Corona-Zuschlag
- Ausgleich für die Minderbelegung von Pflegeeinrichtungen während der Pandemie
- Zusätzliche Personalaufwendungen
- Schutzausrüstung des Pflegepersonals
- Corona-Tests
Diese Ausgaben sorgen dafür, dass die Krankenkassen für das Jahr 2022 einen “Corona-Zuschlag” in der Pflegeversicherung einführen.Dieser sieht folgendermaßen aus:
Berufsgruppe | Monatlich | Jährlich |
Versicherte mit Beihilfeanspruch (Beamte und Ihre Angehörigen) | 7,3€ | 87,60€ |
Versicherte ohne Beihilfe-Anspruch | 3,4€ | 40,80€ |
PKV-Versicherte Angestellte | 1,7€ (1,7€ zahlt der Arbeitgeber) | 20,40€ (20,40€ trägt der Arbeitgeber) |
Corona-Zuschlag
Da diese Erhöhung gesetzlicher Natur ist, gibt es in diesem Fall leider kein Sonderkündigungsrecht. Allerdings ist die Erhöhung bis zum 31.12.2022 befristet.
Änderung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2021 | Zusatzbeitrag 2022 |
AOK Bayern | 1,1% | 1,3% |
AOK Baden-Württemberg | 1,1% | 1,3% |
AOK Rheinland/Hamburg | 1,1% | 1,6% |
HKK | 0,39% | 0,69% |
Beispiel
Du verdienst 2.700€ Brutto und bist bei der AOK Hamburg. Dann würdest du im neuen Jahr jeden Monat 13,5€ mehr zahlen (Stichwort: Kleinvieh macht auch Mist 😉 ). Allerdings hast du hier die Möglichkeit der Sonderkündigung. Dies gilt in diesem Fall auch, wenn du kürzer als 18 Monate bei der Gesellschaft versichert warst.

Hi, ich bin Harry Saupe
(Spezialist für private Krankenversicherung & Beamtenversorgung)
(Finanzberater bei Level V)
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