Mein Azubi hat das Auto geschrottet – was zahlt die Versicherung?

Azubi Unfall Autoversicherung (1)

Wie ein harmloser Fahrfehler zum teuren Versicherungsproblem wird

Die Sonne scheint, der Betrieb läuft rund, dein Azubi ist motiviert. Du schickst ihn mit dem Firmenwagen zur Baustelle, zur Werkstatt oder zur Berufsschule – alles Routine. Bis plötzlich das Telefon klingelt: Unfall. Nichts Schlimmes passiert, aber Blechschaden vorne links, vermutlich wirtschaftlicher Totalschaden.

Und dann beginnt der eigentliche Stress. Nicht mit dem Autohaus, nicht mit dem Kunden – sondern mit deiner Versicherung. Denn wie sich herausstellt, war der Fahrerkreis in deinem Vertrag zu eng definiert. Azubis? Nicht vorgesehen. Versicherungsschutz? Eingeschränkt. Jetzt steht plötzlich die Frage im Raum: Wer zahlt das eigentlich?

Diese Fälle sehe ich in der Praxis öfter, als mir lieb ist. Nicht aus Fahrlässigkeit, sondern aus Unwissenheit. Und weil das Thema Fahrerkreis in der Flottenversicherung so unscheinbar wirkt – bis es brenzlig wird. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick.
azubi unfall autoversicherung
Wenn der Azubi mehr Blech als Baustelle trifft – warum der richtige Fahrerkreis in der Versicherung Gold wert ist.

Der Fahrerkreis: Kleiner Vertragsbaustein, großes Risiko

Versicherer kalkulieren Risiken. Und der Fahrer spielt dabei eine zentrale Rolle. Jüngere Menschen, Fahranfänger oder Gelegenheitsfahrer gelten als „unsicherer“ – entsprechend steigen die Prämien, wenn du solche Fahrer offiziell einträgst.

Die Folge: Viele Unternehmer lassen diese Fahrer schlicht weg. Nicht aus böser Absicht, sondern weil sie glauben, dass es schon passt. Oder weil der Azubi „nur mal eben“ fahren soll. Doch genau das ist der Knackpunkt.

Wird ein Fahrer eingesetzt, der nicht im gemeldeten Fahrerkreis steht – etwa, weil er zu jung ist, nicht zur Belegschaft gehört oder schlicht nie angegeben wurde –, kann die Autoversicherung bzw. Flottenversicherung im Schadensfall die Leistung verweigern, kürzen oder Regress fordern. Das bedeutet im Klartext: Du zahlst drauf. Vielleicht sogar doppelt.

Realität im Betrieb – und wo es oft klemmt

In vielen Betrieben läuft das so: Der Azubi bekommt Vertrauen. Fährt erst mal mit, dann auch mal selbst. Irgendwann gehört es zum Alltag, dass er Erledigungen übernimmt. Alles gut, solange nichts passiert. Doch wehe, es kracht – dann steht plötzlich im Kleingedruckten: „Versicherungsschutz nur für Fahrer über 23 Jahre mit mindestens drei Jahren Fahrpraxis.“

Viele Unternehmer erleben dann ihr blaues Wunder. Der Schaden wird zwar oft reguliert, aber nicht immer komplett. Die Kasko kann Leistungen kürzen, der Versicherer kann sich einen Teil zurückholen – oder bei grober Fahrlässigkeit sogar komplett streiken.

Was du konkret tun kannst – und wie du dich clever absicherst

1. Fahrerkreis regelmäßig prüfen – und lieber zu weit als zu eng wählen

Wenn du weißt, dass auch mal Azubis, Praktikanten oder neue Mitarbeitende fahren, dann gib das offen an. Es kostet ein paar Euro mehr im Jahr – aber schützt dich im Ernstfall vor finanziellen Scherben. Viele Versicherer bieten inzwischen sogenannte „offene Fahrerkreise“ an. Dabei darf jeder im Betrieb fahren, der eine gültige Fahrerlaubnis hat. Das ist oft die einfachste und sicherste Lösung.

2. Vertrag jährlich mit dem Makler besprechen

Ändert sich der Fuhrpark? Kommen neue Mitarbeitende dazu? Wird der Azubi übernommen? All das gehört auch in den Versicherungsvertrag. Lass dich jährlich beraten – ein kurzes Gespräch kann hier Tausende Euro im Schadenfall sparen.

3. Schulungsmaßnahmen dokumentieren

Wenn du junge Fahrer einsetzt, solltest du deren Einweisung und Fahrtraining dokumentieren – am besten schriftlich mit Unterschrift. So zeigst du im Schadenfall, dass du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist. Auch ein Vermerk, dass der Azubi das Fahrzeug nur in bestimmten Situationen nutzt, kann hilfreich sein.

4. Sonderregeln bei Leasing klären

Gerade bei Leasingfahrzeugen gelten oft strikte Bedingungen: Werkstattbindung, festgelegte Fahrerkreise, Mindestalter. Klär vorab, ob dein Leasinggeber Fahranfänger erlaubt – und ob du ggf. eine eigene Versicherungslösung brauchst, um flexibel zu bleiben.

Ein echter Fall aus der Praxis – und was du daraus für deine Kfz-Police lernen kannst

Ein Handwerksbetrieb aus meinem Kundenkreis hatte einen zuverlässigen Azubi. Der durfte regelmäßig mit dem Lieferwagen zur Baustelle – offiziell war er nicht eingetragen. Eines Tages fuhr er im Winter bei Eisglätte in eine Ampel. Kein Personenschaden, aber Totalschaden am Fahrzeug. Die Vollkasko zahlte – aber nicht alles.

Weil der Fahrer 19 war und der Vertrag nur Fahrer ab 25 vorsah, kürzte die Versicherung die Leistung um 20 %. Der Betrieb blieb auf 4.300 € sitzen. Und das nur, weil der Fahrerkreis nie angepasst wurde. Seitdem: offener Fahrerkreis, jährliches Versicherungscheck-Gespräch, klar geregelte Einweisung für alle neuen Fahrer. Seitdem: Ruhe.

Fazit

Du willst dich auf dein Geschäft konzentrieren – nicht auf Versicherungsdetails. Aber beim Thema Fahrerkreis solltest du genau hinsehen. Gerade junge Fahrer im Betrieb können im Schadenfall zum Stolperstein werden, wenn du sie nicht korrekt abgesichert hast. Mein Tipp: Klär mit deinem Makler oder Versicherungsberater ganz offen, wer bei dir fährt – und wie oft. Achte auf flexible Lösungen und regelmäßige Anpassungen. Und setz auf Dokumentation, Schulung und klare Verantwortlichkeiten.

Denn wer Verantwortung an Azubis überträgt, sollte auch in der Police den Rahmen dafür schaffen. So schützt du nicht nur dein Fahrzeug – sondern deinen ganzen Betrieb. Wenn du möchtest, schaue ich mir gern an, wie deine aktuelle Police aussieht – und ob du bei Fahrerkreis, Azubi-Regelung & Co. gut aufgestellt bist. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Die meistgestellten Fragen rund um Fahrerkreis & Azubis

Muss ich meinen Azubi namentlich in der Kfz-Versicherung angeben?
Nein, das ist meist nicht nötig – entscheidend ist, ob der Vertrag den Fahrerkreis korrekt beschreibt. Wenn z. B. nur Fahrer über 25 erlaubt sind, reicht ein Vermerk „Azubi fährt mit“ nicht aus. Es zählt, ob junge Fahrer generell mitversichert sind.
Einige Versicherer bieten tatsächlich Tarife mit erweitertem Fahrerkreis an – etwa für Betriebe mit Auszubildenden oder häufig wechselnden Fahrern. Solche Policen sind oft etwas teurer, bieten aber im Ernstfall mehr Sicherheit.
Wenn der Azubi ohne dein Wissen oder gegen Anweisung gefahren ist (z. B. in der Freizeit), kann das als unbefugte Nutzung gelten – in dem Fall droht sogar vollständiger Leistungsausschluss. Wichtig ist daher klare Kommunikation und schriftliche Regelung.
Rechtlich spielt das keine direkte Rolle für den Versicherungsschutz. Aber da Fahranfänger in der Probezeit als besonders risikoreich gelten, solltest du das beim Fahrerkreis unbedingt berücksichtigen – sonst droht bei einem Schaden eine Kürzung der Leistung.
Ja – sobald jemand im Betrieb ein Fahrzeug nutzt, selbst wenn es nur „gelegentlich“ ist, muss er im Fahrerkreis korrekt abgebildet sein. Die Versicherung prüft nicht, wie oft jemand fährt, sondern ob er grundsätzlich darf.
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Hallo, ich bin Fabian Hebisch

(Leiter Innendienst bei der Level V Finanz GmbH)

Seit vielen Jahren bin ich in der Kundenbetreuung tätig – und eines ist mir dabei besonders wichtig geblieben: Wer sich meldet, braucht nicht nur Antworten, sondern eine schnelle und verlässliche Lösung. Genau das ist mein Anspruch bei Level V: Ich sorge dafür, dass Fragen, Vertragsangelegenheiten oder Schadensfälle zügig und unkompliziert bearbeitet werden.

Ich stehe für klare Abläufe, verbindliche Kommunikation und einen Service, der funktioniert – auch dann, wenn dein persönlicher Berater gerade nicht erreichbar ist.

Mein Motto: „Guter Service darf keine Lücke lassen.“

Wenn du schnelle Antworten und kompetente Unterstützung suchst, bist du bei mir genau richtig. Ich kümmere mich – direkt, lösungsorientiert und ohne Umwege.

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