Nebentätigkeit im Polizeidienst

Nebentätigkeit polizeidienst

Darauf musst du bei deinem Versicherungsschutz achten

Die Gründe, als Polizist eine Nebentätigkeit aufzunehmen, sind vielfältig. Nehmen wir Thomas, einen erfahrenen Polizeibeamten mit langjähriger Dienstzeit. Seine Frau erwartet das zweite Kind, und im letzten Drittel der Schwangerschaft werden die Zukunftspläne immer konkreter: ein größeres Haus, mehr Platz für die wachsende Familie und stabile finanzielle Sicherheit. Obwohl sein Job als Polizist sicher ist, wird Thomas immer klarer, dass er mehr finanziellen Spielraum braucht, um diese Ziele zu erreichen – vor allem, weil seine Frau sich entschlossen hat, die nächsten drei Jahre in Elternzeit zu gehen, was das Haushaltseinkommen um fast die Hälfte reduziert. Auch die Rentenlücke bereitet ihm Sorgen: Die staatliche Pension reicht zwar zum Leben, aber nicht, um den gewünschten Lebensstandard im Alter zu halten.

Im Gespräch mit Kollegen kommt ihm die Idee: Warum nicht sein Wissen und seine Erfahrungen aus dem Polizeidienst nutzen, um nebenberuflich als Berater oder Coach zu arbeiten? Er hat sich auf Deeskalationstechniken spezialisiert und könnte dieses Wissen in Seminaren oder Workshops an Unternehmen weitergeben. Doch bevor Thomas diesen Schritt wagt, stellt sich die Frage: Darf er als Polizist überhaupt eine Nebentätigkeit ausüben? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus – welche Risiken gibt es, wenn er nicht richtig abgesichert ist?
Darf ich Polizist nebentätigkeit

Darf ich als Polizist überhaupt nebenbei arbeiten?

Kurz gesagt: Ja, du darfst – aber nicht einfach so. Es gibt klare Regeln, an die du dich halten musst.

Wenn du neben dem Polizeidienst noch etwas dazuverdienen möchtest, brauchst du in der Regel eine Genehmigung vom Dienstherrn. Die bekommst du aber nur, wenn die Nebentätigkeit deinen Dienst nicht beeinträchtigt. Das heißt: Du musst körperlich und zeitlich weiterhin voll einsatzfähig sein – und die Tätigkeit darf nicht das Ansehen der Polizei gefährden.

Was meist nicht genehmigt wird, sind Nebenjobs im Sicherheitsdienst oder in Bereichen, wo deine Unabhängigkeit infrage gestellt werden könnte. Auch alles, was mit deinem Dienstwissen oder deinem Auftreten als Polizist zu tun hat, ist heikel

Wie viel ist erlaubt?

Zeitlich darfst du höchstens ein Fünftel deiner regulären Wochenarbeitszeit für die Nebentätigkeit aufwenden – bei 40 Stunden also rund 8 Stunden pro Woche. Auch beim Verdienst gibt’s Grenzen: Du solltest nicht mehr als ca. 40 % deines Jahresgrundgehalts dazuverdienen. Das ist kein Gesetz, aber ein Richtwert, an dem sich viele Behörden orientieren.
Wichtig: Die Genehmigung gilt meist für fünf Jahre, kann aber auch früher widerrufen werden – zum Beispiel, wenn sich deine dienstliche Situation ändert. Frag im Zweifel lieber vorher bei deiner Dienststelle oder Personalabteilung nach. So vermeidest du Ärger – und kannst deine Nebentätigkeit auf sicheren Beinen starten.

Welche Nebentätigkeiten sind für Polizeibeamte erlaubt?

Grundsätzlich sind alle Nebenjobs erlaubt, die nicht im Widerspruch zu deinem Beruf stehen und keine Interessenkonflikte auslösen. Das bedeutet: Alles, was nichts mit polizeilichen Aufgaben zu tun hat, keine Sicherheitstätigkeiten umfasst und deine Unabhängigkeit nicht gefährdet, ist in der Regel möglich – mit Genehmigung.
Dazu zählen zum Beispiel:
  • Dozententätigkeiten oder Vorträge
  • Beratungen (z. B. im Bereich Prävention, Recht oder Kommunikation – wenn sie fachlich neutral bleiben)
  • Wissenschaftliche, schriftstellerische oder künstlerische Arbeiten
  • Die Verwaltung deines eigenen Vermögens (z. B. Immobilien oder Aktien)
  • Mitarbeit in Selbsthilfegruppen oder Genossenschaften
Diese Tätigkeiten müssen meist gemeldet und genehmigt werden – auch wenn sie unproblematisch sind.

Was geht ohne Genehmigung?

Ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeiten sind in der Regel genehmigungsfrei, solange sie nicht mit deinem Dienst kollidieren. Also: Wenn du dich z. B. im Sportverein, bei der Feuerwehr oder in einem sozialen Projekt engagierst – und das außerhalb deiner Arbeitszeit passiert –, brauchst du dafür keine Erlaubnis. Wichtig ist nur, dass dein Dienst dadurch nicht leidet.

Für welche Nebentätigkeit brauche ich als Polizist keine Genehmigung?

Nicht alle Nebentätigkeiten erfordern eine Genehmigung. Unter der Voraussetzung, dass deine dienstlichen Pflichten nicht beeinträchtigt werden, gibt es einige Tätigkeiten, die du als Bundesbeamter ohne vorherige Genehmigung ausüben darfst. Zu den wichtigsten gehören:
  • Verwaltung eigenen Vermögens: Du darfst dein privates Vermögen selbst verwalten, ohne dies genehmigen zu lassen.
  • Berufsverbände und Gewerkschaften: Tätigkeiten zur Vertretung deiner Berufsinteressen in Gewerkschaften, Berufsverbänden oder Selbsthilfeeinrichtungen sind genehmigungsfrei.
  • Künstlerische, wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeiten: Wenn du in deiner Freizeit schreibst, künstlerisch tätig bist oder wissenschaftlich arbeitest, benötigst du keine Genehmigung.
  • Gutachtertätigkeiten: Lehrende an Hochschulen, auch der Bundeswehr, oder Beamte an wissenschaftlichen Einrichtungen dürfen selbstständige Gutachten erstellen, sofern sie mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängen.
Auch wenn diese Tätigkeiten in der Regel keine Genehmigung erfordern, gibt es Ausnahmen. Wenn du eine wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeit in den oben genannten Bereichen aufnimmst, musst du deinen Dienstherrn darüber informieren – entweder schriftlich oder elektronisch. Besonders wichtig ist es, den Umfang der Tätigkeit und etwaige Entgelte offenzulegen. Sollte der Verdacht bestehen, dass diese Tätigkeiten deine Amtsausübung beeinträchtigen könnten, darf dein Dienstherr weitere Informationen verlangen.
kann ich mich als polizist selbstständig machen

Kann ich mich als Polizeibeamter selbstständig machen?

Ja, als Polizeibeamter kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen – allerdings nur mit der vorherigen Genehmigung deines Dienstherrn. Das Bundesbeamtengesetz (§ 99 BBG) regelt genau, welche Tätigkeiten erlaubt sind und unter welchen Bedingungen. Diese Genehmigung gilt in der Regel für maximal fünf Jahre und kann widerrufen werden, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt sind. Besonders wenn du eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, ein Nebenamt ausüben oder in die Geschäftsführung eines Unternehmens eintreten möchtest, musst du diese Tätigkeiten immer genehmigen lassen.

Dir sollte jedoch bewusst sein, dass Selbstständigkeit viele Freiheiten, aber auch große Verantwortung und Risiken mit sich bringt. Du triffst alle Entscheidungen selbst, bestimmst, welche Projekte du annimmst, wie viel du arbeitest und wo du arbeitest. Auch deine Verdienstmöglichkeiten sind nach oben hin offen – dein Einkommen hängt direkt von deinem Engagement und deiner Geschäftsidee ab. Doch mit diesen Freiheiten kommen auch Unsicherheiten: Dein Einkommen kann stark schwanken und ist weniger vorhersehbar. Außerdem musst du dich komplett selbst um deinen Versicherungsschutz und die Absicherung gegen finanzielle Risiken kümmern.

Welche Versicherungen brauchst du als Polizist mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?

In deinem Hauptberuf als Polizist bist du über den Dienstherrn gut abgesichert – zum Beispiel bei Unfällen im Dienst. Anders sieht es aus, wenn du nebenbei selbstständig arbeitest, etwa als Trainer, Berater oder mit einem kleinen eigenen Business. Für diese Tätigkeit gilt der gesetzliche Schutz nicht mehr. Und genau das kann schnell teuer werden: Ein Unfall, ein Haftungsfall oder ein Rechtsstreit kann hohe Kosten verursachen – und ohne passende Absicherung musst du dafür selbst aufkommen. Damit du im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen bleibst, solltest du über passenden Versicherungsschutz nachdenken.
Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Wenn du in deiner Nebentätigkeit beratend tätig bist – etwa als Dozent oder Coach – ist eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie schützt dich vor Schadensersatzforderungen, die durch Fehler oder Fehlberatungen entstehen können. Stell dir vor, du gibst einem Kunden eine falsche Empfehlung, die ihm finanziellen Schaden zufügt – ohne Berufshaftpflicht könnte das ein teures Risiko werden.

Private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in deinem Polizeidienst oder bei einer Nebentätigkeit im Angestelltenverhältnis. Bei einem Unfall während deiner selbstständigen Tätigkeit – sei es auf dem Weg zu einem Kunden oder bei einer Veranstaltung – bist du jedoch nicht geschützt. Eine private Unfallversicherung sorgt dafür, dass du auch bei deiner Nebentätigkeit abgesichert bist und im Ernstfall finanzielle Unterstützung erhältst.
Unfallversicherung
Tipp: Hast du bereits eine private Unfallversicherung im Rahmen deines Polizeidienstes? Dann überprüfe, ob der Schutz auch deine selbstständige Tätigkeit abdeckt und passe gegebenenfalls die Versicherungssumme an. Falls du noch keine Unfallversicherung hast, unterstütze ich dich gerne dabei, das passende Angebot zu finden. Jetzt Kontakt aufnehmen und optimal absichern!
Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)

Als Polizist solltest du auf jeden Fall eine Dienstunfähigkeitsversicherung haben. Sie ist extrem wichtig – denn wenn du durch Krankheit oder einen Unfall dauerhaft dienstunfähig wirst, springt sie finanziell ein. Die DU-Versicherung sichert dein Einkommen ab und sorgt dafür, dass du im Ernstfall nicht in eine finanzielle Schieflage gerätst.
💡 Tipp: Wenn du neben deinem Polizeiberuf eine Nebentätigkeit hast, lohnt sich ein Blick auf deine Versicherungssumme. Vielleicht musst du sie anpassen, damit auch dein zusätzliches Einkommen mit abgesichert ist – so bleibt dein finanzieller Schutz vollständig.

Rechtsschutzversicherung

Als Polizist hast du vielleicht schon eine Rechtsschutzversicherung, die dich im dienstlichen Bereich absichert. Aber: Deckt sie auch deine selbstständige Nebentätigkeit ab? Genau das solltest du prüfen – denn sobald du nebenbei selbstständig arbeitest, können schnell rechtliche Konflikte entstehen, zum Beispiel durch Kundenbeschwerden, Vertragsstreitigkeiten oder Haftungsfragen. Mit einer passenden Rechtsschutzversicherung bist du auf der sicheren Seite. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten und sorgt dafür, dass du deine Rechte durchsetzen kannst – ohne finanzielles Risiko.
Rechtschutzversicherung

Du planst, dich als Polizist nebenberuflich selbstständig zu machen?

Wir stellen sicher, dass du von der Berufshaftpflicht bis zur Rechtsschutzversicherung optimal abgesichert bist. Lass uns gemeinsam den passenden Versicherungsschutz für dich finden!

Jetzt Kontakt aufnehmen und abgesichert starten!

Fazit

Planst du als Polizist, nebenberuflich in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten, bist du in der Regel über deinen Arbeitgeber abgesichert. Trotzdem lohnt es sich, einen Blick auf deine privaten Versicherungen zu werfen – besonders darauf, ob die Versicherungssummen noch zu deiner neuen Situation passen. Wenn du dich dagegen selbstständig machen möchtest, sieht es anders aus: Dann bist du für deinen Schutz selbst verantwortlich. Ohne passende Absicherung kann ein Unfall, ein Rechtsstreit oder ein Haftungsfall schnell teuer werden. Ob Berufshaftpflicht, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung – mit dem richtigen Versicherungsschutz bist du rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite. Wenn du dir unsicher bist, was du wirklich brauchst, melde dich gerne bei mir. Ich helfe dir dabei, ein Vorsorgekonzept zu entwickeln, das wirklich zu dir passt. Jetzt Kontakt aufnehmen und optimal vorbereitet durchstarten!

Nebentätigkeiten im Polizeidienst – die meistgestellten Fragen

Ja, als Polizist darfst du eine Nebentätigkeit ausüben, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Tätigkeiten, die deine dienstlichen Pflichten beeinträchtigen oder das Ansehen der Polizei gefährden, sind nicht erlaubt. Für vergütete Tätigkeiten benötigst du in der Regel die Genehmigung deines Dienstherrn.
Auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit musst du dir vorab die Genehmigung deines Dienstherrn einholen. Zudem ist es wichtig, deinen Versicherungsschutz zu überprüfen, da du in deiner Selbstständigkeit nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert bist.
Neben einer möglichen Anpassung deiner bestehenden Versicherungen solltest du bei einer Selbstständigkeit über eine Berufshaftpflichtversicherung, eine private Unfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Diese sichern dich vor unvorhersehbaren finanziellen Risiken ab.
Im Angestelltenverhältnis bist du über deinen Arbeitgeber abgesichert, während du bei einer Selbstständigkeit selbst für deinen Versicherungsschutz verantwortlich bist. Hier solltest du zusätzliche Versicherungen wie Berufshaftpflicht und Unfallversicherung abschließen.
Wenn du eine Nebentätigkeit aufnimmst, kann es sinnvoll sein, die Versicherungssumme deiner Dienstunfähigkeitsversicherung zu überprüfen. So stellst du sicher, dass dein gesamtes Einkommen – sowohl aus deinem Polizeidienst als auch aus der Nebentätigkeit – abgesichert ist.
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Hallo, ich bin Philipp Reinhardt

(Polizeikommissar a.D. & Finanzberater bei Level V)

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie es im Dienst läuft: Der Kopf ist voll, die Tage lang – und Themen wie Dienstunfähigkeit oder Altersvorsorge schiebt man gern vor sich her. Ging mir genauso.

Aber ich habe miterlebt, was passiert, wenn der Moment doch kommt – und man nicht vorbereitet ist. Deshalb sage ich heute ganz klar: Eine durchdachte Absicherung ist kein Luxus – sie ist essenziell.

Als Kollege außer Dienst unterstütze ich dich dabei, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen – bevor es zu spät ist. Gemeinsam schauen wir, wie du deine Dienstunfähigkeit sinnvoll absichern kannst, wie groß deine persönliche Versorgungslücke wirklich ist und welche Möglichkeiten du hast, gezielt gegenzusteuern. Dabei geht es nicht um starre Lösungen, sondern um einen realistischen Blick auf deinen Ruhestand – mit einem Plan B, der trägt, wenn es darauf ankommt.

Keine Standardlösungen, kein Verkaufsdruck – sondern individuelle Konzepte, die zu dir passen. Wenn du willst, gehen wir den Weg gemeinsam. Ich bin an deiner Seite – als jemand, der weiß, worauf es im Ernstfall wirklich ankommt.

Meld dich gern – ich freu mich auf unser Gespräch.

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