Mutwillige Zerstörung von Eigentum – das kann jeden treffen. Ein frisch gestrichener Fassadenabschnitt, der über Nacht mit Graffiti besprüht wird. Eine Gartenparty, die durch zerstörte Möbel am nächsten Morgen einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt. Oder ein zerbrochenes Fenster, das dich mitten in der Nacht alarmiert. Solche Vandalismusschäden sind nicht nur ärgerlich, sie reißen auch schnell ein finanzielles Loch in dein Budget. Doch mit einer guten Hausratversicherung und der richtigen Wohngebäudeversicherung kannst du dich vor den Kosten solcher Schäden schützen.
Was versteht man unter Vandalismus?
Vandalismus beschreibt die absichtliche Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum – ohne die Absicht, etwas zu stehlen. Die Täter handeln oft aus Boshaftigkeit, Frust oder reinem Zerstörungswillen. Beispiele hierfür sind eingeschlagene Fensterscheiben, zerkratzte Fassaden oder beschädigte Außenanlagen wie Zäune und Gartenmöbel.
Gut zu wissen: Während Einbruchdiebstahl meist im Grundschutz einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung enthalten ist, müssen Vandalismusschäden häufig durch einen zusätzlichen Baustein abgesichert werden.
Welche Schäden decken Wohngebäude- und Hausratversicherungen bei Vandalismus ab?
Vandalismusschäden können viele Bereiche deines Eigentums betreffen – von der Bausubstanz deines Hauses bis zu den beweglichen Gegenständen in deinem Haushalt. Die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung ergänzen sich ideal, um dich umfassend zu schützen. Doch für welche Schäden kommen sie eigentlich auf? Ein Überblick:
Wohngebäudeversicherung
Die Leistungen deiner Wohngebäudeversicherung hängen maßgeblich vom gewählten Tarif ab. In Standardpolicen werden meist nur Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl abgedeckt, während Vandalismusschäden häufig außen vor bleiben. Erweiterte Tarife bieten jedoch umfassenderen Schutz, der auch Vandalismusschäden einschließt. Dazu gehören:
- Eingeschlagene Fenster oder Türen.
- Beschädigungen an Außenbereichen wie Gartenhäusern, Carports oder Zäunen.
- Entfernung von Graffiti an Fassaden.
Damit ein Vandalismusschaden von der Versicherung übernommen wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Der Schaden muss durch Dritte mutwillig verursacht worden sein, der Vertrag muss Vandalismusschäden explizit abdecken und du musst den Schaden zeitnah melden – idealerweise mit Dokumentation in Form von Fotos und einer Anzeige bei der Polizei.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet Schutz für bewegliche Gegenstände in deinem Haushalt. Bei Vandalismusschäden greift sie in der Regel, wenn:
- Ein Einbruchdiebstahl vorangegangen ist und die Täter mutwillig Schäden hinterlassen haben, wie z. B. zerstörte Möbel oder Elektrogeräte.
- Außenbereiche deines Haushalts, wie Gartenmöbel, beschädigt wurden, falls diese ausdrücklich im Vertrag eingeschlossen sind.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass reine Vandalismusschäden, die nicht im Zuge eines Einbruchs entstanden sind, oft nicht von der Hausratversicherung abgedeckt werden. Hier lohnt es sich, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls den Versicherungsschutz zu erweitern.
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Jetzt Beratungstermin vereinbaren!Gegen Schäden durch Vandalismus absichern: Worauf du bei der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung achten solltest
Wenn du dein Zuhause auch gegen Vandalismusschäden absichern möchtest, solltest du folgende Punkte beachten:
Wohngebäudeversicherung
- Viele Versicherer bieten eine Erweiterung für Vandalismusschäden als optionalen Baustein an. Dieser ergänzt den Grundschutz und kann an deine individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Prüfe, ob Schäden an Nebengebäuden oder Außenanlagen wie Zäunen und Gartenhäusern ebenfalls abgedeckt sind.
- Manche Tarife enthalten eine Selbstbeteiligung. Überlege dir, ob du im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen möchtest, um niedrigere Prämien zu zahlen. Beachte auch, dass bestimmte Schäden ausgeschlossen sein können, wie solche, die durch Personen mit rechtmäßigem Zugang zum Gebäude (z. B. Mieter) verursacht wurden.
Hausratversicherung
- Die Hausratversicherung deckt in der Regel nur Vandalismusschäden im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl ab. Reine Vandalismusschäden, bei denen kein Einbruch stattgefunden hat, müssen oft gesondert abgesichert werden. Achte darauf, ob dein Tarif diese Zusatzoption anbietet, wenn du umfassenden Schutz wünschst.
- Viele Versicherer schließen bewegliche Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel, Lampen oder Dekorationen aus. Prüfe, ob diese explizit im Vertrag eingeschlossen werden können, wenn du Wert auf einen erweiterten Schutz legst.
- Glasbruch durch Vandalismus, wie eingeschlagene Fenster oder zerstörte Glastüren, ist oft nicht automatisch abgedeckt. Eine Glasbruch-Versicherung als Zusatzbaustein in der Hausratversicherung kann sinnvoll sein, um diese Kosten zu übernehmen.
Mein Tipp:
- Für eine lückenlose Absicherung ist die Kombination von Wohngebäude- und Hausratversicherung entscheidend. Während die Wohngebäudeversicherung für Schäden an der Bausubstanz (z. B. Fenster oder Türen) aufkommt, übernimmt die Hausratversicherung Schäden an beweglichem Eigentum (z. B. Möbel oder Elektrogeräte). Kläre, ob dein Schutz optimal abgestimmt ist.
- Einige Hausratversicherungen ersetzen beschädigte Gegenstände nur zum Zeitwert. Achte darauf, dass dein Tarif den Neuwert erstattet, um im Schadensfall nicht auf veraltete Werte reduziert zu werden.
Wohngebäude- und Hausratversicherung: So läuft die Schadensregulierung bei Vandalismus ab
Wenn es zu einem Vandalismusschaden kommt, zählt schnelles und überlegtes Handeln. Hier eine ausführliche Anleitung, wie du im Schadensfall vorgehst:
1. Schaden dokumentieren
Sobald du den Schaden bemerkst, solltest du ihn gründlich dokumentieren. Fotografiere die betroffenen Stellen aus verschiedenen Perspektiven und mache, wenn möglich, Videos, um das gesamte Ausmaß des Schadens festzuhalten. Achte darauf, auch kleine Details zu erfassen, wie Risse, Kratzer oder Beschädigungen an Möbeln. Diese Dokumentation dient als wichtiger Nachweis für die Versicherung und hilft, die Schadensursache und den Schadenumfang eindeutig zu bestimmen.
2. Polizei informieren
Bei mutwilliger Zerstörung von Eigentum ist es wichtig, die Polizei einzuschalten und Anzeige zu erstatten. Beschreibe den Vorfall so genau wie möglich und überreiche die bereits erstellte Dokumentation, falls notwendig. Die Polizei stellt dir ein Aktenzeichen oder einen Bericht aus, den du später bei deiner Versicherung einreichen kannst. Die Anzeige bei der Polizei ist häufig Voraussetzung dafür, dass der Schaden als Vandalismus eingestuft und von der Versicherung übernommen wird.
3. Versicherung kontaktieren
Setze dich so schnell wie möglich mit deiner Wohngebäude- oder Hausratversicherung in Verbindung. Melde den Schaden telefonisch oder schriftlich und gib dabei alle relevanten Informationen an, wie:
- Datum und Uhrzeit des Vorfalls.
- Genaue Beschreibung der beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile.
- Belege, wie Fotos, Videos und das Aktenzeichen der Polizei.
Viele Versicherer bieten inzwischen auch Online-Schadensmeldungen oder Apps an, über die du den Vorgang schnell und unkompliziert einleiten kannst.
4. Begutachtung durch die Versicherung
Bei größeren Schäden wird die Versicherung oft einen Gutachter schicken, um den Schaden vor Ort zu prüfen. Der Gutachter bewertet, wie hoch die Reparaturkosten sind und ob der Schaden tatsächlich auf Vandalismus zurückzuführen ist. Stelle sicher, dass du bei diesem Termin anwesend bist, um eventuelle Fragen zu beantworten und zusätzliche Unterlagen bereitzuhalten.
Gut zu wissen: Nach der Begutachtung entscheidet die Versicherung über die Schadensregulierung. Je nach Vertragsbedingungen und Deckungsumfang übernimmt sie entweder die Reparaturkosten oder zahlt eine entsprechende Entschädigung. Beachte, dass dies nur für Schäden gilt, die explizit im Vertrag abgedeckt sind. Falls du eine Selbstbeteiligung vereinbart hast, wird dieser Betrag von der Entschädigungssumme abgezogen.
Fazit
Von beschädigten Fenstern bis hin zu zerstörten Gartenmöbeln – solche Vorfälle sind oft schwer vorhersehbar. Mit der richtigen Wohngebäude- oder Hausratversicherung kannst du dich wirksam vor hohen Kosten durch Vandalismus schützen. Achte dabei auf einen Tarif, der Vandalismusschäden explizit einschließt und prüfe, ob eine Erweiterung auf Außenanlagen und bewegliche Gegenstände sinnvoll ist. Lass uns gemeinsam deinen Versicherungsschutz überprüfen und optimieren. Vereinbare noch heute einen Beratungstermin – ich helfe dir, dein Zuhause umfassend zu schützen!
Vandalismusschäden (FAQ): Was du über Wohngebäude- und Hausratversicherungen wissen musst
Sind Schäden durch Vandalismus in Ferienwohnungen oder gemieteten Unterkünften abgedeckt?
Je nach Versicherungspolice können Vandalismusschäden auch in gemieteten Ferienunterkünften oder Ferienwohnungen abgedeckt sein. Prüfe deinen Vertrag oder sprich mit deinem Versicherer, ob dieser Schutz enthalten ist.
Kann ich Vandalismusschäden bei unbewohnten Immobilien absichern?
Viele Versicherer schränken den Schutz für unbewohnte Immobilien ein. Oft wird nur ein Basisschutz geboten, oder es ist eine zusätzliche Klausel erforderlich, um Vandalismusschäden abzusichern.
Wie verhält sich die Versicherung bei wiederholtem Vandalismus?
Wiederholte Schäden durch Vandalismus können die Risikobewertung deiner Immobilie beeinflussen und möglicherweise zu höheren Prämien führen. Besondere Sicherheitsmaßnahmen können helfen, das Risiko zu minimieren.
Welche Nachweise fordert die Versicherung bei Vandalismusschäden?
Neben Fotos und Videos des Schadens verlangen viele Versicherungen auch eine detaillierte Schadensbeschreibung, das Aktenzeichen der polizeilichen Anzeige und in manchen Fällen Kostenvoranschläge für die Reparatur.