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bAV stärken: Das plant Arbeitsminister „Heil“

BAV Stärken ARbeitsminister Heil
Die Bundesregierung hat Ende Mai 2024 das Rentenpaket II verabschiedet, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu sichern. Parallel dazu plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine umfassende Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), um deren Verbreitung und Attraktivität zu steigern. Diese Reform soll dazu beitragen, die finanzielle Sicherheit der Arbeitnehmer im Ruhestand zu verbessern und die Rentenlücke zu schließen, die durch das sinkende Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht.

Rentenpaket II: eine kurze Zusammenfassung der Inhalte

Das Rentenpaket II zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland langfristig zu sichern. Die wichtigsten Elemente dieses Pakets sind:

Stabilisierung des Rentenniveaus:
  • Das Rentenniveau soll dauerhaft bei 48 Prozent des durchschnittlichenEinkommens gesichert werden.
  • Die Bundesregierung ist verpflichtet, im Jahr 2035 einen Bericht vorzulegen, um zu bewerten, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Rentenniveau auch über 2040 hinaus zu halten.


Einführung des Generationenkapitals:
Es soll das sogennannte Generationenkapital  eingeführt werden, das durch Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Bundesvermögen aufgebaut wird. Ab 2036 sollen aus den Erträgen dieses Kapitals jährlich etwa zehn Milliarden Euro in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Ziel ist es, die Rentenbeiträge zu stabilisieren und die Beitragszahler langfristig zu entlasten.

Stärkung der Nachhaltigkeitsrücklage:
Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben. Dies soll die unterjährige Liquidität der Rentenversicherung stärken und ihre finanzielle Stabilität erhöhen.  

Diese Änderungen sollen die bAV stärken

Obwohl die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine bedeutende Ergänzung zur gesetzlichen Rente ist, bleibt ihre Verbreitung hinter den Erwartungen zurück. Derzeit hat nur etwa jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland eine bAV. Besonders in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigen Einkommen ist die Durchdringung gering. Diese Ungleichverteilung führt zu einer unzureichenden Altersvorsorge bei vielen Arbeitnehmern und birgt das Risiko einer zunehmenden Altersarmut.

Hubertus Heil hat diese Problematik erkannt und will darum die 2018 eingeführten Sozialpartnermodelle weiter stärken. Das neue Gesetz soll es leichter machen, bestehende Sozialpartnermodelle auf andere Branchen und auch auf Betriebe ohne Tarifbindung zu übertragen. Zukünftig könnten alle Arbeitsverhältnisse im Zuständigkeitsbereich der beteiligten Gewerkschaften von diesen Modellen profitieren. Auch könnten Tarifparteien einer Branche sich einem bestehenden Modell anschließen, ohne es selbst verwalten zu müssen. Dadurch soll die Zahl der Teilnehmer erheblich steigen, was Stabilität und Chancen erhöht.

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Fazit

Die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der bAV sollen langfristig die finanzielle Stabilität der Arbeitnehmer im Ruhestand verbessern. Durch die Erweiterung der bAV könnten mehr Menschen von einer zusätzlichen Altersvorsorge profitieren, was ihre Gesamtrente erhöht und die Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente verringert. Für Unternehmen bedeuten die Anreize, dass sie ihren Mitarbeitern attraktivere Arbeitsbedingungen bieten können, was die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit stärkt.

Betriebsrente stärken FAQ – die meistgestellten Fragen

Sozialpartnermodelle sind eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geregelt wird. Diese Modelle wurden im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) 2018 eingeführt, um die Verbreitung und Attraktivität der bAV zu erhöhen. Hier sind die wesentlichen Merkmale und Ziele der Sozialpartnermodelle:

  1. Tarifvertragliche Grundlage: Sozialpartnermodelle basieren auf Tarifverträgen, die zwischen den Sozialpartnern, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, ausgehandelt werden. Dies sorgt für eine kollektive Regelung und Absicherung der bAV.

  2. Renditeorientierte Kapitalanlage: Ein zentrales Element dieser Modelle ist die Möglichkeit, stärker in renditeorientierte Anlagen wie Aktien zu investieren. Im Gegensatz zu traditionellen Betriebsrenten, die häufig auf sicherere, aber niedrig verzinste Anlageformen setzen, bieten Sozialpartnermodelle potenziell höhere Renditen.

  3. Verzicht auf feste Rentengarantien: Um die höhere Rendite zu ermöglichen, verzichten Sozialpartnermodelle auf feste Garantien für die künftige Rentenhöhe. Das bedeutet, dass die ausgezahlte Rente variieren kann, abhängig von der Performance der gewählten Anlagen.

  4. Risikoteilung: Da es keine festen Garantien gibt, teilen sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Anlagerisiko. Dies kann zu höheren Renten führen, aber auch zu Schwankungen in den Rentenauszahlungen.
Das Rentenpaket II wurde Ende Mai 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland langfristig zu sichern. Es beinhaltet Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenniveaus, die Einführung des Generationenkapitals und die Stärkung der Nachhaltigkeitsrücklage.
Eine renditeorientierte Kapitalanlage, wie sie in Sozialpartnermodellen vorgesehen ist, bietet potenziell höhere Renditen im Vergleich zu traditionellen, sichereren Anlageformen. Dies kann zu höheren Rentenauszahlungen für die Arbeitnehmer führen. Wer eine bAV mit höheren Renditen wünscht, muss trotzdem nicht erst bis zur Einführung der von Hubertus Heil geplanten Gesetze warten.

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