Abfindung – einfach erklärt

Hohe Steuerlast bei Abfindung vermeiden – die Möglichkeiten
Was ist die Fünftelregelung?
Wann gilt die Fünftelregelung?
- Die Abfindung muss in einem einzigen Kalenderjahr ausgezahlt werden.
- Es darf keine Ratenzahlung oder vertraglich vereinbarte Aufteilung auf mehrere Jahre geben.
- Die Zahlung muss im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen, etwa durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Wichtig: Die Regelung gilt nur, wenn die gesamte Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt wird – und sie muss im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen.
Ein Rechenbeispiel:
Ohne Fünftelregelung: Dein zu versteuerndes Einkommen steigt auf 100.000 €. Der höhere Steuersatz gilt dann für die gesamte Summe – und du zahlst deutlich mehr Steuern.
Mit Fünftelregelung:
- Zunächst wird ein Fünftel der Abfindung berechnet: 10.000 €
- Diese 10.000 € werden gedanklich zum regulären Einkommen dazugerechnet → 60.000 €
- Auf diese 60.000 € wird die Einkommensteuer ermittelt
- Dann wird geschaut: Wie viel mehr Steuer fällt durch die zusätzlichen 10.000 € an?
- Diese Mehrsteuer wird dann mit fünf multipliziert – das ergibt die Steuer, die du auf die komplette Abfindung zahlen musst

Abfindung clever versteuern: Auszahlung ins nächste Jahr verschieben
Der Vorteil: Wenn du die Abfindung in ein Jahr mit geringerem Gesamteinkommen verschiebst, sinkt dein persönlicher Steuersatz. Dadurch zahlst du auf die Abfindung deutlich weniger Steuern – ganz ohne komplizierte Modelle.
Auszahlung der Abfindung in mehreren Raten über mehrere Jahre

Einzahlung der Abfindung in die Altersvorsorge
Eine Ausnahme gibt’s aber: Wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist – zum Beispiel, weil du über der Versicherungspflichtgrenze verdienst und dich bewusst gegen die private Krankenkasse entschieden hast –, kann die Abfindung doch beitragspflichtig werden. In dem Fall verlangt die Krankenkasse unter Umständen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – das kann schnell ein paar tausend Euro kosten.
Deshalb: Wenn du in diese Gruppe fällst, lieber vorher kurz bei der Krankenkasse nachfragen. Dann gibt’s später keine böse Überraschung.
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Abfindung versteuern FAQ – die meistgestellten Fragen
Kann ich eine Abfindung in meine private Rentenversicherung einzahlen?
Wie beeinflusst die Abfindung meinen Steuerfreibetrag?
Muss ich meine Abfindung in der Steuererklärung angeben?

Hallo, ich bin Franz Paufler
(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)
Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.
Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.
Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“
Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.