
Wann müssen die Leistungen des Arbeitgebers zur bKV versteuert werden?
- Dein Arbeitnehmer neben der betrieblichen Krankenversicherung noch weitere Sachbezüge erhält, wodurch die Gesamtsumme die Freigrenze von 50 € überschreitet.
- Der Beitrag zur bKV für den Arbeitnehmer die Freigrenze von 50 € pro Monat übersteigt.
Das bedeutet, dass in diesen Fällen die Beiträge des Arbeitgebers zur bKV nicht als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG abgezogen werden können. Sie sind zu versteuern. Andere Sachbezüge bleiben hiervon unberührt, soweit sie unterhalb der 50-Euro-Freigrenze liegen. Für die Versteuerung der bKV stehen dem Arbeitgeber vier verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Die Beiträge des Arbeitgebers zur bKV werden für den Arbeitnehmer steuerpflichtig – welche Möglichkeiten gibt es?
- Pauschalversteuerung nach § 37b EStG: Hierbei wird ein pauschaler Steuersatz von 30 % erhoben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls erhoben, jedoch vom Arbeitgeber getragen.
Gut zu wissen: Die Wahl der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist nur dann sinnvoll, wenn die Pauschalsteuer nach § 40 EStG höher wäre. - Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG: Bei dieser Methode wird ein Durchschnittssteuersatz für alle betroffenen Mitarbeiter verwendet. Dieser wird aus ihrem Lohn und den bKV-Beiträgen errechnet.
- Bei dieser Variante fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings muss eine jährliche Höchstgrenze von 10 000 Euro pro Arbeitnehmer beachtet werden.
- Eine Pauschalversteuerung von Sachleistungen muss nicht extra beantragt aber angemeldet werden.

Lohnt sich eine bKV überhaupt, wenn sie versteuert werden muss?
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So werden die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung steuerrechtlich behandelt - FAQ

Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.