logo-levelV 1 (1)

Wie wird die Beiträge zur bKV steuerrechtlich behandelt?

Beiträge zur bkv steuerrechtliche Behandlung
Genau wie bei jedem anderen Mitarbeiter-Benefit auch, stellt sich ebenso bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für den Arbeitgeber die Frage, wie diese steuerrechtlich zu behandeln ist. Sind darauf Steuern abzuführen? Und wenn ja, wer muss die Kosten tragen, Du als Arbeitgeber oder deine Arbeitnehmer. Als erfahrene Finanzexperten können wir dir diese Fragen beantworten. Sei dir aber im Klaren darüber, dass es sich hierbei um eine allgemeine und keine steuerrechtliche Auskunft handelt. Willst du detailliertere Informationen, dann solltest du dich direkt an deinen Steuerberater wenden.

Gut zu wissen: Grundsätzlich handelt es sich bei einer bKV um einen Sachbezug. Das bedeutet, die Leistung ist bis zu einer Freigrenze von 50,- € pro Arbeitnehmer monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Jedoch gibt es Fälle, wann die bKV versteuert werden muss.
Leistungen bKV versteuern

Wann müssen die Leistungen des Arbeitgebers zur bKV versteuert werden?

Die Leistungen des Arbeitgebers zur bKV müssen versteuert werden, wenn:

  • Dein Arbeitnehmer neben der betrieblichen Krankenversicherung noch weitere Sachbezüge erhält, wodurch die Gesamtsumme die Freigrenze von 50 € überschreitet.
  • Der Beitrag zur bKV für den Arbeitnehmer die Freigrenze von 50 € pro Monat übersteigt.

Das bedeutet, dass in diesen Fällen die Beiträge des Arbeitgebers zur bKV nicht als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG abgezogen werden können. Sie sind zu versteuern. Andere Sachbezüge bleiben hiervon unberührt, soweit sie unterhalb der 50-Euro-Freigrenze liegen. Für die Versteuerung der bKV stehen dem Arbeitgeber vier verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Beiträge des Arbeitgebers zur bKV werden für den Arbeitnehmer steuerpflichtig – welche Möglichkeiten gibt es?

Sollte die Beiträge des Arbeitgebers zur bKV für den Arbeitnehmer steuerpflichtig werden, gibt es vier Möglichkeiten zur Versteuerung:
Versteuerung als sonstiger Bezug: Wenn du als Arbeitgeber die Beiträge zur bKV als steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn behandelst, kannst du sie als sonstige Bezüge versteuern. Das bedeutet, dass für diese Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Um diese Art der Besteuerung nutzen zu können, musst du sie beim Finanzamt anmelden. Voraussetzung dafür ist, dass du die Beiträge zur bKV deiner Arbeitnehmer jährlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlst.
Nettolohnversteuerung: Eine Alternative zur Versteuerung der bKV-Beträge als sonstiger Bezug ist die sogenannte Nettolohnversteuerung. Dabei wird das Bruttoeinkommen deines Mitarbeiters so weit angehoben, dass die anfallenden Sozialabgaben und Steuern für die bKV-Beiträge abgedeckt werden. Diese Beträge werden dann im Zuge der Lohnabrechnung wieder abgezogen, sodass der Mitarbeiter denselben Nettolohn erhält.

Gut zu wissen: Bei dieser Methode trägst du als Arbeitgeber die gesamten Kosten. Zudem bringt diese Art der Versteuerung einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich, da der Nettolohnsteuersatz für jeden Mitarbeiter individuell berechnet werden muss.
Pauschalversteuerung (Durchschnittssteuersatz): : Bei der Versteuerung der bKV-Beiträge besteht auch die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung. Du kannst dich entweder für die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG oder nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG entscheiden.
  • Pauschalversteuerung nach § 37b EStG: Hierbei wird ein pauschaler Steuersatz von 30 % erhoben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls erhoben, jedoch vom Arbeitgeber getragen.

    Gut zu wissen: Die Wahl der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist nur dann sinnvoll, wenn die Pauschalsteuer nach § 40 EStG höher wäre.

  • Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG: Bei dieser Methode wird ein Durchschnittssteuersatz für alle betroffenen Mitarbeiter verwendet. Dieser wird aus ihrem Lohn und den bKV-Beiträgen errechnet.
Gut zu wissen:
  • Bei dieser Variante fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings muss eine jährliche Höchstgrenze von 10 000 Euro pro Arbeitnehmer beachtet werden.
  • Eine Pauschalversteuerung von Sachleistungen muss nicht extra beantragt aber angemeldet werden.
Lohnt sich eine bKV

Lohnt sich eine bKV, auch wenn sie versteuert werden muss?

Eine bKV lohnt sich immer, auch wenn sie versteuert werden muss, denn sie bietet nicht nur deinen Mitarbeitern, sondern auch dir als Arbeitgeber viele Vorteile. Zum Beispiel sind deine Mitarbeiter gesünder, motivierter und zufriedener, während du von gesteigerter Leistungsfähigkeit und langfristiger Mitarbeiterbindung profitierst. Außerdem signalisiert die bKV Bewerbern, dass du dich um das Wohl deiner Mitarbeiter kümmerst. So wird es dir in Zukunft leichter fallen, offene Stellen zu besetzen.

Profitiere auch du als Arbeitgeber von den Vorteilen einer bKV!

Lass dich von uns beraten, welches Angebot für dich am besten geeignet ist und wie du eine bKV reibungslos in deinem Unternehmen etablieren kannst.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Fazit

Unabhängig davon, ob die betriebliche Krankenversicherung versteuert werden muss oder nicht, ist sie für Arbeitgeber eine sinnvolle Investition, da die bKV für beide Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, erhebliche Vorteile bietet (Hier mehr über die Vorteile der bKV lesen).

So werden die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung steuerrechtlich behandelt - FAQ

Übersteigt der Beitrag zur bKV diese Summe von 50,- € oder gewährst du deinen Mitarbeitern weitere Sachbezüge, die zusammen mit der bKV den Betrag von 50 Euro übersteigen, sind die Beiträge zur bKV steuerpflichtig.
Übersteigt die Summe der Sachbezüge den Betrag von 50 Euro pro Monat und Arbeitnehmer, ist für alle Sachbezüge Lohnsteuer zu zahlen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG oder § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Ja, die Beiträge zur bKV sowie die von dir getragenen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Unser FinanzReport 2024

FinanzReport Level V Download

Wie du in den nächsten 2 Wochen deine Finanzen fest in der Hand hast – ohne Stress. Jetzt kostenlos herunterladen!

check-square-broken
Lerne wie du sparen kannst, ohne groß verzichten zu müssen
check-square-broken

Erfahre 3 unbekannte Finanzhacks von Experten

check-square-broken

Zugang zu den Assets und Investitionsmöglichkeiten der oberen 1%

Kostenlos herunterladen

Inhaltsverzeichnis

Ähnliche Artikel

Jetzt finanzmathematisches Gutachten sichern

Fordere direkt eine ausführliche Auswertung deiner bestehenden Verträge mit allen Kosten, Steuern & Gebühren als PDF an.

Auswertung erstellen

[trustindex data-widget-id=40f27c3252429864d756fd977ca]

Über Level V Finanz GmbH

Wir verwalten über 19 Millionen Euro Vermögen für unsere Kunden und das alles digital und trotzdem menschlich. Überzeuge dich selbst von unserem überragendem Konzept und buche noch heute dein Beratungsgespräch.