Gute Leute zu finden und vor allem zu halten, ist heute schwieriger denn je. Fachkräfte können sich ihren Arbeitgeber aussuchen – und es sind längst nicht mehr nur das Gehalt oder flexible Arbeitszeiten, die den Unterschied machen.
Was wirklich überzeugt? Langfristige Sicherheit. Wenn du deinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbietest, zeigst du ihnen, dass du an ihre Zukunft denkst – und das kommt an. Wer sich finanziell abgesichert fühlt, bleibt dem Unternehmen eher treu, ist motivierter und engagiert sich stärker.
Kurz gesagt: Eine bAV ist kein nettes Extra, sondern ein echter Pluspunkt, um gute Leute zu gewinnen und langfristig an dich zu binden.
Was wirklich überzeugt? Langfristige Sicherheit. Wenn du deinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbietest, zeigst du ihnen, dass du an ihre Zukunft denkst – und das kommt an. Wer sich finanziell abgesichert fühlt, bleibt dem Unternehmen eher treu, ist motivierter und engagiert sich stärker.
Kurz gesagt: Eine bAV ist kein nettes Extra, sondern ein echter Pluspunkt, um gute Leute zu gewinnen und langfristig an dich zu binden.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – einfach erklärt
Die bAV ergänzt die gesetzliche und private Rente und kann auf verschiedene Weise finanziert werden:
✅ Arbeitgeberfinanzierte Modelle – das Unternehmen übernimmt die Beiträge vollständig.
✅ Mischfinanzierung – Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam ein.
✅ Entgeltumwandlung – der Mitarbeiter investiert einen Teil seines Bruttogehalts in die bAV.
Unabhängig vom Modell: Eine gut durchdachte bAV ist ein starkes Argument für dein Unternehmen – für bestehende Mitarbeiter genauso wie für neue Talente.

Wie betriebliche Altersvorsorge dein Unternehmen voranbringt: die Vorteile der bAV auf einen Blick
✅ Attraktiver Arbeitgeber: Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zeigt, dass du für deine Mitarbeiter mitdenkst – ein echtes Argument, um Fachkräfte zu halten und neue Talente zu gewinnen.
✅ Mitarbeiterbindung & Motivation: Wer sich finanziell abgesichert fühlt, bleibt länger, ist engagierter und bringt sich stärker ins Unternehmen ein.
✅ Steuerliche Vorteile & geringere Lohnkosten: Die Beiträge zur bAV sind steuerlich absetzbar und senken gleichzeitig die Sozialabgaben – das spart dir als Arbeitgeber bares Geld.
✅ Personalkosten optimieren: Mit einer Direktversicherung als bAV-Modell lassen sich langfristig Sozialabgaben reduzieren und Kosten gezielt steuern.
✅ Mitarbeiterbindung & Motivation: Wer sich finanziell abgesichert fühlt, bleibt länger, ist engagierter und bringt sich stärker ins Unternehmen ein.
✅ Steuerliche Vorteile & geringere Lohnkosten: Die Beiträge zur bAV sind steuerlich absetzbar und senken gleichzeitig die Sozialabgaben – das spart dir als Arbeitgeber bares Geld.
✅ Personalkosten optimieren: Mit einer Direktversicherung als bAV-Modell lassen sich langfristig Sozialabgaben reduzieren und Kosten gezielt steuern.
💡 Gut zu wissen: Die bAV lässt sich flexibel gestalten und genau auf dein Unternehmen zuschneiden – ob du sie komplett finanzierst, gemeinsam mit deinen Mitarbeitern oder über Entgeltumwandlung. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Als Arbeitgeber bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, deinen Arbeitnehmern eine von dir finanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Eine solche Verpflichtung kann sich jedoch ergeben, etwa durch einen Tarifvertrag, wenn du tarifgebunden bist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. In deiner Entscheidung bist du jedoch frei, zu bestimmen:
- Ob und in welchem Umfang du betriebliche Mittel für die bAV bereitstellst,
- Welchen Betrag du hierfür zur Verfügung stellst,
- Welchen Durchführungsweg du für die bAV wählst,
- Wie du den Kreis der begünstigten Arbeitnehmer festlegst.
Diese Freiheit wird allerdings durch den gesetzlichen Anspruch deiner Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung eingeschränkt. Das bedeutet, jeder deiner Mitarbeiter hat das Recht, einen Teil seines Bruttoentgelts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln – ein Recht, das einklagbar ist. Als Arbeitgeber bist du gesetzlich verpflichtet, diese Form der bAV zu unterstützen.
Tipp: Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, solltest du die bAV über eine Versorgungsordnung regeln. So vermeidest du viele Einzellösungen und sorgst für eine einheitliche, effiziente Umsetzung im Unternehmen.
Betriebliche Altersvorsorge: Welche verschiedenen Durchführungsarten gibt es?
- Direktzusage (Pensionszusage): Hier übernimmt das Unternehmen die Verpflichtung, den Mitarbeitern später eine Betriebsrente zu zahlen. Dafür bildet es finanzielle Rücklagen. Vorteil: Flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Nachteil: Die langfristigen Verpflichtungen können die Unternehmensbilanz belasten.
- Unterstützungskasse: Eine externe Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen finanziert wird. Die Arbeitnehmer haben keinen direkten Anspruch gegenüber der Kasse, sondern erhalten ihre Betriebsrente über den Arbeitgeber. Dieses Modell eignet sich besonders für Unternehmen, die steuerliche Vorteile nutzen wollen.
- Pensionskasse: Eine eigenständige Institution zur Altersvorsorge, die ähnlich wie eine Versicherung funktioniert. Arbeitnehmer haben hier einen garantierten Anspruch auf ihre Rente. Die Beiträge können entweder vom Arbeitgeber allein oder gemeinsam mit dem Mitarbeiter gezahlt werden.
- Pensionsfonds: Funktioniert ähnlich wie eine Pensionskasse, bietet aber mehr Spielraum bei der Kapitalanlage. Dadurch sind höhere Renditen möglich, allerdings auch mit einem etwas höheren Risiko verbunden. Eine gute Option für Unternehmen, die eine flexiblere Anlagestrategie bevorzugen.
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung für die betriebliche Altersvorsorge ab. Die Beiträge kann er selbst übernehmen oder gemeinsam mit dem Mitarbeiter über Entgeltumwandlung finanzieren. Diese Variante ist besonders unkompliziert, da sie wenig Verwaltungsaufwand mit sich bringt und die Ansprüche der Mitarbeiter direkt gegenüber der Versicherungsgesellschaft bestehen.
Gut zu wissen:
- Unternehmen, die eine bAV für Mitarbeiter mit niedrigerem Einkommen anbieten, können unter bestimmten Bedingungen 30 % der gezahlten Beiträge als staatlichen Zuschuss
- Das Sozialpartnermodell ermöglicht es Arbeitgebern und Gewerkschaften, gemeinsam bAV-Modelle zu entwickeln. Diese profitieren von zusätzlichen staatlichen Anreizen und bieten mehr Sicherheit für die Mitarbeiter.
Welche Lösung passt zu deinem Unternehmen? Lass uns gemeinsam die beste Strategie für dich finden! Jetzt Kontakt aufnehmen!
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Mitarbeiter?
Als erfahrene Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung stehen wir dir gerne zur Seite, um die passende Lösung für dein Unternehmen zu finden.
Jetzt Kontakt aufnehmenWelche Leistungen deckt die betriebliche Altersvorsorge ab?
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet mehr als nur eine zusätzliche Rente im Alter. Sie kann auch bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall finanzielle Sicherheit für Mitarbeiter und deren Angehörige bieten. Hier die wichtigsten Leistungen im Überblick:
- Altersrente: Die klassische Leistung der bAV: Eine regelmäßige Rente nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Die Höhe hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
- Invaliditätsrente: Falls ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, bietet die Invaliditätsrente finanzielle Unterstützung und schließt so eine wichtige Versorgungslücke.
- Hinterbliebenenrente: Im Todesfall erhalten Ehepartner oder Kinder eine finanzielle Absicherung. Dazu gehören je nach Vertrag Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten.
Was passiert mit der bAV (betrieblichen Altersvorsorge), wenn der Mitarbeiter das Unternehmen vor der Rente verlässt?
Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, muss die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht enden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Sie kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen, privat weitergeführt oder einfach ruhend gestellt werden, bis die Rente beginnt. Welche Option am besten passt, hängt von den individuellen Regelungen ab.
Anwartschaft – einfach und verständlich erklärt
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei der Anwartschaft im Rahmen der bAV um eine Art Vorstufe, in der schrittweise Ansprüche erworben werden, die später in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können. Das bedeutet, dass eine Person noch keinen unmittelbaren Anspruch auf bestimmte Leistungen hat, aber das Recht besitzt, diese Leistungen in der Zukunft zu erhalten, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gut zu wissen: Der Beginn der Anwartschaft ist der Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber die bAV zusagt, nicht der Zeitpunkt der ersten Einzahlung.
baV(betriebliche Altersvorsorge): Was bedeutet Unverfallbarkeit?
Unverfallbarkeit bedeutet in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), dass die Ansprüche eines Arbeitnehmers auf eine Betriebsrente auch bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr verloren gehen können. Das heißt, dass die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erworbenen Anwartschaften dem Arbeitnehmer auch nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten bleiben.

Was sind die Voraussetzungen für die gesetzliche Unverfallbarkeit?
Die Unverfallbarkeit in der betrieblichen Altersvorsorge hängt davon ab, wie die bAV finanziert wird:
- Entgeltumwandlung: Anwartschaften, die durch eigene Beiträge der Mitarbeitenden, also durch Entgeltumwandlung, erworben wurden, sind sofort gesetzlich unverfallbar. Dies gilt auch für den Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Daraus resultiert, dass der Anspruch auf die bAV auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden der Mitarbeitenden aus dem Unternehmen gesichert ist.
- Arbeitgeberfinanzierte Beiträge: Wenn der Arbeitgeber Beiträge in die bAV der Mitarbeitenden einzahlt, müssen bestimmte Fristen und Altersgrenzen eingehalten werden. Nach der gesetzlichen Regelung, die seit dem 01.01.2018 gilt, sind diese bAV-Leistungen dann unverfallbar, wenn die Mitarbeitenden nach Vollendung des 21. Lebensjahres aus dem Betrieb ausscheiden und die Zusage für mindestens drei Jahre bestanden hat. Für Zusagen vor 2018 gelten unterschiedliche Übergangsregelungen hinsichtlich des maßgeblichen Lebensalters und der erforderlichen Zusagedauer. Wer das Unternehmen verlässt, bevor diese Fristen erreicht sind, hat keinen Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente.
Gut zu wissen: Neben der gesetzlichen Unverfallbarkeit können Unternehmen auch eine vertragliche Unverfallbarkeit mit ihren Mitarbeitenden vereinbaren. Dadurch können die gesetzlichen Fristen zugunsten der Mitarbeitenden verkürzt werden.
Welche Fristen gibt es bezüglich der Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn sie rein vom Arbeitgeber bezahlt wurde?
Beginn der Anwartschaft | Eine Unverfallbarkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer… |
01.01.2018 – | das Mindestalter von 21 Jahren erreicht hat und der Beginn der Anwartschaft mindestens drei Jahre in der Vergangenheit liegt. |
01.01.2009 – 31.12.2017 | das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat und der Beginn der Anwartschaft mindestens 5 Jahre in der Vergangenheit liegt. |
01.01.2001 – 31.12.2008 | das Mindestalter von 30 Jahren erreicht hat und der Beginn der Anwartschaft mindestens 5 Jahre in der Vergangenheit liegt. |
– 31.12.2008 | das Mindestalter von 35 Jahren erreicht hat und der Beginn der Anwartschaft mindestens 10 Jahre in der Vergangenheit liegt oder das Mindestalter von 35 erreicht hat, seit mindestens 12 Jahren im Unternehmen tätig ist und der Beginn der Anwartschaft mindestens 3 Jahre in der Vergangenheit liegt. |
Unverfallbarkeit bAV: Praxisbeispiele
Beispiel 1: Birte K., 26 Jahre
Beginn der Anwartschaft: 01.07.2022
Aktuelle Situation: Birtes Arbeitgeber hat seit zwei Jahren regelmäßig Beiträge in ihre betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
Unverfallbarkeit: Birte ist voller Vorfreude auf ihre berufliche Zukunft und weiß, dass ihr Anspruch auf die Betriebsrente unverfallbar wird, wenn sie bis mindestens 01.07.2025 im Unternehmen bleibt. Sie schätzt die Sicherheit, die ihr diese Regelung bietet, und plant langfristig mit ihrem aktuellen Arbeitgeber.
Aktuelle Situation: Birtes Arbeitgeber hat seit zwei Jahren regelmäßig Beiträge in ihre betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
Unverfallbarkeit: Birte ist voller Vorfreude auf ihre berufliche Zukunft und weiß, dass ihr Anspruch auf die Betriebsrente unverfallbar wird, wenn sie bis mindestens 01.07.2025 im Unternehmen bleibt. Sie schätzt die Sicherheit, die ihr diese Regelung bietet, und plant langfristig mit ihrem aktuellen Arbeitgeber.
Beispiel 2: Jens M., 39 Jahre
Beginn der Anwartschaft: 2005
Aktuelle Situation: Jens ist seit 19 Jahren treuer Mitarbeiter seines Unternehmens und hat in dieser Zeit wertvolle Erfahrungen gesammelt. Seit sieben Jahren hat er Ansprüche auf die Betriebsrente erworben.
Unverfallbarkeit: Jens kann sich entspannt zurücklehnen, denn sein Anspruch auf die Betriebsrente ist bereits unverfallbar. Er fühlt sich für seine langjährige Loyalität zum Unternehmen belohnt und sieht einer sicheren finanziellen Zukunft entgegen.
Aktuelle Situation: Jens ist seit 19 Jahren treuer Mitarbeiter seines Unternehmens und hat in dieser Zeit wertvolle Erfahrungen gesammelt. Seit sieben Jahren hat er Ansprüche auf die Betriebsrente erworben.
Unverfallbarkeit: Jens kann sich entspannt zurücklehnen, denn sein Anspruch auf die Betriebsrente ist bereits unverfallbar. Er fühlt sich für seine langjährige Loyalität zum Unternehmen belohnt und sieht einer sicheren finanziellen Zukunft entgegen.
Beispiel 3: Anna L., 25 Jahre
Beginn der Anwartschaft: 2015
Aktuelle Situation: Anna begann 2015 eine dreijährige Ausbildung im Unternehmen und bekam während dieser Zeit die Zusage für eine bAV. Nach ihrer Ausbildung nahm sie eine Junior-Stelle an und arbeitete zwei weitere Jahre im Unternehmen.
Unverfallbarkeit: Anna hat fünf Jahre in das Unternehmen investiert und das Mindestalter erreicht. Daher wurde ihre Betriebsrente im Jahr 2020 unverfallbar. Sie ist stolz auf ihre bisherige Karriere und weiß, dass ihre betriebliche Altersvorsorge gesichert ist. Hätte sie ein Jahr früher angefangen, wäre ihre Betriebsrente nach fünf Jahren noch verfallbar gewesen, da sie erst 24 Jahre alt gewesen wäre.
Aktuelle Situation: Anna begann 2015 eine dreijährige Ausbildung im Unternehmen und bekam während dieser Zeit die Zusage für eine bAV. Nach ihrer Ausbildung nahm sie eine Junior-Stelle an und arbeitete zwei weitere Jahre im Unternehmen.
Unverfallbarkeit: Anna hat fünf Jahre in das Unternehmen investiert und das Mindestalter erreicht. Daher wurde ihre Betriebsrente im Jahr 2020 unverfallbar. Sie ist stolz auf ihre bisherige Karriere und weiß, dass ihre betriebliche Altersvorsorge gesichert ist. Hätte sie ein Jahr früher angefangen, wäre ihre Betriebsrente nach fünf Jahren noch verfallbar gewesen, da sie erst 24 Jahre alt gewesen wäre.
Verfallbarkeit der Betriebsrente
Zahlt ausschließlich der Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein, handelt es sich um eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV. In diesem Fall besteht von vornherein keine Unverfallbarkeit, denn das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Betriebsrente aus der bAV zu streichen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das Unternehmen nach kurzer Zeit wieder verlässt.
Gut zu wissen: Nach dem BetrAVG sind für die Unverfallbarkeit von rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften bestimmte Fristen und ein Mindestalter erforderlich. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Betriebsrente verfallen.
Fazit
In der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt, in der Top-Fachkräfte Gold wert sind, wird eine strategisch durchdachte betriebliche Altersversorgung (bAV) zum Gamechanger. Sie ist mehr als nur ein Bonus für deine Mitarbeitenden – sie ist dein Trumpf im Wettbewerb um die besten Köpfe. Mit guten bAV-Lösungen bindest du deine Mitarbeiter an dein Unternehmen, sparst Steuern und katapultierst dein Employer Branding auf ein neues Niveau. Mach dein Unternehmen zum Magneten für Top-Talente und rüste dich für die Herausforderungen von morgen.
Du suchst eine maßgeschneiderte Vorsorgelösung, die genau auf die Bedürfnisse deiner Mitarbeitenden und die Ziele deines Unternehmens abgestimmt ist? Wir sind die Experten, die du brauchst! Gemeinsam gestalten wir eine bAV, die nicht nur passt, sondern begeistert. Kontaktiere uns noch heute und lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass dein Unternehmen in Sachen Attraktivität und Zukunftssicherheit ganz vorne mitspielt. Jetzt Kontakt aufnehmen!
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Die betriebliche Altersvorsorge als Schlüsselstrategie im modernen Employer Branding FAQ – die meistgestellten Fragen
Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: Stell dir vor, einer deiner Mitarbeiter möchte einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln und reicht bei dir einen entsprechenden Antrag ein. Nachdem du den Antrag bearbeitet hast, kommt zwei Monate später ein anderer Mitarbeiter mit dem gleichen Anliegen. Dies wiederholt sich immer wieder. Jeder neue Vertrag erfordert individuelle Bearbeitung – und wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt oder in Mutterschutz geht, müssen die Verträge angepasst werden.
Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen, wie dem Gleichbehandlungsgebot, gerecht zu werden, lohnt es sich, mithilfe einer Versorgungsordnung oder einem Ansprechpartner wie uns eine einheitliche Lösung für alle zu implementieren. Schließlich darfst du auch nicht vergessen, dass du als Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet bist, die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten.
Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen, wie dem Gleichbehandlungsgebot, gerecht zu werden, lohnt es sich, mithilfe einer Versorgungsordnung oder einem Ansprechpartner wie uns eine einheitliche Lösung für alle zu implementieren. Schließlich darfst du auch nicht vergessen, dass du als Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet bist, die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten.
Nein, als Arbeitgeber bist du nicht gesetzlich eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Bei der Entgeltumwandlung sieht das anders aus. Diese Möglichkeit musst du deinen Arbeitnehmer einräumen.
Wie wirkt sich die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge auf das Image des Unternehmens aus?
Eine gut strukturierte betriebliche Altersvorsorge signalisiert nicht nur soziale Verantwortung, sondern auch, dass du in das langfristige Wohlergehen deiner Mitarbeiter investierst. Das verbessert nicht nur die Wahrnehmung des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt, sondern macht es auch attraktiver für talentierte Fachkräfte, die auf der Suche nach einem stabilen und fürsorglichen Arbeitgeber sind.
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können steuerlich geltend gemacht werden, was unmittelbar die Steuerlast der Unternehmen senkt und gleichzeitig den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Bruttobeiträge vor Steuern zu leisten.
Sobald du dich als Arbeitgeber dafür entscheidest, in deinem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung oder Direktzusage einzuführen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG), hat auch der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Warum? Die Leistungen aus der bAV gehören zum Arbeitsentgelt.
Das heißt, sobald du als Arbeitgeber für deine Mitarbeiter eine Renten- oder Lebensversicherung abschließt, kann der Betriebsrat bei der Gestaltung des Leistungsplans und der Beitragsregelungen mitreden (BAG v. 16.2.1993 – 3 ABR 29/92). Wenn die Altersversorgung über eine Pensions- oder Unterstützungskasse oder einen unternehmensbezogenen Pensionsfonds organisiert wird, kann der Betriebsrat ebenfalls mitbestimmen, wie die Form, Ausgestaltung und Verwaltung aussehen sollen (§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG).
Das heißt, sobald du als Arbeitgeber für deine Mitarbeiter eine Renten- oder Lebensversicherung abschließt, kann der Betriebsrat bei der Gestaltung des Leistungsplans und der Beitragsregelungen mitreden (BAG v. 16.2.1993 – 3 ABR 29/92). Wenn die Altersversorgung über eine Pensions- oder Unterstützungskasse oder einen unternehmensbezogenen Pensionsfonds organisiert wird, kann der Betriebsrat ebenfalls mitbestimmen, wie die Form, Ausgestaltung und Verwaltung aussehen sollen (§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG).
Wenn du in deinem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung anbieten möchtest, stehen dir verschiedene individual- und kollektivrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: Während bei einer vertraglichen Einheitsregelung, wie der Versorgungsordnung, alle Arbeitnehmer dieselbe Zusage erhalten, können per Einzelzusagen individuelle Regelungen getroffen werden. Zudem kann auch durch eine betriebliche Übung ein Rechtsanspruch auf Versorgung entstehen. Das bedeutet, dass wenn ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig betriebliche Altersversorgung anbietet, die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf entwickeln können, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Einfach gesagt: Wenn etwas immer wieder freiwillig gemacht wird, kann es zur Pflicht werden.
Kollektivrechtliche Möglichkeiten:
- Tarifvertrag: Die betriebliche Altersversorgung kann im Tarifvertrag verankert werden. Die dort festgeschriebenen Grundlagen können auch gegenüber nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern Wirkung entfalten.
- Betriebsvereinbarung: Aufgrund des betrieblichen Bezugs kannst du eine Versorgungszusage auch über eine Betriebsvereinbarung in deinem Unternehmen etablieren. Dies ist häufig das Mittel der Wahl, da der Betriebsrat bei der Ausgestaltung von Versorgungszusagen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht hat.
Individualrechtliche Möglichkeiten:
- Vertragliche Einheitsregelung (z. B. Versorgungsordnung): Eine Versorgungszusage kann per Vertrag festgelegt werden. Dabei gilt für alle Mitarbeiter dieselbe Regelung.
- Einzelzusagen: Es sind auch Einzelzusagen an Mitarbeitende möglich. Hierbei muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden, um Diskriminierungen zu vermeiden.
- Gesamtzusage: Es besteht die Möglichkeit, eine Gesamtzusage an den versorgungsberechtigten Personenkreis zu erteilen, wenn mehreren Arbeitnehmern eine gleichartige Zusage erteilt werden soll. Diese stellt einen verbindlichen Rechtsanspruch dar.
Wichtig zu wissen: Während bei einer vertraglichen Einheitsregelung, wie der Versorgungsordnung, alle Arbeitnehmer dieselbe Zusage erhalten, können per Einzelzusagen individuelle Regelungen getroffen werden. Zudem kann auch durch eine betriebliche Übung ein Rechtsanspruch auf Versorgung entstehen. Das bedeutet, dass wenn ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig betriebliche Altersversorgung anbietet, die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf entwickeln können, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Einfach gesagt: Wenn etwas immer wieder freiwillig gemacht wird, kann es zur Pflicht werden.