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Lohnt sich für Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge??

Beitragsbild lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge
Die staatlichen Rentenkassen geraten durch den demographischen Wandel zunehmend unter Druck. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die Rentenbeiträge steigen und/oder das Rentenniveau weiter sinkt. Altersarmut ist praktisch vorprogrammiert, wenn man sich als Arbeitnehmer nicht frühzeitig darum kümmert, seine Rentenlücke zu schließen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist dafür ideal, denn hier investiert nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber. Seit gut 5 Jahren sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich mit 15 % an Neuverträgen zu beteiligen. Doch zahlt sich die Investition in eine betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer wirklich aus?

Was ist die bAV (betriebliche Altersvorsorge)? – Definition & Erklärung

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber angeboten. Sie dient dazu, die gesetzliche Rente zu ergänzen und den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Die bAV kann in verschiedenen Durchführungswegen erfolgen (Hier mehr lesen).

Außerdem kann die bAV mit Zusatzleistungen wie einer Hinterbliebenenversorgung gekoppelt sein. Das heißt, dass im Todesfall der versicherten Person Rentenzahlungen an den Ehegatten oder Lebenspartner sowie Waisenrente an die Kinder erfolgen. Eine weitere Zusatzleistung ist die Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente.
Betriebliche-Altersvorsorge

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge finanziert?

Die bAV kann auf verschiedenen Wegen finanziert werden:

Variante 1: Arbeitgeber finanziert die bAV allein

Bietet dir dein Arbeitgeber eine vollständig arbeitgeberfinanzierte bAV an, solltest du auf keinen Fall ablehnen. Schließlich musst du kein eigenes Geld investieren und profitierst trotzdem von einer zusätzlichen Vorsorge. Allerdings solltest du wissen, dass es im Gegensatz zur arbeitnehmerfinanzierten bAV keine sofortige Unverfallbarkeit gibt.

Die Unverfallbarkeit tritt in der Regel erst nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit (in der Regel fünf Jahre) und einem Mindestalter von 25 Jahren ein. In der Auszahlungsphase sind die Leistungen einkommensteuer- und voll kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

Variante 2: Arbeitnehmer finanziert die bAV mit Arbeitgeberzuschuss

Als Arbeitnehmer hast du einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass du einen Teil deines Bruttolohns in deine betriebliche Altersvorsorge investieren kannst. Dabei musst du wissen, dass sich dein Arbeitgeber mit 15 Prozent am Brutto beteiligen muss. Zahlt er 20 bis 30 Prozent, ist das natürlich noch besser. Denn dann lohnt sich deine betriebliche Altersvorsorge für dich richtig. Allerdings musst du auf die Leistungen aus der bAV Einkommensteuer und den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Gut zu wissen: Alle sozialversicherungspflichtigbeschäftigten Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. Im Öffentlichen Dienst, in kirchlichen Einrichtungen und bei gemeinnützigen Vereinen sieht das anders aus. Allerdings gibt hier oft eigene Versorgungseinrichtungen (z. B. VBL, ZVK oder VBLU). Das bedeutet aber trotzdem nicht, dass Beamte, Polizisten und Co. eine private Altersvorsorge vernachlässigen sollten.

Die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Pfändungsschutz und „Hartz-IV-Sicherheit“: In der Ansparphase sind die Beiträge unpfändbar und zählen nicht zum anrechenbaren Vermögen bei Beantragung der Grundsicherung.
  • Kostenvorteile: Eine gute Produktauswahl durch den Arbeitgeber kann zu geringeren Verwaltungskosten führen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn du eine bAV abschließt, brauchst du keine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Es kann trotzdem von Vorteil sein, insbesondere wenn du noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hast. Die Wahrscheinlichkeit, dass du hier abgelehnt wirst, ist geringer, weil hier nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung stattfindet.

Nachteile

  • Keine Flexibilität: Für Arbeitnehmer ist die mangelnde Flexibilität der bAV nur bedingt von Nachteil. Zwar ist das Kapital vor Rentenbeginn in der Regel nicht verfügbar, aber das ist ja auch der Sinn einer Altersvorsorge: für das Alter vorzusorgen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei einem Jobwechsel der Vertrag nicht immer in das neue Unternehmen mitgenommen werden kann. Allerdings kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Das angesparte Kapital bleibt erhalten und wird bei Rentenbeginn ausgezahlt.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Bist du endlich im Rentenalter, gilt für deine Betriebsrente die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. An sich kein Problem, da du im Alter weniger Steuern zahlst, da mit hoher Wahrscheinlichkeit deine Einkünfte geringer sind. Bist du zu dem Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, dann musst du auch Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung bezahlen. Dabei werden der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil fällig.
Gut zu wissen. Seit 2020 gibt es bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge einen Freibetrag von 159,20 Euro. Dieser Freibetrag wird von Jahr zu Jahr erhöht.

Fazit

Die Frage, ob sich für dich als Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge tatsächlich rechnet oder nicht kann nicht pauschal beantwortet werden. Denn ob sie sich lohnt oder nicht, hängt von deiner individuellen Situation ab. Wir können dir nur empfehlen, die Konditionen der bAV die dir dein Arbeitgeber anbietet sorgfältig zu prüfen. Nur so kannst du feststellen, ob sich die bAV für dich langfristig lohnt und ob die Vorteile die möglichen Nachteile überwiegen. Als unabhängige Finanzexperten helfen wir gerne, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Lohnt sich die Betriebsrente für Arbeitnehmer FAQ – die meistgestellten Fragen

Die Höhe der Beiträge zur bAV kann variieren und hängt von den Vereinbarungen zwischen dir und deinem Arbeitgeber ab. In der Regel kannst du einen Teil deines Bruttogehalts bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen und so deine Steuer- und Sozialversicherungslast minimieren. Zu den von dir eingezahlten Beiträgen muss dein Arbeitgeber weitere 15 % dazugeben.
Die Beiträge zur bAV können von dir als Arbeitnehmer, von deinem Arbeitgeber oder von euch gemeinsam gezahlt werden.
Die Leistungen der bAV können je nach Durchführungsweg und den spezifischen Vereinbarungen variieren. Typischerweise umfasst die bAV:

  • Altersrente: Regelmäßige Zahlungen im Ruhestand.
  • Invaliditätsrente: Unterstützung bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall.
  • Hinterbliebenenversorgung: Renten für Witwen, Witwer und Waisen im Todesfall des Mitarbeiters.
  • Kapitalleistungen: Einmalige Auszahlungen statt oder zusätzlich zu laufenden Rentenzahlungen.
Die bAV kann in der Regel ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand, häufig ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, in Anspruch genommen werden. Unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen kann eine vorzeitige Inanspruchnahme möglich sein, z.B. bei Erwerbsunfähigkeit oder Schwerbehinderung. Die genauen Voraussetzungen sollten im bAV-Vertrag bzw. in der Versorgungsordnung geregelt sein.
Der Staat fördert die bAV durch Steuervergünstigungen und Sozialabgabenfreiheit in der Ansparphase. Darüber hinaus gibt es die Riester-Förderung, die auch im Rahmen der bAV genutzt werden kann, sofern der Vertrag „riesterfähig“ ist. Diese Förderung besteht aus direkten Zulagen und ggf. zusätzlichen Steuervorteilen. Für bestimmte Formen der bAV, insbesondere Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen, die als „Riester-Rente“ zertifiziert sind, können Arbeitnehmer staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Dazu gehören die Grundzulage und eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind.
Eine vorzeitige Beendigung der bAV ist grundsätzlich möglich, jedoch oft mit Nachteilen verbunden. Bei vorzeitiger Kündigung können steuerliche Vorteile und Förderungen rückwirkend entfallen. Oft ist es sinnvoller, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen, statt ihn vorzeitig zu beenden.
Bei einem Jobwechsel gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Mitnahme: Deine bAV kann zum neuen Arbeitgeber übertragen werden, sofern dieser den bisherigen Vertrag übernimmt oder eine Übertragung in ein neues bAV-System ermöglicht.
  • Beitragsfreistellung: Du kannst den bestehenden Vertrag ruhen lassen und bei deinem neuen Arbeitgeber eine neue bAV beginnen.
  • Übertragung auf ein anderes Produkt: Es besteht die Möglichkeit, die bisher angesparten Beträge auf eine private Rentenversicherung oder die staatliche zu übertragen.

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