Hinterbliebenenversorgung für Soldaten

Hinterbliebenenversorgung für Soldaten

Wie ist meine Familie im Ernstfall abgesichert?

Soldat zu sein, war schon immer dein Traumberuf. Darum hast du dich mit 17 für den freiwilligen Wehrdienst (FWD) entschieden. Nach den ersten 23 Monaten, die du erfolgreich gemeistert hast, hast du dich  als Soldat auf Zeit (SaZ) zu verpflichten. Jetzt bist du bereits einige Jahre im Dienst. Mittlerweile hast du sogar geheiratet und bist stolze Mutter oder stolzer Vater eines strammen Jungen oder eines süßen Mädchens geworden. Spätestens jetzt solltest du dir Gedanken über die Hinterbliebenenversorgung für Soldaten machen und dich darüber informieren, wie du eventuelle Versorgungslücken schließen kannst. Schließlich soll deine Familie im Ernstfall optimal abgesichert sein, denn als Soldat im Dienst bist du tagtäglich besonderen Gefahren ausgesetzt, die im schlimmsten Fall dein Leben kosten können.
Hinterbliebenenversorgung Soldaten Gesetze

Hinterbliebenenversorgung für Soldaten: die gesetzlichen Grundlagen

Bundesversorgungsgesetz (BVG): Das BVG regelt die Versorgung von Soldaten und ihren Hinterbliebenen im Falle einer Dienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls. Es umfasst eine Vielzahl von Leistungen, darunter:
  • Finanzielle Unterstützung in Form von Renten oder einmaligen Zahlungen für Hinterbliebene.
  • Zusätzliche Hilfen für Hinterbliebene, wie z.B. Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung oder Familienberatung usw.
Soldatenversorgungsgesetz (SVG): Das SVG spezifiziert die Ansprüche und Leistungen, die Soldaten und ihre Hinterbliebenen bei Invalidität oder Tod während der Dienstzeit erhalten. Wichtige Bestimmungen des SVG sind:
  • Hinterbliebenenversorgung: Renten und Beihilfen für Ehepartner, Kinder und andere Angehörige im Todesfall eines Soldaten.
  • Zusatzleistungen: Unterstützung bei besonderen Belastungen, wie z.B. psychologischer Betreuung für traumatisierte Hinterbliebene usw.

Welche Leistungen gibt es bei der Hinterbliebenenversorgung für Soldaten?

Die Hinterbliebenenversorgung für die Familien von Soldaten umfasst eine Vielzahl von Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen, darunter:

Pensionen und Renten

  • Witwen- und Witwerrente: Diese Rente wird an den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner eines verstorbenen Soldaten gezahlt.
  • Waisenrente: Kinder eines verstorbenen Soldaten haben Anspruch auf eine Waisenrente.
  • Ruhegehalt für überlebende Eltern: In bestimmten Fällen können auch die Eltern eines verstorbenen Soldaten ein Ruhegehalt erhalten, insbesondere wenn sie von der Unterstützung ihres Kindes abhängig waren.

Einmalige Entschädigungszahlungen

  • Sterbegeld: Das Sterbegeld ist eine einmalige Zahlung, die den Hinterbliebenen des verstorbenen Soldaten zur Deckung der unmittelbar anfallenden Kosten nach dem Tod zur Verfügung gestellt wird.
  • Einmalige Beihilfen für Bestattungskosten: Diese Beihilfen sollen die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten mindern und den Hinterbliebenen eine würdige Bestattung des Soldaten ermöglichen.

Gesundheits- und Pflegeleistungen

  • Krankenversicherung für Hinterbliebene: Hinterbliebene Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in der Krankenversicherung des verstorbenen Soldaten versichert bleiben. Dies stellt sicher, dass sie Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung haben.
  • Psychologische Betreuung und Traumahilfe: Der Verlust eines Angehörigen kann schwerwiegende psychische Folgen haben. Die Bundeswehr bietet daher psychologische Betreuung und Traumahilfe an, um den Hinterbliebenen bei der Bewältigung ihrer Trauer und der Anpassung an das Leben nach dem Verlust zu helfen.

Bildungs- und Ausbildungsförderungen

Kinder von verstorbenen Soldaten können finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien oder Ausbildungszuschüssen erhalten. Diese Förderungen sollen sicherstellen, dass die Kinder ihre Ausbildung fortsetzen und ihre beruflichen Ziele erreichen können.
Anspruch Hinterbliebenenversorgung Soldaten

Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung für Soldaten?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind in der Regel die primären Empfänger der Hinterbliebenenversorgung. Um Ansprüche geltend zu machen, müssen sie ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft durch offizielle Dokumente wie Heirats- oder Partnerschaftsurkunden nachweisen. Außerdem müssen sie in der Regel zum Zeitpunkt des Todes des Soldaten noch verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gewesen sein.

Kinder und Adoptivkinder

Kinder und Adoptivkinder des verstorbenen Soldaten haben Anspruch auf Unterstützung, in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Ist das Kind in Ausbildung, Studium oder einer ähnlichen Situation, kann der Anspruch verlängert werden, meist bis zum 25. Lebensjahr. Nachweise wie Geburtsurkunden und Ausbildungsbescheinigungen sind erforderlich, um die Ansprüche geltend zu machen.

Wie hoch ist die Hinterbliebenenleistungen bei Soldaten?

Die Höhe der Hinterbliebenenleistungen richtet sich nach dem letzten Dienstgrad und der Dienstzeit des verstorbenen Soldaten. Diese Parameter sind entscheidend für die Berechnung der Versorgungsansprüche:
  1. Witwen- und Witwerrente: Die Witwen- oder Witwerrente beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz der Versorgungsbezüge, die der verstorbene Soldat erhalten hätte. Häufig liegt dieser Prozentsatz bei 60% der ursprünglichen Bezüge. In einigen Fällen können zusätzliche Zuschläge gewährt werden, z.B. für die Erziehung minderjähriger Kinder.
  2. Sterbegeld: Das Sterbegeld wird in der Regel als Pauschalbetrag ausgezahlt, der die unmittelbaren Kosten des Todesfalls abdecken soll. Die Höhe des Sterbegelds kann variieren, beträgt aber meist ein Vielfaches des letzten monatlichen Bruttogehalts des verstorbenen Soldaten.
  3. Waisenrente: Die Waisenrente wird ebenfalls als Prozentsatz der Versorgungsbezüge des verstorbenen Soldaten berechnet. Für Halbwaisen beträgt dieser Prozentsatz in der Regel 12%, für Vollwaisen 20%.Die Waisenrente wird bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt und kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Ausbildung oder Studium) verlängert werden.

Beispiel

Angaben zum verstorbenen Soldaten:
  • Dienstgrad: Hauptfeldwebel (Besoldungsgruppe A8)
  • Dienstzeit: 15 Jahre
  • Letztes monatliches Bruttogrundgehalt: 3.361,88 Euro
  • Netto-Einkommen: 2.785,63 € (basierend auf Steuerklasse IV, verheiratet, 1 Kind, keine Kirchensteuer)
  • Familienstand: Verheiratet
  • Kinder: 1 Kind
  • Steuerklasse: IV
  • Kirchensteuer: Keine
Berechnung Lohn Soldat

Berechnung der Hinterbliebenenleistungen

Witwen- oder Witwerrente:

  • Die Witwen- oder Witwerrente beträgt in der Regel 60% der Versorgungsbezüge des verstorbenen Soldaten.
  • Berechnung: 3.361,88 Euro * 60% = 2.017,13 Euro

Waisenrente:

  • Die Waisenrente beträgt für Halbwaisen 12% der Versorgungsbezüge des verstorbenen Soldaten.
  • Berechnung: 3.361,88 Euro * 12% = 403,43 Euro

Sterbegeld

  • Das Sterbegeld beträgt in der Regel das Zweifache des letzten monatlichen Bruttogehalts.
  • Berechnung: 3.361,88 Euro * 2 = 6.723,76 Euro

In unserem Beispiel entsteht eine Versorgungslücke von mindestens 365,07 Euro monatlich. Zusätzlich sollte man bedenken, dass der hinterbliebene Partner erhebliche Kosten für die Beerdigung tragen muss. Das Sterbegeld und die Beihilfe für die Bestattungskosten reichen oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Heutzutage betragen die durchschnittlichen Kosten für eine Beerdigung zwischen 13.000 und 30.000 Euro.

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Welche Möglichkeiten hat ein Soldat, um für seine Familie im Ernstfall vorzusorgen?

Lebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung bietet eine finanzielle Absicherung im Todesfall des Versicherten. Die Auszahlungssumme kann individuell festgelegt werden und stellt sicher, dass die Familie finanziell abgesichert ist. Eine solche Versicherung ist besonders wichtig, da sie direkt nach dem Todesfall greift und die Hinterbliebenen unterstützt.

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung, wie die Rürup-Rente oder eine fondsgebundene Rentenversicherung, sorgt für eine zusätzliche Altersvorsorge. Im Todesfall kann sie entweder eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Rentenzahlung an die Hinterbliebenen leisten. Diese Form der Vorsorge bietet langfristige finanzielle Sicherheit für die Familie.

Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen, die nicht im Dienst passieren. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Familie ausgezahlt, was eine zusätzliche finanzielle Absicherung darstellt. Diese Versicherung deckt Bereiche ab, die von der dienstlichen Versicherung nicht abgedeckt werden.

Du benötigst auf jeden Fall eine aktive private Unfallversicherung, schon allein damit die Ausfallbürgschaft nach § 63b Soldatenversorgungsgesetz (SVG) im Ernstfall greifen kann, also du bei einem Auslandseinsatz verletzt wirst!

Immobilieninvestments

Investitionen in Immobilien können eine stabile Einkommensquelle für die Familie darstellen. Im Todesfall kann die Immobilie entweder weitervermietet oder verkauft werden, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Neben Immobilien sind auch andere Sachwerte wie Gold, Kunst oder Sammlerstücke attraktive Investitionsmöglichkeiten, die als Inflationsschutz und Wertanlage dienen können.

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Kapitalanlagen und Sparpläne

Regelmäßige Investitionen in Aktien, Anleihen oder Sparpläne können langfristig ein Vermögen aufbauen, das der Familie im Todesfall zur Verfügung steht.

Fazit

Für Soldaten ist eine gute Hinterbliebenenversorgung essenziell, um ihre Familien im Todesfall finanziell abzusichern. Da die staatliche Versorgung oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, sind private Vorsorgemaßnahmen unerlässlich. Wir helfen dir gerne dabei, ein maßgeschneidertes Vorsorgekonzept zu entwickeln, damit deine Familie im Ernstfall bestens abgesichert ist. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Hinterbliebenenversorgung für Soldaten FAQ – die meistgestellten Fragen

Die Antragsformulare für die Hinterbliebenenversorgung können in der Regel auf den offiziellen Internetseiten der Bundeswehr oder des zuständigen Versorgungsamtes heruntergeladen und online ausgefüllt werden. Alternativ können die Formulare auch in Papierform bei den zuständigen Behörden abgeholt und eingereicht werden.
  • Sterbeurkunde: Die Sterbeurkunde ist ein essenzielles Dokument, das den Tod des Soldaten offiziell bestätigt. Sie muss bei den zuständigen Behörden, meist dem Standesamt, beantragt und eingereicht werden.
  • Dienstzeitbescheinigung des verstorbenen Soldaten: Diese Bescheinigung bestätigt die Dienstzeit und den Status des verstorbenen Soldaten. Sie wird von der Bundeswehr ausgestellt und ist notwendig, um die Berechtigung für die Hinterbliebenenversorgung nachzuweisen.
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde der Kinder
Ja, die Witwenrente muss grundsätzlich versteuert werden. Hinterbliebenenrenten, einschließlich Witwen- oder Witwerrenten, unterliegen der Einkommenssteuer. Nehmen wir an, die Witwenrente beträgt 2.017,13 Euro monatlich (24.205,56 Euro jährlich).

Versorgungsfreibetrag:
  • 40% von 24.205,56 Euro = 9.682,22 Euro (jedoch maximal 3.000 Euro)
  • Daher: 3.000 Euro (maximaler Versorgungsfreibetrag)
  • Zusätzlicher Zuschlag: 900 Euro
  • Gesamtfreibetrag: 3.000 Euro + 900 Euro = 3.900 Euro

Zu versteuerndes Einkommen:
  • Gesamte jährliche Witwenrente: 24.205,56 Euro
  • Abzüglich Gesamtfreibetrag: 3.900 Euro
  • Zu versteuernder Teil der Rente: 24.205,56 Euro – 3.900 Euro = 20.305,56 Euro

Dieser zu versteuernde Betrag wird dann zusammen mit anderen Einkünften des Hinterbliebenen gemäß dem persönlichen Steuersatz besteuert.

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