Betriebliche Altersvorsorge und Steuern

Betriebliche Altersvorsorge Steuern

Das Wichtigste in Kürze

Steuern sparen bav Einzahlungsphase

Mit der bAV während der Einzahlungsphase Steuern sparen

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer während der Einzahlungsphase effektiv Steuern sparen. Der Schlüssel dazu liegt in der Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, was bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei ist. Das bedeutet, dass dieser umgewandelte Gehaltsanteil nicht mehr der Einkommensbesteuerung unterliegt.

Arbeitnehmer profitieren dabei gleich doppelt: Zum einen reduziert sich die Steuerlast, da das zu versteuernde Einkommen durch die Entgeltumwandlung sinkt. Zum anderen fallen auch geringere Sozialabgaben an, was das Nettoergebnis weiter verbessert. Für Arbeitgeber ergeben sich ebenfalls Vorteile. Sie sparen Sozialabgaben und können gleichzeitig ein attraktives Zusatzangebot für ihre Mitarbeiter schaffen (Hier mehr lesen).
Gut zu wissen:
  • Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können in die bAV eingebracht werden. Als Arbeitnehmer profitierst du dabei von den gleichen Steuervorteilen, als würdest du einen Teil deines regulären Gehalts in die bAV investieren. Zudem können auch Abfindungen steuerbegünstigt in die bAV eingezahlt werden.
  • Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts als Zuschuss zur bAV beisteuern, sofern sie dadurch Sozialabgaben einsparen. Das macht die bAV natürlich noch attraktiver für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Beispiel:

Nehmen wir an, du verdienst als Arbeitnehmer 3.500 Euro brutto im Monat und entscheidest dich dafür, 200 Euro in die bAV umzuwandeln. Dieser Betrag wird direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen und in deine Altersvorsorge investiert. Durch die Entgeltumwandlung sinkt dein zu versteuerndes Einkommen von 3.500 Euro auf 3.300 Euro. Bei einem Steuersatz von 30% bedeutet das, dass du auf diese 200 Euro keine Einkommensteuer zahlst, was eine monatliche Steuerersparnis von 60 Euro ausmacht. Zusätzlich zu den Steuerersparnissen kommen noch die Ersparnisse bei den Sozialabgaben hinzu. In Deutschland betragen die Sozialabgaben für Arbeitnehmer derzeit etwa 20% des Bruttogehalts (Rentenversicherung 9,3%, Krankenversicherung 7,3%, Arbeitslosenversicherung 1,2%, Pflegeversicherung 1,525%).
Ohne Entgeltumwandlung:

  • Bruttogehalt: 3.500 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 3.500 Euro
  • Einkommensteuer (30%): 1.050 Euro
  • Sozialabgaben (20%): 700 Euro
  • NettoGehalt: 1.750 Euro

Mit Entgeltumwandlung:

  • Bruttogehalt: 3.500 Euro
  • Beitrag zur bAV: 200 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 3.300 Euro
  • Einkommensteuer (30% von 3.300 Euro): 990 Euro
  • Sozialabgaben (20% von 3.300 Euro): 660 Euro
  • NettoGehalt: 1.650 Euro

Das Ergebnis ist, dass du durch die Entgeltumwandlung monatlich 100 Euro (60 Euro Steuerersparnis + 40 Euro Sozialabgabenersparnis) sparen kannst. Das bedeutet, dass aus einer Sparrate von 100 Euro 200 Euro werden. Dieser Bruttobeitrag (200 Euro) wiederum muss von deinem Arbeitgeber mit mindestens 15 % (+30 Euro) bezuschusst werden. Dadurch wird aus deiner Entgeltumwandlung von 100 Euro eine Sparrate von 230 Euro. Nicht zu vergessen: Wenn die bAV richtig ausgewählt wird, also ein Anbieter, bei dem 100 % der Sparrate in Fonds investiert werden können, kann sie sogar zu deinem Investment mit dem größten Hebel werden! Wichtig: Aktuell gibt es nur zwei Anbieter, die das können!
Mein Tipp für Arbeitgeber: Bezuschusse die bAV deiner Mitarbeiter besser mit 20 %. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, dass du als Arbeitgeber daran verdienst, was kommunikationstechnisch nicht besonders elegant ist.

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So wird die Betriebsrente im Alter besteuert

Die Betriebsrente wird nachgelagert besteuert – das bedeutet: Während der Einzahlungsphase sparst du Steuern, da die Beiträge meist steuerfrei sind. Im Ruhestand werden die Auszahlungen dann als Einkommen versteuert. Der Vorteil? In der Regel liegt dein Steuersatz im Alter niedriger, weil du weniger Einkommen hast als während deiner Berufsjahre.
Sozialversicherungsbeiträge nicht vergessen: Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, musst du auch als Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf deine Betriebsrente zahlen. Allerdings gibt es seit 2020 einen Freibetrag – aktuell 164,50 Euro pro Monat –, für den keine Beiträge anfallen. Wenn du privat krankenversichert bist, entfällt diese Pflicht komplett.

Kapitalauszahlung oder monatliche Rente?

Falls du dich für eine Einmalzahlung statt einer monatlichen Betriebsrente entscheidest, wird auch diese besteuert – aber oft günstiger. Dank der Fünftelregelung kann die Steuerlast auf mehrere Jahre verteilt werden, sodass du insgesamt weniger zahlst.
Wichtig:
  • Sonderausgaben wie Beiträge zur Riester-Rente können deine Steuerlast zusätzlich senken.
  • Eine vorzeitige Auflösung der bAV kann teuer werden, da hohe Steuern und Sozialabgaben anfallen.
  • Gesetzliche Änderungen zur Besteuerung der Betriebsrente solltest du regelmäßig im Blick behalten und deine Strategie entsprechend anpassen.
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Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung hilft, die Steuerlast bei einmaligen Sonderzahlungen wie Abfindungen oder Kapitalauszahlungen aus der Betriebsrente zu senken. Der Betrag wird dabei rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um die Steuerprogression abzumildern.

  1. Ermittlung des Gesamteinkommens: Zunächst wird das zu versteuernde Jahreseinkommen ohne die außerordentliche Einkunft berechnet.
  2. Berechnung der Steuer ohne die außerordentliche Einkunft: Die Einkommensteuer auf dieses reguläre Einkommen wird ermittelt.
  3. Aufteilung der außerordentlichen Einkunft: Die außerordentliche Einkunft wird durch fünf geteilt.
  4. Berechnung der Steuer mit einem Fünftel der Einkunft: Die Steuer auf das reguläre Einkommen plus ein Fünftel der außerordentlichen Einkunft wird berechnet.
  5. Ermittlung der Differenz: Die Differenz zwischen der Steuer auf das reguläre Einkommen und der Steuer auf das reguläre Einkommen plus ein Fünftel der außerordentlichen Einkunft wird festgestellt.
  6. Multiplizieren der Differenz: Diese Differenz wird dann mit fünf multipliziert.
  7. Zusammenführen der Steuern: Die so berechnete Steuerlast wird zur Steuer auf das reguläre Einkommen hinzugefügt, was die Gesamtsteuerbelastung ergibt.

Beispiel:

Angenommen, dein reguläres zu versteuerndes Einkommen beträgt 50.000 Euro und du erhältst eine einmalige Abfindung von 25.000 Euro.

    • Ermittlung des regulären Einkommens: 50.000 Euro
    • Berechnung der Steuer auf 50.000 Euro: Nehmen wir an, dies ergibt eine Steuer von 10.000 Euro.
    • Aufteilung der Abfindung: 25.000 Euro / 5 = 5.000 Euro
    • Berechnung der Steuer auf 55.000 Euro (50.000 Euro + 5.000 Euro): Nehmen wir an, dies ergibt eine Steuer von 11.500 Euro.
    • Ermittlung der Differenz: 11.500 Euro – 10.000 Euro = 1.500 Euro
    • Multiplizieren der Differenz: 1.500 Euro * 5 = 7.500 Euro
    • Gesamtsteuerlast: 10.000 Euro (reguläre Steuer) + 7.500 Euro = 17.500 Euro

Ohne die Fünftelregelung würde die Steuer auf das Gesamteinkommen von 75.000 Euro direkt berechnet werden, was eine höhere Steuerlast zur Folge hätte. Die Fünftelregelung hilft somit, die Steuerprogression abzumildern und die Steuerlast gleichmäßiger zu verteilen.

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Fazit

Die bAV ist eine clevere Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen – mit steuerlichen Vorteilen und Einsparungen bei den Sozialabgaben. Doch gesetzliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Wer seine Strategie nicht anpasst, riskiert unnötige Steuerlasten. Wir helfen dir, deine Altersvorsorge optimal aufzustellen. Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Betriebliche Altersvorsorge und Steuern FAQ – die meistgestellten Fragen

Die Beiträge zur bAV sind in der Einzahlungsphase steuerfrei und es können auch Sozialabgaben gespart werden. Dies führt zu einem höheren Netto-Gehalt während des Erwerbslebens.
Arbeitgeber sparen Sozialabgaben und können durch die bAV ein attraktives Zusatzangebot für ihre Mitarbeiter schaffen, was die Mitarbeiterbindung stärkt.
Ja, Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können ebenfalls in die bAV eingebracht werden und profitieren von den gleichen steuerlichen Vorteilen wie das reguläre Gehalt.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15% des umgewandelten Gehalts als Zuschuss zur bAV beisteuern, sofern sie Sozialabgaben einsparen.
Picture of Hallo, ich bin Franz Paufler

Hallo, ich bin Franz Paufler

(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)

Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.

Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.

Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“

Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.

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