Wie Du bei einer Abfindung Steuern sparen kannst: Alle Möglichkeiten im Überblick

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Du hast viele Jahre in deinem Unternehmen gearbeitet und auf der Erfolgsleiter stetig Fortschritte gemacht. Doch durch die wirtschaftlichen Veränderungen bist auch du von den Optimierungsmaßnahmen betroffen: Du wirst gekündigt! Glücklicherweise erhältst du eine Abfindung. Für einen Moment fühlst du Erleichterung und vielleicht auch ein Gefühl von Sicherheit. Doch dann der Schock: Du verlierst einen großen Teil der Abfindung durch die Steuern. Was übrigbleibt, ist viel weniger, als du erwartet hast. Nun bist du mit einer wichtigen Frage konfrontiert: Was kannst du tun, um möglichst viel von deiner Abfindung zu behalten? Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren! Nachfolgend zeige ich Dir, welche Optionen Du hast.

Abfindung – einfach erklärt

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die Du bei Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses erhältst, meist durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Sie dient als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und ist voll steuerpflichtig!
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Hohe Steuerlast bei Abfindung vermeiden – die Möglichkeiten

Wer eine Abfindung erhält, freut sich oft über den unerwarteten Geldsegen – bis das Finanzamt ins Spiel kommt. Denn eine hohe Einmalzahlung kann die Steuerlast deutlich erhöhen. Doch zum Glück gibt es legale Möglichkeiten, die steuerliche Belastung zu senken. Eine der bekanntesten ist die Fünftelregelung.

Was ist die Fünftelregelung?

In Deutschland gilt das Prinzip der progressiven Besteuerung: Je mehr du verdienst, desto höher fällt dein Steuersatz aus. Wird eine Abfindung in einem einzigen Jahr ausgezahlt, kann das dein zu versteuerndes Einkommen stark in die Höhe treiben – und damit auch deinen persönlichen Steuersatz. Genau hier greift die Fünftelregelung. Diese Regel sorgt dafür, dass die Abfindung steuerlich so behandelt wird, als wäre sie auf fünf Jahre verteilt worden – obwohl sie tatsächlich auf einmal ausgezahlt wird. Das kann deine Steuerlast spürbar senken.

Wann gilt die Fünftelregelung?

Die Anwendung ist an klare Voraussetzungen geknüpft:
  • Die Abfindung muss in einem einzigen Kalenderjahr ausgezahlt werden.
  • Es darf keine Ratenzahlung oder vertraglich vereinbarte Aufteilung auf mehrere Jahre geben.
  • Die Zahlung muss im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen, etwa durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Wichtig: Die Fünftelregelung greift nicht automatisch. Sie muss vom Arbeitgeber korrekt in der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt oder später in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass eine einmalig ausgezahlte Abfindung steuerlich so behandelt wird, als wäre sie auf fünf Jahre verteilt. Dadurch wird der starke Anstieg des Steuersatzes, der durch die hohe Einmalzahlung entsteht, abgefedert – man nennt das Milderung der Steuerprogression.

Wichtig: Die Regelung gilt nur, wenn die gesamte Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt wird – und sie muss im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen.

Ein Rechenbeispiel:

Du verdienst regulär 50.000 € im Jahr und erhältst zusätzlich eine Abfindung von 50.000 €.

Ohne Fünftelregelung: Dein zu versteuerndes Einkommen steigt auf 100.000 €. Der höhere Steuersatz gilt dann für die gesamte Summe – und du zahlst deutlich mehr Steuern.

Mit Fünftelregelung:

  • Zunächst wird ein Fünftel der Abfindung berechnet: 10.000 €
  • Diese 10.000 € werden gedanklich zum regulären Einkommen dazugerechnet → 60.000 €
  • Auf diese 60.000 € wird die Einkommensteuer ermittelt
  • Dann wird geschaut: Wie viel mehr Steuer fällt durch die zusätzlichen 10.000 € an?
  • Diese Mehrsteuer wird dann mit fünf multipliziert – das ergibt die Steuer, die du auf die komplette Abfindung zahlen musst
Das Ergebnis: Du zahlst weniger Steuern, als wenn du die ganze Abfindung direkt versteuern würdest.
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Abfindung clever versteuern: Auszahlung ins nächste Jahr verschieben

Eine einfache, aber oft übersehene Möglichkeit zur Steueroptimierung besteht darin, die Auszahlung der Abfindung ins nächste Kalenderjahr zu verschieben. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn du weißt, dass dein Einkommen im Folgejahr deutlich niedriger ausfallen wird – etwa, weil du in den Ruhestand gehst oder vorerst keine neue Anstellung hast.

Der Vorteil: Wenn du die Abfindung in ein Jahr mit geringerem Gesamteinkommen verschiebst, sinkt dein persönlicher Steuersatz. Dadurch zahlst du auf die Abfindung deutlich weniger Steuern – ganz ohne komplizierte Modelle.
Gut zu wissen: Wenn du nach dem Jobverlust arbeitslos gemeldet bist und Bürgergeld erhältst, kann die Verschiebung problematisch werden. Abfindungen gelten dann als Einkommen und können auf das Bürgergeld angerechnet werden. In diesem Fall kann es passieren, dass du vorübergehend keinen Anspruch auf Leistungen hast. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung und ggf. eine Beratung.

Auszahlung der Abfindung in mehreren Raten über mehrere Jahre

Eine weitere Möglichkeit, unnötige Steuern bei einer Abfindung zu vermeiden, ist die Auszahlung in Raten über mehrere Jahre. Das ist besonders sinnvoll, wenn Du in den Jahren nach der Abfindung voraussichtlich ein geringeres Einkommen haben wirst – zum Beispiel, wenn Du in den Ruhestand gehst oder eine Auszeit planst. Durch die Verteilung auf mehrere Jahre kannst Du die Steuerprogression abmildern und verhindern, dass Dein Einkommen plötzlich stark ansteigt und Du in eine höhere Steuerklasse rutschst.
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Einzahlung der Abfindung in die Altersvorsorge

Ein attraktiver Weg, Steuern zu sparen, besteht darin, Deine Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Basisrente (Rürup-Rente) einzuzahlen. Diese Einzahlung reduziert das zu versteuernde Einkommen direkt, da die Beiträge bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag steuerfrei sind. Besonders bei größeren Abfindungen kann das zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
Achtung: Die steuerfreie Einzahlung ist begrenzt. 2024 liegt der Höchstbetrag beispielsweise für die betriebliche Altersvorsorge bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West), multipliziert mit der Anzahl der Jahre, in denen Du beschäftigt warst (maximal 10 Jahre). Für die Basisrente liegt der abzugsfähige Höchstbetrag bei einem jährlichen Maximum, das 2024 26.528 Euro für Alleinstehende beträgt.
Gut zu wissen: Die Einzahlung der Abfindung in Deine Altersvorsorge bietet nicht nur kurzfristige Steuervorteile, sondern ist auch langfristig attraktiv. Du investierst zusätzlich in Deine Altersvorsorge und erhältst später höhere Rentenbezüge.
Wer eine Abfindung bekommt, muss in der Regel keine Sozialabgaben zahlen – also keine Beiträge zur Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Das ist erstmal eine echte Entlastung.

Eine Ausnahme gibt’s aber: Wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist – zum Beispiel, weil du über der Versicherungspflichtgrenze verdienst und dich bewusst gegen die private Krankenkasse entschieden hast –, kann die Abfindung doch beitragspflichtig werden. In dem Fall verlangt die Krankenkasse unter Umständen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – das kann schnell ein paar tausend Euro kosten.

Deshalb: Wenn du in diese Gruppe fällst, lieber vorher kurz bei der Krankenkasse nachfragen. Dann gibt’s später keine böse Überraschung.

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Fazit

Eine Abfindung kann ein großer finanzieller Vorteil sein – aber nur, wenn Du die richtige Strategie zur Steueroptimierung wählst. Die Fünftelregelung ist ein hervorragendes Werkzeug, um die Steuerlast zu senken, aber es gibt auch andere Optionen, wie die Verschiebung der Auszahlung oder die Einzahlung in die Altersvorsorge. Mit der richtigen Beratung holst Du das Beste aus Deiner Abfindung heraus und sicherst langfristig Deine finanzielle Zukunft. Profitiere von meiner Expertise und vereinbare jetzt einen Beratungstermin – ich zeige Dir, wie Du das Maximum herausholen kannst! Jetzt Kontakt aufnehmen!

Abfindung versteuern FAQ – die meistgestellten Fragen

Ja, es ist möglich, Deine Abfindung in eine private Rentenversicherung einzuzahlen. Bei bestimmten Altersvorsorgeprodukten wie der Rürup-Rente kannst Du sogar von steuerlichen Vorteilen profitieren, indem Du die Abfindung in diese Vorsorgeform investierst und so Steuern sparst.
Eine Abfindung erhöht Dein zu versteuerndes Einkommen, beeinflusst jedoch nicht direkt Deinen Steuerfreibetrag. Der Steuerfreibetrag bleibt bestehen, aber durch das zusätzliche Einkommen aus der Abfindung kann sich der Steuersatz erhöhen, der auf Dein Einkommen über dem Freibetrag angewendet wird.
Ja, Abfindungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden, da sie als Einkünfte zählen. Sie unterliegen der vollen Besteuerung, wobei Du je nach Höhe der Abfindung die Fünftelregelung anwenden kannst, um die Steuerlast zu reduzieren.
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Hallo, ich bin Franz Paufler

(Finanzberater bei der Level V Finanz GmbH in Hamburg)

Ich arbeite gern mit Zahlen – aber noch lieber mit Menschen. Für viele, die zu mir kommen, geht es nicht um die eine perfekte Geldanlage, sondern um etwas Grundsätzliches: endlich Ordnung in die eigenen Finanzen bringen. Verstehen, was sinnvoll ist. Und das gute Gefühl, einen Plan zu haben, der wirklich passt.

Dabei unterstütze ich vor allem bei Themen wie Altersvorsorge und langfristiger Finanzplanung. Kompliziert muss das nicht sein – wichtig ist, dass es zu dir und deiner Lebenssituation passt. Und genau dafür nehme ich mir Zeit: Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle gemeinsam mit dir eine Lösung, die du wirklich verstehst und mittragen kannst.

Mein Motto: „Finanzplanung soll nicht kompliziert sein, sondern maßgeschneidert und klar.“

Wenn du jemanden suchst, der dich ehrlich berät und dir dabei hilft, in Finanzfragen den Überblick zu behalten, freue ich mich, dich kennenzulernen.

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