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Ausfallbürgschaft nach § 63b Soldatenversorgungsgesetz (SVG) – einfach & verständlich erklärt

Ausfallbürgschaft nach § 63b Soldatenversorgungsgesetz svg
Soldaten im Auslandseinsatz sind zahlreichen Risiken ausgesetzt, die sowohl physischer als auch psychischer Natur sein können. Dazu gehören Kampfhandlungen, Terroranschläge und Erkrankungen aufgrund ungewohnter klimatischer Bedingungen oder mangelnder medizinischer Versorgung. Zusätzlich sorgt der Auslandseinsatz auch für eine gewisse psychische Belastung, die sich im schlimmstenfall zu einer psychischen Erkrankung entwickeln kan, wie zum Beispiel eine postraumatische  Belastungsstörungen (PTBS). Obwohl gesetzliche Regelungen, wie die Beschädigtenversorgung nach § 63b Soldatenversorgungsgesetz (SVG), einen wichtigen Schutz bieten, ist für eine umfassende Absicherung auch Eigeninitiative gefragt. Soldaten müssen bzw. sollten sich daher zusätzlich privat absichern, um eine vollständige Absicherung für sich und ihre Familien sicherzustellen.
Was ist die Ausfallbürgschaft

Was ist die Ausfallbürgschaft nach § 63b Soldatenversorgungsgesetz (SVG)?

Die Ausfallbürgschaft des Bundes ist eine besonders wertvolle Regelung, die Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz einen umfassenden zusätzlichen Schutz bietet. Diese Bürgschaft greift immer dann, wenn eine reguläre Unfallversicherung aufgrund von sogenannten Kriegsklauseln ihre Leistungen verweigern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Ausfallbürgschaft nach § 63b Soldatenversorgungsgesetz (SVG) greifen kann?

Damit die Ausfallbürgschaft des Bundes greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Soldat muss über eine aktive private Unfallversicherung verfügen.
  2. Der Auslandseinsatz muss dem Versicherer gemeldet worden sein.
  3. Der Soldat selbst muss der Versicherungsnehmer der Unfallversicherung sein.
  4. Alle Beiträge zur Unfallversicherung müssen vollständig und fristgerecht gezahlt worden sein.

Gut zu wissen: Die Unfallversicherung bleibt auch für Soldaten im Auslandseinsatz von großer Bedeutung. Obwohl die „Kriegsklausel“ der Unfallversicherung im Falle eines militärischen Einsatzes greift und eine Leistung ausschließt, stellt die Ausfallbürgschaft des Bundes sicher, dass dennoch ein finanzieller Schadensausgleich erfolgt. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Lebensversicherungen, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Versicherungen braucht ein Soldat noch beim Auslandseinsatz?

Neben der Ausfallbürgschaft sind verschiedene andere Versicherungen für Soldaten im Auslandseinsatz relevant:

  • Lebensversicherung: Bietet Schutz im Todesfall und unterstützt die Hinterbliebenen finanziell.
  • Unfallversicherung: Greift bei Verletzungen und deckt Behandlungskosten sowie eventuelle Invaliditätsrenten ab.
  • Krankenversicherung: Sichert die medizinische Versorgung im Einsatzgebiet ab.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung: Bietet finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Dienstunfähigkeit.

Wie schließe ich die Ausfallbürgschaft nach § 63b SVG ab?

Der Abschluss einer Ausfallbürgschaft nach § 63b SVG erfolgt automatisch durch die gesetzlichen Bestimmungen. Soldaten müssen keine zusätzlichen Anträge stellen. Allerdings ist es wichtig, dass Soldaten und ihre Familien über die genauen Bedingungen und Leistungen informiert sind. Dies kann durch Beratungsgespräche mit den zuständigen Behörden oder spezialisierten Versicherungsberatern wie uns erfolgen.

Fazit

Soldaten ohne private Unfallversicherung haben keinen Anspruch auf die Ausfallbürgschaft des Bundes und erhalten im Schadensfall keine Leistungen. Daher ist es unerlässlich, dass Soldaten vor dem Auslandseinsatz eine entsprechende Unfallversicherung abschließen und sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die Ausfallbürgschaft erfüllt sind. Gerne unterstützen wir dich dabei. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Ausfallbürgschaft nach § 63b Soldatenversorgungsgesetz (SVG) FAQ - die meistgestellten Fragen

Wenn die Voraussetzungen für die Ausfallbürgschaft nicht erfüllt sind, erhalten Soldaten und ihre Familien im Schadensfall keine Leistungen aus dieser Bürgschaft. Es ist daher unerlässlich, dass alle Bedingungen, wie die aktive private Unfallversicherung und die Meldung des Auslandseinsatzes, erfüllt sind.
Die Ausfallbürgschaft deckt sowohl die unmittelbaren Kosten der medizinischen Versorgung als auch langfristige finanzielle Unterstützungen für die Familie des Soldaten ab. Dies umfasst z.B. Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen und eventuelle Rentenzahlungen.
Neben der Ausfallbürgschaft sind verschiedene andere Versicherungen für Soldaten im Auslandseinsatz relevant:

  • Lebensversicherung: Bietet Schutz im Todesfall und unterstützt die Hinterbliebenen finanziell.
  • Unfallversicherung: Greift bei Verletzungen und deckt Behandlungskosten sowie eventuelle Invaliditätsrenten ab.
  • Krankenversicherung: Sichert die medizinische Versorgung im Einsatzgebiet ab.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung: Bietet finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Dienstunfähigkeit.
Die Ausfallbürgschaft greift sofort, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die reguläre Unfallversicherung ihre Leistungen aufgrund der Kriegsklausel verweigert. Die Bearbeitungszeit für die endgültige Auszahlung kann jedoch variieren und hängt von der Prüfung durch die zuständigen Stellen ab.
Die Ausfallbürgschaft gilt grundsätzlich für alle Auslandseinsätze, die unter die Kriegsklausel fallen. Allerdings können spezifische Regelungen je nach Einsatzland und Einsatzart variieren. Es ist daher ratsam, sich vor dem Einsatz über die genauen Bedingungen und möglichen Unterschiede zu informieren.

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