Wie wird die Beamtenpension berechnet?
Was heißt eigentlich "ruhegehaltsfähige Dienstzeit"?
- die Jahre, die du aktiv im Dienst warst,
- Wehr- oder Ersatzdienstzeiten,
- manchmal auch frühere Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder Teilzeitzeiten – je nach Fall.
Was sind ruhegehaltsfähige Dienstbezüge?
Beispielrechnung
38 x 1,79375 = 68,16 %
5000 x 0,6816 = 3408 Euro
Ruhegehaltssatz – einfach & verständlich erklärt
Berechnung des Ruhegehaltssatzes
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (in Jahren) x 1,79375 = Ruhegehaltssatz
Beispiel
30 x 1,79375 = 53,8125 %
Beispielberechnung des Ruhegehalts
5000 x 0,538125 = 2690,63 Euro
Wie wird die Beamtenpension berechnet? – Rechenbeispiel
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge:
- Grundgehalt: 4884,92 €
- Familienzuschlag Stufe 1: 146,46 €
- Gesamtsumme: 5031,38 € (abzüglich Absenkungsfaktor: 4998,63 €)
Berechnung des Ruhegehalts:
71,75 % x 4998,63 € = 3586,52 €
Rentenlücke als Beamter mit maßgeschneidertem Finanzkonzept schließen
Wir sind dein bester Ansprechpartner! Profitiere von unserem Know-how und vereinbare noch heute einen kostenlosen Beratungstermin.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wie Beamte ihre Rentenlücke schließen können – und warum sie jetzt handeln sollten
Stell dir vor: Du hast Jahrzehnte lang deinen Dienst geleistet – und im Alter musst du plötzlich den Gürtel enger schnallen. Keine spontanen Reisen, weniger finanzielle Freiheit, vielleicht sogar Sorgen um laufende Kosten. Das ist nicht das, was du dir verdient hast. Aber die gute Nachricht ist: Du kannst heute schon etwas dagegen tun.
Rürup-Rente: Jetzt Steuern sparen – später davon profitieren
Fondsgebundene Rentenversicherung: Mehr Flexibilität, mehr Chancen
Investmentfonds und ETFs: Auch mit kleinen Beträgen sinnvoll vorsorgen
Immobilien: Vorsorge zum Anfassen
Sicher vorsorgen – ohne auf Freiheit zu verzichten
Du hast mehr Möglichkeiten, für später vorzusorgen, als du vielleicht denkst. Und das Beste: Du musst weder auf Sicherheit noch auf Flexibilität verzichten. Wichtig ist nur, dass du früh anfängst. Lass uns in Ruhe besprechen, was zu dir passt – klar, ehrlich und auf Augenhöhe.
Jetzt kostenloses Beratungsgespräch sichernFazit
Und genau dabei unterstützen wir dich. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und finden gemeinsam heraus, was wirklich zu dir passt – ohne Fachchinesisch, dafür mit ehrlichem Rat und einem Plan, der zu deinem Leben passt. Lass uns einfach mal sprechen – ganz unverbindlich!
Wie hoch ist die Beamtenpension? – die meistgestellten Fragen
Wie wird die Beamtenpension besteuert?
Zusätzlich zur regulären Besteuerung kann ein sogenannter Versorgungsfreibetrag gewährt werden. Dieser Freibetrag dient dazu, die steuerliche Belastung zu mindern und beträgt maximal 3000 Euro pro Jahr. In einigen Fällen können noch kleinere Zuschläge hinzukommen, abhängig von individuellen Faktoren wie dem Dienstalter und der Höhe der Pension. Der genaue Betrag des Versorgungsfreibetrags wird jährlich festgelegt und kann variieren.
Pensionäre sind verpflichtet, ihre Pension in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Hierbei werden die Pensionsbezüge als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit deklariert. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung der Steuererklärung professionelle Hilfe zu holen, um alle möglichen Freibeträge und Abzüge optimal zu nutzen.
Was hat es mit der Mindestversorgung auf sich?
Amtsabhängige und amtsunabhängige Mindestversorgung
Es gibt zwei Arten der Mindestversorgung:- Amtsabhängige Mindestversorgung: Diese gilt für Beamte, die mindestens fünf Jahre im Dienst waren. Der Ruhegehaltssatz beträgt hierbei 35 % der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Diese Form der Mindestversorgung ist abhängig vom letzten Amt, das der Beamte bekleidet hat, und richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in der der Beamte zuletzt tätig war.
- Amtsunabhängige Mindestversorgung: Diese gilt ebenfalls für Beamte mit mindestens fünf Jahren Dienstzeit, jedoch unabhängig von der Besoldungsgruppe. Der Ruhegehaltssatz beträgt hier 65 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A4, unabhängig davon, welches Amt der Beamte zuletzt bekleidet hat.
Was ist der Absenkungsfaktor?
- Besoldungsgruppen A5 – A6: Absenkungsfaktor von 1,00000
- Besoldungsgruppen A7 – A8: Absenkungsfaktor von 0,99518
- Alle übrigen Besoldungsgruppen: Absenkungsfaktor von 0,99349
Beispielrechnung
5000 Euro x 0,99349 = 4967,45 Euro
Hallo, ich bin Franz Paufler
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.