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Reicht die Mitgliedschaft im Versorgungswerk für Architekten als Altersvorsorge?

Beitragsbild Versorgungswerk Architekten
Architekten, ob selbständig oder angestellt, müssen Mitglied in der Architektenkammer ihres Bundeslandes sein, wenn sie die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen und die damit verbundenen Tätigkeiten ausüben wollen. Daraus ergibt sich auch die Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk.

Gut zu wissen: Um Zugang zum Versorgungswerk zu bekommen, brauchst Du als Architekt eine Berufshaftpflichtversicherung, da diese Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Kammer ist.
Leistungen Versorgungswerk

Welche Leistungen erbringt ein Versorgungswerk?

Das Versorgungswerk bietet Architekten eine umfassende Absicherung bei Berufsunfähigkeit und im Alter. Darüber hinaus bietet die Mitgliedschaft im Versorgungswerk Schutz und finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen.
Gut zu wissen:
  • Der genaue Umfang dieser Leistungen variiert, da jedes Versorgungswerk seine Leistungen individuell festlegen kann. Wer sich über die konkreten Leistungen eines Versorgungswerks informieren möchte, kann dies in der jeweiligen Satzung nachlesen.
  • In der Regel sind die Versorgungswerke den Architektenkammern der jeweiligen Bundesländer zugeordnet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, einige Bundesländer teilen sich ein Versorgungswerk.

Welche Berufsgruppen genau können Mitglied in einem Architekt Versorgungswerk werden?

  • Architekt*innen
  • Innenarchitekt*innen
  • Stadtplaner*innen
  • Landschaftsplaner*innen

Gut zu wissen: Bereits während eines Studiums in der Fachrichtung Stadtplanung, Innenarchitektur oder Architektur kann man Mitglied im Versorgungswerk werden und Rentenansprüche aufbauen – Stichwort: Juniormitgliedschaft.

Wie finanziert das Versorgungswerk für Architekten seine Leistungen?

Das Versorgungswerk für Architekten finanziert seine Leistungen hauptsächlich durch die Beiträge der Mitglieder. Zusätzlich können Erträge aus Kapitalanlagen und Vermögensverwaltung zur Finanzierung der Leistungen beitragen.
Mitgliedschaft Architekten Versorgungswerk

Wann und wie endet die Mitgliedschaft im Versorgungswerk für Architekten?

Die Versicherungspflicht im Versorgungswerk besteht, solange du Mitglied einer Architektenkammer bist. Sobald die Mitgliedschaft in der Architektenkammer endet, endet auch die Versicherungspflicht im entsprechenden Versorgungswerk. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk befreien zu lassen. Dazu müssen allerdings die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, kann der Satzung des zuständigen Versorgungswerks entnommen werden.

Wie viele Versorgungswerke für Architekten gibt es in Deutschland?

Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg
Adresse: Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart Telefon: +49 711 2387-300 Web: https://www.vwda.de/  
Versorgungswerk der Architektenkammer Bayern
Adresse: Denninger Str. 37, 81925 München Telefon: +49 89 9235-6 Web: https://www.barchv.de/  
Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin
Adresse: Potsdamer Str. 47, 14163 Berlin Telefon: 030 81 60 02 – 0 Web: www.architektenversorgung-berlin.de  
Versorgungswerk der Architektenkammer Brandenburg
Adresse: Kurfürstenstraße 52, 14467 Potsdam Telefon: 03 31/27 59 1-0 Web: https://www.ak-brandenburg.de/  
Versorgungswerk der Architektenkammer Bremen
Adresse: Geeren 41-43, 28195 Bremen Telefon: +49 421 162689-1 Web: https://www.akhb.de  
Versorgungswerk der Architektenkammer Hamburg
Adresse: Grindelhof 40, 20146 Hamburg Telefon: 040 441841-0 Web: https://www.akhh.de  
Versorgungswerk der Architektenkammer Hessen
Adresse: Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 – 17 38-0 Web: https://www.akh.de/  
Versorgungswerk der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse: Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin Telefon: 0385 59079-0 Web: https://www.architektenkammer-mv.de  
Versorgungswerk der Architektenkammer Niedersachsen
Adresse: Friedrichswall 5, 30159 Hannover Telefon: +49-511-28096-0 Web: https://www.aknds.de/  
Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Adresse: Inselstraße 27, 40479 Düsseldorf Telefon: 0211.49 23 8-0 Web: https://www.vw-aknrw.de  
Versorgungswerk der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Adresse: Hindenburgplatz 6, 55001 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 / 99 60-0 Web: https://www.diearchitekten.org/  
Versorgungswerk der Architektenkammer Saarland
Adresse: Neumarkt 11, 66117 Saarbrücken Telefon: +49 (0) 681 / 95 441-0 Web: https://aksaarland.de  
Versorgungswerk Sachsen
Adresse: Gustav-Adolf-Straße 2, 01219 Dresden Telefon: 0351 / 3 18 24 – 0 Web: www.vwaks.de  
Versorgungswerk der Architektenkammer Schleswig-Holstein
Adresse: Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel Telefon: 0431-570 65-0 Web: https://www.aik-sh.de/  

Wann kann ich mich als Architekt von der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk befreien lassen?

Du kannst dich von der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk befreien lassen, wenn
Gut zu wissen:
  • Für eine rückwirkende Befreiung muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzung gestellt werden. Ansonsten gilt die Befreiung ab dem Tag des Antragseingangs.
  • Eine Befreiung gilt so lange, wie die zugrunde liegende Voraussetzung besteht. Fällt die Voraussetzung weg, lebt die Mitgliedschaft im Versorgungswerk wieder auf.

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Architektenversorgungswerke in Deutschland. Es ist jedoch ratsam, die spezifische Satzung des jeweiligen Versorgungswerks zu prüfen.

Was passiert mit meinen Anwartschaften, wenn ich meine Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk beende?

Wenn du deine Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk beendest, bleibt deine bis dahin erworbene Anwartschaft beitragsfrei erhalten. Du und deine Hinterbliebenen sind im Versorgungsfall also weiterhin abgesichert. Die Höhe der Leistungen hängt jedoch davon ab, wie viele Beiträge du bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlt hast. Bei Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit spielen auch die Dauer der Mitgliedschaft und dein Alter eine wichtige Rolle.

Gut zu wissen: Wenn du deine Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk beendest und in ein anderes inländisches Versorgungswerk der Architekten wechselst, hast du die Möglichkeit, deine eingezahlten Beiträge (nicht die daraus erworbenen Rentenanwartschaften) auf das neue Versorgungswerk zu übertragen. Aber nur, wenn deine bisherige Mitgliedschaft nicht länger als 24 Monate bestanden hat. Ist diese Frist überschritten, ist eine Beitragsüberleitung ausgeschlossen.
Vor- und nachteile Versorgungswerk

Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft im Versorgungswerk für Architekten

Vorteile:

  • Für den Zugang zum Versorgungswerk müssen Architekten keine Gesundheitsprüfung durchlaufen und keine Fragen zu Vorerkrankungen beantworten. Das bedeutet, dass alle Architekten unabhängig von ihrem Gesundheitszustand Zugang zu wichtigen Versicherungsleistungen haben.
  • Angestellte Architekten, die eine berufstypische Tätigkeit ausüben, können sich von den Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Oft sind die Leistungen der Versorgungswerke besser als die der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die Versorgungswerke bieten einheitliche Beiträge unabhängig vom individuellen Risiko, was die Planungssicherheit erhöht.
  • Versorgungswerke bieten oft flexible Regelungen zum Rentenbeginn und keine Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente.

Nachteile:

  • Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge zu zahlen, unabhängig von ihrer individuellen Einkommenssituation. Das kann besonders für junge oder freiberuflich tätige Architekten eine finanzielle Belastung sein.
  • Die Dynamisierung der Renten und Anwartschaften in den Versorgungswerken ist derzeit oft geringer als in der gesetzlichen Rentenversicherung, was die Sorge aufkommen lässt, dass die Inflation die Renten entwertet.

Tipp: Aufgrund der langen Niedrigzinsphase und der sinkenden Leistungen der Versicherer wird eine zusätzliche private Altersvorsorge immer wichtiger. Architekten sollten daher neben der berufsständischen Vorsorge auch andere Möglichkeiten zur Altersvorsorge in Betracht ziehen.

Wie kann ich als Architekt meine Rentenlücke schließen?

Durch den Erwerb von Anwartschaften über ein Versorgungswerk kannst du als Architekt im Alter eine höhere Rente erwarten als über die gesetzliche Rente. Trotzdem kannst du sicher sein, dass sie ohne zusätzliche private Vorsorge nicht ausreichen wird, um deinen gewohnten Lebensstandard problemlos halten zu können. Eine Rentenlücke tut sich auf! Im Folgenden zeigen wir dir verschiedene Möglichkeiten, wie du deine Rentenlücke als Architekt schließen kannst.

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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente kann für dich als Architekt eine ausgezeichnete Möglichkeit sein, deine Rentenlücke zu schließen, wenn du sie richtig nutzt. Während der Ansparphase kannst du von steuermindernden Effekten profitieren, da die eingezahlten Beiträge dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

In der Auszahlungsphase musst du die Leistungen aus deiner Rürup-Rente zwar vollständig versteuern, doch das ist oft kein großer Nachteil. Denn dein persönlicher Steuersatz ist im Ruhestand in der Regel niedriger, da dein Gesamteinkommen dann meist geringer ist. Sozialversicherungsbeiträge fallen nur an, wenn du in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert bist.

Tipp: Als angestellter Architekt kannst du deine Rentenlücke zusätzlich durch eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) schließen. Aber auch als selbstständiger Architekt mit Angestellten kannst du von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Informiere dich hier, warum sich eine bAV für dich als Arbeitgeber lohnt.

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung, wie die fondsgebundene Rentenversicherung, ist eine flexible Möglichkeit, als Architekt für das Alter vorzusorgen. Zwar gibt es dafür keine staatlichen Steuervorteile, doch das muss kein Nachteil sein. Warum? Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung kannst du selbst bestimmen, wie viel du monatlich einzahlst, und du hast die Möglichkeit, deine Beiträge durch Sonderzahlungen zu erhöhen.

Solltest du in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist das auch kein Problem, denn bei den meisten Versicherern kannst du die Beitragszahlung aussetzen oder sogar Geld aus deinem Vertrag entnehmen. Ein weiterer Vorteil der privaten Rentenversicherung ist, dass du nicht nur entscheiden kannst, wann du in Rente gehst, sondern auch, wie die Leistung aus deiner privaten oder fondsgebundenen Rentenversicherung erfolgen soll. Also ob du eine monatliche Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem erhalten möchtest.

Wichtig zu wissen: Da bei einer privaten Rentenversicherung deine Altersvorsorge aus bereits versteuertem Geld aufbaust, musst du bei der Auszahlung nur den Ertragsanteil versteuern. Diese Steuerlast kann durch das Halbeinkünfteverfahren weiter reduziert werden.

Immobilie

Als Architekt weißt du das sicher am besten: In Krisenzeiten kann es sich langfristig auszahlen, in Immobilien zu investieren. Immobilien sind nicht nur inflationssicher, sondern bieten auch ein hohes Renditepotenzial.

Edelmetalle

Beim Vermögensaufbau zur Altersvorsorge ist Diversifikation entscheidend, genauso wie beim Investieren an der Börse. Edelmetalle wie Gold, Silber und andere Metalle sollten daher in deinem Portfolio nicht fehlen. Durch den Kauf von Edelmetallen kannst du dein Portfolio stabilisieren und zusätzlichen Schutz vor wirtschaftlichen Schwankungen schaffen. Hier erfährst du mehr über die Vorteile von Edelmetallen als Kapitalanlage erfahren.

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Fazit

Die Versorgungswerke für Architekten bieten eine auf die Bedürfnisse des Berufsstandes zugeschnittene Altersvorsorgelösung. Sie decken wichtige Aspekte wie Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung ab. Dies allein reicht jedoch oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig mit weiteren Vorsorgemöglichkeiten zu beschäftigen. Ein individuelles Beratungsgespräch kann helfen, optimale Strategien für die persönliche Altersvorsorge zu entwickeln. Kontaktiere uns jetzt für eine persönliche Beratung!

Warum die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architekten für die Altersvorsorge allein nicht ausreicht – FAQ: die meistgestellten Fragen

Die Dynamisierung der Renten in den Versorgungswerken ist oft geringer als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies bedeutet, dass die Inflation deine Rentenansprüche im Laufe der Zeit entwerten kann. Eine zusätzliche private Altersvorsorge kann helfen, diese Lücke zu schließen.
Ja, du kannst dich von der Versicherungspflicht im Versorgungswerk befreien lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis, Mitgliedschaft in einer anderen Versorgungseinrichtung oder Erreichen der Altersgrenze für vorgezogene Altersrente.
Willst du deinen gewohnten Lebensstandard auch im Alter halten, bleibt dir wohl oder übel nichts anderes übrig, als zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen, denn die Leistungen des Versorgungswerks reichen definitiv nicht dafür aus. (Weitere Details)

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