Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kündigungsfrist beträgt zwischen 3 und 6 Monaten
- Statt Kündigung kann Beitragsfreistellung oder Teilung auch sinnvoll sein
- Durch Kündigung können Arbeitnehmersparzulage oder Bausparprämie gefährdet werden
Kündigt man einen Bausparvertrag, so meldet sich meistens die Bank noch einmal zurück und will einen Rückwerbeversuch durchführen. Aus unserer Erfahrung werden gerade Bankkunden dann darum gebeten, dass eine Kündigung nur in Person durchgeführt werden könne und man dafür noch einmal in die Filiale kommen soll. Das ist so nicht richtig, die Kündigung per E-Mail (sofern unterschrieben) ist rechtswirksam.
Wie beschrieben muss man eben die Fristen (bis zu 6 Monate) abwarten, um das Guthaben abschlagsfrei ausgezahlt zu bekommen. Ist es notwendig das Geld früher zu erhalten, so ist die sofortige Auszahlung mit Abschlag auch möglich.
Arbeitnehmersparzulage =/= Vermögenswirksame Leistungen
Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage, eine staatliche Förderung, muss bei Kündigung des Bausparvertrages innerhalb der ersten 7 Jahre zurückgezahlt werden. Nicht aber die vom Arbeitgeber ausgezahlten Vermögenswirksamen Leistungen.
Alles Wichtige zur Kündigung deines Bausparvertrages - auf einem Blick
- In der Ansparphase ist eine Kündigung durch ein formloses Schreiben mit einer Frist von 3 bis 6 Monaten jederzeit möglich. (Genauer Zeitraum in den Bedingungen).
- Bei einer sofortigen Kündigung ohne Frist verlangt die Bank einen Auszahlungsabschlag. In der Regel 0,5% bis 1,5% des Guthabens für jeden Monat früher als die Frist.
- Die bei Abschluss deines Bausparvertrages gezahlte Abschlussgebühr wird bei Kündigung nicht erstattet. Du erhältst also weniger ausgezahlt als du eingezahlt hast.
- Kündigst du den Bausparvertrag innerhalb der ersten 7 Jahre (oder ab 2009 generell in der Ansparphase) musst du die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.
Kündigung Bausparvertrag in der Darlehens- bzw. Zuteilungsphase
Möchtest du den Bausparvertrag in der Darlehensphase kündigen, solltest du dich zunächst um einen Kredit mit einem günstigeren Zinssatz kümmern. Dieser löst dann das vorhandene Darlehen aus. Je nach Gestaltung und Vereinbarung mit der Bausparkasse sind Sonderzahlungen möglich, um den Kredit direkt auszulösen. Eventuell kann die Bausparkasse auch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, also eine Summe, die der Bank die entgangenen Zinsen ausgleicht.
Alternativen zur Kündigung eines Bausparvertrages
Teilung Bausparsumme
Du teilst die Bausparsumme auf 2 Verträge auf, aus einem 100.000€ Vertrag werden so zB zwei 50.000€ Verträge. Der Vorteil hierbei ist, dass du nun schneller an dein Bauspardarlehen kommst, weil der Vertrag schneller zuteilungsreif ist.
Senkung Bausparsumme
Statt zu teilen kannst du auch einfach die Bausparsumme senken. Das eingezahlte Kapital bleibt erhalten, der Vertrag ist eher zuteilungsreif, allerdings ist das zugeteilte Darlehen dann auch geringer.
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Jetzt Kontakt aufnehmenEinmalzahlung in den Bausparvertrag
Um schneller in die Darlehensphase zu gelangen, kannst du auch eine Einmalzahlung tätigen. Die meisten Bausparverträge setzen 40-50% der Bausparsumme als eingezahlte Beiträge voraus, um zuteilungsreif zu werden. Diesen Betrag kannst du theoretisch auch über eine Einmalzahlung erreichen.
Bausparvertrag kündigen FAQ - die meistgestellten Fragen
Nein, ein Bausparvertrag kann formlos gekündigt werden. Dafür reicht quasi ein Zweizeiler adressiert an die Bank oder Bausparkasse unterzeichnet von allen Kontoinhabern und mit Angabe an welches Konto die Rückzahlung ausgezahlt werden soll.
In der Ansparphase jederzeit mit einem formlosen Schreiben, allerdings ist hier die Frist von 3 bis 6 Monaten, je nach Bedingungswerk, zu beachten.
Einen Bausparvertrag in der Darlehensphase, also dann, wenn er bereits ein Darlehen geworden ist, kann man jederzeit kündigen. Die offene Kreditsumme muss dann zurückgezahlt werden und ggf. noch eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Unter Umständen entfällt für dich die staatliche Wohnungsbauförderung. Auch können eventuelle Bonuszinsen von deiner Bank entfallen sowie die Arbeitnehmersparzulage innerhalb der ersten 7 Jahre.
Nein, die Kündigung an sich kostet nichts. Durch die Kündigung können aber verschiedene Vorteile und Zulagen rückzahlungspflichtig werden. Keine Sorge, diese werden automatisch aus dem Guthaben zurückgezahlt, du wirst also nicht extra zur Kasse gebeten.