Darauf musst du bei deinem Versicherungsschutz achten
Im Gespräch mit Kollegen kommt ihm die Idee: Warum nicht sein Wissen und seine Erfahrungen aus dem Polizeidienst nutzen, um nebenberuflich als Berater oder Coach zu arbeiten? Er hat sich auf Deeskalationstechniken spezialisiert und könnte dieses Wissen in Seminaren oder Workshops an Unternehmen weitergeben. Doch bevor Thomas diesen Schritt wagt, stellt sich die Frage: Darf er als Polizist überhaupt eine Nebentätigkeit ausüben? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus – welche Risiken gibt es, wenn er nicht richtig abgesichert ist?

Darf ich als Polizist überhaupt nebenbei arbeiten?
Wenn du neben dem Polizeidienst noch etwas dazuverdienen möchtest, brauchst du in der Regel eine Genehmigung vom Dienstherrn. Die bekommst du aber nur, wenn die Nebentätigkeit deinen Dienst nicht beeinträchtigt. Das heißt: Du musst körperlich und zeitlich weiterhin voll einsatzfähig sein – und die Tätigkeit darf nicht das Ansehen der Polizei gefährden.
Was meist nicht genehmigt wird, sind Nebenjobs im Sicherheitsdienst oder in Bereichen, wo deine Unabhängigkeit infrage gestellt werden könnte. Auch alles, was mit deinem Dienstwissen oder deinem Auftreten als Polizist zu tun hat, ist heikel
Wie viel ist erlaubt?
Welche Nebentätigkeiten sind für Polizeibeamte erlaubt?
- Dozententätigkeiten oder Vorträge
- Beratungen (z. B. im Bereich Prävention, Recht oder Kommunikation – wenn sie fachlich neutral bleiben)
- Wissenschaftliche, schriftstellerische oder künstlerische Arbeiten
- Die Verwaltung deines eigenen Vermögens (z. B. Immobilien oder Aktien)
- Mitarbeit in Selbsthilfegruppen oder Genossenschaften
Was geht ohne Genehmigung?
Für welche Nebentätigkeit brauche ich als Polizist keine Genehmigung?
- Verwaltung eigenen Vermögens: Du darfst dein privates Vermögen selbst verwalten, ohne dies genehmigen zu lassen.
- Berufsverbände und Gewerkschaften: Tätigkeiten zur Vertretung deiner Berufsinteressen in Gewerkschaften, Berufsverbänden oder Selbsthilfeeinrichtungen sind genehmigungsfrei.
- Künstlerische, wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeiten: Wenn du in deiner Freizeit schreibst, künstlerisch tätig bist oder wissenschaftlich arbeitest, benötigst du keine Genehmigung.
- Gutachtertätigkeiten: Lehrende an Hochschulen, auch der Bundeswehr, oder Beamte an wissenschaftlichen Einrichtungen dürfen selbstständige Gutachten erstellen, sofern sie mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängen.

Kann ich mich als Polizeibeamter selbstständig machen?
Dir sollte jedoch bewusst sein, dass Selbstständigkeit viele Freiheiten, aber auch große Verantwortung und Risiken mit sich bringt. Du triffst alle Entscheidungen selbst, bestimmst, welche Projekte du annimmst, wie viel du arbeitest und wo du arbeitest. Auch deine Verdienstmöglichkeiten sind nach oben hin offen – dein Einkommen hängt direkt von deinem Engagement und deiner Geschäftsidee ab. Doch mit diesen Freiheiten kommen auch Unsicherheiten: Dein Einkommen kann stark schwanken und ist weniger vorhersehbar. Außerdem musst du dich komplett selbst um deinen Versicherungsschutz und die Absicherung gegen finanzielle Risiken kümmern.
Welche Versicherungen brauchst du als Polizist mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?

Berufshaftpflichtversicherung
Private Unfallversicherung


Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)
Rechtsschutzversicherung

Du planst, dich als Polizist nebenberuflich selbstständig zu machen?
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Nebentätigkeiten im Polizeidienst – die meistgestellten Fragen
Kann ich als Polizist eine nebenberufliche Tätigkeit aufnehmen?
Was passiert, wenn ich als Polizist nebenberuflich selbstständig arbeiten möchte?
Welche Versicherungen brauche ich als Polizist in einer Nebentätigkeit?
Was ist der Unterschied zwischen einer Nebentätigkeit im Angestelltenverhältnis und einer Selbstständigkeit?
Warum sollte ich meine Dienstunfähigkeitsversicherung bei einer Nebentätigkeit anpassen?

Hallo, ich bin Philipp Reinhardt
(Polizeikommissar a.D. & Finanzberater bei Level V)
Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie es im Dienst läuft: Der Kopf ist voll, die Tage lang – und Themen wie Dienstunfähigkeit oder Altersvorsorge schiebt man gern vor sich her. Ging mir genauso.
Aber ich habe miterlebt, was passiert, wenn der Moment doch kommt – und man nicht vorbereitet ist. Deshalb sage ich heute ganz klar: Eine durchdachte Absicherung ist kein Luxus – sie ist essenziell.
Als Kollege außer Dienst unterstütze ich dich dabei, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen – bevor es zu spät ist. Gemeinsam schauen wir, wie du deine Dienstunfähigkeit sinnvoll absichern kannst, wie groß deine persönliche Versorgungslücke wirklich ist und welche Möglichkeiten du hast, gezielt gegenzusteuern. Dabei geht es nicht um starre Lösungen, sondern um einen realistischen Blick auf deinen Ruhestand – mit einem Plan B, der trägt, wenn es darauf ankommt.
Keine Standardlösungen, kein Verkaufsdruck – sondern individuelle Konzepte, die zu dir passen. Wenn du willst, gehen wir den Weg gemeinsam. Ich bin an deiner Seite – als jemand, der weiß, worauf es im Ernstfall wirklich ankommt.
Meld dich gern – ich freu mich auf unser Gespräch.