
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
- Feuerschäden: Brand, Blitzschlag und Explosionen
- Leitungswasserschäden: Rohrbruch, Wasseraustritt aus Heizungen
- Sturm- und Hagelschäden: Schäden durch extreme Wetterbedingungen
- Überspannungsschäden: Durch Blitzschlag verursachte Elektronikdefekte
- Elementarschäden (optional): Schutz vor Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdrutschen
Jetzt prüfen, ob deine Wohngebäudeversicherung optimal aufgestellt ist!
Lass dich unverbindlich beraten und erfahre, wie du Kosten optimieren und Streit mit Mietern vermeiden kannst.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren!Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Umlage auf den Mieter – was ist erlaubt?
- Feuerversicherung
- Leitungswasserschadenversicherung
- Sturm- und Hagelversicherung
- Elementarschadenversicherung (wenn im Vertrag enthalten)
Typische Streitpunkte und Missverständnisse
Praxisbeispiel 1: Ein Vermieter erhöht die Wohngebäudeversicherung aufgrund einer gestiegenen Deckungssumme. Darf er die Mehrkosten einfach auf die Mieter umlegen? Antwort: Ja, sofern die Erhöhung im Rahmen einer notwendigen Absicherung liegt und der Mietvertrag eine Nebenkostenabrechnung vorsieht.
Praxisbeispiel 2: Ein Mieter meldet einen Wasserschaden durch eine undichte Leitung. Muss seine Hausratversicherung zahlen? Antwort: Nein, die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt die Kosten für die Gebäudereparatur, während die Hausratversicherung des Mieters für beschädigte Möbel oder Elektrogeräte aufkommt.
Praxisbeispiel 3: Ein Sturm beschädigt das Dach eines Mehrfamilienhauses. Der Vermieter reicht den Schaden bei der Versicherung ein. Sind die Mieter verpflichtet, sich an der Selbstbeteiligung zu beteiligen? Antwort: Nein, die Selbstbeteiligung trägt der Vermieter.
Besondere Fälle und ergänzende Versicherungen
- Mietausfälle
- Schäden durch Vandalismus
- Räumungskosten
Rechtsschutzversicherung für Vermieter: Wenn es zu Streitigkeiten über die Nebenkosten oder andere mietrechtliche Auseinandersetzungen kommt, kann eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter hilfreich sein. Diese deckt Anwaltskosten und gerichtliche Auseinandersetzungen ab.
Finde die optimale Wohngebäudeversicherung für dein Mietobjekt!
Lass dich professionell beraten und stelle sicher, dass du weder zu hohe Prämien zahlst noch unzureichend abgesichert bist.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Wohngebäudeversicherung für Mietobjekte
Müssen Vermieter ihren Mietern eine Kopie der Wohngebäudeversicherung vorlegen?
Kann ein Mieter die Umlage der Wohngebäudeversicherung verweigern?
Nein, sofern die Kosten ordnungsgemäß im Mietvertrag vereinbart und nach § 2 BetrKV als umlagefähige Betriebskosten definiert sind, muss der Mieter diese zahlen.
Darf ein Vermieter die Wohngebäudeversicherung nachträglich erweitern und die Kosten anpassen?
Was passiert, wenn der Vermieter die Wohngebäudeversicherung nicht bezahlt?

Hallo, ich bin Fabian Hebisch
(Leiter Innendienst bei der Level V Finanz GmbH)
Seit vielen Jahren bin ich in der Kundenbetreuung tätig – und eines ist mir dabei besonders wichtig geblieben: Wer sich meldet, braucht nicht nur Antworten, sondern eine schnelle und verlässliche Lösung. Genau das ist mein Anspruch bei Level V: Ich sorge dafür, dass Fragen, Vertragsangelegenheiten oder Schadensfälle zügig und unkompliziert bearbeitet werden.
Ich stehe für klare Abläufe, verbindliche Kommunikation und einen Service, der funktioniert – auch dann, wenn dein persönlicher Berater gerade nicht erreichbar ist.
Mein Motto: „Guter Service darf keine Lücke lassen.“
Wenn du schnelle Antworten und kompetente Unterstützung suchst, bist du bei mir genau richtig. Ich kümmere mich – direkt, lösungsorientiert und ohne Umwege.