Das Wichtigste in Kürze
- Polizeibeamte haben die Wahl zwischen (freier) Heilfürsorge und privater Krankenversicherung
- Eine Pflegepflichtversicherung ist immer erforderlich
- Bei der (freien) Heilfürsorge ist eine Anwartschaft dringend zu empfehlen
Welche Krankenversicherungen gibt es für Polizisten?
Polizisten haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich im Krankheitsfall abzusichern: durch die (freie) Heilfürsorge oder eine private Krankenversicherung.
Die (freie) Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenversicherung, die für Beamte und deren Familienangehörige in Anspruch genommen werden kann. Im Rahmen der Heilfürsorge werden die Kosten für Behandlungen und Medikamente vollständig übernommen, es gibt keine Eigenbeteiligung.
Die private Krankenversicherung ist ein Versicherungsverhältnis zwischen Polizeibeamten und der Versicherungsgesellschaft durch einen privatrechtlichen Vertrag. Der Polizeibeamte muss dabei Beiträge an die Versicherungsgesellschaft zahlen. Im Rahmen der sogenannten Beihilfe bezahlt der Dienstherr je nach Familienstand mindestens 50% der Beitragskosten.
Wichtig!
In beiden Varianten ist eine Pflegepflichtversicherung zwingend erforderlich!
Mitversicherung von Familienangehörigen für Polizisten
Während deiner Ausbildung als Beamter auf Widerruf, auf Probe oder als Beamter auf Lebenszeit bist du beihilfeberechtigt. Aber was bedeutet das eigentlich?
Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich dein Dienstherr an den tatsächlich entstandenen Kosten bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Geburten und Todesfällen. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, der einen monatlichen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung erhält, erhältst du einen Teil deiner Krankheitskosten als Beihilfe zurückerstattet. Dieser Teil wird als Beihilfebemessungssatz bezeichnet.
Den Rest der Krankheitskosten musst du ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung abdecken, da du der allgemeinen Versicherungspflicht unterliegst. Zusätzlich ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.
Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach den jeweiligen Beihilfevorschriften (Bundes- oder Landesbeihilfe) und deinem Familienstand. Wenn du keine Kinder hast, beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50% der beihilfefähigen Krankheitskosten. Das bedeutet für dich:
- Du musst 50% der Krankheitskosten über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung absichern.
- Du erhältst 50% der entstandenen Krankheitskosten als Beihilfe von deinem Dienstherrn.
Es gibt jedoch Ausnahmen in den Bundesländern Hessen und Bremen.
Auch die Familienmitglieder eines Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz:
- 80% für berücksichtigungsfähige Kinder
- 70% für berücksichtigungsfähige Ehepartner
- 50% für Beamte mit einem Kind und 70% für Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
Es gibt jedoch Ausnahmen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Bremen.
Der verbleibende Kostenanteil muss im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden. Zudem ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung von Anfang an erforderlich.
Freie Heilfürsorge
Die (freie) Heilfürsorge ist eine Form der Krankenversorgung, die aktiven Polizeibeamten vom Bund oder jeweiligen Bundesland gewährt wird. Hierbei werden sämtliche medizinisch notwendigen Leistungen übernommen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung müssen die Beamten für die Heilfürsorge keinen eigenen Beitrag leisten. Polizisten haben demnach die Möglichkeit, sich im Krankheitsfall umfassend versorgen zu lassen, ohne sich Gedanken um die Finanzierung machen zu müssen. In manchen Bundesländern kann jedoch ein geringer Anteil des Bruttolohns als Eigenbeteiligung anfallen und in anderen Bundesländern wird gar keine Heilfürsorge gewährt.
Freie Heilfürsorge bedeutet, dass kein Eigenanteil vom Bruttolohn einbehalten wird.
Heilfürsorge bedeutet, dass ein geringer Eigenanteil vom Bruttolohn einbehalten wird.
Da die freie Heilfürsorge ausschließlich für aktive Polizeibeamte gilt, ist es empfehlenswert, frühzeitig eine sogenannte Anwartschaft abzuschließen. Eine Anwartschaft ermöglicht es, den aktuellen Gesundheitsstatus zu sichern, ohne dass bei Pensionseintritt eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.
Die Leistungen der freien Heilfürsorge sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. So werden beispielsweise ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte sowie Vorsorgeuntersuchungen abgedeckt. Auch Zahnbehandlungen, Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen können bei medizinischer Notwendigkeit erstattet werden.
Bundesland | Polizeianwärter | Polizeivollzugsbeamte |
Baden-Württemberg | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Bayern | Heilfürsorge | Beihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei |
Berlin | Anwärter des einfachen und mittleren Dienstes: | Beihilfe |
Brandenburg | Heilfürsorge | Beihilfe (ab 1996) |
Bremen | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Hamburg | Heilfürsorge | Beihilfe (ab 2004) |
Hessen | Beihilfe | Beihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei |
Mecklenburg-Vorpommern | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Niedersachsen | Beihilfe | Beihilfe (ab 1999) |
Nordrhein-Westfalen | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Rheinland-Pfalz | Beihilfe | Beihilfe Ausnahme: Bereitschaftspolizei |
Saarland | Beihilfe | Beihilfe |
Sachsen | Beihilfe | Heilfürsorge |
Sachsen-Anhalt | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Schleswig-Holstein | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Thüringen | Heilfürsorge | Beihilfe Ausnahmen gelten für besondere Einsätze |
Was ist eine Anwartschaft
Die freie Heilfürsorge gilt ausschließlich für aktive Polizeibeamte. Mit dem Ausscheiden aus dem Polizeidienst durch z.B. Eintritt in die Pension, Kündigung oder Entlassung wird die Heilfürsorge nicht mehr gewährt. Dadurch ist es notwendig sich im Anschluss an seine aktive Dienstzeit privat zu versichern. Die Anwartschaft sichert zum Zeitpunkt des Abschlusses den aktuellen Gesundheitsstatus. Das bedeutet, dass keine erneute Gesundheitsprüfung beim Eintritt in die PKV erforderlich ist.
Ohne Anwartschaft werden das Alter und der Gesundheitszustand zum zeitpunkt des Pensionseintritts/ Entlassung berechnet. Das führt dazu, dass man entweder gar nicht oder je nach Gesundheitszustand nur unter sehr hohen Beitragszahlungen von der Versicherung aufgenommen wird.
Der Versicherungsmarkt unterscheidet zwischen kleiner und großer Anwartschaft.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Anwartschaft?
Sowohl bei der kleinen als auch bei der großen Anwartschaft wird der Gesundheitszustand „eingefroren“.
Bei der kleinen Anwartschaft werden keine Altersrückstellungen gebildet, sodass das Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Eintritts in die PKV berechnet wird.
Das bedeutet, dass die Beitragszahlung für die kleine Anwartschaft niedriger ist. Die Kosten für die PKV sind ab Eintritt höher als bei der großen Anwartschaft.
Bei der großen Anwartschaft werden Altersrückstellungen gebildet, sodass das Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Abschlusses ebenfalls „eingefroren“ wird.
Das bedeutet, dass die Beitragszahlung für die große Anwartschaft höher ist. Die Kosten für die PKV sind ab Eintritt niedriger als bei der großen Anwartschaft.
Private Krankenversicherung + Beihilfe
Bei der privaten Krankenversicherung müssen Polizisten selbst die Beiträge an eine Versicherungsgesellschaft zahlen. Hierbei können allerdings Steuervorteile genutzt werden.
Die private Krankenversicherung bietet eine größere Flexibilität als die (freie) Heilfürsorge. Hier können Polizisten selbst entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten und welche nicht. Sie haben die Möglichkeit, Tarife zu wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen und können sich somit eine maßgeschneiderte Absicherung zusammenstellen. Auch können private Krankenversicherungen oft eine schnellere und spezifischere Behandlung ermöglichen.
Bei einer der Behandlung erhält man eine Rechnung vom Arzt über die erbrachten Leistungen bzw. eine Rechnung von der Apotheke für die Medikamente. Die Rechnung ist in der Regel zunächst in Vorkasse zu zahlen und anschließend bei der Krankenversicherung sowie der Beihilfestelle des Landes einzureichen.
Zu bedenken ist, dass sich die Beiträge im Laufe der Zeit stark erhöhen, insbesondere im Alter. Auch besteht das Risiko, dass bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Unterschied zwischen (freier) Heilfürsorge und privater Krankenversicherung
(Freie) Heilfürsorge
- Leistung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung
- Keine Beiträge (ggf. Eigenanteil vom Bruttolohn)
- Rechnung werden direkt von der Heilfürsorge beglichen
Private Krankenversicherung
- Größere Flexibilität in der Auswahl der Leistungen
- Beiträge an Versicherungsgesellschaft (höhere Kosten)
- Vorkasse und eigenständige Einreichung von Rechnungen
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