Betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen

bav kündigen

Ist das sinnvoll?

Du überlegst aktuell, deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu kündigen? Vielleicht, weil sie nicht so rentabel ist wie versprochen. Oder das Geld ist momentan knapp und du kannst dir die Entgeltumwandlung aktuell einfach nicht mehr leisten. Eventuell stehst du kurz vor einem Jobwechsel oder gehst sogar in die Selbstständigkeit und bist unsicher, was dann mit deiner bAV passieren soll. Im Folgenden erklären wir dir, wie du in diesen Situationen am besten mit deiner bAV umgehen kannst.
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Kann man eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einfach so kündigen?

Die bAV direkt und unkompliziert kündigen? Das ist leider nicht möglich. Die betriebliche Altersvorsorge soll dir im Alter eine zusätzliche Rente sichern. Deshalb gibt es strenge gesetzliche Regelungen, die eine einfache Kündigung verhindern. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die bAV ihren Zweck erfüllt und dich im Alter finanziell unterstützt.

Aber keine Sorge, es gibt Alternativen. Du kannst zum Beispiel von der Beitragsfreistellung Gebrauch machen. Dabei zahlst du keine Beiträge mehr ein, aber dein Vertrag bleibt bestehen. Auch bei einem Jobwechsel oder dem Schritt in die Selbstständigkeit gibt es Möglichkeiten, wie du mit deiner bAV umgehen kannst, ohne sie gleich kündigen zu müssen.

Wann ist eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) möglich?

Die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist in der Regel schwierig, aber es gibt einige Ausnahmefälle, in denen es doch möglich ist:

  • Laufendes Arbeitsverhältnis: Dein Arbeitgeber muss der Kündigung zustimmen. Ohne diese Zustimmung ist eine Kündigung nicht möglich.
  • Geringer Rentenanspruch: Wenn dein erworbener Rentenanspruch sehr niedrig ist (unter 35,35 Euro in den alten Bundesländern und 34,65 Euro in den neuen Bundesländern), kannst du eine Abfindung erhalten. Dies ist eine Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen und den angesparten Betrag ausgezahlt zu bekommen.
  • Arbeitgeberfinanzierte Verträge: Wenn dein Arbeitgeber den Vertrag allein finanziert hat und keine gesetzliche Unverfallbarkeit besteht, ist eine Kündigung möglich. In diesem Fall erlischt dein Anspruch auf die Betriebsrente, wenn du das Unternehmen verlässt, es sei denn, du hast mindestens drei Jahre Betriebszugehörigkeit und bist über 21 Jahre alt.

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Beitragsfreistellung bav

Die Alternative zur Kündigung der baV (betrieblichen Altersvorsorge): die Beitragsfreistellung

Eine oft sinnvolle Alternative zur Kündigung deiner betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist die Beitragsfreistellung. Dabei bleibt dein Vertrag bestehen, aber du zahlst keine weiteren Beiträge mehr ein. Die bisherigen Einzahlungen verzinsen sich weiterhin, aber deine spätere Rente fällt natürlich geringer aus.

Welche Vorteile bietet eine Beitragsfreistellung?

  • Keine monatlichen Beiträge mehr: Du musst keine weiteren Zahlungen leisten, was deine finanzielle Belastung sofort reduziert.
  • Erhalt der bisherigen Einzahlungen: Deine bisher eingezahlten Beiträge bleiben erhalten und werden weiterhin verzinst. Dies stellt sicher, dass dein bisher erspartes Kapital nicht verloren geht.
  • Weiterhin Anspruch auf eine Rente: Im Alter erhältst du dennoch eine Rente, auch wenn diese aufgrund der fehlenden weiteren Einzahlungen geringer ausfällt. Du profitierst also weiterhin von den bisher eingezahlten Beträgen.
  • Flexibilität: Sollten sich deine finanziellen Verhältnisse verbessern, kannst du die Beitragszahlungen später wieder aufnehmen. Dies gibt dir die Flexibilität, deine Altersvorsorge an deine aktuelle Lebenssituation anzupassen.
  • Keine steuerlichen Nachteile: Im Gegensatz zur Kündigung, bei der sofort Steuern und Sozialabgaben fällig werden können, bleiben diese bei einer Beitragsfreistellung aus. Dein bisheriger steuerlicher Vorteil wird nicht rückgängig gemacht.

Wann ist eine Beitragsfreistellung sinnvoll?

  • Wenn du momentan nicht in der Lage bist, die monatlichen Beiträge zu leisten, aber deine Altersvorsorge nicht verlieren möchtest.
  • Wenn du deinen Arbeitgeber wechselst oder in die Selbstständigkeit gehst und dir nicht sicher bist, wie du deine Altersvorsorge weiterführen sollst.
  • Wenn du Zweifel an der Rentabilität deiner aktuellen bAV hast, aber eine endgültige Kündigung vermeiden möchtest.
Die Beitragsfreistellung bietet dir die Möglichkeit, flexibel auf Veränderungen in deinem Leben zu reagieren, ohne die Vorteile deiner bisherigen Einzahlungen zu verlieren. Sie ist oft die bessere Alternative zur Kündigung, da du weiterhin von deinem angesparten Kapital profitierst und dir die Option offenhältst, später wieder einzuzahlen.

Jobwechsel und bAV

Wechselst du deinen Arbeitgeber, kannst du in vielen Fällen deine bAV auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Bisher angespartes Kapital: Dein bisher angespartes Kapital im Rahmen der bAV beträgt weniger als 90.600 Euro (Stand 2024).
  • Zeitliche Grenze: Dein Jobwechsel liegt nicht länger als ein Jahr zurück.

Wenn dein neuer Arbeitgeber kein eigenes bAV-System hat, kann er in deinen bestehenden Vertrag einsteigen und sich als Versicherungsnehmer eintragen lassen. Dies bedeutet, dass dein neuer Arbeitgeber die Beiträge weiterführt, als wäre der Vertrag von Anfang an bei ihm gewesen. In der Praxis hat der neue Arbeitgeber jedoch meistens ein eigenes bAV-System, sodass dein bisheriger Vertrag nicht fortgeführt werden kann.

Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber ein eigenes bAV-System hat?

Falls der neue Arbeitgeber ein eigenes System für die bAV hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du mit deinem bisherigen Vertrag verfahren kannst:

  • Übertragung des Kapitals: Dein bisher angespartes Kapital kann auf das bAV-System deines neuen Arbeitgebers übertragen werden. Dies erfordert in der Regel keine gesonderten Verwaltungsgebühren und stellt sicher, dass du nahtlos weiter für deine Rente sparen kannst.
  • Beitragsfreistellung: Du kannst deinen alten Vertrag beitragsfrei stellen und einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber beginnen. Dadurch verlierst du keine bisherigen Ansprüche, zahlst aber in ein neues System ein.
  • Private Fortführung: In einigen Fällen kannst du deinen bestehenden bAV-Vertrag privat weiterführen. Dies bedeutet, dass du die Beiträge selbst übernimmst, ohne Unterstützung des Arbeitgebers. Dies kann sinnvoll sein, wenn du die bisherigen Vorteile und Konditionen behalten möchtest.

BaV Selbstständigkeit

Wechsel in die Selbstständigkeit

Auch bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit hast du verschiedene Optionen bezüglich deiner betrieblichen Altersvorsorge (bAV):

Stilllegung der bAV

  • Vertragsstatus: Deine Altersvorsorge bleibt bestehen, aber es werden keine weiteren Beiträge gezahlt.
  • Unverfallbare Ansprüche: Diese bleiben erhalten und wachsen durch Zinsen weiter bis zum Renteneintritt. Das bedeutet, dass das bisher angesparte Kapital weiterhin für dich arbeitet, auch wenn du keine neuen Beiträge mehr einzahlst.
  • Keine weiteren Verpflichtungen: Du hast keine monatlichen Zahlungen mehr, was deine finanzielle Belastung während der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit reduziert.

Weiterführung der bAV mit privaten Beiträgen:

  • Vertragsübertragung: Wenn deine bAV über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse läuft, kannst du den Vertrag auf dich übertragen und privat weiterzahlen.
  • Private Beiträge: Du musst die Beiträge aus eigener Tasche zahlen, ohne Unterstützung eines Arbeitgebers.
  • Steuerliche Aspekte: Beachte, dass steuerliche Vergünstigungen, die du als Arbeitnehmer hattest, entfallen können. Das bedeutet, dass die Beiträge nicht mehr steuerfrei sind und keine Sozialabgabenersparnisse mehr vorliegen.
  • Flexibilität: Diese Option gibt dir die Flexibilität, deine Altersvorsorge kontinuierlich fortzusetzen und weiter von den bisherigen Konditionen zu profitieren.

Fazit

Die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist selten die beste Lösung. Obwohl direkte Kündigungen oft schwierig sind, gibt es zahlreiche Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder die Weiterführung der bAV bei einem neuen Arbeitgeber oder in der Selbstständigkeit. Diese Optionen bieten dir Flexibilität und die Möglichkeit, weiterhin von deinem angesparten Kapital zu profitieren.

Egal, ob du finanzielle Engpässe hast oder deine berufliche Situation änderst – es lohnt sich, die verschiedenen Möglichkeiten gründlich zu prüfen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Hier kommen wir ins Spiel! Als erfahrene Finanzberater stehen wir dir zur Seite und helfen dir, die beste Lösung für deine Altersvorsorge zu finden. Kontaktiere uns jetzt!

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen – die meistgestellten Fragen

Eine vorzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der Zustimmung deines Arbeitgebers.
Bei einer Kündigung bleibt das gesparte Geld erhalten, wird jedoch erst bei Renteneintritt ausgezahlt.

Ja, durch Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen, aber ohne weitere Einzahlungen.

Du kannst deine bAV entweder stilllegen oder privat weiterführen. Bei der privaten Weiterführung zahlst du die Beiträge selbst, ohne Unterstützung eines Arbeitgebers, und musst dabei steuerliche Aspekte beachten.

Bei einer Kündigung können sofort Steuern und Sozialabgaben fällig werden, was die finanzielle Belastung erhöhen kann. Eine Beitragsfreistellung vermeidet diese steuerlichen Nachteile, da dein bisheriger steuerlicher Vorteil bestehen bleibt.

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