Wie hoch ist meine Pension als Polizist bei der Bundes- und/oder Landespolizei?

Pension Landespolizei Bundespolizei
Du arbeitest bei der Bundes- oder Landespolizei und näherst dich dem Rentenalter? Du fragst dich, wie hoch deine Pension sein wird? Wir geben dir die Antwort. In unserem Artikel zeigen wir dir, wie hoch deine Pension sein wird und welche Unterschiede es zwischen den Regelungen bei der Bundes- und der Landespolizei gibt. So bist du bestens informiert und kannst deinen Ruhestand optimal planen.
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Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Pension eines Bundespolizisten?

Bei der Bundespolizei hängen deine Pensionsansprüche stark von deiner Dienstzeit ab. Je länger du im Dienst warst, desto höher fällt deine Pension aus. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Dienstjahre: Die Anzahl der Jahre im aktiven Dienst ist entscheidend. Nach 40 Jahren im Dienst kannst du mit einer höheren Pension rechnen als nach 20 Jahren. (Quelle: Beamtenversorgungsgesetz, § 14).
  • Besondere Einsätze: Tätigkeiten in Krisengebieten oder besonders gefährliche Einsätze werden höher bewertet und positiv bei der Berechnung deiner Pension berücksichtigt. (Quelle: Bundespolizeigesetz).
  • Dienstjahre im Ausland: Auslandseinsätze, besonders in gefährlichen Regionen, können ebenfalls deine Pensionsansprüche erhöhen. (Quelle: Bundespolizeigesetz, § 2).

Wie wird die Pension eines Bundespolizisten berechnet?

Die Berechnung deiner Pension bei der Bundespolizei basiert auf den letzten Dienstbezügen. Konkret wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre deiner Dienstzeit herangezogen. Wichtige Punkte sind:

  • Je nach deinem individuellen Dienstverlauf können Zu- oder Abschläge auf die Pension anfallen. Vorzeitige Pensionierungen können Abschläge bedeuten, während lange Dienstzeiten und besondere Einsätze zu Zuschlägen führen können. (Quelle: Beamtenversorgungsgesetz, § 14).
  • Es gibt eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für die Pension. Diese sorgt dafür, dass die Pensionen im Rahmen bleiben und nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Diese Grenze liegt häufig bei etwa 71,75% der letzten Bezüge. (Quelle: Beamtenversorgungsgesetz, § 5).
Gut zu wissen:
  • Polizisten, die in besonders belastenden Bereichen tätig waren, können früher in Pension gehen. Ein Polizist, der viele Jahre in hochriskanten Einsätzen tätig war, kann beispielsweise bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand treten. (Quelle: Beamtenversorgungsgesetz, § 15).
  • Tätigkeiten mit hohen Risiken werden in der Regel besser vergütet. Ein Polizist, der regelmäßig in Krisengebieten im Einsatz war, könnte einen zusätzlichen Zuschlag zu seiner regulären Pension erhalten. (Quelle: Bundespolizeigesetz).

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Berechnungsbeispiel:

Ein Bundespolizist, der 40 Jahre im Dienst war und häufig in Krisengebieten im Ausland eingesetzt wurde, hat am Ende seiner Karriere eine Durchschnittsbesoldung von 4.800 Euro. Mit 71,75% ergibt dies eine monatliche Pension von 3.444 Euro. Aufgrund der Sonderregelungen für gefährliche Einsätze erhält er zusätzlich 10%, was seine Pension auf etwa 3.788 Euro anhebt. Trotz des Zuschlags hat der Polizist immer noch eine Rentenlücke von 1.356, – €.

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Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Pension eines Landespolizisten?

Wie bei einem Bundespolizisten sind auch bei einem Landespolizisten die Dienstzeiten für die Berechnung der relevant. Diese sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch bei der Berechnung der Pension gibt es Unterschiede. Während einige Bundesländer den Durchschnitt der letzten drei Dienstjahre zur Berechnung heranziehen, berücksichtigen andere Länder die besten fünf Jahre der letzten zehn Dienstjahre. Hier einige Beispiele:

  • Durchschnitt der letzten drei Jahre: Diese Methode berücksichtigt die letzten drei Jahre der Dienstzeit und berechnet daraus den Durchschnitt als Basis für die Pension.
  • Beste fünf Jahre der letzten zehn Jahre: Diese Methode erlaubt es, die Jahre mit den höchsten Bezügen innerhalb der letzten zehn Jahre zu wählen. Das kann besonders vorteilhaft sein, wenn es in den letzten Dienstjahren Gehaltserhöhungen gab.

Diese unterschiedlichen Berechnungsmethoden in den verschiedenen Bundesländern können zu erheblichen Unterschieden in der Pensionshöhe führen, selbst wenn zwei Polizisten ähnliche Karrieren und Dienstzeiten hatten.

Berechnungsbeispiel:

Ein Polizist in Bayern hat in den besten fünf Jahren seiner letzten zehn Dienstjahre ein Durchschnittsgehalt von 5.000 Euro. Mit einem Ruhegehaltssatz von 71,75 % erhält er somit ein monatliches Ruhegehalt von rund 3.588 Euro. Ein Kollege in Berlin, der in den letzten drei Jahren durchschnittlich 4.200 Euro verdient hat, kommt auf eine Pension von 3.015 Euro. Aufgrund fehlender Sonderregelungen für belastende Tätigkeiten muss der Berliner Polizist möglicherweise bis 65 arbeiten, während sein Kollege in Bayern vielleicht schon mit 63 in den Ruhestand gehen kann. In beiden Fällen entsteht eine erhebliche Rentenlücke – eine Lücke, die nur durch private Vorsorge geschlossen werden kann.

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Worin unterscheiden sich die Pensionsregelungen von Bundes- und Landespolizei?

Beim Vergleich der Dienstzeiten und Pensionsansprüche zwischen der Bundes- und Landespolizei zeigen sich signifikante Unterschiede. Während die Pensionsansprüche bei der Bundespolizei relativ einheitlich geregelt sind, variieren sie bei der Landespolizei von Bundesland zu Bundesland erheblich. Diese Unterschiede führen dazu, dass Polizisten je nach Bundesland unterschiedlich lang arbeiten müssen, um eine vergleichbare Pension zu erhalten.
Gut zu wissen: Auch die Methoden zur Berechnung der Pension unterscheiden sich erheblich zwischen der Bundes- und Landespolizei sowie zwischen den verschiedenen Bundesländern.

Muss ich als Polizist privat vorsorgen?

Müssen nicht, aber du sollteste es! Denn wie du an unserem vorangegangenen Artikel sehen kannst, sind die meisten Polizisten von einer deutlichen Rentenlücke betroffen. Hier kannst du dich informieren, welche Möglichkeiten es für eine gute Altersvorsorge gibt.

Fazit

Die Versorgungsregelungen bei der Bundes- und Landespolizei weisen erhebliche Unterschiede auf. Während die Bundespolizei relativ einheitliche Regelungen bietet, sind die Bedingungen bei der Landespolizei je nach Bundesland unterschiedlich. Diese Unterschiede wirken sich nicht nur auf die Dienstzeiten, sondern auch auf die Höhe der Pensionen aus. In jedem Fall sind sowohl Polizeibeamte der Bundespolizei als auch der Landespolizei nicht selten von einer Versorgungslücke betroffen. Diese Versorgungslücke kann nur durch private Altersvorsorge geschlossen werden. Gerne zeigen wir dir in einem kostenlosen Beratungsgespräch deine Möglichkeiten auf. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wie hoch ist meine Pension bei der Bundes- und/oder Landespolizei? – die meistgestellten Fragen

Bei vorzeitigem Ruhestand, beispielsweise aufgrund von Dienstunfähigkeit, können Abschläge auf die Pension anfallen. Diese Abschläge variieren je nach Bundesland und den spezifischen Regelungen der Bundes- oder Landespolizei. In der Regel wird die Pension um einen bestimmten Prozentsatz pro Jahr, das vor dem regulären Rentenalter liegt, gekürzt.
Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, ist private Vorsorge unerlässlich. Möglichkeiten hierfür sind private Rentenversicherungen, Sparpläne oder Kapitalanlagen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und gegebenenfalls eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen sind ebenfalls empfehlenswert. Eine persönliche Beratung kann dir dabei helfen, die besten Optionen für deine Situation zu finden. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Wenn ein Polizeibeamter nach der Pensionierung weiter arbeitet, kann dies Auswirkungen auf die Pension haben. In vielen Fällen wird das zusätzliche Einkommen auf die Pension angerechnet, was zu einer Kürzung der Pensionszahlungen führen kann. Diese Regelung dient dazu, eine Doppelversorgung zu vermeiden. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland und der spezifischen Situation des Beamten. Es ist ratsam, sich im Voraus detailliert über die Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

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