Wie hoch ist meine Beamtenpension?

Beitragsbild wie hoch Beamtenpension
Lange Zeit galt die Beamtenversorgung als ausreichend und sicher. Doch angesichts des demografischen Wandels und der sich stetig verändernden Arbeitswelt wird das Thema private Altersvorsorge auch für Beamte immer wichtiger. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du deine Beamtenpension berechnen und mögliche Versorgungslücken schließen kannst.
Beamtenpension berechnen

Wie wird die Beamtenpension berechnet?

Die Höhe Pension für Beamte wird hauptsächlich durch zwei Hauptvariablen bestimmt: die ruhegehaltsfähige Dienstzeit und die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Was heißt eigentlich "ruhegehaltsfähige Dienstzeit"?

Wenn du als Soldat oder Beamter später in den Ruhestand gehst, kommt es bei deiner Pension vor allem auf eines an: die sogenannte ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Dahinter steckt ganz einfach gesagt die Zeit, die dir für deine spätere Pension angerechnet wird.
Dazu zählen zum Beispiel:
  • die Jahre, die du aktiv im Dienst warst,
  • Wehr- oder Ersatzdienstzeiten,
  • manchmal auch frühere Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder Teilzeitzeiten – je nach Fall.
Für jedes volle Jahr in Vollzeit bekommst du aktuell 1,79375 % auf deinen Ruhegehaltssatz angerechnet. Das Maximum liegt bei 71,75 % – das erreichst du nach 40 Dienstjahren. Je mehr anrechenbare Zeit du also gesammelt hast, desto höher fällt später deine Pension aus.
Gut zu wissen: Nicht angerechnet werden hingegen zum Beispiel Zeiten, in denen du ohne Bezüge beurlaubt warst.
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

Was sind ruhegehaltsfähige Dienstbezüge?

Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge umfassen die Bezüge der letzten zwei Jahre vor der Pensionierung, einschließlich des Familienzuschlags der Stufe 1 und eventuell weiterer Zulagen.

Beispielrechnung

Ein Beamter, der nach 38 Jahren Vollzeitdienst in den Ruhestand geht, erreicht einen Ruhegehaltssatz von:

38 x 1,79375 = 68,16 %

Dieser Prozentsatz wird auf die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge angewendet, um das Ruhegehalt zu berechnen. Beispielsweise, bei ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen von 5000 Euro, beträgt das Ruhegehalt:

5000 x 0,6816 = 3408 Euro

Gut zu wissen: Geht ein Beamter vorzeitig in den Ruhestand, wird das Ruhegehalt um 3,6 % pro Jahr, maximal jedoch um 10,8 % (bzw. 14,4 % bei vorzeitigem Ruhestand ab 63 Jahren), gekürzt.

Ruhegehaltssatz – einfach & verständlich erklärt

Der Ruhegehaltssatz ist ein Prozentsatz, der zur Berechnung des Ruhegehalts (Pension) von Beamten verwendet wird. Er gibt an, wie viel Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ein Beamter als Pension erhält. Der Ruhegehaltssatz wird auf Basis der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit ermittelt und steigt mit der Anzahl der Dienstjahre.

Berechnung des Ruhegehaltssatzes

Der Ruhegehaltssatz wird mit folgender Formel berechnet:

Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (in Jahren) x 1,79375 = Ruhegehaltssatz

Beispiel

Ein Beamter, der 30 Jahre im Dienst war, würde einen Ruhegehaltssatz von:

30 x 1,79375 = 53,8125 %

erreichen.
Gut zu wissen: Der Ruhegehaltssatz ist auf maximal 71,75 % begrenzt, was bedeutet, dass selbst bei mehr als 40 Dienstjahren der Satz nicht weiter steigt.

Beispielberechnung des Ruhegehalts

Angenommen, ein Beamter hat einen Ruhegehaltssatz von 53,8125 % und ruhegehaltsfähige Dienstbezüge in Höhe von 5000 Euro: Das Ruhegehalt würde dann betragen:

5000 x 0,538125 = 2690,63 Euro

Wie wird die Beamtenpension berechnet? – Rechenbeispiel

Ein Beamter der Besoldungsgruppe A12, Stufe 12, verheiratet, ein Kind, tritt am 01.02.2020 in den Ruhestand. Der Ruhegehaltssatz beträgt 71,75 %.

Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge:

  • Grundgehalt: 4884,92 €
  • Familienzuschlag Stufe 1: 146,46 €
  • Gesamtsumme: 5031,38 € (abzüglich Absenkungsfaktor: 4998,63 €)

Berechnung des Ruhegehalts:

71,75 % x 4998,63 € = 3586,52 €

Gut zu wissen: Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs wird das Ruhegehalt entsprechend gekürzt. Hinzu kommen der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlags und das Kindergeld.
In unserem Beispiel ergibt sich eine Rentenlücke von 1.444,86 €. Dieser Betrag verdeutlicht, dass die Beamtenpension allein möglicherweise nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und möglicherweise höherer Gesundheitsausgaben im Alter ist diese Differenz erheblich. Wer als Beamter seinen Lebensstandard im Alter sichern will, sollte daher unbedingt zusätzlich privat vorsorgen. Durch gezielte private Vorsorgemaßnahmen, wie zum Beispiel eine private Rentenversicherung oder regelmäßige Sparpläne, kann diese Lücke wirksam geschlossen werden.

Rentenlücke als Beamter mit maßgeschneidertem Finanzkonzept schließen

Wir sind dein bester Ansprechpartner! Profitiere von unserem Know-how und vereinbare noch heute einen kostenlosen Beratungstermin.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Beamter Rentenlücke schließen

Wie Beamte ihre Rentenlücke schließen können – und warum sie jetzt handeln sollten

Viele Beamte gehen davon aus, dass ihre Pension im Alter schon reichen wird. Doch die Realität sieht oft anders aus: Die staatliche Versorgung deckt häufig nicht alle Ausgaben – und plötzlich entsteht eine Rentenlücke, die im Ruhestand richtig weh tun kann.

Stell dir vor: Du hast Jahrzehnte lang deinen Dienst geleistet – und im Alter musst du plötzlich den Gürtel enger schnallen. Keine spontanen Reisen, weniger finanzielle Freiheit, vielleicht sogar Sorgen um laufende Kosten. Das ist nicht das, was du dir verdient hast. Aber die gute Nachricht ist: Du kannst heute schon etwas dagegen tun.
rürup-Rente-3

Rürup-Rente: Jetzt Steuern sparen – später davon profitieren

Die Rürup- bzw. Basisrente ist besonders für Beamte spannend. Du kannst jährlich einen großen Teil deiner Beiträge steuerlich absetzen – das entlastet dich schon heute. Und im Alter bekommst du eine sichere Zusatzrente. Das Beste: Die Rürup-Rente ist vor Pfändung geschützt und damit auch in schwierigen Zeiten ein solides Fundament.
Rente Leistung

Fondsgebundene Rentenversicherung: Mehr Flexibilität, mehr Chancen

Du willst nicht nur sicher, sondern auch chancenreich vorsorgen? Dann ist eine fondsgebundene Rentenversicherung genau das Richtige. Du bestimmst, wie viel du einzahlen willst – und wie du dein Geld investieren möchtest. Ob monatliche Rente oder Einmalauszahlung – du bleibst flexibel. Und: Hinterbliebenenschutz oder Inflationsanpassung sind oft inklusive.
etf sparplan

Investmentfonds und ETFs: Auch mit kleinen Beträgen sinnvoll vorsorgen

Wenn du dein Geld breiter streuen und am Kapitalmarkt teilhaben willst, sind Fonds oder ETFs ideal. Du brauchst kein Finanzexperte zu sein – mit der richtigen Begleitung kannst du langfristig Vermögen aufbauen. Schon 50 oder 100 Euro im Monat machen auf Dauer einen großen Unterschied.
Immobilie

Immobilien: Vorsorge zum Anfassen

Ob selbst bewohnt oder vermietet – eine Immobilie gibt dir Stabilität im Alter. Sie schützt vor Mieterhöhungen, bringt im besten Fall laufende Einnahmen und bietet gute Chancen auf Wertsteigerung. Gerade in Zeiten von Inflation ein echtes Plus für deine Altersvorsorge.

Sicher vorsorgen – ohne auf Freiheit zu verzichten

Du hast mehr Möglichkeiten, für später vorzusorgen, als du vielleicht denkst. Und das Beste: Du musst weder auf Sicherheit noch auf Flexibilität verzichten. Wichtig ist nur, dass du früh anfängst. Lass uns in Ruhe besprechen, was zu dir passt – klar, ehrlich und auf Augenhöhe.

Jetzt kostenloses Beratungsgespräch sichern

Fazit

Ein entspannter Ruhestand fällt nicht vom Himmel – du musst ihn dir heute schon gestalten. Die gute Nachricht: Du hast viele Möglichkeiten, wie du dich finanziell gut aufstellen kannst. Wichtig ist nur, dass du rechtzeitig den ersten Schritt machst.

Und genau dabei unterstützen wir dich. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und finden gemeinsam heraus, was wirklich zu dir passt – ohne Fachchinesisch, dafür mit ehrlichem Rat und einem Plan, der zu deinem Leben passt. Lass uns einfach mal sprechen – ganz unverbindlich!

Wie hoch ist die Beamtenpension? – die meistgestellten Fragen

Die Pension von Beamten unterliegt der vollen Besteuerung als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Dies bedeutet, dass die monatlichen Pensionszahlungen, die ein Beamter nach dem Eintritt in den Ruhestand erhält, genauso besteuert werden wie das Gehalt während der aktiven Dienstzeit. Die Beamtenpension wird nach den allgemeinen Einkommenssteuerrichtlinien versteuert. Dabei gelten die persönlichen Steuermerkmale des Pensionärs, wie Steuerklasse und Freibeträge, die bei der Berechnung der Steuerabzüge berücksichtigt werden.

Zusätzlich zur regulären Besteuerung kann ein sogenannter Versorgungsfreibetrag gewährt werden. Dieser Freibetrag dient dazu, die steuerliche Belastung zu mindern und beträgt maximal 3000 Euro pro Jahr. In einigen Fällen können noch kleinere Zuschläge hinzukommen, abhängig von individuellen Faktoren wie dem Dienstalter und der Höhe der Pension. Der genaue Betrag des Versorgungsfreibetrags wird jährlich festgelegt und kann variieren.

Pensionäre sind verpflichtet, ihre Pension in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Hierbei werden die Pensionsbezüge als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit deklariert. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung der Steuererklärung professionelle Hilfe zu holen, um alle möglichen Freibeträge und Abzüge optimal zu nutzen.
Die Mindestversorgung stellt sicher, dass Beamte nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ein Existenzminimum erhalten, selbst wenn ihre ruhegehaltsfähige Dienstzeit oder ihre ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge gering sind. Diese Regelung ist besonders wichtig für Beamte, die nur wenige Jahre im Dienst waren oder aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen frühzeitig in den Ruhestand gehen mussten.

Amtsabhängige und amtsunabhängige Mindestversorgung

Es gibt zwei Arten der Mindestversorgung:

  1. Amtsabhängige Mindestversorgung: Diese gilt für Beamte, die mindestens fünf Jahre im Dienst waren. Der Ruhegehaltssatz beträgt hierbei 35 % der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Diese Form der Mindestversorgung ist abhängig vom letzten Amt, das der Beamte bekleidet hat, und richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in der der Beamte zuletzt tätig war.
  2. Amtsunabhängige Mindestversorgung: Diese gilt ebenfalls für Beamte mit mindestens fünf Jahren Dienstzeit, jedoch unabhängig von der Besoldungsgruppe. Der Ruhegehaltssatz beträgt hier 65 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A4, unabhängig davon, welches Amt der Beamte zuletzt bekleidet hat.
Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge werden durch einen Absenkungsfaktor angepasst, um die frühere jährliche Sonderzahlung für aktive Beamte zu berücksichtigen. Diese Sonderzahlung, auch als Weihnachtsgeld bekannt, wurde im Laufe der Jahre in die laufenden Bezüge eingerechnet. Allerdings war die Höhe dieser Sonderzahlung für die Versorgungsempfänger (Pensionäre) geringer als für aktive Beamte. Um diese Diskrepanz auszugleichen und eine faire Berechnung der Pensionen zu gewährleisten, werden die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge mit einem Absenkungsfaktor multipliziert.
Der Absenkungsfaktor variiert je nach Besoldungsgruppe und stellt sicher, dass die Pensionen angemessen und gerecht berechnet werden. Hier sind einige Beispiele für die Absenkungsfaktoren nach Besoldungsgruppen:
  • Besoldungsgruppen A5 – A6: Absenkungsfaktor von 1,00000
  • Besoldungsgruppen A7 – A8: Absenkungsfaktor von 0,99518
  • Alle übrigen Besoldungsgruppen: Absenkungsfaktor von 0,99349
Diese Faktoren werden auf die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge angewendet, um die endgültigen Bezüge zu ermitteln, die als Basis für die Pensionsberechnung dienen.

Beispielrechnung

Angenommen, ein Beamter der Besoldungsgruppe A12 hat ruhegehaltsfähige Dienstbezüge von 5000 Euro. Der Absenkungsfaktor für diese Besoldungsgruppe beträgt 0,99349. Die angepassten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge würden dann wie folgt berechnet:

5000 Euro x 0,99349 = 4967,45 Euro

Diese angepassten Bezüge werden anschließend mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert, um das tatsächliche Ruhegehalt zu berechnen.
Picture of Hi, ich bin Harry Saupe

Hi, ich bin Harry Saupe

(Spezialist für private Krankenversicherung & Beamtenversorgung)
(Finanzberater bei Level V)

Ich helfe dir dabei, die passende private Krankenversicherung zu finden – individuell abgestimmt auf deine Lebenssituation. Ob Beamter, Selbstständiger oder angestellte Person mit dem Wunsch nach besserer Absicherung: Gemeinsam finden wir eine Lösung, die langfristig zu dir passt.

Ich habe meine Ausbildung bei der größten privaten Krankenversicherung Deutschlands gemacht und bringe fundiertes Fachwissen genauso mit wie ein offenes Ohr für deine Fragen. Bei mir gibt’s klare Antworten statt Fachchinesisch – und eine Beratung auf Augenhöhe.

Mein Motto: „Die richtige PKV sorgt dafür, dass du dich um deine Gesundheit keine Sorgen machen musst – heute nicht, und auch nicht im Alter.“

Lass uns sprechen – ich bin für dich da.

Alle Beiträge

Unser FinanzReport 2025

Kostenlos-herunterladen

Wie du in den nächsten 2 Wochen deine Finanzen fest in der Hand hast – ohne Stress. Jetzt kostenlos herunterladen!

Lerne wie du sparen kannst, ohne groß verzichten zu müssen

Erfahre 3 unbekannte Finanzhacks von Experten

Zugang zu den Assets und Investitionsmöglichkeiten der oberen 1%

Kostenlos herunterladen

Inhaltsverzeichnis