Du hast viele Jahre in deinem Unternehmen gearbeitet und auf der Erfolgsleiter stetig Fortschritte gemacht. Doch durch die wirtschaftlichen Veränderungen bist auch du von den Optimierungsmaßnahmen betroffen: Du wirst gekündigt! Glücklicherweise erhältst du eine Abfindung. Für einen Moment fühlst du Erleichterung und vielleicht auch ein Gefühl von Sicherheit. Doch dann der Schock: Du verlierst einen großen Teil der Abfindung durch die Steuern. Was übrigbleibt, ist viel weniger, als du erwartet hast. Nun bist du mit einer wichtigen Frage konfrontiert: Was kannst du tun, um möglichst viel von deiner Abfindung zu behalten? Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren! Nachfolgend zeige ich Dir, welche Optionen Du hast.
Abfindung – einfach erklärt
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die Du bei Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses erhältst, meist durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Sie dient als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und ist voll steuerpflichtig!
Hohe Steuerlast bei Abfindung vermeiden – die Möglichkeiten
Eine hohe Steuerlast kann einen großen Teil deiner Abfindung schmälern, doch es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, diese zu reduzieren, wie z. B.
Die Fünftelregelung
Normalerweise wird eine hohe Abfindung im Jahr der Auszahlung voll versteuert. Da Deutschland ein progressives Steuersystem hat, steigt der Steuersatz, je höher Dein Einkommen ist. Das bedeutet, dass du durch eine hohe Einmalzahlung in eine höhere Steuerklasse rutschen könntest, was zu einer sehr hohen Steuerlast führen würde. Wenn es die Fünftelregelung nicht gäbe. Das ist eine besondere Steuererleichterung im Kontext von außerordentlichen Einkünften wie einer Abfindung. Sie sorgt dafür, dass du auf eine einmalige hohe Zahlung (z.B. Abfindung) weniger Steuern zahlen musst, indem sie den Einkommenssprung durch die Abfindung abfedert.
Die Fünftelregelung kann nur unter bestimmten Bedingungen auf eine Abfindung angewendet werden.
- Die Abfindung muss vollständig innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt werden.
- Es darf keine Ratenzahlung oder Verteilung über mehrere Jahre geben.
- Die Abfindung muss im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, z. B. durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag.
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung greift, wenn die gesamte Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt wird. Die Regelung sorgt dafür, dass die Steuerlast fiktiv auf fünf Jahre verteilt wird. Es wird also so getan, als würdest Du in fünf aufeinanderfolgenden Jahren je ein Fünftel der Abfindung erhalten. Auf diese Weise wird die Steuerprogression gemildert und Dein Gesamteinkommen im Jahr der Abfindung steigt nicht übermäßig stark an.
Ein Rechenbeispiel:
Angenommen, Du hast ein jährliches Einkommen von 50.000 Euro und erhältst eine Abfindung von 50.000 Euro. Ohne die Fünftelregelung würde Dein zu versteuerndes Einkommen auf 100.000 Euro ansteigen, was zu einem wesentlich höheren Steuersatz führt. Mit der Fünftelregelung passiert Folgendes:
- Ein Fünftel der Abfindung wird Deinem regulären Einkommen hinzugerechnet, also 10.000 Euro (ein Fünftel von 50.000 Euro).
- Das zu versteuernde Einkommen beträgt also 60.000 Euro (50.000 Euro reguläres Einkommen plus 10.000 Euro aus der Abfindung).
- Die Steuer auf diese 60.000 Euro wird berechnet.
- Der Steuerunterschied zu den 50.000 Euro Einkommen ohne Abfindung wird ermittelt.
- Dieser Steuerunterschied wird dann mit fünf multipliziert, um die Gesamtsteuer auf die Abfindung zu berechnen.
Das führt dazu, dass Du weniger Steuern zahlen musst, als wenn die gesamte Abfindung in einem Jahr versteuert wird.
Die Auszahlung der Abfindung verschieben
Eine einfache und oft übersehene Methode zur Steueroptimierung besteht darin, die Auszahlung der Abfindung ins nächste Kalenderjahr zu verschieben. Wenn Du weißt, dass Dein Einkommen im Folgejahr deutlich geringer sein wird – etwa weil Du in den Ruhestand gehst oder vorübergehend keine neue Arbeitsstelle hast (vorausgesetzt, Du hast kein Bürgergeld beantragt) – kann dies zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Durch das Verschieben auf ein Jahr mit niedrigerem Einkommen wird der Steuersatz reduziert und Du zahlst insgesamt weniger Steuern.
Gut zu wissen: Die Verschiebung der Auszahlung kann problematisch sein, wenn Du arbeitslos gemeldet bist und Bürgergeld erhältst. Abfindungen können nämlich auf das Bürgergeld angerechnet werden, was bedeutet, dass Du unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum keinen Anspruch darauf hast.
Auszahlung der Abfindung in mehreren Raten über mehrere Jahre
Eine weitere Möglichkeit, unnötige Steuern bei einer Abfindung zu vermeiden, ist die Auszahlung in Raten über mehrere Jahre. Das ist besonders sinnvoll, wenn Du in den Jahren nach der Abfindung voraussichtlich ein geringeres Einkommen haben wirst – zum Beispiel, wenn Du in den Ruhestand gehst oder eine Auszeit planst. Durch die Verteilung auf mehrere Jahre kannst Du die Steuerprogression abmildern und verhindern, dass Dein Einkommen plötzlich stark ansteigt und Du in eine höhere Steuerklasse rutschst.
Einzahlung der Abfindung in die Altersvorsorge
Ein attraktiver Weg, Steuern zu sparen, besteht darin, Deine Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Basisrente (Rürup-Rente) einzuzahlen. Diese Einzahlung reduziert das zu versteuernde Einkommen direkt, da die Beiträge bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag steuerfrei sind. Besonders bei größeren Abfindungen kann das zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
Achtung: Die steuerfreie Einzahlung ist begrenzt. 2024 liegt der Höchstbetrag beispielsweise für die betriebliche Altersvorsorge bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West), multipliziert mit der Anzahl der Jahre, in denen Du beschäftigt warst (maximal 10 Jahre). Für die Basisrente liegt der abzugsfähige Höchstbetrag bei einem jährlichen Maximum, das 2024 26.528 Euro für Alleinstehende beträgt.
Gut zu wissen: Die Einzahlung der Abfindung in Deine Altersvorsorge bietet nicht nur kurzfristige Steuervorteile, sondern ist auch langfristig attraktiv. Du investierst zusätzlich in Deine Altersvorsorge und erhältst später höhere Rentenbezüge.
Und jetzt die gute Nachricht für dich als Arbeitnehmer: Abfindungen sind in den meisten Fällen sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass Du keine Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung auf die Abfindung zahlen musst. Eine Ausnahme besteht jedoch für freiwillig Krankenversicherte: Sie müssen auf den Abfindungsbetrag Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Diese Regelung sollte bei der Steueroptimierung mit einbezogen werden, um eventuelle Zusatzkosten zu vermeiden.
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Eine Abfindung kann ein großer finanzieller Vorteil sein – aber nur, wenn Du die richtige Strategie zur Steueroptimierung wählst. Die Fünftelregelung ist ein hervorragendes Werkzeug, um die Steuerlast zu senken, aber es gibt auch andere Optionen, wie die Verschiebung der Auszahlung oder die Einzahlung in die Altersvorsorge. Mit der richtigen Beratung holst Du das Beste aus Deiner Abfindung heraus und sicherst langfristig Deine finanzielle Zukunft. Profitiere von meiner Expertise und vereinbare jetzt einen Beratungstermin – ich zeige Dir, wie Du das Maximum herausholen kannst! Jetzt Kontakt aufnehmen!
Abfindung versteuern FAQ – die meistgestellten Fragen
Kann ich eine Abfindung in meine private Rentenversicherung einzahlen?
Ja, es ist möglich, Deine Abfindung in eine private Rentenversicherung einzuzahlen. Bei bestimmten Altersvorsorgeprodukten wie der Rürup-Rente kannst Du sogar von steuerlichen Vorteilen profitieren, indem Du die Abfindung in diese Vorsorgeform investierst und so Steuern sparst.
Wie beeinflusst die Abfindung meinen Steuerfreibetrag?
Eine Abfindung erhöht Dein zu versteuerndes Einkommen, beeinflusst jedoch nicht direkt Deinen Steuerfreibetrag. Der Steuerfreibetrag bleibt bestehen, aber durch das zusätzliche Einkommen aus der Abfindung kann sich der Steuersatz erhöhen, der auf Dein Einkommen über dem Freibetrag angewendet wird.
Muss ich meine Abfindung in der Steuererklärung angeben?
Ja, Abfindungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden, da sie als Einkünfte zählen. Sie unterliegen der vollen Besteuerung, wobei Du je nach Höhe der Abfindung die Fünftelregelung anwenden kannst, um die Steuerlast zu reduzieren.