Mietsachschaden – Wann zahlt die Versicherung?

was deckt die hausratversicherung ab
Ein Moment der Unachtsamkeit, und schon ist es passiert: Das Rotweinglas fällt um und hinterlässt einen großen Fleck auf dem teuren Teppich deines Vermieters. Oder du bohrst ein Loch in die Wand, und plötzlich sprudelt Wasser heraus – du hast die Wasserleitung getroffen. Solche Missgeschicke können schnell teuer werden. Aber wer übernimmt eigentlich die Kosten? Und was musst du beachten, damit du gut abgesichert bist?

Mietsachschäden – einfach und verständlich erklärt

Mietsachschäden sind Schäden, die du als Mieter an fest verbauten Dingen in deiner Mietwohnung verursachst. Dazu zählen Schäden an der Bausubstanz, fest verbauten Einrichtungen oder mitvermieteten Gegenständen.
Beispiel:
  • Dir fällt versehentlich eine schwere Parfümflasche ins Waschbecken. Sie verursacht einen großen Sprung.
  • Beim Umstellen oder Aufstellen deiner Möbel verursachst du unbeabsichtigt tiefe Kratzer im Parkett oder eine Delle im Türrahmen.
  • Beim Einzug bohrst du ein Loch in die Wand und triffst versehentlich ein Wasserrohr. Erst Monate später zeigt sich der Schaden durch Schimmelbildung an der Wand.
Ein Sprung im Waschbecken oder beschädigte Fliesen können ein paar hundert Euro kosten – ein Wasserschaden sogar tausende. Ohne private Haftpflichtversicherung kann ein Mietsachschaden schnell zu einem finanziellen Desaster werden. Schütze dich vor solchen Kosten: Die Haftpflicht übernimmt Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab (Stichwort: Passiver Rechtsschutz).
Mietsachschaden Haftpflichtversicherung

Welche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung ab?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Reparatur oder Ersatz, wenn du etwas beschädigst, das fest zur Mietwohnung gehört. Dazu zählen:

  • Bodenbeläge: Kratzer im Parkett, Brandflecken auf Teppichen oder beschädigte Fliesen.
  • Sanitäre Anlagen: Sprünge oder Abplatzungen im Waschbecken, an der Badewanne oder Toilette.
  • Türen und Fensterrahmen: Dellen, Kratzer oder Glasbruch, wenn sie versehentlich beschädigt werden.
  • Einbauküchen: Schrammen an Arbeitsflächen, beschädigte Schränke oder zerkratzte Fensterbänke.
  • Allmählichkeitsschäden: Schäden, die erst nach längerer Zeit sichtbar werden, z. B. durch ein undichtes Rohr, das beim Bohren beschädigt wurde.

Mietsachschaden: Was deckt die Haftpflichtversicherung nicht ab?

Nicht jeder Schaden, den du als Mieter verursachen könntest, fällt unter den Schutz der Haftpflichtversicherung. Diese Ausnahmen solltest du kennen:
  1. Normale Abnutzung: Kleine Kratzer im Parkett, die durch alltägliche Nutzung entstehen, oder vergilbte Wände durch Sonnenlicht sind keine Mietsachschäden. Hierfür bist du als Mieter:in nicht verantwortlich.
  2. Bewegliche Gegenstände: Schäden an Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen, die nicht fest zur Wohnung gehören, sind meist nicht abgedeckt.
  3. Mutwilligkeit oder grobe Fahrlässigkeit: Wenn ein Schaden absichtlich herbeigeführt wurde oder grob fahrlässig entstanden ist, verweigert die Versicherung die Zahlung.
Mietsachschaden Schadensregulierung

Mietsachschaden verursacht? – So läuft die Schadensregulierung ab

Ein Kratzer im Parkett, ein gesprungenes Waschbecken oder ein Wasserfleck an der Wand – Mietsachschäden passieren schnell. Wichtig ist dann, ruhig zu bleiben und die nächsten Schritte richtig anzugehen. Hier erfährst du, wie du im Fall der Fälle vorgehst:
  1. Schaden dokumentieren und Vermieter informieren: Melde den Schaden so schnell wie möglich – am besten mit ein paar Fotos und einer kurzen Beschreibung. Gib deinem Vermieter direkt Bescheid, damit er auch reagieren kann.
  2. Versicherung informieren: Ob online, per Telefon oder E-Mail – deine Haftpflichtversicherung sollte schnellstmöglich von dir erfahren, was passiert ist. Je früher du meldest, desto besser.
  3. Schaden begrenzen: Sorge dafür, dass der Schaden nicht größer wird:
    Bei Wasserrohrbruch z. B. sofort den Haupthahn zudrehen, bei Glasbruch Gefahrenstellen sichern.
  4. Schadenformular ausfüllen: Deine Versicherung schickt dir ein Formular, in dem du erklärst, was passiert ist. Halte dich an die Fakten – je klarer deine Angaben, desto schneller läuft die Regulierung.
  5. Eventueller Gutachtertermin: Bei größeren Schäden schickt die Versicherung manchmal einen Sachverständigen vorbei. Der schaut sich alles vor Ort an und bewertet, was zu tun ist.
Die Versicherung prüft anschließend, ob der Schaden unter deinen Vertrag fällt – und übernimmt dann entweder die Reparaturkosten oder erstattet den Zeitwert.
💡 Tipp: Nicht alle Mietsachschäden sind automatisch mitversichert. Am besten vorher klären, ob deine private Haftpflicht Mietsachen abdeckt – und bis zu welcher Höhe.

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Worauf du bei der Haftpflichtversicherung wirklich achten solltest

Ein Missgeschick ist schnell passiert – und kann teuer werden. Genau dafür ist die private Haftpflichtversicherung da: Sie springt ein, wenn du versehentlich etwas beschädigst oder jemandem einen Schaden zufügst.

Aber nicht jeder Tarif schützt dich gleich gut. Manche decken nur das Nötigste ab, andere lassen wichtige Punkte ganz aus. Deshalb gilt: Bevor du unterschreibst, schau dir die Bedingungen genau an – damit du im Ernstfall nicht allein dastehst.

1. Sind Mietsachschäden in deinem Tarif eingeschlossen?

Mietsachschäden sind nicht automatisch in jeder Haftpflichtversicherung enthalten. Achte darauf, dass dein Tarif solche Schäden abdeckt – und prüfe mögliche Einschränkungen:
  • Ferienwohnungen und Garagen: Einige Versicherungen schließen Schäden in temporären Unterkünften oder gemieteten Garagen aus.
  • Art des Schadens: Manche Policen decken nur bestimmte Schäden, wie an Böden oder Sanitäranlagen. Ein umfassender Schutz ist wichtig, da Mietsachschäden häufig auftreten und teuer sein können.

2. Ist die Deckungssumme ausreichend hoch?

Stell dir vor, in deiner Wohnung platzt ein Rohr – und das Wasser läuft bis zwei Etagen tiefer. Schnell kommen fünfstellige Beträge zusammen – für Möbel, Böden, Gutachter und Renovierung. Damit du in solchen Fällen nicht auf den Kosten sitzen bleibst, sollte deine Haftpflichtversicherung mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme bieten. Klingt viel – ist es auch. Aber bei größeren Schäden geht es eben schnell um mehr als nur einen kaputten Teppich.

3. Sind Allmählichkeitsschäden mitversichert?

Nicht jeder Schaden passiert plötzlich. Manchmal tropft es wochenlang unbemerkt – bis irgendwann Schimmel entsteht oder Holz aufquillt. Genau das nennt man Allmählichkeitsschaden.
⚠️ Wichtig: Viele günstige Tarife schließen solche Fälle aus. Wenn du in einem älteren Haus wohnst oder handwerklich viel selbst machst, solltest du darauf achten, dass Allmählichkeitsschäden ausdrücklich mitversichert sind.

4. Wie flexibel ist der Vertrag?

Ein guter Vertrag sollte flexibel sein und sich an veränderte Lebenssituationen anpassen lassen:
  • Umzug: Wenn du in eine Wohnung mit Glasflächen oder empfindlichen Böden ziehst, solltest du deinen Schutz problemlos erweitern können.
  • Wohnsituation: Falls du kurzfristig eine Ferienwohnung mietest, solltest du prüfen, ob dein Schutz automatisch dort gilt.

5. Brauchst du eine Glasversicherung?

Wenn deine Wohnung große Fenster, Glastüren oder empfindliche Glaselemente wie Glastische hat, kann eine Glasversicherung sinnvoll sein.
💡 Warum extra absichern? – Glasschäden sind häufig nicht im Standardtarif enthalten, da sie nicht als Mietsachschäden gelten. Eine Glasversicherung deckt:
  • Fenster- und Türscheiben
  • Spiegel
  • Glastische
Gerade bei Mietwohnungen mit vielen Glasflächen kann sich dieser Schutz lohnen.

6. Welche Zusatzoptionen sind sinnvoll?

Neben den grundlegenden Leistungen gibt es weitere Punkte, die du prüfen solltest:
  • Schlüsselverlust: Manche Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn du deinen Wohnungsschlüssel verlierst und das Schloss ausgetauscht werden muss – eine teure, aber häufige Angelegenheit.
  • Haustierschäden: Besitzt du Haustiere? Schäden durch Hunde erfordern oft eine separate Tierhalterhaftpflicht. Für kleinere Haustiere wie Katzen oder Kaninchen können Schäden manchmal in der privaten Haftpflicht enthalten sein.
Wenn du dir unsicher bist, worauf es ankommt – sprich mit uns. Wir schauen uns gemeinsam an, was wirklich zu dir passt, ohne Schnickschnack und ohne Verkaufsdruck. Vereinbare einfach einen Termin – und wir finden die Lösung, die wirklich zu dir und deinem Alltag passt.

Fazit

Ein Mietsachschaden kann schnell passieren – oft ohne böse Absicht, aber mit hohen finanziellen Folgen. Mit einer gut gewählten Haftpflichtversicherung bist du jedoch auf der sicheren Seite: Sie schützt dich vor unerwarteten Kosten, übernimmt die Schadensregulierung und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Noch besser: Ergänze deinen Schutz mit einer Hausratversicherung, die zusätzlich deine eigenen Besitztümer absichert – z. B. gegen Einbruch, Feuer oder Wasserschäden. Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass du optimal abgesichert bist. Vereinbare jetzt einen Beratungstermin und wir finden die Versicherungen, die perfekt zu dir und deinem Zuhause passen. So kannst du dein Leben entspannt genießen – ohne Sorgen, falls doch mal etwas schiefgeht!

Mietsachschaden & Versicherungen – die meistgestellten Fragen

Ein Mietsachschaden entsteht, wenn du als Mieter:in etwas in der Wohnung beschädigst, das fest zur Immobilie gehört oder vom Vermieter gestellt wurde. Typische Beispiele sind Sprünge im Waschbecken, Kratzer im Parkett oder ein Wasserschaden durch ein versehentlich beschädigtes Rohr. Normale Abnutzungserscheinungen, wie verblasste Tapeten oder kleine Kratzer durch Möbel, zählen jedoch nicht dazu.
Nein. Normale Gebrauchsspuren, die durch alltägliche Nutzung entstehen – wie abgenutzte Böden oder vergilbte Wände – fallen nicht unter Mietsachschäden. Diese Instandhaltungsmaßnahmen liegen in der Verantwortung des Vermieters und sind bereits durch die Mietzahlungen abgedeckt. Übermäßige Abnutzung, die über das normale Maß hinausgeht, kann jedoch als Schadensersatz eingefordert werden.
Melde den Schaden umgehend deinem Vermieter. Am besten dokumentierst du den Schaden zusätzlich mit Fotos und informierst auch deine Haftpflichtversicherung. Als Mieter:in bist du verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden – egal, ob sie in der Wohnung, im Keller oder im Treppenhaus passiert sind. Ein Verschweigen kann später zu Forderungen führen, da Vermieter bis zu sechs Monate nach Mietende Ansprüche geltend machen können.
Eine private Haftpflichtversicherung ist besonders für Mieter:innen sinnvoll, da schon kleine Missgeschicke, wie ein Sprung im Waschbecken, hohe Kosten verursachen können. Sie schützt dich vor Schadensforderungen deines Vermieters und ist gerade für Familien mit Kindern empfehlenswert, da Unfälle im Alltag schnell passieren können. Ohne Versicherung müsstest du diese Kosten selbst tragen.
Bohrlöcher und Dübel gehören in einem normalen Umfang zu den üblichen Abnutzungsspuren und sind keine Mietsachschäden. Wenn du jedoch Fliesen anbohren möchtest, ist dies oft genehmigungspflichtig, da es bleibende Schäden verursachen kann. Sprich dies am besten vorher mit deinem Vermieter ab, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Wenn du beim Auszug Schäden in der Wohnung hinterlässt und diese nicht meldest, kann dein Vermieter nachträglich Schadensersatz fordern. Diese Ansprüche können bis zu sechs Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses geltend gemacht werden. Vermeide Konflikte, indem du offensichtliche Schäden vor dem Auszug ansprichst und sie gegebenenfalls beheben lässt.
Schäden durch kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in vielen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Für Hunde benötigst du in der Regel jedoch eine separate Hundehalterhaftpflichtversicherung. Informiere dich vor dem Abschluss, ob Mietsachschäden durch dein Haustier mit abgedeckt sind.
Ja, viele Versicherer bieten flexible Tarife an, die du an deine Wohnsituation anpassen kannst – zum Beispiel, wenn du in eine größere Wohnung mit mehr Glasflächen ziehst oder zusätzliche Bereiche wie eine gemietete Garage absichern möchtest. Prüfe regelmäßig deinen Schutz und passe ihn bei Veränderungen entsprechend an. Bei Bedarf können wir das gerne für Dich übernehmen.
Hast du weitere Fragen oder möchtest du sicherstellen, dass dein Versicherungsschutz optimal auf dich abgestimmt ist? Vereinbare einen Beratungstermin – wir finden gemeinsam die beste Lösung für deine Bedürfnisse!
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Hallo, ich bin Fabian Hebisch

(Leiter Innendienst bei der Level V Finanz GmbH)

Seit vielen Jahren bin ich in der Kundenbetreuung tätig – und eines ist mir dabei besonders wichtig geblieben: Wer sich meldet, braucht nicht nur Antworten, sondern eine schnelle und verlässliche Lösung. Genau das ist mein Anspruch bei Level V: Ich sorge dafür, dass Fragen, Vertragsangelegenheiten oder Schadensfälle zügig und unkompliziert bearbeitet werden.

Ich stehe für klare Abläufe, verbindliche Kommunikation und einen Service, der funktioniert – auch dann, wenn dein persönlicher Berater gerade nicht erreichbar ist.

Mein Motto: „Guter Service darf keine Lücke lassen.“

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