Betriebliche Altersvorsorge und Steuern

Betriebliche Altersvorsorge Steuern

Das Wichtigste in Kürze

Steuern sparen bav Einzahlungsphase

Mit der bAV während der Einzahlungsphase Steuern sparen

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer während der Einzahlungsphase effektiv Steuern sparen. Der Schlüssel dazu liegt in der Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, was bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei ist. Das bedeutet, dass dieser umgewandelte Gehaltsanteil nicht mehr der Einkommensbesteuerung unterliegt.

Arbeitnehmer profitieren dabei gleich doppelt: Zum einen reduziert sich die Steuerlast, da das zu versteuernde Einkommen durch die Entgeltumwandlung sinkt. Zum anderen fallen auch geringere Sozialabgaben an, was das Nettoergebnis weiter verbessert. Für Arbeitgeber ergeben sich ebenfalls Vorteile. Sie sparen Sozialabgaben und können gleichzeitig ein attraktives Zusatzangebot für ihre Mitarbeiter schaffen (Hier mehr lesen).
Gut zu wissen:
  • Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können in die bAV eingebracht werden. Als Arbeitnehmer profitierst du dabei von den gleichen Steuervorteilen, als würdest du einen Teil deines regulären Gehalts in die bAV investieren. Zudem können auch Abfindungen steuerbegünstigt in die bAV eingezahlt werden.
  • Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts als Zuschuss zur bAV beisteuern, sofern sie dadurch Sozialabgaben einsparen. Das macht die bAV natürlich noch attraktiver für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Beispiel:

Nehmen wir an, du verdienst als Arbeitnehmer 3.500 Euro brutto im Monat und entscheidest dich dafür, 200 Euro in die bAV umzuwandeln. Dieser Betrag wird direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen und in deine Altersvorsorge investiert. Durch die Entgeltumwandlung sinkt dein zu versteuerndes Einkommen von 3.500 Euro auf 3.300 Euro. Bei einem Steuersatz von 30% bedeutet das, dass du auf diese 200 Euro keine Einkommensteuer zahlst, was eine monatliche Steuerersparnis von 60 Euro ausmacht. Zusätzlich zu den Steuerersparnissen kommen noch die Ersparnisse bei den Sozialabgaben hinzu. In Deutschland betragen die Sozialabgaben für Arbeitnehmer derzeit etwa 20% des Bruttogehalts (Rentenversicherung 9,3%, Krankenversicherung 7,3%, Arbeitslosenversicherung 1,2%, Pflegeversicherung 1,525%).
Ohne Entgeltumwandlung:

  • Bruttogehalt: 3.500 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 3.500 Euro
  • Einkommensteuer (30%): 1.050 Euro
  • Sozialabgaben (20%): 700 Euro
  • NettoGehalt: 1.750 Euro

Mit Entgeltumwandlung:

  • Bruttogehalt: 3.500 Euro
  • Beitrag zur bAV: 200 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 3.300 Euro
  • Einkommensteuer (30% von 3.300 Euro): 990 Euro
  • Sozialabgaben (20% von 3.300 Euro): 660 Euro
  • NettoGehalt: 1.650 Euro

Das Ergebnis ist, dass du durch die Entgeltumwandlung monatlich 100 Euro (60 Euro Steuerersparnis + 40 Euro Sozialabgabenersparnis) sparen kannst. Das bedeutet, dass aus einer Sparrate von 100 Euro 200 Euro werden. Dieser Bruttobeitrag (200 Euro) wiederum muss von deinem Arbeitgeber mit mindestens 15 % (+30 Euro) bezuschusst werden. Dadurch wird aus deiner Entgeltumwandlung von 100 Euro eine Sparrate von 230 Euro. Nicht zu vergessen: Wenn die bAV richtig ausgewählt wird, also ein Anbieter, bei dem 100 % der Sparrate in Fonds investiert werden können, kann sie sogar zu deinem Investment mit dem größten Hebel werden! Wichtig: Aktuell gibt es nur zwei Anbieter, die das können!
Mein Tipp für Arbeitgeber: Bezuschusse die bAV deiner Mitarbeiter besser mit 20 %. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, dass du als Arbeitgeber daran verdienst, was kommunikationstechnisch nicht besonders elegant ist.

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So wird die Betriebsrente im Alter besteuert

Im Alter wird die Betriebsrente nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung voll versteuert. Das bedeutet, dass die Beiträge zur bAV in der Einzahlungsphase steuerfrei sind, die Rentenzahlungen im Alter jedoch als Einkommen versteuert werden müssen. Da das Gesamteinkommen im Alter in der Regel aber geringer ist als während des Erwerbslebens, ist auch der Steuersatz entsprechend niedriger. Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, müssen jedoch weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

In diesem Zusammenhang solltest du wissen, dass es ab 2020 einen Rentnerfreibetrag gibt, der derzeit bei 164,50 Euro pro Monat liegt und jährlich angepasst wird. Das bedeutet: Für die ersten 164,50 Euro deiner Betriebsrente musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Wenn du privat krankenversichert bist, entfällt diese Pflicht sogar ganz. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass auf die Betriebsrente zusätzlich Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt werden müssen, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Diese Beiträge werden auf den Teil der Betriebsrente erhoben, der über dem Freibetrag liegt.
Gut zu wissen: Einmalige Kapitalauszahlungen aus der bAV werden ebenfalls besteuert, allerdings oft zu einem geringeren Satz als monatliche Rentenzahlungen. Die Steuerlast kann durch die Anwendung der Fünftelregelung reduziert werden. Dabei wird der Betrag auf fünf Jahre verteilt und dadurch die Progression gemindert, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt.

Zusätzlich zur Betriebsrente können Werbungskosten und Sonderausgaben, wie Beiträge zur Riester-Rente, steuerlich geltend gemacht werden. Vermeide es, deine bAV vorzeitig aufzulösen, da dies zu hohen Steuer- und Abgabenbelastungen führt. Informiere dich regelmäßig über gesetzliche Änderungen und passe deine Vorsorgestrategie entsprechend an.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung ist eine besondere steuerliche Regelung in Deutschland, die darauf abzielt, die Steuerbelastung bei außerordentlichen Einkünften, wie z.B. Abfindungen oder einmaligen Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, zu mildern. Da solche Einkünfte in einem Jahr das Einkommen erheblich erhöhen und dadurch eine höhere Steuerprogression auslösen können, sorgt die Fünftelregelung für eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerlast.

So funktioniert die Fünftelregelung:

  1. Ermittlung des Gesamteinkommens: Zunächst wird das zu versteuernde Jahreseinkommen ohne die außerordentliche Einkunft berechnet.
  2. Berechnung der Steuer ohne die außerordentliche Einkunft: Die Einkommensteuer auf dieses reguläre Einkommen wird ermittelt.
  3. Aufteilung der außerordentlichen Einkunft: Die außerordentliche Einkunft wird durch fünf geteilt.
  4. Berechnung der Steuer mit einem Fünftel der Einkunft: Die Steuer auf das reguläre Einkommen plus ein Fünftel der außerordentlichen Einkunft wird berechnet.
  5. Ermittlung der Differenz: Die Differenz zwischen der Steuer auf das reguläre Einkommen und der Steuer auf das reguläre Einkommen plus ein Fünftel der außerordentlichen Einkunft wird festgestellt.
  6. Multiplizieren der Differenz: Diese Differenz wird dann mit fünf multipliziert.
  7. Zusammenführen der Steuern: Die so berechnete Steuerlast wird zur Steuer auf das reguläre Einkommen hinzugefügt, was die Gesamtsteuerbelastung ergibt.

Beispiel:

Angenommen, dein reguläres zu versteuerndes Einkommen beträgt 50.000 Euro und du erhältst eine einmalige Abfindung von 25.000 Euro.

    • Ermittlung des regulären Einkommens: 50.000 Euro
    • Berechnung der Steuer auf 50.000 Euro: Nehmen wir an, dies ergibt eine Steuer von 10.000 Euro.
    • Aufteilung der Abfindung: 25.000 Euro / 5 = 5.000 Euro
    • Berechnung der Steuer auf 55.000 Euro (50.000 Euro + 5.000 Euro): Nehmen wir an, dies ergibt eine Steuer von 11.500 Euro.
    • Ermittlung der Differenz: 11.500 Euro – 10.000 Euro = 1.500 Euro
    • Multiplizieren der Differenz: 1.500 Euro * 5 = 7.500 Euro
    • Gesamtsteuerlast: 10.000 Euro (reguläre Steuer) + 7.500 Euro = 17.500 Euro

Ohne die Fünftelregelung würde die Steuer auf das Gesamteinkommen von 75.000 Euro direkt berechnet werden, was eine höhere Steuerlast zur Folge hätte. Die Fünftelregelung hilft somit, die Steuerprogression abzumildern und die Steuerlast gleichmäßiger zu verteilen.

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Fazit

Die bAV ist eine äußerst attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, indem sie eine Kombination aus Steuer- und Sozialabgabenersparnissen bietet. Es ist jedoch wichtig, sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen zu informieren und die Vorsorgestrategie entsprechend anzupassen, um die Vorteile optimal zu nutzen und hohe Steuer- und Abgabenbelastungen zu vermeiden. Wir können dich als unabhängige Finanzberater dabei unterstützen. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Betriebliche Altersvorsorge und Steuern FAQ – die meistgestellten Fragen

Die Beiträge zur bAV sind in der Einzahlungsphase steuerfrei und es können auch Sozialabgaben gespart werden. Dies führt zu einem höheren Netto-Gehalt während des Erwerbslebens.
Arbeitgeber sparen Sozialabgaben und können durch die bAV ein attraktives Zusatzangebot für ihre Mitarbeiter schaffen, was die Mitarbeiterbindung stärkt.
Ja, Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können ebenfalls in die bAV eingebracht werden und profitieren von den gleichen steuerlichen Vorteilen wie das reguläre Gehalt.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15% des umgewandelten Gehalts als Zuschuss zur bAV beisteuern, sofern sie Sozialabgaben einsparen.

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