Hausratversicherung & Diebstahl: Wann zahlt die Versicherung wirklich?

Diebstahl Hausratversicherung
Stell dir vor, du kommst nach Hause und die Tür steht offen. Schränke durchwühlt, Fernseher und Laptop weg – ein Albtraum. Oder du sitzt im Café, drehst dich kurz um, und schon ist dein Rucksack samt Handy und Geldbörse verschwunden.

Solche Situationen passieren täglich. Allein in Deutschland wird alle drei Minuten ein Einbruch verübt. Doch nicht jeder Diebstahl ist automatisch durch die Hausratversicherung gedeckt. Nachfolgend erfährst du, wann die Versicherung zahlt, worauf du achten musst und wo Fallstricke lauern.
wann zahlt die wohngebäudeversicherung bei diebstahl

Wann zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl?

Die Hausratversicherung ersetzt gestohlene oder beschädigte Gegenstände in deiner Wohnung oder deinem Haus – dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Wertsachen. Entscheidend ist, ob der Diebstahl durch Einbruch, Raub oder Vandalismus entstanden ist.

✅ Diese Fälle sind versichert:

  • Einbruchdiebstahl: Wenn jemand gewaltsam in deine Wohnung einbricht (z. B. Fenster eingeschlagen, Tür aufgebrochen).
  • Raub: Wenn du unterwegs überfallen wirst und die Täter dir mit Gewalt oder Drohung etwas entreißen.
  • Diebstahl aus Keller oder Garage: Solange diese verschlossen waren und auf demselben Grundstück liegen.
  • Vandalismus nach einem Einbruch: Falls Einbrecher nicht nur klauen, sondern auch deine Wohnung verwüsten.

❌ In diesen Fällen zahlt die Versicherung NICHT:

  • Einfacher Diebstahl: Wird dir das Handy im Café oder das Fahrrad auf der Straße geklaut, greift die Hausratversicherung nicht.
  • Unverschlossene Türen oder Fenster: Wenn der Einbrecher leichtes Spiel hatte, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
  • Diebstahl durch Mitbewohner oder Gäste: Falls jemand aus deinem Haushalt stiehlt, ist das kein versicherter Schaden.
Wichtig: Die Hausratversicherung ersetzt gestohlene Gegenstände immer zum Neuwert – also zu dem Preis, den du zahlen müsstest, um das gleiche Produkt neu zu kaufen.

Einbruch, Raub, Trickdiebstahl – was ist der Unterschied?

Nicht jede Diebstahlart ist gleich. Die Versicherung unterscheidet zwischen diesen Szenarien:

Einbruchdiebstahl (versichert ✅)

✔ Jemand bricht gewaltsam in deine Wohnung oder dein Haus ein.
✔ Typische Schäden: Aufgebrochene Tür, eingeschlagenes Fenster.
✔ Versicherung zahlt: Gestohlene Gegenstände + Reparaturkosten für Türen oder Fenster.
Beispiel: Du kommst nach Hause, die Wohnungstür wurde aufgebrochen, Laptop und Bargeld sind weg. Versicherung zahlt!

Raub & Vandalismus nach Einbruch (versichert ✅)

✔ Dir wird etwas unter Androhung von Gewalt entrissen.
✔ Typische Fälle: Überfall auf der Straße, Handtaschenraub.
✔ Versicherung zahlt: Ersetzt gestohlene Gegenstände.
Beispiel: Du wirst auf dem Heimweg bedroht, und der Täter reißt dir dein Handy aus der Hand. Versicherung zahlt!

Trickdiebstahl in der Wohnung (meist nicht versichert ❌)

  • Betrüger gibt sich als Handwerker oder Polizist aus und stiehlt aus deiner Wohnung.
  • In vielen Tarifen nicht abgedeckt – es sei denn, Trickdiebstahl ist ausdrücklich eingeschlossen.
Gut zu wissen: Ein Fahrrad ist nur versichert, wenn es aus der Wohnung, dem Keller oder einer abgeschlossenen Garage gestohlen wird. Wird es draußen geklaut, brauchst du eine Fahrradklausel in deiner Hausratversicherung. Jetzt informieren!
Beispiel: Jemand klingelt, behauptet, das Wasser überprüfen zu müssen, und klaut Schmuck aus deinem Schlafzimmer. Oft kein Versicherungsschutz!

Einfacher Diebstahl außerhalb der Wohnung (nicht versichert ❌)

  • Taschendiebe, gestohlene Rucksäcke oder aufgebrochene Schließfächer sind nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt.
  • Ausnahme: Spezielle Zusatzklauseln für „Außendeckung“ oder Reisegepäckversicherung.
Beispiel: Dein Laptop wird aus dem Hotelzimmer gestohlen. Hängt vom Tarif ab!
Fahrraddiebstahl was deckt hausrat ab

Hausratversicherung abschließen: Darum ist die richtige Versicherungssumme entscheidend

Ist die Versicherungssumme zu niedrig, übernimmt die Hausratversicherung im Schadenfall nur einen Teil der Kosten. Dieses Risiko nennt sich Unterversicherung und kann teuer werden.
Beispiel: Dein Hausrat hat einen Wert von 80.000 €, du hast aber nur 40.000 € versichert. Die Versicherung ersetzt dann auch nur 50 % deines Schadens – selbst wenn nur wenige Gegenstände betroffen sind.
Damit du im Ernstfall nicht draufzahlst, sollte die Versicherungssumme regelmäßig geprüft und angepasst werden. Eine einfache Faustregel hilft:

650–800 € pro Quadratmeter Wohnfläche als Orientierung
Wertvolle Elektronik oder Schmuck? Dann die Summe entsprechend erhöhen
Neuanschaffungen gemacht? Den Versicherungsschutz anpassen

Tipp: Manche Tarife passen die Summe automatisch an die Inflation an. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich!

Was tun im Schadenfall?

Wirst du bestohlen, ist schnelles Handeln wichtig:

1️⃣ Polizei rufen & Anzeige erstatten – Die Versicherung verlangt eine Diebstahlanzeige.
2️⃣ Beweise sammeln – Kaufbelege, Fotos oder Seriennummern helfen bei der Schadensregulierung.
3️⃣ Versicherung informieren – Je nach Vertrag hast du nur wenige Tage Zeit zur Meldung.
4️⃣ Schadensformular ausfüllen – Alle gestohlenen Gegenstände auflisten.

Tipp: Mach regelmäßig Fotos von wertvollen Gegenständen und bewahre Rechnungen digital auf.

Fazit

Ein Diebstahl ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch finanziell schmerzhaft sein. Die Hausratversicherung schützt dich vor den Folgen – aber nur, wenn du die richtige Versicherungssumme wählst und weißt, welche Fälle tatsächlich abgedeckt sind. Einbruch, Raub oder Vandalismus nach einem Einbruch sind in den meisten Tarifen versichert, einfacher Diebstahl hingegen oft nicht. Damit du im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen bleibst, solltest du deine Versicherung regelmäßig überprüfen und anpassen. Vor allem nach größeren Anschaffungen lohnt sich ein Blick in die Police.

Hast du die richtige Absicherung für dein Zuhause?Ich helfe dir gerne dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden. Buche jetzt eine unverbindliche Beratung!

Hausratversicherung und Diebstahl - die meistgestellten Fragen

Das hängt von der Versicherungspolice ab. In vielen Fällen zahlt die Versicherung nicht, wenn die Tür nur zugezogen, aber nicht abgeschlossen war. Manche Tarife decken jedoch grobe Fahrlässigkeit ab – prüfe deine Vertragsbedingungen oder lasse dich beraten.
Die Hausratversicherung ersetzt gestohlene Gegenstände in der Regel zum Neuwert. Das bedeutet, du bekommst den Betrag, den du für ein gleichwertiges Produkt heute zahlen würdest. Ein Upgrade auf ein teureres Modell musst du aber selbst übernehmen.
Das kommt auf den Tarif an. Standardmäßig sind solche Fälle nicht mitversichert, es sei denn, es gibt eine spezielle Außendeckung in deiner Police. Wenn du oft Wertsachen außerhalb deiner Wohnung aufbewahrst, lohnt es sich, diesen Punkt mit der Versicherung zu klären.
Falls die Polizei dein Eigentum nach der Schadensregulierung wiederfindet, gehört es dir natürlich weiterhin. Wurde dir der Kaufpreis bereits erstattet, kann die Versicherung verlangen, dass du das Geld zurückgibst oder den Gegenstand an sie abtrittst.
Die Hausratversicherung gilt immer für die angegebene Adresse. Beim Umzug solltest du den Versicherer informieren, damit der Schutz angepasst wird. Falls du in eine größere Wohnung ziehst, muss auch die Versicherungssumme überprüft werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

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