Hinterbliebenenversorgung für Polizisten

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Als Polizist bist du jeden Tag besonderen Risiken ausgesetzt. Im schlimmsten Fall stirbst du während der Ausübung deiner Pflicht. Hast du schon mal darüber nachgedacht, was das für deine Familie bedeutet? Nicht nur emotionaler Verlust, sondern auch eine Reihe finanzieller Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich frühzeitig mit dem Thema Hinterbliebenenversorgung auseinandersetzt. Informiere dich darüber, welche Leistungen deinen Lieben im Falle deines Todes zustehen und wie du sie zusätzlich privat absichern kannst.
Hinterbliebenenversorgung gesetzliche Grundlagen

Hinterbliebenenversorgung für Polizisten: Was regelt der Staat im Ernstfall?

Wenn ein Polizist im Dienst oder außerhalb des Dienstes stirbt, greift die staatliche Hinterbliebenenversorgung. Sie soll Ehepartnern, Kindern oder anderen Angehörigen finanziell unter die Arme greifen – zumindest so weit, dass das Leben weitergehen kann, ohne dass zur Trauer auch noch Existenzängste kommen. Geregelt ist das Ganze in mehreren Gesetzen und Vorschriften. Dazu zählen vor allem:
Diese Gesetze legen genau fest, wer Anspruch auf eine Versorgung hat, wie hoch diese ausfällt und wie lange sie gezahlt wird. Wichtig zu wissen: Die genaue Ausgestaltung kann je nach Bundesland unterschiedlich sein – denn jedes Land hat eigene Regelungen, die vom bundesweiten Standard abweichen können.
Anspruch Hinterbliebenenversorgung

Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung für Polizisten?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

Diese Versorgung umfasst in der Regel eine Witwen- oder Witwerrente, die lebenslang gezahlt wird, sofern keine erneute Heirat oder Lebenspartnerschaft eingegangen wird.

Kinder

Kinder des verstorbenen Polizisten haben ebenfalls Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Dies umfasst:

  • Minderjährige Kinder: Bis zum 18. Lebensjahr.
  • Volljährige Kinder in Ausbildung: Bis zum Abschluss der Ausbildung, maximal bis zum 27. Lebensjahr.
  • Behinderte Kinder: Unabhängig vom Alter, sofern die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und eine Erwerbstätigkeit dauerhaft ausschließt.
💡 Gut zu wissen: In manchen Fällen haben auch andere Angehörige – etwa Eltern oder Geschwister – Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Das ist allerdings nur möglich, wenn sie finanziell vom verstorbenen Polizisten abhängig waren. Ob ein Anspruch besteht, hängt immer von der konkreten gesetzlichen Regelung im jeweiligen Bundesland ab.

Welche staatlichen Leistungen umfasst die Hinterbliebenenversorgung für Polizisten?

Witwen- und Witwerrente

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von verstorbenen Polizisten haben Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Diese Rente wird in der Regel lebenslang gezahlt, es sei denn, der Hinterbliebene geht eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein.

Waisenrente

Kinder des verstorbenen Polizisten können eine Waisenrente erhalten. Diese wird an minderjährige Kinder bis zum 18. Lebensjahr und an volljährige Kinder in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Auch behinderte Kinder können unabhängig vom Alter Anspruch auf Waisenrente haben.
Gut zu wissen: Zusätzlich zur laufenden Rente können Hinterbliebene Anspruch auf eine einmalige Sterbegeldzahlung haben, um die unmittelbaren Kosten im Zusammenhang mit dem Todesfall abzudecken.

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Voraussetzungen HInterbliebenenversorgung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit deine Familie im Ernstfall Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung hat, muss eine wichtige Voraussetzung erfüllt sein: Der oder die verstorbene Polizist*in muss eine gewisse Zeit aktiv im Dienst gewesen sein. Wie viele Jahre genau, hängt vom jeweiligen Bundesland und den dort geltenden Vorschriften ab. In der Regel gilt: Wer mehrere Jahre im aktiven Polizeidienst stand, hat Ansprüche aufgebaut, die im Todesfall auf die Hinterbliebenen übergehen.

Welche Dokumente sind für die Beantragung der Hinterbliebenenversorgung notwendig?

Um die Hinterbliebenenversorgung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Angehörigen verschiedene Nachweise erbringen und einen formellen Antrag stellen. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören:

  • Totenschein: Um den Todesfall offiziell zu bestätigen.
  • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde: Nachweis der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem verstorbenen Polizisten.
  • Geburtsurkunden der Kinder: Falls Ansprüche auf Waisenrente geltend gemacht werden.

Der Antrag muss bei der zuständigen Versorgungsstelle eingereicht werden, die dann die Ansprüche prüft und die entsprechenden Leistungen bewilligt.
Gut zu wissen: Wenn der Todesfall des Polizisten auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, müssen zusätzlich detaillierte Berichte über den Unfallhergang und den Zusammenhang mit der Diensttätigkeit vorgelegt werden. Dies umfasst:

  • Unfallbericht: Detaillierte Dokumentation des Unfallhergangs.
  • Ärztliche Gutachten: Bestätigung der Todesursache in Zusammenhang mit dem Dienstunfall.
  • Zeugenaussagen: Gegebenenfalls Aussagen von Kollegen oder Zeugen des Unfalls.

Bei einem Todesfall aufgrund eines Dienstunfalls kann die Höhe der Hinterbliebenenversorgung deutlich höher ausfallen, um die besonderen Umstände des Todesfalls zu berücksichtigen.

Wie wird die Höhe der Hinterbliebenenleistungen für Polizisten berechnet?

Die Höhe der Hinterbliebenenleistungen wird auf Basis der letzten Dienstbezüge des verstorbenen Polizisten berechnet. Zu den Berechnungsgrundlagen zählen:

  • Ruhegehaltssatz: Ein Prozentsatz, der sich nach der Dienstzeit und dem letzten Gehalt richtet.
  • Anrechnungszeiten: Zeiten im Dienst und ggf. bestimmte Anrechnungszeiten wie Elternzeiten oder Wehrdienst.

Faktoren, die die Höhe der Hinterbliebenenleistung beeinflussen

  • Dienstzeit: Je länger die Dienstzeit, desto höher der Ruhegehaltssatz.
  • Alter des Polizisten bei Tod: Einfluss auf die Berechnung der Rentenansprüche.
  • Zusätzliche Einzahlungen: Freiwillige Beiträge oder Dienstunfälle können die Rentenhöhe erhöhen.

Beispielrechnung

  • Dienstzeit von 30 Jahren: Ein Ruhegehaltssatz von 71,75% (basierend auf dem Beamtenversorgungsgesetz).
  • Letzte Dienstbezüge von 3.500 Euro:
    • Witwenrente: 55% des Ruhegehalts = 1.386,38 Euro.
    • Waisenrente: 12% des Ruhegehalts pro Kind = 302,82 Euro pro Kind.
Diese Beispielrechnung macht deutlich: Die Witwenrente liegt oft nur bei etwa 50 % des letzten Gehalts des verstorbenen Polizisten. In vielen Fällen reicht das kaum aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten – besonders wenn Kinder da sind oder laufende Kosten gedeckt werden müssen.

Und man darf eines nicht vergessen: Wer plötzlich seinen Partner und Vater der gemeinsamen Kinder verliert, steht nicht sofort wieder voll im Leben – weder emotional noch beruflich. Viele Hinterbliebene können anfangs nicht oder nur eingeschränkt arbeiten.

Genau deshalb ist es so wichtig, auch privat vorzusorgen. Denn wenn im schlimmsten Fall etwas passiert, soll deine Familie nicht auch noch mit finanziellen Sorgen kämpfen müssen. Eine zusätzliche Absicherung kann helfen, zumindest diesen Druck zu nehmen – und dafür sorgen, dass deine Liebsten trotz allem nicht den Boden unter den Füßen verlieren.

Welche Möglichkeiten hat ein Polizist privat vorzusorgen, damit seine Familie abgesichert ist?

1. Lebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung bietet eine finanzielle Absicherung im Todesfall des Versicherten. Die Auszahlungssumme kann individuell festgelegt werden.

2. Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt die Familie, falls der Polizist aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Diese Versicherung zahlt eine monatliche Rente.

3. Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung (z. B. Rürup-Rente oder fondsgebundene Rentenversicherung) sorgt für eine zusätzliche Altersvorsorge und kann im Todesfall eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Rentenzahlung an die Hinterbliebenen leisten.

4. Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen, die nicht im Dienst passieren. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Familie ausgezahlt.

5. Immobilieninvestments

Ein gut ausgewähltes Immobilieninvestment kann im Ernstfall zu einer wertvollen Stütze für deine Familie werden. Wird die Immobilie vermietet, sorgt sie für regelmäßige Einnahmen – wird sie verkauft, schafft sie im Zweifel finanzielle Spielräume. So bleibt deinen Angehörigen die Freiheit, selbstbestimmt zu handeln.
💡 Gut zu wissen: Auch andere Sachwerte wie Gold, Kunst oder Sammlerstücke können eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie bringen Stabilität ins Portfolio – und helfen, dein Vermögen langfristig vor Inflation und Wertverlust zu schützen.

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6. Kapitalanlagen und Sparpläne

Regelmäßig ein bisschen zur Seite legen – sei es in Aktien, Anleihen oder ETF-Sparpläne – kann auf lange Sicht einen großen Unterschied machen. So baust du Schritt für Schritt ein finanzielles Polster auf, das deiner Familie im Ernstfall zur Verfügung steht. Ob für die laufenden Kosten, für die Ausbildung der Kinder oder einfach, um finanziellen Druck in einer ohnehin schweren Zeit zu vermeiden.
Wichtig ist: Setze nicht alles auf eine Karte. Eine breite Streuung deiner Anlagen hilft, Risiken abzufedern und gleichzeitig gute Renditechancen zu nutzen. So kannst du schon heute Verantwortung übernehmen – und deiner Familie für morgen ein Stück Sicherheit schenken.

Fazit

Als Polizist trägst du täglich Verantwortung – für andere. Doch genauso wichtig ist es, auch an die Menschen zu denken, die dir am nächsten stehen. Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung ist ein Anfang – aber meist nicht genug, um deine Familie wirklich umfassend abzusichern. Mit einer durchdachten privaten Vorsorgestrategie schaffst du die Basis dafür, dass deine Liebsten im Ernstfall nicht allein dastehen – sondern mit finanzieller Sicherheit in die Zukunft blicken können. Lass uns gemeinsam eine Lösung finden, die zu deinem Leben passt. Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Hinterbliebenenversorgung für Polizisten FAQ – die meistgestellten Fragen

Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder des verstorbenen Polizisten. In besonderen Fällen können auch andere Angehörige, wie Eltern oder Geschwister, anspruchsberechtigt sein, wenn sie finanziell vom Verstorbenen abhängig waren.
Für den Antrag sind die Sterbeurkunde, die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder erforderlich. Falls ein Anspruch auf Waisenrente besteht, ist dieser ebenfalls nachzuweisen.
Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente wird auf Basis des Ruhegehaltssatzes des verstorbenen Polizisten berechnet, der sich nach Dienstzeit und letzten Dienstbezügen richtet. Üblicherweise beträgt die Witwenrente 55% des Ruhegehalts.
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Hallo, ich bin Philipp Reinhardt

(Polizeikommissar a.D. & Finanzberater bei Level V)

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie es im Dienst läuft: Der Kopf ist voll, die Tage lang – und Themen wie Dienstunfähigkeit oder Altersvorsorge schiebt man gern vor sich her. Ging mir genauso.

Aber ich habe miterlebt, was passiert, wenn der Moment doch kommt – und man nicht vorbereitet ist. Deshalb sage ich heute ganz klar: Eine durchdachte Absicherung ist kein Luxus – sie ist essenziell.

Als Kollege außer Dienst unterstütze ich dich dabei, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen – bevor es zu spät ist. Gemeinsam schauen wir, wie du deine Dienstunfähigkeit sinnvoll absichern kannst, wie groß deine persönliche Versorgungslücke wirklich ist und welche Möglichkeiten du hast, gezielt gegenzusteuern. Dabei geht es nicht um starre Lösungen, sondern um einen realistischen Blick auf deinen Ruhestand – mit einem Plan B, der trägt, wenn es darauf ankommt.

Keine Standardlösungen, kein Verkaufsdruck – sondern individuelle Konzepte, die zu dir passen. Wenn du willst, gehen wir den Weg gemeinsam. Ich bin an deiner Seite – als jemand, der weiß, worauf es im Ernstfall wirklich ankommt.

Meld dich gern – ich freu mich auf unser Gespräch.

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