Wie ist meine Familie im Ernstfall abgesichert?
Soldat zu sein, war schon immer dein Traumberuf. Darum hast du dich mit 17 für den freiwilligen Wehrdienst (FWD) entschieden. Nach den ersten 23 Monaten, die du erfolgreich gemeistert hast, hast du dich als Soldat auf Zeit (SaZ) zu verpflichten. Jetzt bist du bereits einige Jahre im Dienst. Mittlerweile hast du sogar geheiratet und bist stolze Mutter oder stolzer Vater eines strammen Jungen oder eines süßen Mädchens geworden. Spätestens jetzt solltest du dir Gedanken über die Hinterbliebenenversorgung für Soldaten machen und dich darüber informieren, wie du eventuelle Versorgungslücken schließen kannst. Schließlich soll deine Familie im Ernstfall optimal abgesichert sein, denn als Soldat im Dienst bist du tagtäglich besonderen Gefahren ausgesetzt, die im schlimmsten Fall dein Leben kosten können.

Hinterbliebenenversorgung für Soldaten: die gesetzlichen Grundlagen
Bundesversorgungsgesetz (BVG): Das BVG regelt die Versorgung von Soldaten und ihren Hinterbliebenen im Falle einer Dienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls. Es umfasst eine Vielzahl von Leistungen, darunter:
- Finanzielle Unterstützung in Form von Renten oder einmaligen Zahlungen für Hinterbliebene.
- Zusätzliche Hilfen für Hinterbliebene, wie z.B. Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung oder Familienberatung usw.
Soldatenversorgungsgesetz (SVG): Das SVG spezifiziert die Ansprüche und Leistungen, die Soldaten und ihre Hinterbliebenen bei Invalidität oder Tod während der Dienstzeit erhalten. Wichtige Bestimmungen des SVG sind:
- Hinterbliebenenversorgung: Renten und Beihilfen für Ehepartner, Kinder und andere Angehörige im Todesfall eines Soldaten.
- Zusatzleistungen: Unterstützung bei besonderen Belastungen, wie z.B. psychologischer Betreuung für traumatisierte Hinterbliebene usw.
💡 Gut zu wissen: Wenn du im Ausland stationiert bist oder an internationalen Einsätzen teilnimmst, gilt deine Versorgung nicht einfach nur „wie zu Hause“. Internationale Abkommen und Regelungen sorgen dafür, dass deine Familie auch in solchen Fällen abgesichert ist. Das gibt ein Stück mehr Sicherheit – egal, wo du im Einsatz bist.
Welche Leistungen gibt es bei der Hinterbliebenenversorgung für Soldaten?
Die Hinterbliebenenversorgung für die Familien von Soldaten umfasst eine Vielzahl von Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen, darunter:
Pensionen und Renten
- Witwen- und Witwerrente: Diese Rente wird an den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner eines verstorbenen Soldaten gezahlt.
- Waisenrente: Kinder eines verstorbenen Soldaten haben Anspruch auf eine Waisenrente.
- Ruhegehalt für überlebende Eltern: In bestimmten Fällen können auch die Eltern eines verstorbenen Soldaten ein Ruhegehalt erhalten, insbesondere wenn sie von der Unterstützung ihres Kindes abhängig waren.
Einmalige Entschädigungszahlungen
- Sterbegeld: Das Sterbegeld ist eine einmalige Zahlung, die den Hinterbliebenen des verstorbenen Soldaten zur Deckung der unmittelbar anfallenden Kosten nach dem Tod zur Verfügung gestellt wird.
- Einmalige Beihilfen für Bestattungskosten: Diese Beihilfen sollen die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten mindern und den Hinterbliebenen eine würdige Bestattung des Soldaten ermöglichen.
Gesundheits- und Pflegeleistungen
- Krankenversicherung für Hinterbliebene: Wenn ein Soldat stirbt, ist es beruhigend zu wissen, dass seine Familie nicht plötzlich ohne Krankenversicherung dasteht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner und Kinder weiterhin über die Krankenversicherung des Verstorbenen abgesichert bleiben. Das sichert den Zugang zu ärztlicher Versorgung – gerade in einer Zeit, in der vieles ohnehin schon Kopf steht.
- Psychologische Betreuung und Traumahilfe: Wenn ein geliebter Mensch plötzlich nicht mehr da ist, steht für die Familie erst mal die Welt still. Gerade Partnerinnen, Partner und Kinder trifft so ein Verlust besonders hart. Da hilft kein „Kopf hoch“ – da braucht es Zeit, Raum für Trauer und manchmal eben auch jemanden, der professionell begleiten kann. Genau dafür gibt es bei der Bundeswehr Angebote zur psychologischen Betreuung und Traumahilfe. Damit du oder deine Familie in dieser schweren Zeit nicht allein dasteht – und Stück für Stück wieder Boden unter den Füßen spürt.
Bildungs- und Ausbildungsförderungen
Kinder von verstorbenen Soldaten sollen trotz des schweren Verlusts ihren Weg gehen können. Deshalb gibt es finanzielle Unterstützung – zum Beispiel in Form von Stipendien oder Zuschüssen zur Ausbildung. So wird sichergestellt, dass Ausbildung und Zukunftsperspektiven nicht an Geld scheitern – sondern weiterhin möglich bleiben.

Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung für Soldaten?
Wenn ein Soldat stirbt, stellt sich für die Angehörigen nicht nur die Frage, wie es emotional weitergeht – sondern auch, wie sie finanziell abgesichert sind. Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung bietet in solchen Fällen zumindest etwas Stabilität. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
In den meisten Fällen sind es Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die als Erste Anspruch auf die Versorgung haben. Wichtig ist, dass die Partnerschaft zum Zeitpunkt des Todes noch bestand – und dass sie mit offiziellen Dokumenten, wie einer Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, nachgewiesen werden kann.
Kinder und Adoptivkinder
Auch Kinder – ob leiblich oder adoptiert – haben Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. In der Regel gilt dieser Anspruch bis zum 18. Lebensjahr. Befindet sich das Kind noch in der Ausbildung, im Studium oder in einer ähnlichen Lebensphase, kann der Anspruch meist bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Wichtig ist, dass entsprechende Nachweise wie Geburtsurkunden oder Ausbildungsbescheinigungen rechtzeitig eingereicht werden.
💡 Gut zu wissen: Auch Lebenspartner, die nicht verheiratet waren, können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Unterstützung haben – zum Beispiel, wenn sie in einer festen, nachweisbaren Lebensgemeinschaft mit dem verstorbenen Soldaten gelebt haben. Hierfür können gemeinsame Mietverträge, Versicherungsunterlagen oder andere Dokumente hilfreich sein.
Wie hoch ist die Hinterbliebenenleistungen bei Soldaten?
Die Höhe der Hinterbliebenenversorgung hängt in erster Linie vom letzten Dienstgrad und der geleisteten Dienstzeit des verstorbenen Soldaten ab. Diese Faktoren bestimmen, wie viel Anspruch die Hinterbliebenen haben. Hier ein Überblick:
Witwen- und Witwerrente
Hinterbliebene Ehepartner erhalten in der Regel rund 60 % der Versorgungsbezüge, die der Soldat oder die Soldatin zum Zeitpunkt des Todes erhalten hätte. Wenn minderjährige Kinder zu versorgen sind, kann es zusätzliche Zuschläge geben.
Sterbegeld
Das Sterbegeld ist eine einmalige Zahlung, die dazu dient, die unmittelbaren Kosten im Todesfall aufzufangen – etwa für Bestattung, Trauerfeier oder organisatorische Maßnahmen. Die Höhe liegt meist bei einem Vielfachen des letzten Bruttogehalts. Zusätzlich kann eine Beihilfe zu den Bestattungskosten gewährt werden – abhängig von den tatsächlichen Ausgaben und der familiären Situation.
Waisenrente
Auch Kinder des verstorbenen Soldaten haben Anspruch auf eine monatliche Rente:
- 12 % der Versorgungsbezüge für Halbwaisen
- 20 % für Vollwaisen
Die Zahlungen erfolgen in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Ist das Kind noch in Ausbildung oder Studium, kann die Waisenrente bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden.
Gut zu wissen: Stirbt ein Soldat im Dienst – etwa bei einem Einsatz oder infolge eines Dienstunfalls – können zusätzliche Leistungen und Entschädigungen gewährt werden. Diese sollen die besonderen Risiken, denen Soldatinnen und Soldaten ausgesetzt sind, angemessen ausgleichen.
Beispiel
Angaben zum verstorbenen Soldaten:
- Dienstgrad: Hauptfeldwebel (Besoldungsgruppe A8)
- Dienstzeit: 15 Jahre
- Letztes monatliches Bruttogrundgehalt: 3.361,88 Euro
- Netto-Einkommen: 2.785,63 € (basierend auf Steuerklasse IV, verheiratet, 1 Kind, keine Kirchensteuer)
- Familienstand: Verheiratet
- Kinder: 1 Kind
- Steuerklasse: IV
- Kirchensteuer: Keine

Berechnung der Hinterbliebenenleistungen
Witwen- oder Witwerrente:
- Die Witwen- oder Witwerrente beträgt in der Regel 60% der Versorgungsbezüge des verstorbenen Soldaten.
- Berechnung: 3.361,88 Euro * 60% = 2.017,13 Euro
Waisenrente:
- Die Waisenrente beträgt für Halbwaisen 12% der Versorgungsbezüge des verstorbenen Soldaten.
- Berechnung: 3.361,88 Euro * 12% = 403,43 Euro
Sterbegeld
- Das Sterbegeld beträgt in der Regel das Zweifache des letzten monatlichen Bruttogehalts.
- Berechnung: 3.361,88 Euro * 2 = 6.723,76 Euro
Gut zu wissen: Zusätzlich zum Sterbegeld können Beihilfen für Bestattungskosten gezahlt werden, z.B. 2.000 Euro.
Unterm Strich fehlt jeden Monat mindestens 365 Euro – und das dauerhaft. Dazu kommen hohe Beerdigungskosten, die oft unterschätzt werden. Selbst mit Sterbegeld und Beihilfe bleibt meist ein großer Teil an den Hinterbliebenen hängen. Eine Bestattung kostet heute schnell 13.000 bis 30.000 Euro – eine Belastung, die mitten in der Trauer niemand gebrauchen kann.
Deshalb ist es so wichtig, auch privat vorzusorgen. Mit der richtigen Absicherung kannst du dafür sorgen, dass deine Familie im Ernstfall nicht auch noch mit finanziellen Sorgen kämpfen muss – sondern sich auf das konzentrieren kann, was in diesem Moment wirklich zählt: zusammenhalten, trauern, heilen. Wenn du möchtest, schauen wir uns gemeinsam an, welche Lösung wirklich zu dir und deiner Lebenssituation passt – ehrlich, verständlich und ohne Druck. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
Deshalb ist es so wichtig, auch privat vorzusorgen. Mit der richtigen Absicherung kannst du dafür sorgen, dass deine Familie im Ernstfall nicht auch noch mit finanziellen Sorgen kämpfen muss – sondern sich auf das konzentrieren kann, was in diesem Moment wirklich zählt: zusammenhalten, trauern, heilen. Wenn du möchtest, schauen wir uns gemeinsam an, welche Lösung wirklich zu dir und deiner Lebenssituation passt – ehrlich, verständlich und ohne Druck. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
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Wir unterstützen dich dabei! Vereinbare noch heute deinen Beratungstermin und sichere die Zukunft deiner Familie.
Jetzt Kontakt aufnehmenWelche Möglichkeiten hat ein Soldat, um für seine Familie im Ernstfall vorzusorgen?
Wenn du im Einsatz oder auch privat unterwegs bist, willst du dir sicher sein, dass deine Familie im Fall der Fälle nicht mit leeren Händen dasteht. Es gibt verschiedene Wege, wie du für den Ernstfall vorsorgen kannst:
Damit sorgst du dafür, dass deine Familie finanziell aufgefangen wird, wenn dir etwas passiert. Die vereinbarte Summe wird im Todesfall direkt ausgezahlt – und hilft zum Beispiel dabei, Kredite zu tilgen, die Miete weiter zu zahlen oder den Kindern eine Ausbildung zu ermöglichen.
Private Rentenversicherung
Ob Rürup oder fondsgebundene Rentenversicherung – eine private Rentenversicherung ist nicht nur für deine Altersvorsorge sinnvoll. Viele Tarife beinhalten auch Leistungen für den Todesfall, etwa in Form einer Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung an deine Hinterbliebenen. So kannst du langfristig vorsorgen und gleichzeitig für den Ernstfall mitdenken.
Private Unfallversicherung
Nicht jeder Unfall ist durch den Dienst abgesichert – etwa, wenn dir in der Freizeit etwas zustößt. Eine private Unfallversicherung kann hier einspringen und zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an deine Familie aus. Gerade wenn du Kinder hast oder deine Familie auf dein Einkommen angewiesen ist, ist das eine wichtige Ergänzung.
Gut zu wissen: Du brauchst auf jeden Fall eine aktive private Unfallversicherung – allein schon, damit im Ernstfall die Ausfallbürgschaft nach § 63b Soldatenversorgungsgesetz (SVG) greift. Das heißt konkret: Wenn du zum Beispiel bei einem Auslandseinsatz verletzt wirst, kannst du nur dann auf diese finanzielle Absicherung zählen, wenn du vorher privat vorgesorgt hast. Ohne sie stehst du im schlimmsten Fall ohne Unterstützung da.
Immobilieninvestments
Investitionen in Immobilien können eine stabile Einkommensquelle für die Familie darstellen. Im Todesfall kann die Immobilie entweder weitervermietet oder verkauft werden, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Neben Immobilien sind auch andere Sachwerte wie Gold, Kunst oder Sammlerstücke attraktive Investitionsmöglichkeiten, die als Inflationsschutz und Wertanlage dienen können.
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Jetzt Kontakt aufnehmenKapitalanlagen und Sparpläne
Regelmäßige Investitionen in Aktien, Anleihen oder Sparpläne können langfristig ein Vermögen aufbauen, das der Familie im Todesfall zur Verfügung steht.
Fazit
Für Soldaten ist eine gute Hinterbliebenenversorgung essenziell, um ihre Familien im Todesfall finanziell abzusichern. Da die staatliche Versorgung oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, sind private Vorsorgemaßnahmen unerlässlich. Wir helfen dir gerne dabei, ein maßgeschneidertes Vorsorgekonzept zu entwickeln, damit deine Familie im Ernstfall bestens abgesichert ist. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Hinterbliebenenversorgung für Soldaten FAQ – die meistgestellten Fragen
Wo kann die Hinterbliebenenversorgung für Soldatinnen und Soldaten beantragt werden?
Die Antragsformulare für die Hinterbliebenenversorgung können in der Regel auf den offiziellen Internetseiten der Bundeswehr oder des zuständigen Versorgungsamtes heruntergeladen und online ausgefüllt werden. Alternativ können die Formulare auch in Papierform bei den zuständigen Behörden abgeholt und eingereicht werden.
Gut zu wissen:
- Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die Hinterbliebene bei der Antragstellung unterstützen. Sie helfen beim Ausfüllen der Formulare, beraten bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und begleiten den gesamten Prozess. Beispiele sind der Sozialdienst der Bundeswehr oder spezielle Beratungsstellen für Angehörige von Soldaten.
- Die Bearbeitungsdauer der Anträge kann je nach Komplexität des Falles und Auslastung der zuständigen Behörde variieren. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung mehrere Wochen bis Monate.
Welche Dokumente sind für die Beantragung der Hinterbliebenenversorgung für Soldaten notwendig?
- Sterbeurkunde: Die Sterbeurkunde ist ein essenzielles Dokument, das den Tod des Soldaten offiziell bestätigt. Sie muss bei den zuständigen Behörden, meist dem Standesamt, beantragt und eingereicht werden.
- Dienstzeitbescheinigung des verstorbenen Soldaten: Diese Bescheinigung bestätigt die Dienstzeit und den Status des verstorbenen Soldaten. Sie wird von der Bundeswehr ausgestellt und ist notwendig, um die Berechtigung für die Hinterbliebenenversorgung nachzuweisen.
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde der Kinder
Muss die Witwen- oder Witwerrente versteuert werden?
Ja, die Witwenrente muss grundsätzlich versteuert werden. Hinterbliebenenrenten, einschließlich Witwen- oder Witwerrenten, unterliegen der Einkommenssteuer. Nehmen wir an, die Witwenrente beträgt 2.017,13 Euro monatlich (24.205,56 Euro jährlich).
Versorgungsfreibetrag:
Zu versteuerndes Einkommen:
Dieser zu versteuernde Betrag wird dann zusammen mit anderen Einkünften des Hinterbliebenen gemäß dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Versorgungsfreibetrag:
- 40% von 24.205,56 Euro = 9.682,22 Euro (jedoch maximal 3.000 Euro)
- Daher: 3.000 Euro (maximaler Versorgungsfreibetrag)
- Zusätzlicher Zuschlag: 900 Euro
- Gesamtfreibetrag: 3.000 Euro + 900 Euro = 3.900 Euro
Zu versteuerndes Einkommen:
- Gesamte jährliche Witwenrente: 24.205,56 Euro
- Abzüglich Gesamtfreibetrag: 3.900 Euro
- Zu versteuernder Teil der Rente: 24.205,56 Euro – 3.900 Euro = 20.305,56 Euro
Dieser zu versteuernde Betrag wird dann zusammen mit anderen Einkünften des Hinterbliebenen gemäß dem persönlichen Steuersatz besteuert.