Wann liegt bei einem Polizisten eine Dienstunfähigkeit vor?

Dienstunfähigkeit Polizist
Sobald Du als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, Deinen Dienst ordnungsgemäß zu verrichten, spricht man von Dienstunfähigkeit. Das bedeutet, dass du nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft den Anforderungen und Aufgaben des Polizeidienstes nicht mehr gewachsen bist.
Dienstunfähigkeit Polizeibeamter

Aus welchen Gründen werden Polizeibeamte dienstunfähig geschrieben?

1. Physische Ursachen

  • Verletzungen, die während des Dienstes passieren, wie Knochenbrüche, schwere Prellungen oder Verletzungen durch Gewaltanwendung. Diese können so gravierend sein, dass sie eine dauerhafte Einschränkung nach sich ziehen.
  • Langfristige Erkrankungen wie Rückenprobleme, chronische Schmerzen oder degenerative Erkrankungen (z.B. Arthritis), die durch die körperlichen Anforderungen im Polizeidienst verschlimmert werden können.
  • Krankheiten, die speziell durch die Arbeitsbedingungen im Polizeidienst entstehen, wie z.B. Lungenerkrankungen durch den Einsatz von Reizstoffen oder Gehörschäden durch häufige Lärmbelastung.

2. Psychische Ursachen

  • Burnout: Ein Zustand der totalen körperlichen und emotionalen Erschöpfung, der häufig durch langanhaltenden Stress und Überlastung im Beruf verursacht wird. Symptome sind unter anderem Müdigkeit, Antriebslosigkeit und das Gefühl, ausgebrannt zu sein.
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS): Diese entsteht durch traumatische Erlebnisse im Dienst, wie z.B. schwere Unfälle, Gewaltverbrechen oder lebensbedrohliche Situationen. Symptome können Flashbacks, Albträume und starke Angstzustände sein.
  • Depressionen und Angststörungen: Langfristige psychische Belastungen im Polizeidienst können zu ernsthaften mentalen Gesundheitsproblemen führen, die die Dienstfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
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Wie wird die Dienstunfähigkeit ermittelt?

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt in der Regel durch eine amtsärztliche Untersuchung. Dabei werden folgende Schritte unternommen:

  1. Ein Amtsarzt überprüft Deinen Gesundheitszustand gründlich. Hierbei werden sowohl körperliche als auch psychische Aspekte berücksichtigt.
  2. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse erstellt der Amtsarzt ein Gutachten. Dieses Gutachten enthält eine detaillierte Beschreibung Deiner gesundheitlichen Einschränkungen und eine Einschätzung, ob und in welchem Umfang Du noch dienstfähig bist.
  3. Das Gutachten wird der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt, die auf Grundlage dieser Informationen entscheidet, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt und welche Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen.

Berufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit: die Unterschiede

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person aus gesundheitlichen Gründen ihren erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dies kann für alle Berufsgruppen gelten und ist eine allgemeinere Kategorie. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Dienstunfähigkeit speziell auf Beamte. Dienstunfähigkeit bedeutet also in unserem Beispiel, dass ein Polizist aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage ist, die besonderen Anforderungen und Aufgaben des Polizeidienstes zu erfüllen.

Diese Aufgaben umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die körperliche Fitness, psychische Stabilität und oft auch spezielle Fähigkeiten und Qualifikationen erfordern. Wenn ein Polizist dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, diese Anforderungen zu erfüllen, wird er als dienstunfähig eingestuft.

Wie viel bekommt ein Polizeibeamter bei Dienstunfähigkeit?

Wenn Du dienstunfähig wirst, hast Du Anspruch auf ein sogenanntes Ruhegehalt. Dessen Höhe richtet sich nach Deiner Dienstzeit und Deinem letzten Gehalt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen beträgt der Pensionsanspruch pro Dienstjahr etwa 1,79375% des letzten Gehalts. Die maximale Pension liegt bei 71,75% des letzten Gehalts, was nach rund 40 Dienstjahren erreicht wird. Zum Beispiel:

  • Nach 10 Jahren Dienstzeit: Deine Pension würde bei etwa 17,9375% Deines letzten Gehalts liegen.
  • Nach 20 Jahren Dienstzeit: Deine Pension würde bei etwa 35,875% Deines letzten Gehalts liegen.
  • Nach 30 Jahren Dienstzeit: Deine Pension würde bei etwa 53,8125% Deines letzten Gehalts liegen.
  • Nach 40 Jahren Dienstzeit: Deine Pension würde das Maximum von 71,75% Deines letzten Gehalts erreichen.

Der Pensionsanspruch für Beamte wird in der Regel nach dem „Versorgungssatz“ berechnet, der sich pro Dienstjahr um etwa 1,79375% des letzten Gehalts erhöht. Dies führt dazu, dass nach 40 Dienstjahren der maximale Pensionsanspruch von 71,75% des letzten Gehalts erreicht wird. Die genauen Zahlen können jedoch je nach Bundesland und individueller Situation leicht variieren.
Übergangsgeld Polizist Dienstunfähigkeit

Übergangsgeld bei Dienstunfähigkeit: Das musst Du wissen

Hier sind die wesentlichen Punkte zur Gewährung des Übergangsgeldes bei Dienstunfähigkeit:

Wer hat Anspruch auf das Übergangsgeld?

Das Übergangsgeld wird Beamten gewährt, deren Beamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit beendet wird. Dies gilt für Beamte auf Lebenszeit und auf Zeit, die nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen entlassen werden. Beamte auf Probe haben ebenfalls Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie nach den geltenden Regelungen entlassen werden.

Wie hoch ist das Übergangsgeld?

  • Bei einer Dienstzeit von mindestens einem Jahr entspricht das Übergangsgeld den vollen letzten monatlichen Dienstbezügen.
  • Für jedes weitere volle Dienstjahr wird zusätzlich die Hälfte der monatlichen Dienstbezüge gewährt.
  • Die maximale Auszahlung beträgt das Sechsfache der letzten monatlichen Bezüge.

Beispiel:

  • Bei 10 Jahren Dienstzeit: Das Übergangsgeld entspricht dem Fünfeinhalbfachen der letzten monatlichen Bezüge.
  • Bei 20 Jahren Dienstzeit: Das Übergangsgeld entspricht dem Sechsfachen der letzten monatlichen Bezüge (die Höchstgrenze).
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Fazit

So oder so, im Falle einer Dienstunfähigkeit tut sich für Dich als Polizist eine deutliche Versorgungslücke auf. Diese wird umso größer, je früher Du davon betroffen bist. Zwar hast Du Anspruch auf eine Pension und Übergangsgeld, doch die finanzielle Absicherung kann möglicherweise nicht ausreichen, um Deinen bisherigen Lebensstandard zu halten. Es stimmt zwar, dass Du bei einer Dienstunfähigkeit theoretisch in einem anderen Beruf weiter arbeiten könntest, aber ob das tatsächlich möglich ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Eine neue Erwerbstätigkeit kann zu einer Anrechnung des Einkommens auf Deine Pension führen, was Deine finanzielle Situation zusätzlich komplizieren kann. Aus diesem Grund solltest Du Dich als Polizist auch immer mittels einer Dienstunfähigkeitsversicherung privat absichern. Diese bietet eine zusätzliche finanzielle Sicherheit und schließt die Versorgungslücke, sodass Du im Ernstfall optimal abgesichert bist. Gerne helfen wir dir dabei, die optimale Dienstunfähigkeitsversicherung für dich zu finden. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Dienstunfähigkeit bei Polizisten

Wenn Du als Polizist dienstunfähig wirst, wirst Du in den Ruhestand versetzt und hast Anspruch auf eine Pension. Die Höhe dieser Pension richtet sich nach Deiner Dienstzeit und Deinem letzten Gehalt. Zusätzlich kannst Du Übergangsgeld erhalten. Es soll die finanzielle Lücke bis zum Beginn der Pensionszahlungen schließen.
Ja, Du kannst trotz Dienstunfähigkeit in einem anderen Beruf arbeiten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Dein neues Erwerbseinkommen auf Deine Pension angerechnet wird, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Dies bedeutet, dass Dein zusätzliches Einkommen möglicherweise Deine Pensionszahlungen reduziert.
Das Übergangsgeld wird auf Basis Deiner letzten monatlichen Dienstbezüge und der Dauer Deiner Dienstzeit berechnet. Bei einer Dienstzeit von mindestens einem Jahr entspricht das Übergangsgeld den vollen letzten monatlichen Dienstbezügen. Für jedes weitere volle Dienstjahr wird zusätzlich die Hälfte der monatlichen Dienstbezüge gewährt, bis maximal das Sechsfache der letzten monatlichen Bezüge erreicht ist.
Ja, neben der Pension und dem Übergangsgeld können Beamte Anspruch auf weitere staatliche Leistungen haben. Dazu gehören Zuschüsse für Rehabilitation oder Umschulungsmaßnahmen, um den Übergang in ein neues Berufsfeld zu erleichtern. Diese zusätzlichen Leistungen sollen helfen, die finanzielle Belastung zu mindern und den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu unterstützen.

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