Risikolebensversicherung für Soldaten

Beitragsbild Risikolebensversicherung soldaten

Das Wichtigste in Kürze:

Du hast dich als Soldat verpflichtet und dein erster Auslandseinsatz steht bevor? Dann solltest du nicht nur vorher noch eine private Unfallversicherung abschließen (Stichwort: Ausfallbürgschaft nach § 63b SVG), sondern auch eine Risikolebensversicherung in Betracht ziehen. Natürlich macht sich niemand gerne Gedanken über den eigenen Tod, aber was passiert mit deiner Familie, wenn dir wirklich etwas zustoßen sollte?

Ein solcher Schicksalsschlag wäre für sie nicht nur emotional sehr belastend, sondern könnte auch ernsthafte finanzielle Probleme nach sich ziehen. Dein Einkommen fällt weg, was besonders problematisch ist, wenn du Alleinverdiener warst oder ihr gemeinsam eine größere Anschaffung wie ein Haus getätigt habt. Umso wichtiger ist es, dass du als Soldat frühzeitig Vorsorge für deine Angehörigen triffst, damit sie im Ernstfall umfassend abgesichert sind.

Risikolebensversicherung – einfach & verständlich erklärt

Eine Risikolebensversicherung ist eine kostengünstige Möglichkeit, deine Angehörigen für den Fall deines unerwarteten Todes abzusichern. Das heißt, wenn dir als Versicherungsnehmer etwas zustößt, zahlt der Versicherer eine vorher vereinbarte Summe an deine Angehörigen aus.

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Wann ist für Soldaten eine Risikolebensversicherung ratsam?

Du lebst unverheiratet mit deinem Partner zusammen: Wenn du mit deinem Partner in einer sogenannten „wilden Ehe“ lebst, also nicht verheiratet bist, solltest du zur Absicherung eine Risikolebensversicherung abschließen. Warum? Eure gemeinsamen Kinder würden zwar eine Waisenrente erhalten, dein Partner jedoch keine Witwenrente, da ihr nicht verheiratet seid.

Zur Absicherung der eigenen Familie: Sobald du der Haupt- oder Alleinverdiener in deiner Familie bist, ist es sinnvoll und notwendig, entsprechende Vorsorgemaßnahmen in Form einer Risikolebensversicherung zu treffen, auch wenn beide Partner berufstätig sind. Warum? Zwar gibt es für die Hinterbliebenen von Soldaten finanzielle Unterstützung in Form einer Witwen- und/oder Waisenrente, diese ist jedoch in der Summe deutlich geringer als das letzte Gehalt des Verstorbenen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Partner plötzlich alleinerziehend ist. Sind die Kinder noch klein, kann er unter Umständen nicht mehr so viel arbeiten wie vorher und verdient deutlich weniger.

Immobilie finanziert: Wenn du eine Immobilie finanziert hast und diese bei deinem Tod noch nicht abbezahlt ist, kann dies für deinen Partner zu einer großen finanziellen Belastung werden. Stell dir vor, dein Partner muss nach deinem Tod nicht nur den Verlust verkraften, sondern steht auch vor der Herausforderung, die Kreditraten alleine zu tragen. Damit dein Partner in dieser schweren Zeit euer gemeinsames Haus nicht verkaufen muss, solltest du eine Risikolebensversicherung abschließen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung gewählt werden?

Wenn du dich als Soldat dafür entscheidest, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, solltest du darauf achten, dass die Summe hoch genug gewählt wird. Wie du die richtige Summe ermittelst, hängt davon ab, welches Ziel du mit dieser Versicherung verfolgst.

Absicherung des Hauskredits: Ist die Risikolebensversicherung zum Beispiel zur Absicherung des Hauskredits gedacht, dann sollte sich die Versicherungssumme mindestens in Höhe der offenen Kreditsumme bewegen.

Absicherung des Familienunterhalts: Ist die Risikolebensversicherung zur Absicherung des Familienunterhalts gedacht, solltest du für die Ermittlung der Versicherungssumme anders vorgehen. Stell dir vor, dir passiert im Zuge deines Dienstes als Soldat etwas und du bist nicht mehr da. Damit fehlt deiner Familie dein komplettes Einkommen. Zwar bekommen dein Ehepartner Witwenrente und deine Kinder eine Waisenrente, jedoch sind diese Summen in der Regel niedriger als dein vorheriges Einkommen. Zusätzlich darfst du nicht vergessen, dass ein Partner möglicherweise nicht mehr in dem Umfang arbeiten kann wie vor deinem Ableben, weil er sich alleine um eure Kinder kümmern muss.

Dadurch fehlt deiner Familie jeden Monat Geld, auf das sie angewiesen ist. Darum solltest du in etwa das 4-5fache deines Bruttogehalts als Versicherungssumme ansetzen. Habt ihr noch ein Haus finanziert, dann solltest du die offene Summe des Kredits noch hinzurechnen.

Grundsätzlich ist es ratsam, eine Risikolebensversicherung mit einer konstanten Versicherungssumme (mit oder ohne Dynamik) zu bevorzugen. Falls später irgendwann der Zeitpunkt erreicht ist, an dem sich die gewählte Versicherungssumme als zu hoch herausstellt, weil z. B. mittlerweile die Kinder aus dem Haus sind und/oder das Haus abbezahlt ist, kannst du die Höhe der Absicherung reduzieren und zahlst für die restliche Vertragslaufzeit weniger.

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Wie lange solle die Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung sein?

Achte darauf, dass deine Risikolebensversicherung so lange läuft, wie du Unterhaltsverpflichtungen hast und deine Angehörigen auf einen finanziellen Ausgleich für dein fehlendes Einkommen angewiesen sind. Es ist sinnvoll, ein paar zusätzliche Jahre einzuplanen, um sicherzustellen, dass deine Familie auch in unerwarteten Situationen gut abgesichert ist. Berücksichtige dabei wichtige Lebensabschnitte deiner Kinder, wie ihre Ausbildung oder Studium, sowie andere mögliche finanzielle Herausforderungen.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Die Kosten einer Risikolebensversicherung hängen von der Laufzeit des Vertrages und der gewählten Versicherungssumme ab. Außerdem hängen die Kosten davon ab, wie hoch der Versicherer das Risiko einschätzt, dass der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Das führt dazu, dass zum Beispiel Raucher oft doppelt so viel für ihre Versicherung bezahlen müssen wie Nichtraucher.

Apropos Rauchen: Wenn du eine Risikolebensversicherung hast und mit dem Rauchen aufhörst und dich eine Zeit lang daran gehalten hast, kannst du das deinem Versicherer melden, was zu einer Senkung der Prämie führen kann. Die Versicherung ist jedoch nicht verpflichtet, dir einen Rabatt zu gewähren.

Kann die Risikolebensversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Sobald du dich als Soldat für eine Risikolebensversicherung entscheidest, kannst du diese Aufwendungen in deiner Steuererklärung geltend machen. Laut § 10 Einkommensteuergesetz Absatz 1 Nr. 3 handelt es sich bei deinen Beiträgen um sogenannte Sonderausgaben. Du kannst sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen, allerdings nur, wenn du deine festgelegten Höchstbeiträge noch nicht voll ausgeschöpft hast.

Wie hoch der mögliche Höchstbeitrag ist, hängt von deinem beruflichen Status ab. Beamte oder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer können maximal 1.900 Euro absetzen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern liegt die Grenze dagegen etwas höher, nämlich bei insgesamt 2.800 Euro.

Risikolebensversicherung: Das ist im Todesfall zu tun!

Sollte der schlimmste Fall eintreten und du während eines Einsatzes als Soldat versterben, muss dein Partner deinen Tod innerhalb von zwei bis drei Tagen bei deiner Versicherung melden, am besten zunächst telefonisch. Im nächsten Schritt müssen alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt werden. Dazu gehören:
  • Versicherungsschein (wurde zu Vertragsbeginn vom Versicherer ausgehändigt)
  • Sterbeurkunde (muss beim zuständigen Standesamt beantragt werden) oder Totenschein (wird vom Arzt oder Krankenhaus ausgestellt)
Sobald alle Unterlagen vorliegen, sollten diese per Einschreiben an den Versicherer geschickt werden. Die Versicherung überweist die Versicherungssumme in der Regel innerhalb einer kurzen Zeitspanne auf das Konto des im Vertrag stehenden Bezugsberechtigten.

Muss die Leistung der Risikolebensversicherung versteuert werden?

Ob und in welchem Umfang die Leistung der Risikolebensversicherung versteuert werden müssen, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ab. Grundsätzlich unterliegt die Auszahlung einer Risikolebensversicherung aber der Erbschaftssteuer.
  Erbschaftssteuer Freibeträge
Enkel 200.000, – €
Unverheiratete Partner 20.000, – €
Ehepaare/eingetragene Lebensgemeinschaften 500.000, – €
Kinder 400.000, – €


Für unverheiratete Paare empfehlen wir als Finanzberater das Überkreuzmodell. Dabei versichert Partner A als Versicherungsnehmer und Beitragszahler Partner B und umgekehrt. Sollte es zum Ernstfall kommen und einer der beiden verstirbt, fallen im Leistungsfall keine Steuern an, da der Leistungsempfänger gleichzeitig Versicherungsnehmer und Begünstigter ist.

Fazit

Eine Risikolebensversicherung ist für Soldaten eine essenzielle Absicherung, um ihre Familien im Ernstfall finanziell abzusichern. Besonders wichtig ist sie vor allem für Alleinverdiener und/oder unverheiratete Paare. Als freie Finanzberater haben wir Zugriff auf eine große Auswahl von Angeboten, die wir individuell vergleichen und auf deine Bedürfnisse zuschneiden können. Nutze unsere Expertise, um die optimale Risikolebensversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Risikolebensversicherung für Soldaten FAQ – die meistgestellten Fragen

Um die Sterbeurkunde zu beantragen, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Totenschein
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde bzw. Familien- oder Stammbuchauszug (falls zutreffend)

Diese Dokumente müssen beim zuständigen Standesamt vorgelegt werden, um die Sterbeurkunde zu erhalten.
Ob und in welchem Umfang die Leistungen der Risikolebensversicherung versteuert werden müssen, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ab. Grundsätzlich unterliegt die Auszahlung der Risikolebensversicherung der Erbschaftssteuer. Für unverheiratete Paare kann die Erbschaftssteuer besonders hoch ausfallen, daher empfiehlt sich das Überkreuzmodell, um Steuerlasten zu minimieren.
Ja, die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, solange die festgelegten Höchstbeiträge nicht überschritten werden. Beamte oder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer können maximal 1.900 Euro absetzen, während die Grenze für Selbstständige und Freiberufler bei 2.800 Euro liegt.

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