Doch wer kommt für diese Schäden auf? Zahlt die Wohngebäudeversicherung – oder haftet der Bauherr bzw. das Bauunternehmen? Hier beginnt oft ein langwieriger Streit, da nicht jeder Schaden automatisch versichert ist und die Haftungsfrage nicht immer eindeutig geklärt werden kann.
Nachfolgend erfährst du, welche Schäden durch Bauarbeiten entstehen können unter welchen Bedingungen die Wohngebäudeversicherung einspringt und was du tun kannst, um im Ernstfall besser abgesichert zu sein.
Welche Schäden können durch Bauarbeiten entstehen?
- Risse in Wänden und Fundamenten: Wenn schwere Baumaschinen auf dem Gelände arbeiten oder Gebäude abgerissen werden, entstehen oft starke Erschütterungen. Diese können das Mauerwerk und die Fundamente von nahegelegenen Häusern belasten und Risse verursachen. Besonders ältere Gebäude, die nicht so stabil gebaut sind, können dadurch leicht beschädigt werden.
- Setzungsschäden: Wenn tief in den Boden gegraben wird – zum Beispiel für eine Tiefgarage oder einen U-Bahn-Schacht – kann sich der Boden verschieben oder absacken. Das bleibt oft nicht ohne Folgen: Häuser in der Umgebung können sich absenken oder leicht schief stehen. Typische Anzeichen sind Risse in den Wänden, plötzlich klemmende Türen oder sogar Schäden an der Statik.
- Feuchtigkeitsschäden: Bauarbeiten können Wasserleitungen beschädigen oder den natürlichen Wasserfluss im Boden verändern. Wenn Wasser in Keller oder Fundamente eindringt, kann das zu Feuchtigkeitsschäden führen. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch Schimmel verursachen und die Bausubstanz langfristig schädigen.
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Unterschied zwischen direkten und indirekten Schäden
Direkte Schäden entstehen unmittelbar durch die Bauarbeiten selbst. Ein klassisches Beispiel ist, wenn ein Bagger versehentlich gegen die Hauswand fährt und dabei die Fassade beschädigt. In solchen Fällen übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Schaden in der Regel problemlos.
Anders sieht es bei indirekten Schäden aus. Diese treten oft mit Verzögerung auf und sind schwieriger nachzuweisen. Wenn zum Beispiel starke Erschütterungen durch eine nahe Baustelle Monate später zu Setzrissen in den Wänden führen, kann sich die Regulierung kompliziert gestalten. Versicherungen verlangen hier häufig eine eindeutige Kausalitätsprüfung, bevor sie eine Zahlung leisten.
Achtung: Diese Schäden sind in einer Wohngebäudeversicherung oft nicht versichert
Ein weiteres Problem sind Langzeitschäden, die sich erst Jahre später bemerkbar machen. Falls Risse oder Feuchtigkeitsschäden erst nach längerer Zeit entdeckt werden, ist es oft schwierig, den Zusammenhang mit einer früheren Baustelle zu belegen. In solchen Fällen lehnen Versicherungen die Schadensregulierung häufig ab.
Auch die Vorhersehbarkeit eines Schadens spielt eine Rolle. Wenn ein Schaden durch bauliche Maßnahmen vorhersehbar oder vermeidbar gewesen wäre – zum Beispiel, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen wurden –, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Wer haftet, wenn die Wohngebäudeversicherung nicht greift?
Ein unabhängiges Gutachten kann dabei helfen, den Zusammenhang eindeutig zu belegen. Ähnliches gilt, wenn der Bauherr in Eigenleistung, also ohne ein Bauunternehmen, baut. In diesem Fall kannst du dich direkt an ihn wenden. Hat er eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, übernimmt diese die Regulierung des Schadens. Falls keine Versicherung besteht, muss der Bauherr selbst für die Kosten aufkommen.
Vergleich: Schadenregulierung mit und ohne Wohngebäudeversicherung
Fall |
Mit Wohngebäudeversicherung |
Ohne Versicherung |
| Rissbildung durch Bagger | Versicherung übernimmt Kosten | Bauunternehmen muss haften |
| Langzeitschäden durch Erschütterung | Oft abgelehnt | Schadensersatz nur mit Gutachten |
| Wasserschaden durch Erdbewegung | Versicherung kann zahlen | Bauherr muss haften |
Fazit
Hallo, ich bin Fabian Hebisch
(Leiter Innendienst bei der Level V Finanz GmbH)
Seit vielen Jahren bin ich in der Kundenbetreuung tätig – und eines ist mir dabei besonders wichtig geblieben: Wer sich meldet, braucht nicht nur Antworten, sondern eine schnelle und verlässliche Lösung. Genau das ist mein Anspruch bei Level V: Ich sorge dafür, dass Fragen, Vertragsangelegenheiten oder Schadensfälle zügig und unkompliziert bearbeitet werden.
Ich stehe für klare Abläufe, verbindliche Kommunikation und einen Service, der funktioniert – auch dann, wenn dein persönlicher Berater gerade nicht erreichbar ist.
Mein Motto: „Guter Service darf keine Lücke lassen.“
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