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Betriebsrente & BKV einführen: Diese 4 Fehler solltest du vermeiden

Betriebliche Altersvorsorge Fehler Beitragsbild
Die betriebliche Altersvorsorge bzw. Betriebsrente und die betriebliche Krankenversicherung (BKV) sind zwei der stärksten Instrumente, um Mitarbeiter zu binden und als Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv zu bleiben.

In der Praxis scheitern jedoch viele Unternehmen an der richtigen Umsetzung dieser Instrumente. Dies führt dazu, dass das volle Potenzial dieser Leistungen nicht ausgeschöpft wird und die Unternehmen weder von einer erhöhten Mitarbeiterbindung noch von einer beschleunigten Rekrutierung neuer Fachkräfte profitieren. Nachfolgend zeigen wir dir die häufigsten Fehler und wie du sie vermeiden kannst

1.Fehler: Entgeltumwandlung nicht aktiv angeboten

Aufgrund des demografischen Wandels wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Deshalb hat der Gesetzgeber 2002 festgelegt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat. Ab 2019 bist du als Arbeitgeber zusätzlich verpflichtet, die umgewandelten Beträge mit 15 % zu bezuschussen.

Das bedeutet für dich als Arbeitgeber: Wenn du rechtlich auf der sicheren Seite sein willst, musst du deinen Mitarbeitern die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) anbieten und dies schriftlich dokumentieren. Auch wenn der Mitarbeiter vielleicht kein Interesse an einer Beratung hat.

So erfüllst du die gesetzlichen Mindestanforderungen und bist rechtlich abgesichert. Denn wenn ein Mitarbeiter dein Unternehmen verlässt und eine solche Beratung nicht stattgefunden hat, kann ein findiger Anwalt leicht Schadensersatzansprüche gegen dich geltend machen, weil du deine Pflichten als Arbeitgeber vernachlässigt hast.

Gut zu wissen: Die Beratung deiner Mitarbeiter zum Thema bAV muss für dich kein großer Aufwand sein. Als unabhängige Finanzberater können wir diese Aufgabe gerne für dich übernehmen. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
Darum einheitliche BAV Lösung/ Betriebsrente

2.Fehler: Keine einheitliche bAV-Lösung in deinem Unternehmen

Ein Mitarbeiter hat einen Vertrag bei der Allianz, ein anderer hat sich für eine bAV bei der DEVK entschieden und ein weiterer ist bei der Swiss Life versichert. Auf den ersten Blick mag es vorteilhaft erscheinen, wenn sich deine Mitarbeiter selbst um ihre bAV kümmern. Aber eigentlich willst du das gar nicht! Warum nicht?

Wenn deine Mitarbeitenden bei verschiedenen bAV-Anbietern versichert sind, wird es nicht nur für dich schnell unübersichtlich, sondern bedeutet auch einen erheblichen Mehraufwand für deine Lohnbuchhaltung. Das muss nicht sein! Zwar hat dein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, aber du als Arbeitgeber kannst entscheiden, bei welchem Anbieter die bAV durchgeführt wird.

Du hast also die Möglichkeit, über eine Versorgungsordnung eine einheitliche betriebliche bAV-Lösung vorzugeben. Davon solltest du Gebrauch machen, denn eine einheitliche Lösung für alle Mitarbeiter bedeutet für dich weniger Aufwand. Gleichzeitig ist sie ein Garant dafür, dass du alle deine Mitarbeiter gleich behandelst und das Gleichbehandlungsgesetz zu 100 Prozent einhältst.

3.Fehler: bAV mit zu geringer Rendite

Normalerweise führt man eine bAV nicht nur ein, weil die Mitarbeiter einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, sondern auch, um die Mitarbeiter zu binden. Das klappt aber nur, wenn du ein Produkt wählst, das eine gute Rendite bei möglichst geringen Kosten bietet.

Nehmen wir mal an, Unternehmer A schaut weder auf die Rendite noch auf die Kosten und schließt eine betriebliche Altersvorsorge ab, die seinen Mitarbeitern eine monatliche Rente von 500 Euro ermöglicht. Kein Wunder, dass nur rund ein Fünftel seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Angebot annimmt. Unternehmer B überlegt sich, was er machen kann, und entscheidet sich für eine bAV-Lösung, die seinen Mitarbeitern bei gleichem Aufwand eine monatliche Rente von 1.800 Euro ermöglicht.

Kein Wunder, dass sich 85 % seiner Mitarbeiter für dieses Angebot entscheiden. Jetzt mal ganz ehrlich: Welcher Unternehmer hat deiner Meinung nach eine höhere Mitarbeiterbindung? Welches Unternehmen hat die loyaleren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Gut zu wissen: Die meisten Altverträge haben ein Problem – die Rendite. Die Verzinsung ist viel zu niedrig, weil die Investmentlogik ziemlich altmodisch ist. Das trifft in der Regel auf gut 90 Prozent aller alten bAV-Altverträge zu. Es kann sich also lohnen, darüber nachzudenken, ob man die bestehende baV-Lösung durch eine neue ersetzen möchte.

Du suchst eine bAV mit optimaler Rendite für deine Firma?

Wir finden für Dich die beste Lösung. Natürlich können wir auch bestehende Verträge überprüfen und renditestärkere Alternativen aufzeigen.

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4. Fehler: die Möglichkeiten der bAV nicht Vollendens ausgenutzt

Wenn dein Arbeitnehmer sich für eine Entgeltumwandlung entschieden hat, bist du zwar nur zu einer Bezuschussung von 15 % verpflichtet. Aber überleg dir, ob du diesen Zuschuss nicht erhöhen möchtest. Warum?

Wenn du nur das gesetzliche Minimum bezuschusst, erfüllst du zwar deine Pflicht. Aber es zeigt nicht, dass du deine Mitarbeiter wirklich wertschätzt. Im Gegenteil: Mancher Arbeitnehmer könnte deinen nur 15 %igen Zuschuss negativ auslegen, weil du ja durch seine Entgeltumwandlung in Form von Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen profitierst.

Deshalb empfehlen wir den von uns betreuten Unternehmen, immer einen Zuschuss von 20% zu zahlen. Das ist für sie völlig kostenlos. Wenn du sichergehen willst, dass ein Großteil deiner Mitarbeiter eine bAV abschließt, kannst du auch 25 % Zuschuss zahlen.

Das macht dich als Arbeitgeber natürlich noch interessanter, vor allem, wenn du die Möglichkeiten der bAV voll ausschöpfst. So könntest du deinem Mitarbeiter statt einer Lohnerhöhung, die ohnehin nicht in voller Höhe bei ihm ankommt, ihm 100 Euro zusätzlich für seine bAV geben.

Tipp:

Arbeitssuchende achten heute auf Zusatzleistungen, die einen echten Nutzen für sie haben. Dazu gehört auf keinen Fall der obligatorische Obstkorb. Ersetze ihn in deiner Stellenanzeige durch 50 € BaV und du wirst sehen, du wie deutlich die Bewerberzahl zunehmen wird.

Fazit

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in vielen Unternehmen nach wie vor ein vernachlässigtes Thema. Dies dürfte nicht zuletzt daran liegen, dass ihre Wirkung als Instrument der Mitarbeiterbindung oft unterschätzt wird.

Dabei ist es unbestritten, dass die bAV ebenso wie die betriebliche Krankenversicherung (BKV) derzeit zu den größten Stellschrauben gehört, um Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an ein Unternehmen zu binden. Möchtest auch du als Unternehmer von den Vorteilen einer bAV und/oder einer BKV profitieren?

Als Versicherungsmakler unterstützen wir dich gerne dabei. Von der Auswahl des Anbieters über die Versorgungsordnung bis hin zur Beratung deiner Mitarbeiter bieten wir dir ein Rundum-Sorglos-Paket. Jetzt Kontakt aufnehmen!

P. S. Wenn du eine Einschätzung zu bereits bestehenden bAV-Verträgen in deinem Unternehmen wünschst, können wir dir ebenfalls weiterhelfen. Melde dich für ein kostenloses Telefonat an!

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