst du dann durch eine private Restkostenversicherung (PKV) abdecken.

Heilfürsorge und der Übergang in den Ruhestand

Der Übergang von der Heilfürsorge zur Beihilfe erfordert frühzeitige und sorgfältige Planung. Warum? Weil die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten abdeckt, ist es notwendig, zusätzlich eine private Restkostenversicherung (PKV) abzuschließen. Je älter du jedoch beim Eintritt in die PKV bist, desto höher fallen die Beiträge aus. In manchen Fällen kann es sogar passieren, dass du wegen einer nicht bestandenen Gesundheitsprüfung von bestimmten Leistungen ausgeschlossen wirst oder diese nur gegen deutlich höhere Beiträge versichern kannst. Diese Probleme kannst du vermeiden, wenn du bereits in jungen Jahren eine Anwartschaftsversicherung abschließt. So kannst du dir mit wenigen Euro vorzeitig den Zugang zur privaten Krankenversicherung sichern und vermeiden, dass dir später wichtige Leistungen vorenthalten werden.

Anwartschaft – einfach & verständlich erklärt

Eine Anwartschaftsversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die es dir ermöglicht, deinen Gesundheitszustand für eine spätere private Krankenversicherung „einzufrieren“. Das bedeutet, dass du, wenn du in den Ruhestand gehst und von der Heilfürsorge zur PKV wechselst, keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen musst. Dies kann besonders dann von Vorteil sein, wenn du während deiner aktiven Dienstzeit gesundheitliche Probleme entwickelt hast.

Du interessierst dich für eine Anwartschaft und willst dich beraten lassen?

Wir sind einer der besten Ansprechpartner. Lass dich von uns online oder telefonisch über deine Möglichkeiten beraten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Fazit

Die Heilfürsorge bietet dir als Polizist eine zuverlässige Basis für deine Gesundheitsversorgung im aktiven Dienst, aber sie ist nur ein Teil des Ganzen. Es ist wichtig, dass du nicht nur an deine eigene Absicherung denkst, sondern auch an die Sicherheit und Gesundheit deiner Familie – heute und in Zukunft. Mit der richtigen Planung und den passenden Versicherungen kannst du Versorgungslücken schließen und sicherstellen, dass du und deine Angehörigen jederzeit optimal geschützt seid. Wir unterstützen dich gerne dabei. Informiere dich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch über deine Möglichkeiten. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Heilfürsorge für Bundespolizei und Polizei FAQ – die meistgestellten Fragen

Um herauszufinden, welche Leistungen die Heilfürsorge in deinem Bundesland bietet, hast du verschiedene Möglichkeiten, die dir wertvolle Informationen liefern können. Deine erste Anlaufstelle sollte die Personalabteilung oder der zuständige Ansprechpartner in deiner Dienststelle sein. Dort erhältst du oft detaillierte und aktuelle Auskünfte darüber, welche Leistungen die Heilfürsorge in deinem Bundesland abdeckt und welche speziellen Regelungen für dich gelten.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Webseite deines Dienstherrn oder der zuständigen Behörde. Viele Bundesländer stellen auf den Seiten ihrer Ministerien oder Polizeibehörden spezifische Informationen zur Heilfürsorge bereit. Hier kannst du häufig Broschüren, Richtlinien oder Merkblätter herunterladen, die alle relevanten Leistungen und Regelungen übersichtlich zusammenfassen.

Auch Beamtenvertretungen und Gewerkschaften sind wertvolle Ansprechpartner. Organisationen wie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) oder die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bieten nicht nur zusätzliche Informationen, sondern auch Beratung zu den Leistungen der Heilfürsorge an. Sie unterstützen dich dabei, deine Rechte und Ansprüche besser zu verstehen und optimal zu nutzen.
Ein wichtiger Punkt, den du als Polizist beachten solltest, ist, dass die freie Heilfürsorge ausschließlich für dich selbst gilt. Deine Ehepartner und Kinder sind darüber nicht mitversichert.
Die Möglichkeiten zur Absicherung deiner Familienangehörigen hängen von deiner persönlichen Situation ab. Wenn deine Frau berufstätig ist und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, können eure Kinder in der Regel über die Familienversicherung mitversichert werden. Sollten dennoch Versorgungslücken bestehen, lassen sich diese durch eine Krankenzusatzversicherung schließen.

Ist deine Frau nicht berufstätig, kann sie sich freiwillig in der GKV versichern und damit auch die Kinder mitversichern, oder sie entscheidet sich für eine private Krankenversicherung (PKV). Sollte deine Frau bereits in der PKV versichert sein, müssen auch die Kinder individuell privat versichert werden.

Bei der Wahl der besten Absicherung für deine Familie solltest du nicht nur die Kosten, sondern auch die angebotenen Leistungen der jeweiligen Versicherung genau vergleichen. Die GKV bietet den Vorteil der Familienmitversicherung, während die PKV oft umfangreichere Leistungen bereitstellt. Wir stehen dir gerne zur Seite, um die optimale Entscheidung für dich und deine Familie zu finden.
Jetzt Kontakt aufnehmen!

Unser FinanzReport 2024

Wie du in den nächsten 2 Wochen deine Finanzen fest in der Hand hast – ohne Stress. Jetzt kostenlos herunterladen!

Lerne wie du sparen kannst, ohne groß verzichten zu müssen

Erfahre 3 unbekannte Finanzhacks von Experten

Zugang zu den Assets und Investitionsmöglichkeiten der oberen 1%

Kostenlos herunterladen

Inhaltsverzeichnis