Elternzeit verändert vieles – den Alltag, die Prioritäten und nicht zuletzt die finanzielle Situation. Ein Gehalt fällt weg, die Ausgaben steigen, und Themen wie Altersvorsorge rücken schnell in den Hintergrund. Doch genau hier liegt die Herausforderung: Wer in dieser Zeit die betriebliche Altersvorsorge (bAV) pausiert oder gar vergisst, riskiert langfristig Einbußen bei der späteren Rente.
Da während der Elternzeit kein reguläres Gehalt gezahlt wird, ist eine Entgeltumwandlung nicht ohne Weiteres möglich. Dennoch gibt es Wege, deine bAV weiterzuführen, staatliche Förderungen optimal zu nutzen und Lücken in der Vorsorge zu vermeiden. Welche Optionen es gibt und worauf du achten solltest, erfährst du hier.
Da während der Elternzeit kein reguläres Gehalt gezahlt wird, ist eine Entgeltumwandlung nicht ohne Weiteres möglich. Dennoch gibt es Wege, deine bAV weiterzuführen, staatliche Förderungen optimal zu nutzen und Lücken in der Vorsorge zu vermeiden. Welche Optionen es gibt und worauf du achten solltest, erfährst du hier.
Gut zu wissen: Da während der Elternzeit kein Gehalt gezahlt wird, stellt in der Regel auch der Arbeitgeber seine Beiträge für diese Zeit ein. Natürlich kannst du auch eine individuelle Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber treffen, vor allem, wenn deine Elternzeit kürzer als ein Jahr ist. Es lohnt sich, mit ihm darüber zu sprechen.

Welche Möglichkeiten gibt es zur Fortführung der bAV während der Elternzeit?
Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung bedeutet, dass die Einzahlung in die bAV während der Elternzeit pausiert wird. Der Vertrag bleibt bestehen, aber es werden vorübergehend keine Beiträge geleistet.
- ✔ Finanzielle Entlastung während der Elternzeit, da keine Beiträge gezahlt werden müssen.
- ✔ Der bestehende Vertrag wird nicht gekündigt, sodass keine neuen Abschlusskosten entstehen.
- ✘ Keine weiteren Beitragszahlungen bedeuten, dass die spätere Rentenleistung geringer ausfallen kann.
- ✘ Eventuell entfallen während der Freistellung steuerliche Vorteile und Arbeitgeberzuschüsse.
Nachzahlung der Beiträge
Falls während der Elternzeit keine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gezahlt wurden, können diese später nachgezahlt werden. Das funktioniert entweder als einmalige Zahlung oder verteilt auf mehrere Jahre – zum Beispiel zusätzlich zu den regulären Beiträgen nach der Rückkehr in den Job. So lässt sich der ursprüngliche Sparplan ohne größere Verluste fortführen.
Private Weiterführung der Beiträge
Alternativ können Arbeitnehmer die Beiträge während der Elternzeit privat weiterzahlen. Das hat gleich zwei Vorteile:
- Der Sparplan läuft weiter, wodurch das angesparte Kapital ununterbrochen wächst.
- Steuerliche Vorteile sind möglich, da privat gezahlte Beiträge oft von der Steuer absetzbar sind.
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Jetzt Kontakt aufnehmenWas passiert nach der Elternzeit mit der bAV?
Sobald das reguläre Gehalt wieder fließt, werden in den meisten Fällen auch die bAV-Beiträge automatisch weitergeführt. Falls sich das Einkommen nach der Elternzeit verändert hat, kann es sinnvoll sein, die Beiträge entsprechend anzupassen – entweder nach oben, um eine größere Lücke zu schließen, oder vorübergehend niedriger, wenn das Budget knapp ist.
Gut zu wissen: Wenn sich das Gehalt nach der Elternzeit verändert hat, können auch die Beiträge zur bAV entsprechend angepasst werden.
Gut zu wissen: Wenn sich das Gehalt nach der Elternzeit verändert hat, können auch die Beiträge zur bAV entsprechend angepasst werden.
Wird durch die bAV die Höhe des Elterngelds beeinflusst?
Ja, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Sobald sich ein Arbeitnehmer für eine Entgeltumwandlung entschieden hat, wirkt sich dies auf das maßgebliche Einkommen aus, das zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Entscheidend ist, ob monatliche Beitragszahlungen geleistet werden oder lediglich Sonderzahlungen in die bAV fließen.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Dabei wird das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt, von dem Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen werden, um das Nettoeinkommen zu ermitteln.
Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die bAV eingezahlt, wodurch das zu versteuernde Einkommen reduziert wird. Da die Beiträge zur bAV nicht als zu versteuerndes Einkommen gelten, verringert sich das Nettoeinkommen, welches zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird.
Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die bAV eingezahlt, wodurch das zu versteuernde Einkommen reduziert wird. Da die Beiträge zur bAV nicht als zu versteuerndes Einkommen gelten, verringert sich das Nettoeinkommen, welches zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird.
Elterngeldberechnung Beispiel
Beispiel 1: Ohne Entgeltumwandlung
Beispiel 2: Mit Entgeltumwandlung
Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Nettoeinkommen, welches als Basis für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Im obigen Beispiel führt die Entgeltumwandlung zu einem um 140,70 € niedrigeren Elterngeld pro Monat. Es ist daher wichtig, sich über die Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf das Elterngeld im Klaren zu sein und diese bei der Planung der Elternzeit zu berücksichtigen.
- Bruttoeinkommen: 3.000 € pro Monat
- Sozialversicherungsbeiträge und Steuern: 900 €
- Nettoeinkommen: 2.100 €
- Berechnungsgrundlage für das Elterngeld: 2.100 € Elterngeld (67% des Nettoeinkommens): 1.407 €
Beispiel 2: Mit Entgeltumwandlung
- Bruttoeinkommen: 3.000 € pro Monat
- Entgeltumwandlung in die bAV: 300 €
- Zu versteuerndes Einkommen: 2.700 €
- Sozialversicherungsbeiträge und Steuern: 810 €
- Nettoeinkommen nach Entgeltumwandlung: 1.890 €
- Berechnungsgrundlage für das Elterngeld: 1.890 € Elterngeld (67% des Nettoeinkommens): 1.266,30 €
Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Nettoeinkommen, welches als Basis für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Im obigen Beispiel führt die Entgeltumwandlung zu einem um 140,70 € niedrigeren Elterngeld pro Monat. Es ist daher wichtig, sich über die Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf das Elterngeld im Klaren zu sein und diese bei der Planung der Elternzeit zu berücksichtigen.
Was du als Arbeitnehmer in der Elternzeit wissen musst
Wenn du Elternzeit beantragst, solltest du nicht nur an den neuen Alltag mit deinem Kind denken, sondern auch an deine finanzielle Absicherung. Ein paar wichtige Fakten:
- Die Elternzeit muss schriftlich spätestens sieben Wochen vor Beginn eingereicht werden.
- Du hast Kündigungsschutz, sobald du Elternzeit beantragt hast – dein Arbeitgeber kann dich in dieser Zeit nicht einfach entlassen.
- Nach der Elternzeit hast du Anspruch auf deinen alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
- Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist möglich, wenn dein Unternehmen eine bestimmte Größe hat und du dort schon länger angestellt bist.
Sichere die Zukunft deiner Mitarbeiter und stärke die Bindung an dein Unternehmen
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Jetzt Kontakt aufnehmenFazit
Elternzeit bedeutet eine Menge Veränderungen – weniger Einkommen, neue Ausgaben und oft wenig Kopf für die Altersvorsorge. Doch genau jetzt ist es wichtig, das große Ganze im Blick zu behalten. Statt später eine Versorgungslücke zu riskieren, solltest du frühzeitig überlegen, wie du deine bAV weiterführen kannst. Ob du Beiträge pausierst, nachzahlst oder privat weitermachst – es gibt Lösungen, die zu deiner Situation passen. Sprich mit deinem Arbeitgeber und lass dich beraten, damit deine finanzielle Zukunft auch während der Elternzeit auf Kurs bleibt.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) in der Elternzeit FAQ – die meistgestellten Fragen
Die Entgeltumwandlung reduziert das zu versteuernde Einkommen, was zu einem niedrigeren Nettoeinkommen führt. Da das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens berechnet wird, kann die Entgeltumwandlung zu einem geringeren Elterngeld führen.
Ja, eine Beitragsfreistellung ist möglich. Dabei pausieren die Einzahlungen in die bAV, der Vertrag bleibt jedoch bestehen, sodass keine neuen Abschlusskosten entstehen.
Ja, Arbeitnehmer können die ausgesetzten Beiträge nach der Elternzeit nachzahlen. Dies kann entweder durch eine einmalige Zahlung oder durch Ratenzahlungen über einen bestimmten Zeitraum erfolgen.
Ja, Arbeitnehmer können die bAV-Beiträge aus eigenen Mitteln weiterzahlen.
Nach der Elternzeit können die Beitragszahlungen zur bAV wieder aufgenommen werden. Dies erfolgt in der Regel automatisch mit der Rückkehr in den regulären Arbeitsalltag. Änderungen des Gehalts nach der Elternzeit können eine Anpassung der Beiträge erforderlich machen.
Während des Mutterschutzes erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt wird. Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, aber der gesetzliche Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Das Mutterschaftsgeld ersetzt das reguläre Gehalt, aber es wird nicht als sozialversicherungspflichtiges Einkommen betrachtet. Dies hat zur Folge, dass während des Mutterschutzes keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Da das Mutterschaftsgeld als Ersatz für das reguläre Einkommen dient, entfällt in der Regel auch die Entgeltumwandlung für die bAV.
Das Mutterschaftsgeld ersetzt das reguläre Gehalt, aber es wird nicht als sozialversicherungspflichtiges Einkommen betrachtet. Dies hat zur Folge, dass während des Mutterschutzes keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Da das Mutterschaftsgeld als Ersatz für das reguläre Einkommen dient, entfällt in der Regel auch die Entgeltumwandlung für die bAV.