Die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Durchführungswege betriebliche Altersvorsorge
Um die Vorteile der bAV für das Employer Branding voll auszuschöpfen, ist es wichtig, einen Durchführungsweg zu wählen, der sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeiter als auch den strategischen Zielen des Unternehmens entspricht. In diesem Artikel stellen wir dir die verschiedenen Möglichkeiten vor und vergleichen ihre Vor- und Nachteile, um dir bei der Entscheidung zu helfen.

bAV im Vergleich: Vor- und Nachteile der verschiedenen Durchführungswege

Direktversicherung

Direktversicherung

Wenn du als Arbeitgeber eine Direktversicherung wählst, schließt du eine Rentenversicherung im Namen deines Arbeitnehmers ab. Über diese kannst du auch Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen versichern. Allerdings raten wir dir als erfahrene Finanzexperten davon ab, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung in einem Vertrag zu kombinieren (Hier kannst du nachlesen, warum das keine gute Idee ist). Die Direktversicherung kann entweder komplett von dir oder durch eine Entgeltumwandlung von deinem Arbeitnehmer finanziert werden. Achtung – Entgeltumwandlung bedeutet nicht, dass die bAV komplett von deinem Mitarbeiter finanziert wird, denn  du bist gesetzlich dazu verpflichtet zusätzlich 15 Prozent zu den Einzahlungen deines Arbeitnehmers beizusteuern.
Gut zu wissen: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit bis zu 4% der BBG-GRV sozialversicherungsfrei und 8 % der BBG-GRV steuerfrei einzuzahlen. Die Leistungen der Direktversicherung sind in der Auszahlungsphase voll zu versteuern. Dieser Nachteil wird jedoch in der Regel durch einen niedrigeren persönlichen Steuersatz im Alter ausgeglichen.

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unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist weiterer Durchführungsweg zur betriebliche Altersvorsorge. Als unabhängige Einrichtung bietet sie die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Vorsorgelösung, die genau auf die Bedürfnisse der angeschlossenen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter abgestimmt werden kann.

Die Fakten zur Unterstützungskasse – auf einem Blick

  • Du kannst als Unternehmer sämtliche Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge deiner Mitarbeiter auf diesem Durchführungsweg als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen (Hier mehr lesen).
  • In der Leistungsphase bietet die Unterstützungskasse flexible Auszahlungsmöglichkeiten, wie z.B. einmalige Kapitalauszahlung oder laufende Rentenzahlung.
  • Das Vermögen der Unterstützungskasse wird getrennt von dem der beteiligten Unternehmen verwaltet, wodurch die Ansprüche der Mitarbeiter auch bei finanziellen Problemen eines der Unternehmen geschützt sind. Außerdem erlaubt die Struktur der Unterstützungskasse eine breite Risikostreuung, die das finanzielle Risiko für einzelne Unternehmen senkt.
  • Unterstützungskasse sichern ihre Leistungen in der Regel durch den Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen bei einem Versicherungsunternehmen ab. Diese Gestaltung hat den Vorteil, dass keine Verpflichtungen in der Bilanz des Unternehmens erscheinen und somit die Unternehmenskennzahlen nicht beeinflusst werden. Die Versorgungsverpflichtungen werden somit vollständig ausgelagert und der Arbeitgeber als Träger der Unterstützungskasse kann die umgewandelten Entgeltbestandteile der Arbeitnehmer direkt der Unterstützungskasse zuweisen.
  • Die Beiträge sind für den Mitarbeiter zunächst steuerfrei und sozialversicherungsfrei, solange sie gewisse Grenzen nicht überschreiten (Entgeltumwandlung). Das bedeutet, dass die Beiträge nicht zum steuerpflichtigen Einkommen des Mitarbeiters zählen, während er beschäftigt ist. Auch für dich als Unternehmer bringt die Entgeltumwandlung einige Vorteile mit sich.
Gut zu wissen: Die späteren Leistungen aus der bAV sind in der Auszahlungsphase grundsätzlich als Einkommen steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge im Ruhestand versteuern muss, allerdings oft zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz, weil das Gesamteinkommen in der Regel im Alter geringer ist.

Pensionskasse

Entscheidest du dich in deinem Unternehmen für eine bAV über eine Pensionskasse, dann schließt du einfach ausgedrückt, eine Rentenversicherung für deinen Arbeitnehmer ab. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Leistungen für Hinterbliebene und den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Die Beiträge zur Pensionskasse werden entweder durch allein durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer bzw. eine Mischfinanzierung (Stichwort: Entgeltumwandlung) finanziert.
Gut zu wissen:
  • Die Pensionskasse ist wie die Unterstützungskasse eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie wird je nach Fall von einem oder auch mehreren Unternehmen getragen. Auf ihre Leistungen haben die Arbeitnehmer bzw. deren Hinterbliebene jedoch einen Rechtsanspruch.
  • Die Leistungen aus der Pensionskasse sind voll steuerpflichtig. Außerdem sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
direktzusage

Pensions- bzw. Direktzusage

Mit einer Direktzusage oder Pensionszusage verpflichtest du dich als Arbeitgeber, deinen Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen bei Invalidität, Tod oder im Alter Leistungen aus betrieblichen Mitteln zu zahlen. Um diese Verpflichtungen finanziell abzudecken, muss dein Unternehmen in der Bilanz sogenannte Pensionsrückstellungen bilden.

Diese Rückstellungen mindern den zu versteuernden Gewinn, was steuerliche Vorteile mit sich bringt. Eine Pensionszusage birgt aber auch finanzielle Risiken. Diese Risiken lassen sich durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung reduzieren. Bei dieser Versicherungsform bist du der Versicherungsnehmer und schließt eine Lebensversicherung auf das Leben deines Arbeitnehmers ab. Im Leistungsfall erhältst du dann das notwendige Kapital, um die zugesagten Leistungen erfüllen zu können.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine eigenständige Einrichtung, die unabhängig von den beteiligten Unternehmen Versorgungsleistungen erbringt. Er unterliegt der strengen Aufsicht und den Anlagevorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), was zusätzliche Sicherheit bietet.
Gut zu wissen: Im Vergleich zu den anderen Durchführungswegen lässt der Pensionsfonds einen höheren Aktienanteil zu, wodurch sich zwar die Chance auf eine höhere Auszahlung erhöht, aber auch das Risiko der Kapitalanlage steigt.

Fazit

Der Vergleich der verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung lässt die Direktversicherung als besonders vorteilhaft erscheinen. Sie bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bekannt für ihre Einfachheit und Flexibilität machen die unkomplizierte Verwaltung und die Standardisierung der Verträge die Direktversicherung zu einer attraktiven Wahl.

Zusätzlich profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anlagemöglichkeiten zu wählen. Ein weiterer entscheidender Vorteil einer bAV über eine Direktversicherung ist die staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen.

Die Beiträge zur Direktversicherung sind steuer- und zum Teil auch sozialversicherungsfrei, was sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber finanzielle Vorteile bringt. Im Alter werden die Auszahlungen nachgelagert besteuert, häufig zu einem niedrigeren Steuersatz, da das Einkommen im Alter in der Regel geringer ist.

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) Durchführungswege FAQ - die häufigsten Fragen

Pensionskassen und Unterstützungskassen sind beides etablierte Formen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland, unterscheiden sich jedoch in einigen wesentlichen Aspekten.

Eine Pensionskasse ist eine kapitalgedeckte, meist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder Aktiengesellschaft organisierte Versorgungseinrichtung. Sie erbringt Versorgungsleistungen, die unmittelbar aus den eingezahlten Beiträgen und deren Kapitalerträgen finanziert werden. Sie unterliegt der strengen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer Unterstützungskasse um eine rechtlich selbständige Einrichtung, die nicht kapitalgedeckt arbeitet. Das bedeutet, sie sammelt keine eigenen Vermögenswerte zur Deckung der Versorgungsleistungen an.

Stattdessen werden die Leistungen aus den laufenden Zuwendungen der Trägerunternehmen oder durch Rückdeckungsversicherungen finanziert. Unterstützungskassen bieten eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Höhe und Gestaltung der Leistungen und sind weniger streng reguliert als Pensionskassen.
Bei einer Unterstützungskasse haben die Begünstigten grundsätzlich keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistungen gegen die Kasse selbst. Die Leistungen sind nicht aus einem angesammelten Vermögen, sondern aus den laufenden Zuwendungen des Trägerunternehmens garantiert. Im Fall einer Insolvenz der Unterstützungskasse haftet das Trägerunternehmen für die Erfüllung der Versorgungszusagen.

Trotz des fehlenden direkten Rechtsanspruchs gegen die Kasse selbst, sind die Leistungsansprüche durch die Haftung des Trägerunternehmens in der Praxis gesichert. Viele Unterstützungskassen sichern zudem die Risiken durch Rückdeckungsversicherungen ab, was zusätzliche Sicherheit für die Mitarbeiter schafft.
Die Wahl des Durchführungsweges für die betriebliche Altersversorgung kann signifikante Auswirkungen auf die Liquidität und Bilanz eines Unternehmens haben. Pensionskassen und Pensionsfonds beispielsweise erfordern regelmäßige Beitragszahlungen, die direkt aus dem Unternehmensvermögen geleistet werden und somit die Liquidität beeinflussen können.

Im Gegensatz dazu ermöglichen Unterstützungskassen durch ihre nicht kapitalgedeckte Struktur eine flexiblere Handhabung der finanziellen Mittel, da keine direkten Vermögenswerte gebunden sind. Allerdings müssen Unternehmen bei der Nutzung von Unterstützungskassen sicherstellen, dass ausreichende Mittel für zukünftige Leistungen verfügbar sein werden, was eine langfristige Finanzplanung erfordert.

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