- Eine Solaranlage ist nicht standardmäßig in einer Wohngebäudeversicherung mitversichert
- Eine eigenständige Photovoltaikversicherung kann sinnvoll sein
- Über 55 Tarife im Vergleich
Die Solaranlage erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Auf vielen deutschen Dächern finden sich Photovoltaikmodule – nicht zuletzt natürlich auch aufgrund der steigenden Strompreise. Auch viele unserer Mandanten sind bereits stolzer Besitzer einer solchen Anlage oder planen den Bau. Das haben wir einmal zum Anlass genommen, um zu erklären, wie es denn von der versicherungstechnischen Seite mit der umweltfreundlichen Stromgenerierung aussieht.
Diese 3 Dinge müssen Solaranlagenbesitzer wissen
Anlage ist nicht standardmäßig mitversichert
Bei den meisten Wohngebäudeversicherungen ist die Anlage nicht automatisch mitversichert. Man sollte also davon ausgehen, dass zunächst kein Versicherungsschutz besteht. Eine Nachmeldung ist aber problemlos möglich und je nach Tarif eben inklusive oder gegen Aufschlag versicherbar.
Dieser Zeitpunkt eignet sich wunderbar, um auch noch einmal den Versicherungsschutz allgemein zu überprüfen. Denn nur weil man zufrieden war bis jetzt – also lediglich die Beiträge gezahlt hat, ohne einen Schaden regulieren zu müssen – heißt es nicht, dass der Versicherungsschutz noch adäquat ist.
Warum die Nachmeldung?
Eine Photovoltaikanlage kostet oftmals 15.000€ aufwärts. Die Anlage steigert also den Wert des Hauses und so müssen die Versicherungssummen angepasst werden. Dies wird durch die Nachmeldung erledigt.
Wohngebäudeversicherung oder extra Photovoltaikversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung deckt die folgenden Schäden an der Solaranlage ab:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasser
- Ex- und Implosion
- Überspannung
Eigene Photovoltaikversicherung
- Diebstahl, Vandalismus, Vorsitz durch Dritte
- Ertragsausfall
- Bedinungsfehler/Ungeschicklichkeit
- Tierverbiss
- Überschwemmung/Hochwasser
- Erdbeben
Unterschied bei Eigennutzung und gewerblicher Nutzung
Einige Anbieter vermieten die Solaranlagen an Hausbesitzer, statt diese zu verkaufen. Oder aber auch die Nutzung großer Solarparks als Investmentobjekt ist nicht so zu behandeln wie der Immobilienbesitzer, der die Anlage selber erworben hat. In beiden Fällen reicht die Wohngebäudeversicherung nicht, zumal es bei Solarparks sowieso kein Gebäude in diesem Sinne gibt. Hier sollte also Versicherungsschutz über eine eigenständige Photovoltaikversicherung geschaffen werden.
Unterschied bei Eigennutzung und gewerblicher Nutzung
Einige Anbieter vermieten die Solaranlagen an Hausbesitzer, statt diese zu verkaufen. Oder aber auch die Nutzung großer Solarparks als Investmentobjekt ist nicht so zu behandeln wie der Immobilienbesitzer, der die Anlage selber erworben hat. In beiden Fällen reicht die Wohngebäudeversicherung nicht, zumal es bei Solarparks sowieso kein Gebäude in diesem Sinne gibt. Hier sollte also Versicherungsschutz über eine eigenständige Photovoltaikversicherung geschaffen werden.
Oder du meldest dich direkt bei uns, wir stehen dir im von der Beratung und Beantragung bis zum Schadenfall und darüber hinaus zur Seite!