Wann liegt bei einem Polizisten eine Dienstunfähigkeit vor?

Dienstunfähigkeit Polizist
Sobald Du als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, Deinen Dienst ordnungsgemäß zu verrichten, spricht man von Dienstunfähigkeit. Das bedeutet, dass du nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft den Anforderungen und Aufgaben des Polizeidienstes nicht mehr gewachsen bist.
Dienstunfähigkeit Polizeibeamter

Aus welchen Gründen werden Polizeibeamte dienstunfähig geschrieben?

Die meisten Menschen denken bei Polizeiarbeit an Action, Verfolgungen, Einsätze. Doch was viele nicht sehen: Der Beruf fordert Körper und Psyche jeden Tag aufs Neue. Und manchmal so sehr, dass Polizistinnen und Polizisten ihren Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben können.

1. Physische Ursachen

Die körperlichen Belastungen im Polizeidienst sind enorm. Ein falscher Tritt bei einer Verfolgung, ein Unfall bei einer Festnahme oder einfach das tägliche Tragen der Ausrüstung – das kann Spuren hinterlassen.
  • Verletzungen im Einsatz: Knochenbrüche, Bänderrisse, schwere Prellungen – manche Verletzungen heilen nicht mehr vollständig aus. Wenn die Beweglichkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt, ist der Dienst oft nicht mehr möglich.
  • Langfristige Erkrankungen: Rückenprobleme, Gelenkverschleiß oder chronische Schmerzen sind keine Seltenheit. Gerade in Schichtdiensten oder bei Einsätzen unter körperlichem Druck verschärfen sich diese Beschwerden oft über die Jahre.
  • Berufsspezifische Erkrankungen: Auch Krankheiten wie Hörschäden (z. B. durch Sirenen oder Schüsse) oder Lungenerkrankungen (etwa durch Reizgas) können im Dienst entstehen – und auf Dauer die Gesundheit so stark beeinträchtigen, dass eine Weiterarbeit unmöglich wird.
  •  

2. Psychische Ursachen

Nicht jeder Schaden ist sichtbar. Gerade psychische Belastungen bleiben oft lange unbemerkt – bis es irgendwann nicht mehr geht.
  • Burnout: Der Druck im Polizeidienst ist hoch. Wenn der Stress über Monate oder Jahre anhält, kann es zur totalen Erschöpfung kommen – körperlich und seelisch. Betroffene fühlen sich leer, antriebslos und haben das Gefühl, nicht mehr zu funktionieren.
  • PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung): Schwere Unfälle, Gewaltverbrechen oder lebensbedrohliche Situationen – all das hinterlässt Spuren. Flashbacks, Albträume oder Panikattacken können den Alltag zur Hölle machen. Und den Dienst unmöglich.
  • Depressionen & Angststörungen: Was als „ein paar schlechte Tage“ beginnt, kann sich zu ernsthaften psychischen Erkrankungen entwickeln. Wer über Jahre unter Belastung steht, ohne Hilfe zu bekommen, wird irgendwann krank – und dienstunfähig.
DU Zusammenstellen
DU Zusammenstellen

Wie wird die Dienstunfähigkeit ermittelt?

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt in der Regel durch eine amtsärztliche Untersuchung. Dabei werden folgende Schritte unternommen:

  1. Ein Amtsarzt überprüft Deinen Gesundheitszustand gründlich. Hierbei werden sowohl körperliche als auch psychische Aspekte berücksichtigt.
  2. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse erstellt der Amtsarzt ein Gutachten. Dieses Gutachten enthält eine detaillierte Beschreibung Deiner gesundheitlichen Einschränkungen und eine Einschätzung, ob und in welchem Umfang Du noch dienstfähig bist.
  3. Das Gutachten wird der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt, die auf Grundlage dieser Informationen entscheidet, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt und welche Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen.

Berufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit – was ist eigentlich der Unterschied?

Berufsunfähigkeit bedeutet ganz allgemein: Du kannst deinen zuletzt ausgeübten oder erlernten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben – wegen Krankheit, Unfall oder psychischer Belastung. Das gilt für alle Berufsgruppen.

Aber: Wenn du Beamter bist – wie z. B. als Polizist – spricht man nicht von Berufsunfähigkeit, sondern von Dienstunfähigkeit.

Das heißt: Es geht nicht nur darum, ob du überhaupt noch arbeiten kannst, sondern ob du den besonderen Anforderungen deines Dienstes gewachsen bist. Und die sind hoch: körperlich fit, psychisch belastbar, oft im Schichtdienst, unter Stress und mit besonderer Verantwortung. Wenn du das dauerhaft nicht mehr leisten kannst – egal ob durch körperliche Einschränkungen oder psychische Erkrankungen –, wirst du dienstunfähig geschrieben. Und das hat ganz eigene Konsequenzen für deine Versorgung und Absicherung.

Wie viel bekommt ein Polizeibeamter bei Dienstunfähigkeit?

Wenn du dienstunfähig wirst, hast du Anspruch auf ein sogenanntes Ruhegehalt – deine Beamtenpension. Wie hoch diese ausfällt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: deiner Dienstzeit und deinem letzten Bruttogehalt.
Grundsätzlich gilt:
  • Für jedes volle Dienstjahr bekommst du etwa 1,79375 % deines letzten Gehalts als Pension angerechnet.
  • Der Höchstsatz liegt bei 71,75 % – und wird nach ca. 40 Dienstjahren
Hier ein paar Beispiele zur Orientierung:
  • Nach 10 Jahren: ca. 17,94 % deines letzten Bruttogehalts
  • Nach 20 Jahren: ca. 35,88 %
  • Nach 30 Jahren: ca. 53,81 %
  • Nach 40 Jahren: ca. 71,75 % (Maximalversorgung)
💡 Gut zu wissen: Die genannten Werte können sich je nach Bundesland, Laufbahn oder persönlicher Situation leicht unterscheiden. Auch Sonderregelungen – zum Beispiel bei einer dienstunfallbedingten Dienstunfähigkeit – können Einfluss auf die Höhe deiner Versorgung haben.
Wichtig: Wenn du als Beamter auf Probe oder auf Zeit wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheidest, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein sogenanntes Übergangsgeld. Das kann dir finanziell helfen, die ersten Monate nach dem Ausscheiden zu überbrücken.
Übergangsgeld Polizist Dienstunfähigkeit

Übergangsgeld bei Dienstunfähigkeit: Das musst Du wissen

Hier sind die wesentlichen Punkte zur Gewährung des Übergangsgeldes bei Dienstunfähigkeit:

Wer hat Anspruch auf das Übergangsgeld?

Das Übergangsgeld wird Beamten gewährt, deren Beamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit beendet wird. Dies gilt für Beamte auf Lebenszeit und auf Zeit, die nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen entlassen werden. Beamte auf Probe haben ebenfalls Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie nach den geltenden Regelungen entlassen werden.

Wie hoch ist das Übergangsgeld?

  • Bei einer Dienstzeit von mindestens einem Jahr entspricht das Übergangsgeld den vollen letzten monatlichen Dienstbezügen.
  • Für jedes weitere volle Dienstjahr wird zusätzlich die Hälfte der monatlichen Dienstbezüge gewährt.
  • Die maximale Auszahlung beträgt das Sechsfache der letzten monatlichen Bezüge.

Beispiel:

  • Bei 10 Jahren Dienstzeit: Das Übergangsgeld entspricht dem Fünfeinhalbfachen der letzten monatlichen Bezüge.
  • Bei 20 Jahren Dienstzeit: Das Übergangsgeld entspricht dem Sechsfachen der letzten monatlichen Bezüge (die Höchstgrenze).
💡 Gut zu wissen: Das Übergangsgeld wird als Einmalzahlung ausgezahlt und soll dir helfen, die finanzielle Lücke zwischen dem Ende deiner aktiven Dienstzeit und dem Beginn möglicher Versorgungsleistungen zu überbrücken. Es ist also eine Art finanzielles Polster für den Neustart.

Zusätzlich kannst du – je nach Situation – auch Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Dazu zählen z. B. Zuschüsse zu Reha-Maßnahmen oder Förderungen für eine Umschulung, wenn du dich beruflich neu orientieren willst. Ziel ist es, dir den Weg in ein neues, stabiles Berufsleben so leicht wie möglich zu machen.
DU Zusammenstellen
DU Zusammenstellen

Fazit

So oder so: Wenn du dienstunfähig wirst, kann das finanziell richtig einschlagen. Und je früher es dich trifft, desto größer ist meist die Lücke – zwischen dem, was du brauchst, und dem, was du bekommst. Klar, als Beamter hast du Anspruch auf Pension und ggf. ein Übergangsgeld. Aber ob das ausreicht, um deinen gewohnten Lebensstandard zu halten? In vielen Fällen leider nicht.

Zwar ist es theoretisch möglich, nach der Entlassung aus dem Dienst in einem anderen Job weiterzuarbeiten – doch ob das in der Realität so klappt, ist eine ganz andere Frage. Und: Wenn du etwas dazuverdienst, kann dir das sogar auf die Pension angerechnet werden – was die Rechnung noch schwieriger macht.

Deshalb unser klarer Tipp: Denk über eine Dienstunfähigkeitsversicherung nach. Sie fängt dich finanziell auf, wenn der Staat es nicht (vollständig) kann – und sorgt dafür, dass du im Ernstfall nicht von heute auf morgen finanziell ins Leere fällst. Wir helfen dir gerne dabei, die passende Absicherung zu finden – fair, unabhängig und verständlich. Jetzt Beratungstermin sichern und vorsorgen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Dienstunfähigkeit bei Polizisten

Wenn Du als Polizist dienstunfähig wirst, wirst Du in den Ruhestand versetzt und hast Anspruch auf eine Pension. Die Höhe dieser Pension richtet sich nach Deiner Dienstzeit und Deinem letzten Gehalt. Zusätzlich kannst Du Übergangsgeld erhalten. Es soll die finanzielle Lücke bis zum Beginn der Pensionszahlungen schließen.
Ja, Du kannst trotz Dienstunfähigkeit in einem anderen Beruf arbeiten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Dein neues Erwerbseinkommen auf Deine Pension angerechnet wird, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Dies bedeutet, dass Dein zusätzliches Einkommen möglicherweise Deine Pensionszahlungen reduziert.
Das Übergangsgeld wird auf Basis Deiner letzten monatlichen Dienstbezüge und der Dauer Deiner Dienstzeit berechnet. Bei einer Dienstzeit von mindestens einem Jahr entspricht das Übergangsgeld den vollen letzten monatlichen Dienstbezügen. Für jedes weitere volle Dienstjahr wird zusätzlich die Hälfte der monatlichen Dienstbezüge gewährt, bis maximal das Sechsfache der letzten monatlichen Bezüge erreicht ist.
Ja, neben der Pension und dem Übergangsgeld können Beamte Anspruch auf weitere staatliche Leistungen haben. Dazu gehören Zuschüsse für Rehabilitation oder Umschulungsmaßnahmen, um den Übergang in ein neues Berufsfeld zu erleichtern. Diese zusätzlichen Leistungen sollen helfen, die finanzielle Belastung zu mindern und den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu unterstützen.
Picture of Hallo, ich bin Philipp Reinhardt

Hallo, ich bin Philipp Reinhardt

(Polizeikommissar a.D. & Finanzberater bei Level V)

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie es im Dienst läuft: Der Kopf ist voll, die Tage lang – und Themen wie Dienstunfähigkeit oder Altersvorsorge schiebt man gern vor sich her. Ging mir genauso.

Aber ich habe miterlebt, was passiert, wenn der Moment doch kommt – und man nicht vorbereitet ist. Deshalb sage ich heute ganz klar: Eine durchdachte Absicherung ist kein Luxus – sie ist essenziell.

Als Kollege außer Dienst unterstütze ich dich dabei, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen – bevor es zu spät ist. Gemeinsam schauen wir, wie du deine Dienstunfähigkeit sinnvoll absichern kannst, wie groß deine persönliche Versorgungslücke wirklich ist und welche Möglichkeiten du hast, gezielt gegenzusteuern. Dabei geht es nicht um starre Lösungen, sondern um einen realistischen Blick auf deinen Ruhestand – mit einem Plan B, der trägt, wenn es darauf ankommt.

Keine Standardlösungen, kein Verkaufsdruck – sondern individuelle Konzepte, die zu dir passen. Wenn du willst, gehen wir den Weg gemeinsam. Ich bin an deiner Seite – als jemand, der weiß, worauf es im Ernstfall wirklich ankommt.

Meld dich gern – ich freu mich auf unser Gespräch.

Alle Beiträge

Unser FinanzReport 2025

Kostenlos-herunterladen

Wie du in den nächsten 2 Wochen deine Finanzen fest in der Hand hast – ohne Stress. Jetzt kostenlos herunterladen!

Lerne wie du sparen kannst, ohne groß verzichten zu müssen

Erfahre 3 unbekannte Finanzhacks von Experten

Zugang zu den Assets und Investitionsmöglichkeiten der oberen 1%

Kostenlos herunterladen

Inhaltsverzeichnis